Rechtsprechung
| BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 263 Abs. 5 StGB; § 25 Abs. 2 StGB; § 52 StGB
Bandenmäßiger und gewerbsmäßiger Betrug (unzureichende Feststellungen zur Tatbegehung auf Grund einer Bandenabrede und zur Bandenabrede selbst; gesonderte Mittäterschaftszurechnung); gesonderte Beurteilung von Tateinheit und Tatmehrheit für jeden Mittäter für jede ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § ... 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1a; ; StGB § 25 Abs. 2; ; StGB § 52 Abs. 1; ; StGB § 243 Abs. 2; ; StGB § 263 Abs. 5; ; StGB § 263 Abs. 4; ; StGB § 267 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 267 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen einer Bandenqualifikation; Bestimmung des Umfangs der Zurechnungswirkung der Bande hinsichtlich nicht abgesprochener Straftaten; Bestehen einer konkreten bandenmäßigen Verbindung für jede Straftat der Bandenmitglieder; Prüfung des ...
- ra.de
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bandenmitglieder als Mittäter; Konkurrenzen bei Mittäterschaft
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 567
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03
Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern; …
Auszug aus BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06
Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter, Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; NStZ 2003, 32, 33).Ob die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; wistra 2001, 336, 337).
- BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01
Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung; …
Auszug aus BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06
Ob die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; wistra 2001, 336, 337). - BGH, 13.08.2002 - 4 StR 208/02
Schwerer Bandendiebstahl (Beendigung); Bandenmitgliedschaft (tatbezogene …
Auszug aus BGH, 10.11.2006 - 5 StR 386/06
Vielmehr ist für jede einzelne Tat nach den allgemeinen Kriterien festzustellen, ob sich die anderen Bandenmitglieder hieran als Mittäter, Anstifter, Gehilfen beteiligt oder ob sie gegebenenfalls überhaupt keinen strafbaren Tatbeitrag geleistet haben (BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; NStZ 2003, 32, 33).
- BGH, 05.09.2019 - 4 StR 611/18
Urteil gegen ehemalige Altenpfleger aus Lambrecht rechtskräftig. BGH bestätigt …
Ob die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 4 StR 371/14, NZWiSt 2015, 425, 426; Beschluss vom 10. November 2006 - 5 StR 386/06, StraFo 2007, 78, 79 mwN). - LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16
Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog. …
Fördert ein Gehilfe mit nur einer Beihilfehandlung mehrere Haupttaten, liegt nur eine Beihilfetat vor (BGH Beschluss v. 10.11.2006, 5 StR 386/06, BeckRS 2006, 14037 Rz. 18;… BGH, Beschluss v. 13.03.2013, 2 StR 586/12, Rz. 6, juris, jeweils m.w.N.).Ob die Mittäter die ihnen zurechenbaren Taten gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist demgegenüber ohne Belang (BGH Beschl. v. 10.11.2006 - 5 StR 386/06, BeckRS 2006, 14037 Rz. 18, beck-online; BGH, Beschluss vom 13.5. 2003 - 3 StR 128/03 = NStZ-RR 2003, 265).
- BGH, 25.04.2017 - 1 StR 81/17
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Betäubungsmitteldelikten
Hierin ist ein, für jede Einzelfahrt feststellbares (aus der Mitgliedschaft in einer Bande kann nicht schematisch auf eine mittäterschaftliche Beteiligung an einzelnen Bandentaten geschlossen werden; vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2006 - 5 StR 386/06, wistra 2007, 100 ff.), erhöhtes über die Erwartung eines bloßen Kurierlohns hinausgehendes Interesse des Angeklagten am Gesamtgeschäft und damit eine zureichende Grundlage für die Annahme mittäterschaftlichen Handelns zu erblicken.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".