Rechtsprechung
| BGH, 28.08.2024 - 5 StR 380/24 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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§ 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 27 Abs. 2 Satz 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 34 KCanG, § 2 Abs. 3 StGB, § 34 Abs. 1 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4 KCanG, § 34 Abs. 3 Satz 1 KCanG, § 353 Abs. 2 StPO, §§ 73, 73c StGB
Verfahrensgang
- LG Leipzig, 18.03.2024 - 5 KLs 107 Js 1435/22
- BGH, 28.08.2024 - 5 StR 380/24
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.08.2022 - 5 StR 372/21
Meistbegünstigungsprinzip (mildestes Gesetz; strikte Alternativität; …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 5 StR 380/24
Rn. 5 aa) Das mildere von zwei Gesetzen ist dasjenige, welches anhand des konkreten Falls nach einem Gesamtvergleich des früher und des derzeit geltenden Strafrechts das dem Angeklagten günstigere Ergebnis zulässt (BGH, Urteil vom 8. August 2022 - 5 StR 372/21, BGHSt 67, 130, 131 f. mwN). - BGH, 28.05.2024 - 3 StR 154/24
Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (minder schwerer Fall); …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 5 StR 380/24
Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24; vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 mwN). - BGH, 27.08.2024 - 5 StR 240/24
Feststellung des milderen Gesetzes bei der Verurteilung wegen Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 5 StR 380/24
Dieser Strafzumessungsakt obliegt indes allein dem Tatgericht (vgl. BGH, Beschluss vom 27. August 2024 - 5 StR 240/24). - BGH, 14.08.2024 - 5 StR 254/24
Feststellung des milderen Gesetzes bei der Verurteilung wegen Handeltreiben mit …
Auszug aus BGH, 28.08.2024 - 5 StR 380/24
Hängt die Beurteilung des im Einzelfall milderen Rechts davon ab, ob die Möglichkeit einer Strafrahmenverschiebung genutzt wird, etwa durch Annahme eines gesetzlich geregelten besonders oder minder schweren Falls, obliegt die Bewertung grundsätzlich dem Tatgericht, sofern eine abweichende Würdigung nicht sicher auszuschließen ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2024 - 5 StR 254/24;… vom 28. Mai 2024 - 3 StR 154/24 Rn. 5 mwN).
- BGH, 29.01.2025 - 2 StR 538/24
Konkurrenzen (Betäubungsmittelgeschäfte auf Kommission: natürliche …
Besteht aber kein Unterschied im Mildegrad, bleibt es bei der Anwendung des Tatzeitrechts (vgl. BGH, Beschluss vom 28. August 2024 - 5 StR 380/24, Rn. 6). - BGH, 24.02.2025 - 2 StR 11/25
Korrektur des Schuldspruchs u. a. wegen Handeltreiben mit Betäubngsmitteln und …
Denn allein in dieser Konstellation verbliebe es bei der Anwendung des Tatzeitrechts (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 28. August 2024 - 5 StR 380/24, Rn. 6).
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