Rechtsprechung
| BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263a StGB; § 263 StGB; § 261 StGB; § 274 StGB
Computerbetrug (unbefugtes Verwenden von Daten; kontaktloses Zahlen ohne PIN-Eingabe mit gestohlener EC-Karte, betrugsspezifische Auslegung; Täuschungscharakter; fiktiver Bankangestellter; Erklärungswert); Betrug (Täuschung; Irrtum); Geldwäsche (Verschleiern der ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafbarkeit wegen Computerbetrugs bei kontaktlosem Bezahlen mit gestohlener Girokarte
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 244 Abs. 3 StPO, § 261 StPO, § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB, § 55 ZAG, § 263 Abs. 1 StGB, § 780 BGB, § 935 Abs. 2 BGB, § 261 Abs. 7 StGB, § 274 Abs. 1 Nr. 2 StGB, § 303a Abs. 1 StGB, § 303c StGB, § 353 Abs. 2 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3 ; StPO § 349 Abs. 2
Schuldspruch wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Computerbetruges - datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (2)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Strafbarkeit bei kontaktlosem Bezahlen mit gestohlener Girokarte
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StGB: Nichtberechtiger zahlt mit Girokarte ohne PIN, Kein unbefugtes Verwenden von Daten
Verfahrensgang
- LG Kiel, 24.01.2025 - 1 KLs 597 Js 9972/24
- BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Papierfundstellen
- NStZ 2026, 427
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- OLG Hamm, 07.04.2020 - 4 RVs 12/20
EC-Karte; kontaktlose Zahlung; Point-of-sale-Verfahren; POS-Verfahren; PIN; …
Auszug aus BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Da danach gegenüber einem fiktiven Bankangestellten bei Verwendung der Karte ohne PIN-Eingabe nicht die Berechtigung hierzu miterklärt würde, fehlt es an dem für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB erforderlichen Täuschungsäquivalent (ebenso BayObLG…, Beschluss vom 29. Juli 2024 - 201 StRR 49/24, NJW 2024, 3669 Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 RVs 12/20;… Göhler, aaO, 17 f.; Christoph/Dorn-Haag, NStZ 2020, 697).Er wird sich daher über diesen Umstand ebenso wenig Gedanken machen wie - wegen § 935 Abs. 2 BGB - beim Bargeldkauf über das Eigentum am Geld (vgl. Kudlich, JA 2020, 710, 712).
- BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19
Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines …
Auszug aus BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Diese werden regelmäßig durch den normativen Gesamtzusammenhang geprägt, in dem die Erklärung steht (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 22;… Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44). - BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen …
Auszug aus BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Diese werden regelmäßig durch den normativen Gesamtzusammenhang geprägt, in dem die Erklärung steht (vgl. BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, BGHSt 65, 110 Rn. 22; Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44).
- BGH, 25.11.2009 - 2 StR 430/09
Beweiswürdigung (Widersprüche); Urkundenunterdrückung (Begriff der …
Auszug aus BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Vielmehr muss er wissen, dass den Daten eine potentielle Beweisbedeutung innewohnt, die sich jederzeit realisieren kann, und es ihm auf die Beeinträchtigung eines sich darauf beziehenden Beweisführungsrechts ankommen oder er dies als notwendige Folge seines Handelns hinnehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. November 2009 - 2 StR 430/09, NStZ 2010, 332;… BayObLG, aaO;… OLG Hamm, aaO;… Göhler, aaO, S. 21 f.). - BGH, 27.11.2018 - 5 StR 234/18
Selbstgeldwäsche durch den Vortäter (Einzahlung auf ein vom Täter geführtes …
Auszug aus BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Das Verschleiern der Herkunft eines Gegenstands im Sinne von § 261 Abs. 7 StGB umfasst alle zielgerichteten, irreführenden Machenschaften mit dem Zweck, einem Tatobjekt den Anschein einer anderen (legalen) Herkunft zu verleihen oder zumindest seine wahre Herkunft zu verbergen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 234/18, NJW 2019, 533, 535). - BayObLG, 29.07.2024 - 201 StRR 49/24
