Rechtsprechung
| BGH, 15.07.2014 - 5 StR 270/14 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 46 BZRG; § 186 BGB
Fristberechnung hinsichtlich der Tilgungsreife von Einträgen im Bundeszentralregister (Anwendbarkeit der allgemeinen Regelungen des BGB) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Bundeszentralregister: Berechnung der Tilgungsfrist
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 Nr 4 BZRG, § 36 S 1 BZRG, § 47 Abs 1 BZRG, § 51 Abs 1 BZRG, § 186 BGB
Bundeszentralregister: Berechnung der Tilgungsfrist - IWW
- Wolters Kluwer
Anrechnung einer in Polen erlittenen Auslieferungshaft auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe i.R.e. versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung einer in Polen erlittenen Auslieferungshaft auf die verhängte Gesamtfreiheitsstrafe i.R.e. versuchten besonders schweren räuberischen Erpressung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kiel, 13.02.2014 - 10 KLs 3/10
- BGH, 15.07.2014 - 5 StR 270/14
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 356
- StV 2015, 172
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- GemSOGB, 06.07.1972 - GmS-OGB 2/71
Berechnung von Fristen im öffentlichen Recht
Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 270/14
Demgemäß sind die allgemeinen Regelungen der §§ 186 ff. BGB heranzuziehen, an denen grundsätzlich auch das öffentliche Recht zu messen ist (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 6. Juli 1972 - GmSOGB 2/71, BGHZ 59, 396, 397; BGH, Beschluss vom 24. November 1987 - 5 AR Vollz 6/87, BGHSt 35, 107, 110 f.). - BGH, 24.11.1987 - 5 AR Vollz 6/87
Berechnung des Urlaubs
Auszug aus BGH, 15.07.2014 - 5 StR 270/14
Demgemäß sind die allgemeinen Regelungen der §§ 186 ff. BGB heranzuziehen, an denen grundsätzlich auch das öffentliche Recht zu messen ist (vgl. GmSOGB, Beschluss vom 6. Juli 1972 - GmSOGB 2/71, BGHZ 59, 396, 397; BGH, Beschluss vom 24. November 1987 - 5 AR Vollz 6/87, BGHSt 35, 107, 110 f.).
- BGH, 28.07.2020 - 6 StR 114/20
Unterbrechung der Hauptverhandlung im Strafverfahren: Berechnung der …
Dabei kann dahinstehen, ob eine für die Anwendbarkeit dieser Auffangnormen (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14 Rn. 2, BGHR BZRG § 46 Abs. 1 Tilgungsfrist 3;… Staudinger/Repgen, BGB, Neubearb. 2019, § 186 Rn. 17) erforderliche Regelungslücke im Strafprozessrecht überhaupt besteht (vgl. OLG Bamberg…, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 3 Ss OWi 1532/06, juris Rn. 7); von Alten, StV 2020, 437, 438). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.03.2021 - 2 L 132/19
Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug; Titelerteilungssperre; …
Im Hinblick darauf, dass § 47 Abs. 1 i.V.m. § 36 Satz 1, § 5 Abs. 1 Nr. 4 BZRG nicht an ein Ereignis oder einen in den Lauf des Tages fallenden Zeitpunkt anknüpft (vgl. § 187 Abs. 1 BGB), sondern an den "Tag" des Urteils bzw. der Unterzeichnung des Strafbefehls, ist der Tag des Urteils bzw. des Strafbefehls nach § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB in die Frist einzurechnen (BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14 - juris Rn. 2). - BGH, 16.09.2020 - 5 StR 314/20
Verwertungsverbot bei Heranziehung getilgter Vorstrafen (Sachrüge; …
Der Senat kann offenlassen, ob das Vorgehen des Landgerichts gegen § 51 Abs. 1 BZRG verstößt (vgl. zu Fristberechnung und Fristbeginn bezüglich der Tilgungsreife § 46 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Abs. 3, § 47 Abs. 1 i.V.m. § 35 Abs. 1 und § 36 Satz 1 und Satz 2 Nr. 1 BZRG; zur Fristberechnung bei nachträglicher Gesamtstrafenbildung BGH, Beschluss vom 18. Januar 2001 - 1 StR 528/00, NStZ-RR 2001, 203; zur Fristberechnung bei nachträglicher Bildung einer einheitlichen Jugendstrafe BGH, Beschlüsse vom 28. Dezember 1983 - 4 StR 737/83; vom 19. März 2019 - 3 StR 68/19 und vom 17. Dezember 2019 - 4 StR 472/19; zur Berechnung der Frist allgemein BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14, NStZ-RR 2014, 356; zur Verlängerung um die Dauer der verhängten Freiheitsstrafe BGH, Beschluss vom 25. Januar 2011 - 4 StR 681/10, NStZ-RR 2011, 286 mwN;… vgl. insgesamt auch Tolzmann, Bundeszentralregistergesetz, Kommentar, 5. Aufl., § 23 Rn. 10, § 35 Rn. 10 (bezüglich des alleinigen Abstellens auf die Höhe der Gesamtfreiheitsstrafe nicht unzweifelhaft, da § 46 Abs. 1 Nr. 3 BZRG eine Verurteilung wegen einer dort bezeichneten Sexualstraftat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr verlangt und damit ein erhebliches Gewicht gerade der Katalogtat voraussetzt; vgl. zur ähnlichen Problematik bei § 66 Abs. 1 Nr. 2 StGB BGH…, Beschluss vom 31. Juli 1997 - 4 StR 339/97, NStZ-RR 1998, 135 mwN), § 36 Rn. 8, § 46 Rn. 28, § 47 Rn. 6 f.).
