Rechtsprechung
| BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
Betrug (täuschungsbedingte Verfügung); Kompensation einer rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Veruntreuende Unterschlagung: Konkurrenzverhältnis bei Gewahrsamserlangung durch Betrug
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 246 Abs 2 StGB, § 263 Abs 1 StGB
Veruntreuende Unterschlagung: Konkurrenzverhältnis bei Gewahrsamserlangung durch Betrug - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, § 246 Abs. 2 StGB, § 263 StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schuldspruch wegen veruntreuender Unterschlagung
- datenbank.nwb.de
Veruntreuende Unterschlagung: Konkurrenzverhältnis bei Gewahrsamserlangung durch Betrug
Verfahrensgang
- LG Berlin, 21.06.2022 - 527 KLs 5/22
- BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BGH, 17.01.2008 - GSSt 1/07
Systemwechsel bei der Entschädigung für rechtsstaatswidrig verzögerte …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Zur Kompensation genügt hier deren Anerkennung durch eine entsprechende Feststellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 Rn. 38, 56, BGHSt 52, 124; EGMR…, Urteil vom 10. Februar 2005 - 64387/01 Rn. 39, StV 2005, 475). - BGH, 17.12.1986 - 2 StR 537/86
Starfbarkeit wegen schweren räuberischen Diebstahls - Starfbarkeit wegen …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
b) Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen rechtfertigen eine Verurteilung wegen Betruges, denn sie belegen, dass der Geschädigte aufgrund einer freien, nur durch täuschungsbedingten Irrtum beeinflussten Entschließung seinen Gewahrsam an der Uhr auf den Angeklagten übertrug (vgl. BGH, Urteil vom 17. Dezember 1986 - 2 StR 537/86, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensverfügung 1). - BGH, 16.04.2015 - 2 StR 48/15
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Kriterien für die Festlegung der …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Denn angesichts der Umstände (vgl. zu den maßgeblichen Kriterien nur BGH, Beschluss vom 16. April 2015 - 2 StR 48/15), insbesondere der Dauer der Verzögerung und der anzunehmenden Auswirkungen für einen keinem Haftbefehl unterliegenden und durch die angefochtene Entscheidung zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Angeklagten ist ein Vollstreckungsabschlag nicht geboten.
- BGH, 12.02.2015 - 4 StR 391/14
Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Berechnung der Kompensation)
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Die nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretene Verfahrensverzögerung von zehn Monaten ist auf die Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 617/16; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14, wistra 2015, 241, 242). - BGH, 20.12.2016 - 1 StR 617/16
Kompensationsentscheidung (aufgrund einer Verfahrensverzögerung nach Beginn des …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Die nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetretene Verfahrensverzögerung von zehn Monaten ist auf die Sachrüge hin von Amts wegen zu berücksichtigen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 617/16; vom 12. Februar 2015 - 4 StR 391/14, wistra 2015, 241, 242). - EGMR, 10.02.2005 - 64387/01
Recht auf Verfahrensbeschleunigung (unangemessene Gesamtverfahrensdauer eines …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Zur Kompensation genügt hier deren Anerkennung durch eine entsprechende Feststellung (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 Rn. 38, 56, BGHSt 52, 124; EGMR, Urteil vom 10. Februar 2005 - 64387/01 Rn. 39, StV 2005, 475). - BGH, 14.05.1996 - 1 StR 245/96
Fahrt nach Amsterdam - Erwerb von Betäubungsmitteln - Bloße Vorbereitungshandlung …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Der vom Landgericht zugrunde gelegte Strafrahmen des § 246 Abs. 2 StGB entspricht demjenigen des § 263 Abs. 1 StGB; auch das zugrunde gelegte Tatbild bleibt unverändert (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 StR 245/96, NStZ 1996, 507, 508;… KKStPO/Gericke, 9. Aufl., § 354 Rn. 18;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO Rn. 18, 19). - BGH, 20.12.2016 - 1 StR 590/16
Eigene Entscheidung in der Sache (unzulässige Urteilsberichtigung; …
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Insbesondere hat das Landgericht vollständige und tragfähige Urteilsfeststellungen getroffen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2016 - 1 StR 590/16;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 354 Rn.15). - EGMR, 06.05.2004 - 64387/01
Auszug aus BGH, 17.08.2023 - 5 StR 349/23
Zur Kompensation genügt hier deren Anerkennung durch eine entsprechende Feststellung (vgl. BGH…, Beschluss vom 17. Januar 2008 - GSSt 1/07 Rn. 38, 56, BGHSt 52, 124; EGMR, Urteil vom 10. Februar 2005 - 64387/01 Rn. 39, StV 2005, 475).
- BGH, 25.08.2026 - 4 StR 209/26 Allerdings tritt die Unterschlagung, wenn sie - wie hier - durch eine der betrügerischen Besitzverschaffung nachfolgende Zueignungshandlung begangen wird, hinter dem Betrug zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 5 StR 349/23 Rn. 6).
- BGH, 13.08.2024 - 5 StR 388/24
Verletzung des Gebots zügiger Verfahrenserledigung wegen unzureichender Förderung …
Der Senat hat diese Verzögerung auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, weil sie nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 5 StR 349/23 mwN).3 Zur Kompensation genügt hier deren Anerkennung durch eine entsprechende Feststellung, weil das Ausmaß der Verzögerung durch die ausgesprochen zügige Bearbeitung der Revisionssache beim Generalbundesanwalt deutlich gemildert worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 5 StR 349/23 mwN) und der Verteidiger des Angeklagten selbst um eine zweiwöchige Verfristung gebeten hatte, um die Frage einer möglichen Revisionsrücknahme zu klären.
- BayObLG, 03.03.2025 - 203 StRR 659/24
Revisionsbegründungsfrist, Geschäftsverteilungsplan, Revisionsverfahren, …
Der Senat hat eine Verzögerung im Revisionsverfahren auf die Sachrüge hin zu berücksichtigen, weil sie nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist eingetreten ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. August 2024 - 5 StR 388/24 -, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 5 StR 349/23 -, juris Rn. 11 m.w.N.).Zur Kompensation genügt hier deren Anerkennung durch eine entsprechende Feststellung, weil das Ausmaß der Verzögerung durch die anschließende zügige Bearbeitung der Revisionssache weitgehend aufgefangen worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2023, a.a.O.).
- BGH, 07.01.2026 - 3 StR 568/25
Kompensation wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung; Staatlich …
Vorliegend ist das Ausmaß der Verzögerung deutlich gemildert worden durch die ausgesprochen zügige Bearbeitung der Revisionssache beim Generalbundesanwalt und Bundesgerichtshof (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. August 2023 - 5 StR 349/23, juris Rn. 11;… vom 13. August 2024 - 5 StR 388/24, juris Rn. 4). - KG, 17.05.2024 - 3 ORs 32/24
Schuldspruchänderung bei Gesetzesänderung durch Einführung des …
Die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen sind vollständig und tragen einen Schuldspruch wegen des unerlaubten Handeltreibens mit Cannabis (vgl. BGH, Beschluss vom 17. August 2023 - 5 StR 349/23 -, zitiert nach beckonline).
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