Berechtigung, Bezahlung, betrugsspezifische Auslegung, Beweisführungsrecht, …
Auszug aus BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Da danach gegenüber einem fiktiven Bankangestellten bei Verwendung der Karte ohne PIN-Eingabe nicht die Berechtigung hierzu miterklärt würde, fehlt es an dem für die Verwirklichung des Tatbestandes des § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB erforderlichen Täuschungsäquivalent (ebenso BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2024 - 201 StRR 49/24, NJW 2024, 3669 Rn. 8; OLG Hamm, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 RVs 12/20;… Göhler, aaO, 17 f.; Christoph/Dorn-Haag, NStZ 2020, 697). - BGH, 09.10.2024 - 5 StR 409/24
Betrugsstraftat durch missbräuchliche Verwendung einer EC-Karte
Auszug aus BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Nur täuschungsäquivalente Handlungen sind daher unbefugt im Sinne des Tatbestandes des § 263a Abs. 1 Var. 3 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Oktober 2024 - 5 StR 409/24, NStZ-RR 2024, 374, 375 mwN). - BGH, 30.04.2025 - 6 StR 326/24
Schuldspruch wegen gewerbsmäßigen Veranstaltens unerlaubten Glücksspiels, …
Auszug aus BGH, 03.12.2025 - 5 StR 362/25
Die bloße eigennützige Verwertung des erlangten Gegenstandes ohne verschleiernde Umgehung insbesondere von Mechanismen zum Schutz der Integrität des Wirtschafts- und Finanzkreislaufs (wie beispielsweise der Einsatz von Bargeld zur Erledigung von Geschäften des täglichen Lebens) ist dagegen vom Vortäter typischerweise zu erwarten und verwirklicht daher kein gegenüber der Vortat eigenständiges Unrecht (…vgl. BT-Drucks. 19/24180, S. 34 f.; BGH, Urteil vom 30. April 2025 - 6 StR 326/24 Rn 14;… MüKoStGB/Neuheuser, 5. Aufl., § 261 Rn. 199, 202;… LK/Krause, StGB, 13. Aufl., § 261 Rn. 44;… BeckOK StGB/Ruhmannseder, 67. Ed., § 261 Rn. 66).
- BGH, 28.01.2026 - 4 StR 672/25
Änderung des Schuldspruchs auf Revision des Angeklagten I.; Kein Bestand der …
Mit Blick auf die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs "betrugsspezifisch" auszulegende Strafvorschrift fehlt es in der vorliegenden Fallkonstellation des kontaktlosen Bezahlens von Kleinbeträgen unter Verzicht auf die PIN-Eingabe an dem für die Tatbestandsverwirklichung erforderlichen Täuschungsäquivalent, weil keine Erklärung über die Berechtigung der Verwendung der Karte abgegeben wird (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2025 - 5 StR 362/25 Rn. 12; BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2024 - 201 StRR 49/24, NJW 2024, 3669, 3670; OLG Hamm, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 RVs 12/20, NStZ 2020, 673, 674).Zugleich muss er die Beeinträchtigung eines sich darauf beziehenden Beweisführungsrechts des berechtigten Karteninhabers bzw. der Bank als notwendige Folge seines Handelns erkennen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2025 - 5 StR 362/25 Rn. 16 mwN; BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2024 - 201 StRR 49/24, NJW 2024, 3669, 3670).
Zudem kommt in Betracht, dass durch die Nutzung der Karte selbst Daten im Sinne dieser Norm verändert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2025 - 5 StR 362/25 Rn. 17; BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2024 - 201 StRR 49/24, NJW 2024, 3669, 3671; OLG Hamm, Beschluss vom 7. April 2020 - 4 RVs 12/20, NStZ 2020, 673, 676).
- BGH, 16.04.2026 - 5 StR 119/26 Denn in diesen beiden Fällen tragen die bisherigen Feststellungen die Schuldsprüche nicht, weil der Angeklagte H. dabei die erbeutete EC-Karte lediglich kontaktlos ohne PIN-Eingabe im sogenannten NFC-Verfahren eingesetzt hat oder einsetzen wollte (vgl. näher BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2025 - 5 StR 362/25 mwN).
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