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Rechtsprechung
   BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,2215
BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
BGH, Entscheidung vom 22.10.2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
BGH, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 (https://dejure.org/2001,2215)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 260a StGB; § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 44 StGB
    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei; Begriff der Bande (BGHSt 46, 321); Anordnung des Verfalls (Hinderung allein durch rechtliche Existenz von Ersatzansprüchen); Fahrverbot als Warnungs- und Besinnungsstrafe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StGB § 260a; ; StGB § 74b Abs. 1; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 2

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßige Bandenhehlerei - Erforderlichkeit eines dritten Bandenmitglieds - Vorliegen einer Bande - Revision des Angeklagten - Schuldspruchänderung - Aufhebung der Strafaussprüche - Strafbemessung - Anordnung des Verfalls - Gesamtstrafenbildung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (29)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00

    Begriff der Bande

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Die Feststellungen belegen allenfalls eine auf eine gewisse Dauer angelegte Verbindung zwischen dem Angeklagten als Hehler und dem Einbrecher F - zu gemeinsamer Deliktsbegehung, keinesfalls aber zu einem erforderlichen dritten Bandenmitglied (vgl. BGH - GS - NJW 2001, 2266, 2267, zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHSt 46, 321).
  • BGH, 01.03.1995 - 2 StR 691/94

    Erweiterter Verfall - Vermögenseinbuße - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Dies gilt auch für die Anordnung der Einziehung des Wertersatzes hinsichtlich des Erlöses für den vom Angeklagten verkauften Personenkraftwagen (vgl. BGHR StGB § 73d Strafzumessung 1), zumal das Landgericht auch von einer Erörterung der Voraussetzungen von § 74b Abs. 1 StGB abgesehen hat.
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert allein die rechtliche Existenz von Ersatzansprüchen und nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden, eine solche Maßnahme (vgl. BGHR StGB § 73 - Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 12.03.1996 - 4 StR 24/96

    Verfall - Erstreckung - Mittelbarer Gewinn

    Auszug aus BGH, 22.10.2001 - 5 StR 439/01
    Nach § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB hindert allein die rechtliche Existenz von Ersatzansprüchen und nicht, ob sie voraussichtlich geltend gemacht werden, eine solche Maßnahme (…vgl. BGHR StGB § 73 - Tatbeute 1; BGH NStZ 1996, 332).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen …

    Denn das Fahrverbot soll als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme spezialpräventiv wirken (…vgl. BT-Drucks. 13/6914, S. 119; BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01, wistra 2002, 57, 58; OLG Celle, NZV 1993, 157).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2007 - 5 Ss 130/07

    Keine Nötigung durch "bloß" rücksichtsloses Überholen

    Im Falle eines Schuldspruchs wird der Zeitablauf Anlass sein zu prüfen, ob von der Verhängung des Fahrverbots abzusehen oder ein kürzeres Fahrverbot anzuordnen ist, wenn der Angeklagte seither keine weiteren Verkehrsverstöße begangen hat (zum Einfluss des Zeitablaufs auf die Entscheidung, ob ein Fahrverbot anzuordnen ist, vgl. BGH wistra 2002, 57 = zfs 2004, 133; BayObLG DAR 2002, 275 mit zahlreichen Nachw.; OLG Schleswig DAR 2002, 326; OLG Hamm StV 2004, 489;… Janiszewski/Jagow/Burmann, StVR, 19. Aufl. [2006], § 25 StVG Rdnr. 1b mwN).
  • OLG Koblenz, 17.07.2018 - 1 OWi 6 SsBs 19/18

    Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung in …

    Insoweit ist in der Rechtsprechung eine Dauer von zwei Jahren zwischen der Tat und der erstinstanzlichen Entscheidung anerkannt, ab welchem zumindest Anlass zur Erörterung besteht, ob der spezialpräventive Zweck der Maßnahme nach den Umständen des Einzelfalls noch erreicht werden kann (vgl. OLG Stuttgart NZV 2017, 341; OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2007, 323; OLG Saarbrücken VRS 126 [2014], 203; OLG Hamm, Beschluss vom 24. Januar 2012 - III-3 RBs 364/1; OLG Naumburg, Beschluss vom 13. Juni 2017 - 2 Ws 132/17 [jeweils juris]; zu § 44 StGB vgl. BGH, Beschluss vom 22. Oktober 2001 - 5 StR 439/01 [juris] = wistra 2002, 57; OLG Stuttgart NZV 2016, 292; OLG Hamm NZV 2004, 598; VRS 109 [2005], 19; OLG Düsseldorf, NZV 1993, 76).
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