Rechtsprechung
| BGH, 09.11.2006 - 5 StR 453/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 73 Abs. 1 Satz 1 StGB
Verfall (Bruttoprinzip) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 73 Abs. 1 Satz 1
- Wolters Kluwer
Auswikungen auf die darlehensweise Erlangung eines Geldbetrages auf die Anordnung des Verfalls
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 73 Abs. 1
Verfall eines Darlehens - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2007, 1221 (Ls.)
- NStZ 2007, 150
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10
Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes); …
Der festgestellte Sachverhalt ist mit der Geldübergabe an einen Drogenkurier zur Finanzierung der Kurierfahrt und der damit verbundenen Aufenthalte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06; a. A. zu Reisespesen aber: BGH…, Beschluss vom 20. Februar 1993 - 1 StR 808/92, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4;… Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3) nicht vergleichbar. - BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22
Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung
Das zur neuen Verhandlung und Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls zu prüfen haben, ob es sich bei der Auslagenerstattung in Höhe von 500 EUR um Spesengeld handelte, das kein für die Tat erlangter Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150;… vom 12. Juli 2011 - 4 StR 278/11, juris Rn. 3), sondern Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB war (vgl. BGH…, Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21, juris Rn. 16 mwN; Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314;… Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; s. auch BGH…, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 StR 444/21, juris Rn. 21 f.;… Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 62 f.;… MüKoStGB/Nobis, 4. Aufl., § 3 BtMG Rn. 27). - BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21
Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im …
In diesem Fall sind etwaige Aufwendungen, die der Täter oder Teilnehmer hatte, um seine Tat begehen beziehungsweise seinen Tatbeitrag erbringen zu können, gemäß § 73d Abs. 1 Satz 2 StGB von dem Wert des Erlangten nicht in Abzug zu bringen (Bruttoprinzip; vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150). - LG Kleve, 30.05.2012 - 120 KLs 11/12
Einziehung eines Grundstücks; Haus als Tatwerkzeug; Marihuana-Plantage; …
Ist - wie hier - davon auszugehen, dass die jeweils erlangten Geldscheine sich nicht mehr in dem Besitz des Angeklagten befinden, so dass die Anordnung des Verfalls aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist, kommt gem. § 73a Satz 1 StGB die Anordnung des Verfalls eines Geldbetrages in Betracht, der dem Wert des Erlangten entspricht (BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - 4 StR 386/08; BGH, Beschluss vom 9.11.2006 - 5 StR 453/06).
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