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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.2023 - 5 StR 453/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,39685
BGH, 06.12.2023 - 5 StR 453/23 (https://dejure.org/2023,39685)
BGH, Entscheidung vom 06.12.2023 - 5 StR 453/23 (https://dejure.org/2023,39685)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2023 - 5 StR 453/23 (https://dejure.org/2023,39685)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 230 Abs. 1 StPO; § 415 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten (Abwesenheit; Hauptverhandlung; Ausnahmen; Sicherungsverfahren; absoluter Revisionsgrund)

  • openjur.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Verhandlung in Abwesenheit des Angeklagten - Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit genügen

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 82
  • StV 2024, 807 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.03.2001 - 2 StR 498/00

    Dauernde Verhandlungsunfähigkeit des Angeklagten; Verfahrenseinstellung; Übergang …

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 453/23
    Denn stellt sich heraus, dass gegen einen Angeklagten mangels Verhandlungsfähigkeit nicht nach den §§ 226 ff. StPO verhandelt werden kann, ist ein Übergang in ein Sicherungsverfahren ausgeschlossen, vielmehr muss das Verfahren eingestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 498/00, BGHSt 46, 345, 346; Beschluss vom 21. Juni 2016 - 5 StR 266/16, NStZ 2016, 693).

    Vielmehr führt eine in einem solchen Verfahren festgestellte Schuldunfähigkeit zum Freispruch und gegebenenfalls zu einer Maßregel, etwa nach § 63 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 498/00, BGHSt 46, 345, 347); die Frage der Verhandlungsfähigkeit - deren Fehlen stellt im Übrigen eine gesonderte Voraussetzung eines Sicherungsverfahrens dar (§ 413 StPO; vgl. dazu auch BGH…, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 5 StR 390/21 Rn. 5, BGHSt 67, 12) - bleibt davon unberührt.

  • BGH, 02.02.2022 - 5 StR 390/21

    Vernehmungsfähigkeit des Beschuldigten keine Voraussetzung des …

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 453/23
    Unbeschadet des Umstands, dass damit der Begriff der Verhandlungsfähigkeit im strafprozessualen Sinne (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 5 StR 390/21 Rn. 12, BGHSt 67, 12) nicht zutreffend erfasst ist, haftet einer daraus erkennbaren eigenen Überprüfung der Verhandlungsfähigkeit darüber hinaus der Makel an, dass die Strafkammer ihrer Prüfung einen falschen Maßstab zugrunde gelegt hat: Wird eine Hauptverhandlung im Sinne des sechsten Abschnitts des zweiten Buches der Strafprozessordnung (§§ 226 ff. StPO) gegen einen Angeklagten geführt, sieht § 230 Abs. 1 StPO - wie dargelegt - die Anwesenheit des Angeklagten verpflichtend vor.

    Vielmehr führt eine in einem solchen Verfahren festgestellte Schuldunfähigkeit zum Freispruch und gegebenenfalls zu einer Maßregel, etwa nach § 63 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 498/00, BGHSt 46, 345, 347); die Frage der Verhandlungsfähigkeit - deren Fehlen stellt im Übrigen eine gesonderte Voraussetzung eines Sicherungsverfahrens dar (§ 413 StPO; vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 2. Februar 2022 - 5 StR 390/21 Rn. 5, BGHSt 67, 12) - bleibt davon unberührt.

  • BGH, 21.06.2016 - 5 StR 266/16

    Sicherungsverfahren (Antragsschrift als Prozessvoraussetzung; kein Übergang vom …

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 453/23
    Denn stellt sich heraus, dass gegen einen Angeklagten mangels Verhandlungsfähigkeit nicht nach den §§ 226 ff. StPO verhandelt werden kann, ist ein Übergang in ein Sicherungsverfahren ausgeschlossen, vielmehr muss das Verfahren eingestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 23. März 2001 - 2 StR 498/00, BGHSt 46, 345, 346; Beschluss vom 21. Juni 2016 - 5 StR 266/16, NStZ 2016, 693).
  • BGH, 17.07.1984 - 5 StR 449/84

    Zum Grundsatz des in dubio pro reo beim Verfahrenshindernis der …

    Auszug aus BGH, 06.12.2023 - 5 StR 453/23
    Daraus folgt, soweit nicht die Abwesenheitsverhandlung ausnahmsweise, etwa nach § 231a StPO gestattet ist, dass ein nach § 338 Nr. 5 StPO zu berücksichtigendes Verbot des Weiterverhandelns gemäß § 230 StPO schon dann vorliegt, wenn das Tatgericht Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hat (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 5 StR 449/84, NStZ 1984, 520).
  • BGH, 06.03.2025 - 3 StR 249/24

    Absolute Revisionsgründe; Anwesenheit und Ablehnung eines Dolmetschers

    Zwar kommt es in Ausnahmekonstellationen in Betracht, eine körperlich gegenwärtige Person als abwesend zu werten, wie etwa im Falle der Verhandlungsunfähigkeit (vgl. für den Angeklagten BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2023 - 5 StR 453/23, NStZ-RR 2024, 82 f.; für den Verteidiger BGH…, Urteil vom 30. Juni 2022 - 1 StR 277/21, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Verteidiger 10 Rn. 5; jeweils mwN).
  • BGH, 18.03.2026 - 1 StR 97/25

    Einziehung von Tatlohn aus sog. Cum-Ex-Geschäften in Höhe von 40 Millionen Euro …

    Ein Verbot des Weiterverhandelns gemäß § 230 Abs. 1 StPO liegt bereits dann vor, wenn das Tatgericht Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 2023 - 5 StR 453/23 Rn. 7 …und vom 17. Juli 1984 - 5 StR 449/84 Rn. 3 f.).
  • BayObLG, 23.06.2025 - 203 StRR 234/25

    Angeklagter im Zuschauerraum ist nicht abwesend

    Rn. 19 e. Hat das Tatgericht Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten, darf es nicht weiterverhandeln (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2023 - 5 StR 453/23 -, juris Rn. 7; BGH, Beschluss vom 17. Juli 1984 - 5 StR 449/84 -, juris;… Gmel/Peterson a.a.O. § 230 Rn. 3).
  • OLG Oldenburg, 01.04.2025 - 2 ORbs 22/25

    Beschränkung der Verteidigung bei Ablehnung einer Aussetzung trotz möglicher …

    Dabei besteht ein Verbot des (Weiter)-Verhandelns schon dann, wenn das Tatgericht Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Betroffenen hat oder meint, bestehende Zweifel nur deshalb überwinden zu können, weil es einen rechtlich unzutreffenden Maßstab an die Verhandlungsfähigkeit anlegt (BGH Beschluss vom 6. Dezember 2023, 5 StR 453/23, juris).
  • OLG Karlsruhe, 12.03.2026 - 1 Ws 53/26

    Voraussetzungen länger andauernder Hauptverhandlungshaft

    Ausnahmen sind nur dort und insoweit zulässig, als sie das Gesetz ausdrücklich bestimmt (vgl. BGH, Beschluss vom 06.12.2023 - 5 StR 453/23, NStZ-RR 2024, 82, 83).
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