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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3252
BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02 (https://dejure.org/2002,3252)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2002 - 5 StR 361/02 (https://dejure.org/2002,3252)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2002 - 5 StR 361/02 (https://dejure.org/2002,3252)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 357 StPO
    Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von Floskeln); Strafzumessung (schuldorientierte differenzierte Zumessung der Einzelstrafen bei Vermögensstraftaten); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 260 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1

  • Wolters Kluwer

    Verschlechterungsverbot - Betrugsvollendung - Ablehnung des Versuchs wegen unfreiwilliger Nichtvollendung - Umfassende Gesamtwürdigung bei Strafrahmenverschiebung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 23 Abs. 2
    Kriterien für die Strafrahmenverschiebung beim Versuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 72
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92

    Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
    Insoweit steht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO nicht entgegen (BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 1, 2).
  • BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91

    Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte - …

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
    In solchen Fällen hat aber eine Anwendung des § 357 StPO zu unterbleiben (BGHR StPO § 357 Erstreckung 3).
  • BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93

    Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
    Danach hat der Tatrichter neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die eingesetzte kriminelle Energie in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12, 13).
  • BGH, 27.10.2000 - 2 StR 381/00

    Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
    Danach hat der Tatrichter neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die eingesetzte kriminelle Energie in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12, 13).
  • BGH, 29.08.1986 - 3 StR 279/86

    Neu ergangene Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der …

    Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
    Insoweit steht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO nicht entgegen (BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 1, 2).
  • BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16

    Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …

    Zwar erfordert das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 und vom 29. Juni 2011 - 1 StR 136/11, wistra 2011, 423), die bei Steuerstraftaten eine an der Höhe der verkürzten Steuern ausgerichtete Differenzierung der Einzelstrafen nahelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1998 - 5 StR 693/97, wistra 1998, 269, 270).

    Zwar muss diese immer am Maß des der konkreten Tat immanenten Schuldumfangs orientiert sein (BGH aaO NStZ-RR 2003, 72).

  • BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19

    Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über …

    dd) Die Strafkammer hat bei der Einzelstrafbemessung auch nicht erkennbar bedacht, dass das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17, NStZ-RR 2018, 203; Beschluss vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f. jeweils mwN).
  • BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08

    Schwerer Parteiverrat (dieselbe Rechtssache; tatbestandliche Handlungseinheit); …

    Ebenfalls nicht frei von rechtlichen Bedenken ist die Versagung der Versuchsmilderung in den angenommenen Fällen der Beihilfe zum Betrugsversuch (UA 103); insoweit fehlt es an der gebotenen umfassenden Würdigung insbesondere der versuchsbezogenen Gesichtspunkte (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 72).
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