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Rechtsprechung
   BGH, 25.06.2008 - 5 StR 280/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,13495
BGH, 25.06.2008 - 5 StR 280/08 (https://dejure.org/2008,13495)
BGH, Entscheidung vom 25.06.2008 - 5 StR 280/08 (https://dejure.org/2008,13495)
BGH, Entscheidung vom 25. Juni 2008 - 5 StR 280/08 (https://dejure.org/2008,13495)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 64 StGB
    Revisibilität der Strafzumessung (Wertungswiderspruch zur Argumentation bei der Prüfung der Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt)

  • openjur.de
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 280/08
    Rn. 2 Die Strafzumessung des Landgerichts hält auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 25.06.2008 - 5 StR 280/08
    Rn. 2 Die Strafzumessung des Landgerichts hält auch eingedenk des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 3, 179; 24, 268) der sachlich-rechtlichen Prüfung nicht stand.
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 43/09

    Vergewaltigung (Strafzumessung; besondere Bedeutung des Kindesalters des …

    Rn. 3 Im Blick auf das im Sexualstrafrecht besonders bedeutsame Kindesalter (§ 176 Abs. 1 StGB) und die hier erfolgte Sanktionierung am oberen Rand des Schuldangemessenen kann es der Senat - auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstabs (vgl. BGHSt 17, 35, 36; 34, 345, 349; BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 280/08) - nicht ausschließen, dass sich dieser Wertungsfehler zu Lasten des Angeklagten ausgewirkt hat.
  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere …

    b) Soweit das Landgericht bei der Strafrahmenbestimmung für den Fall 3 die Voraussetzungen des § 46a Nr. 1 StGB bejaht hat, hält sich dies aus den vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift dargelegten Gründen und eingedenk der nur eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfung (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Juni 2008 - 5 StR 280/08) im tatgerichtlichen Beurteilungsspielraum.
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