- BGH, 29.10.2015 - 3 StR 382/15
Strafzumessung bei Kindesmissbrauch: Strafschärfende Berücksichtigung …
Die Tilgungsfrist für die Vorverurteilung betrug gemäß § 46 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. b BZRG zehn Jahre und hatte gemäß § 47 Abs. 1 BZRG i.V.m. § 36 Abs. 1 Satz 1 BZRG am 20. Juli 2004, dem Tag des früheren Urteils, zu laufen begonnen und (bereits) mit Ablauf des 19. Juli 2014 geendet (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14, NStZ-RR 2014, 356). - VGH Baden-Württemberg, 11.02.2020 - 1 S 3000/19
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse wegen strafrechtlicher Verurteilungen; …
Für die Berechnung des Fristendes sind, da das Bundeszentralregistergesetz keine Sonderregelungen für die Berechnung der Tilgungsfristen enthält, die allgemeinen Regelungen der §§ 186 ff. BGB heranzuziehen (BGH, Beschl. v. 15.07.2014 - 5 StR 270/14 - NStZ-RR 2014, 356).Da § 47 Abs. 1 i.V.m. § 36 Satz 1, § 5 Abs. 1 Nr. 4 BZRG nicht an ein Ereignis oder einen in den Lauf des Tages fallenden Zeitpunkt anknüpft (vgl. § 187 Abs. 1 BGB), sondern an den "Tag" des Urteils bzw. der Unterzeichnung des Strafbefehls, ist bei der Ermittlung der Tilgungsreife der Tag der Entscheidung nach § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB in die Frist einzurechnen (BGH, Beschl. v. 15.07.2014, a.a.O.).
- OVG Sachsen, 13.03.2023 - 6 A 284/20
Notwendigkeit erkennungsdienstlicher Maßnahmen; Ladendiebstahl; Bagatelldelikt; …
Nach § 46 Abs. 1 Buchst. a, § 36 BZRG beträgt die Tilgungsfrist bei Verurteilungen zu Geldstrafe von nicht mehr als neunzig Tagessätzen, wenn keine Freiheitsstrafe, kein Strafarrest und keine Jugendstrafe im Register eingetragen ist, fünf Jahre, gerechnet ab Unterzeichnung des Strafbefehls (siehe BGH, Beschl. v. 15. Juli 2014 - 5 StR 270/14 -, juris). - BGH, 19.03.2019 - 3 StR 68/19
Zulässigkeit der strafschärfenden Berücksichtigung einer erlassenen Jugendstrafe …
- VG Ansbach, 24.01.2025 - AN 4 E 25.80
Versagung der Zuverlässigkeit für die Tätigkeit als Wachperson infolge …
Zwar hätte damit die fünfjährige Tilgungsfrist hinsichtlich der am 18. Oktober 2019 durch das Amtsgericht … erfolgten Verurteilung wegen Hehlerei im Ausgangspunkt gemäß § 187 Abs. 2 Satz 1 BGB an ebendiesem Tag begonnen und nach § 188 Abs. 2 Alt. 2 BGB mit Ablauf des 17. Oktober 2024 - d.h. bereits vor der am 5. November 2024 erfolgten Anmeldung des Antragstellers über das Bewacherregister durch seine frühere Arbeitgeberin - geendet (vgl. zur Fristberechnung BGH, B.v. 15.7.2014 - 5 StR 270/14 - juris Rn. 2). - BGH, 17.12.2019 - 4 StR 472/19
Anlasten der teilweise auch einschlägigen Vorstrafen bei Tilgungsreife i.R.d. …
Diese gemäß § 47 Abs. 1 i.V.m. § 36 Satz 1 BZRG mit dem Tag des ersten Urteils beginnende Frist (vgl. BGH, Beschluss vom 19. März 2019 - 3 StR 68/19) war mit Ablauf des 26. September 2018 abgelaufen (zur Fristberechnung vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2014 ? 5 StR 270/14, NStZ-RR 2014, 356).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".