Rechtsprechung
| BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 23 Abs. 2 StGB; § 49 Abs. 1 StGB; § 46 StGB; § 357 StPO
Strafrahmenwahl beim Versuch (Gesamtschau der Tatumstände; Verwendung von Floskeln); Strafzumessung (schuldorientierte differenzierte Zumessung der Einzelstrafen bei Vermögensstraftaten); Erstreckung der Revision auf Mitangeklagte - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 357; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 358 Abs. 2; ; StPO § 260 Abs. 4 Satz 1; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 46 Abs. 1 Satz 1; ; StGB § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Verschlechterungsverbot - Betrugsvollendung - Ablehnung des Versuchs wegen unfreiwilliger Nichtvollendung - Umfassende Gesamtwürdigung bei Strafrahmenverschiebung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 23 Abs. 2
Kriterien für die Strafrahmenverschiebung beim Versuch - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2003, 72
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (5)
- BGH, 26.02.1993 - 3 StR 207/92
Demonstranten - Präzisionsschleuder - Stahlkugelgeschosse - Zeugenvereidigung - …
Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
Insoweit steht das Verschlechterungsverbot des § 358 Abs. 2 StPO nicht entgegen (BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 1, 2). - BGH, 03.05.1991 - 3 StR 112/91
Urteilsgründe - Inhalt des Urteils - Entscheidungserhebliche Gesichtspunkte - …
Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
In solchen Fällen hat aber eine Anwendung des § 357 StPO zu unterbleiben (BGHR StPO § 357 Erstreckung 3). - BGH, 22.09.1993 - 3 StR 430/93
Annahme einer Strafmilderung beim beendeten Versuch
Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
Danach hat der Tatrichter neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die eingesetzte kriminelle Energie in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12, 13). - BGH, 27.10.2000 - 2 StR 381/00
Voraussetzungen für Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt …
Auszug aus BGH, 06.11.2002 - 5 StR 361/02
Danach hat der Tatrichter neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei insbesondere die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, die Nähe zur Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuches und die eingesetzte kriminelle Energie in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12, 13). - BGH, 29.08.1986 - 3 StR 279/86
Neu ergangene Gesamtfreiheitsstrafe unter Berücksichtigung des Verbots der …
- BGH, 25.04.2017 - 1 StR 606/16
Strafzumessung bei Steuerhinterziehung (Höhe der verkürzten Steuern als …
Zwar erfordert das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 und vom 29. Juni 2011 - 1 StR 136/11, wistra 2011, 423), die bei Steuerstraftaten eine an der Höhe der verkürzten Steuern ausgerichtete Differenzierung der Einzelstrafen nahelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1998 - 5 StR 693/97, wistra 1998, 269, 270).Zwar muss diese immer am Maß des der konkreten Tat immanenten Schuldumfangs orientiert sein (BGH aaO NStZ-RR 2003, 72).
- BGH, 04.03.2020 - 2 StR 352/19
Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten (Belehrung über …
dd) Die Strafkammer hat bei der Einzelstrafbemessung auch nicht erkennbar bedacht, dass das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen erfordert (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17, NStZ-RR 2018, 203; Beschluss vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f. jeweils mwN). - BGH, 04.11.2008 - 4 StR 195/08
Schwerer Parteiverrat (dieselbe Rechtssache; tatbestandliche Handlungseinheit); …
Ebenfalls nicht frei von rechtlichen Bedenken ist die Versagung der Versuchsmilderung in den angenommenen Fällen der Beihilfe zum Betrugsversuch (UA 103); insoweit fehlt es an der gebotenen umfassenden Würdigung insbesondere der versuchsbezogenen Gesichtspunkte (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 72).
- BGH, 04.11.2008 - 4 StR 196/08
Beihilfe zum schweren Parteiverrat (tatbestandliche Handlungseinheit; …
Die eher floskelhafte Begründung für die Versagung der Strafrahmenmilderung nach § 23 Abs. 2 i.V.m. § 49 Abs. 1 StGB (UA 137) wird den Anforderungen der Rechtsprechung an die gebotene umfassende Würdigung insbesondere der versuchsbezogenen Gesichtspunkte, der Nähe zur Tatvollendung und der Gefährlichkeit des Versuchs (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 72) nicht gerecht. - BGH, 08.02.2018 - 1 StR 228/17
Strafzumessung (Kategorisierung nach der Schadenshöhe bei einer Vielzahl …
Zwar erfordert das Schuldmaßprinzip (§ 46 Abs. 1 Satz 1 StGB) regelmäßig eine differenzierende Zumessung der Einzelstrafen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f. …und vom 29. Juni 2011 - 1 StR 136/11, wistra 2011, 423, 424 Rn. 9), die eine an der Höhe der Schäden ausgerichtete Differenzierung der Einzelstrafen nahelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 1998 - 5 StR 693/97, wistra 1998, 269, 270).Zwar muss diese immer am Maß des der konkreten Tat immanenten Schuldumfangs orientiert sein (BGH aaO NStZ-RR 2003, 72, 73).
- BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und …
Die Festsetzung von Einzelstrafen auch in derartigen Fällen wäre kein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot (vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72;… BGHR StPO § 358 Abs. 2 Satz 1 Einzelstrafe, fehlende 1, 2). - BGH, 29.11.2017 - 5 StR 335/17
Betrug (Zusammenarbeit mehrerer Beteiligter im Rahmen einer Tatserie; Aufbau und …
Das neue Tatgericht wird deshalb den bei den einzelnen Taten verursachten Gesamtschaden jeweils zu ermitteln und die Einzelstrafen gegebenenfalls nach den festgestellten Schadenssummen differenzierend festzusetzen haben (vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 2. Februar 1999 - 4 StR 626/98, NStZ 1999, 244, 245; vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f.; vom 4. Februar 2014 - 3 StR 347/13, NStZ 2014, 457, und vom 15. April 2014 - 2 StR 566/13, StV 2015, 172). - LG Düsseldorf, 13.12.2023 - 1 Ks 18/23 Gegen eine Milderung sprachen die sogenannten Vollendungsnähe hinsichtlich der Nebenklägerin NN3 (vgl. BGH Beschluss vom 5. Juli 2010 - 5 StR 84/10 - NStZ-RR 2010, 305; Beschluss vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02 - NStZ-RR 2003, 72; Urteil vom 15. Februar 1995 - 2 StR 482/94 - NStZ 1995, 285) sowie die gesundheitlichen Folgen, die diese Nebenklägerin aufgrund der Tat treffen.
- BGH, 28.09.2010 - 3 StR 261/10
Strafzumessung; Strafrahmenwahl (Versuch; besondere Berücksichtigung …
Dabei hat das Tatgericht neben der Persönlichkeit des Täters die Tatumstände im weitesten Sinne und dabei vor allem die versuchsbezogenen Gesichtspunkte, namentlich insbesondere die Nähe der Tatvollendung, die Gefährlichkeit des Versuchs und die eingesetzte kriminelle Energie, in einer Gesamtschau umfassend zu würdigen (BGH…, Beschluss vom 17. März 1988 - 1 StR 104/88, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 4;… Urteil vom 23. September 1993 - 3 StR 430/93, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 12;… Beschluss vom 27. Oktober 2000 - 2 StR 381/00, BGHR StGB § 23 Abs. 2 Strafrahmenverschiebung 13; Beschluss vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72;… Fischer, StGB, 57. Aufl., § 23 Rn. 4). - BGH, 22.01.2026 - 6 StR 245/25
Beurteilung der Annahme einer einheitlichen Tat im konkreten Fall durch die …
Rn. 17 aa) Im rechtlichen Ausgangspunkt ist nicht zu beanstanden, dass die Wirtschaftsstrafkammer die Einzelstrafen anhand von Kategorien unterschiedlicher Schadenshöhen gebildet hat (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 2009 - 1 StR 627/08, BGHSt 53, 221, 232 f.; Beschlüsse vom 18. März 1998 - 5 StR 693/97, wistra 1998, 269, 270; vom 6. November 2002 - 5 StR 361/02, NStZ-RR 2003, 72 f.; vom 29. Juni 2011 - 1 StR 136/11, wistra 2011, 423, 424; vom 8. Februar 2018 - 1 StR 228/17, NStZ-RR 2018, 203, 204). - BGH, 14.01.2021 - 4 StR 418/20
Beruhen des Urteils auf einer Verletzung des Gesetzes (fehlerhaft unterbliebene …
- KG, 08.01.2013 - 121 Ss 210/12
Strafzumessung: Zumessung von Einzelstrafen; Verhängung kurzer Freiheitsstrafen; …
- BGH, 20.08.2025 - 3 StR 493/24
- LG Aurich, 20.09.2019 - 11 KLs 5/19
- LG Flensburg, 13.09.2019 - II KLs 115 Js 4881/19
Fehlgeschlagener Automatenaufbruch und Definition krankhafter seelischer Störung
- LG Saarbrücken, 12.03.2010 - 2 KLs 28/09
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