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Rechtsprechung
   BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,38289
BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19 (https://dejure.org/2019,38289)
BGH, Entscheidung vom 26.09.2019 - 5 StR 456/19 (https://dejure.org/2019,38289)
BGH, Entscheidung vom 26. September 2019 - 5 StR 456/19 (https://dejure.org/2019,38289)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Tatertragseinziehung: Verzicht auf sichergestelltes Bargeld; Verweigerung der Annahme der Verzichtserklärung durch die Staatsanwaltschaft

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73c StGB vom 13.04.2017
    Tatertragseinziehung: Verzicht auf sichergestelltes Bargeld; Verweigerung der Annahme der Verzichtserklärung durch die Staatsanwaltschaft

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73c StGB, § 1006 Abs. 1, 2 BGB, § 73a StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung im Rahmen einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Annahme eines Übereignungsangebots bei Verzicht auf sichergestelltes Bargeld

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1006 Abs. 1 ; BGB § 1006 Abs. 2 ; StGB § 73c
    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Einziehungsentscheidung im Rahmen einer Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Annahme eines Übereignungsangebots bei Verzicht auf sichergestelltes Bargeld

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 11.12.2018 - 5 StR 198/18

    Voraussetzungen und Folgen eines Verzichts auf die Rückgabe von Gegenständen bei …

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19
    Nachdem der Senat das Urteil im Schuldspruch abgeändert und im Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen aufgehoben hatte (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305), hat das Landgericht nunmehr erneut die Einziehung "in Höhe eines Geldbetrages von 139.200 Euro" angeordnet.

    Rn. 4 aa) Beim Verzicht auf sichergestelltes Bargeld lässt sich auf eine Annahme des Übereignungsangebots schließen, wenn die Staatsanwaltschaft dieses nicht durch eine nach außen erkennbare Willensäußerung ablehnt (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18, BGHSt 63, 305, 308 f.).

  • BGH, 24.01.2019 - 1 StR 591/18

    Täter-Opfer-Ausgleich (Voraussetzungen: kommunikativer Prozess zwischen Täter und …

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19
    Denn der Anwendungsbereich der Wertersatzeinziehung nach § 73c StGB ist erst dann eröffnet, wenn die Einziehung des ursprünglich Erlangten nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2019 - 1 StR 591/18).
  • BGH, 21.08.2018 - 2 StR 231/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Bewertung eines …

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19
    Die Widerlegung dieser Vermutung erfordert - nicht anders als in den Fällen der erweiterten Einziehung von Taterträgen gemäß § 73a StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, und vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 f. mwN;… Fischer, StGB 66. Aufl., § 73a Rn. 6 f.) - eine sichere Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Geldes, hier aus (anderweitigen) Drogengeschäften.
  • BGH, 10.10.2002 - 4 StR 233/02

    Ermessensvorschrift beim Verfall; Vermögen des Betroffenen zum Zeitpunkt der …

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19
    Damit lag schon damals ein wirksamer Verzicht auf das sichergestellte Bargeld vor, der zur Folge hatte, dass der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 04.04.2018 - 3 StR 63/18

    Erweiterte Einziehung beim Angeklagten (Erlangung aus nicht im Einzelnen …

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19
    Die Widerlegung dieser Vermutung erfordert - nicht anders als in den Fällen der erweiterten Einziehung von Taterträgen gemäß § 73a StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2018 - 3 StR 63/18, und vom 21. August 2018 - 2 StR 231/18, NStZ-RR 2018, 380, 381 f. mwN;… Fischer, StGB 66. Aufl., § 73a Rn. 6 f.) - eine sichere Überzeugung von der deliktischen Herkunft des Geldes, hier aus (anderweitigen) Drogengeschäften.
  • BGH, 05.04.2000 - 2 StR 500/99

    Anwendung der Härtevorschrift beim Verfall

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19
    Damit lag schon damals ein wirksamer Verzicht auf das sichergestellte Bargeld vor, der zur Folge hatte, dass der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 18.11.2015 - 2 StR 399/15

    Anordnung des Wertersatzverfalls (Vorliegen einer unbilligen Härte: …

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19
    Damit lag schon damals ein wirksamer Verzicht auf das sichergestellte Bargeld vor, der zur Folge hatte, dass der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 490/16

    Unerlaubtes Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit mit Besitz von …

    Auszug aus BGH, 26.09.2019 - 5 StR 456/19
    Damit lag schon damals ein wirksamer Verzicht auf das sichergestellte Bargeld vor, der zur Folge hatte, dass der staatliche Zahlungsanspruch nach § 73c StGB in Höhe des jeweiligen Betrages erloschen und die Einziehung des Wertes des Tatertrages insoweit ausgeschlossen ist (vgl. etwa BGH, Urteile vom 5. April 2000 - 2 StR 500/99, NStZ 2000, 480, 481, und vom 10. Oktober 2002 - 4 StR 233/02, BGHSt 48, 40; Beschlüsse vom 18. November 2015 - 2 StR 399/15, NStZ-RR 2016, 83, und vom 6. Juni 2017 - 2 StR 490/16).
  • BGH, 08.07.2025 - 3 StR 218/25

    Einziehung des Wertes von Taterträgen (Herkunft der Taterträge; Anordnung der …

    Dem Senat ist daher nicht möglich zu beurteilen, ob es sich um Bargeld (auch) aus den abgeurteilten Straftaten handelt mit der Folge, dass dieses bei der gemäß § 73c StGB angeordneten Einziehung in Abzug zu bringen ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. April 2025 - 3 StR 510/24, juris Rn. 15;… vom 3. Juli 2024 - 4 StR 93/24, NZWiSt 2025, 67 Rn. 13; vom 26. September 2019 - 5 StR 456/19, BGHR StGB § 73c Anrechnung 1 Rn. 2 ff. mwN), oder ob es sich um Erlöse aus weiteren Straftaten handelt.
  • BGH, 17.12.2024 - 1 StR 332/24

    Wertersatzeinziehung (Erlöschen des Einziehungsanspruchs bei Einverständnis des …

    Durch den in dieser Erklärung liegenden wirksamen Verzicht ist der staatliche Zahlungsanspruch erloschen, so dass sich der Betrag der zu erstattenden Taterträge entsprechend vermindert (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2024 - 4 StR 93/24 Rn. 13;… vom 27. Februar 2024 - 5 StR 569/23 Rn. 4;… vom 20. September 2022 - 1 StR 279/22 Rn. 3;… vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 Rn. 4; vom 26. September 2019 - 5 StR 456/19 Rn. 3 f. …und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 33; jeweils mwN).
  • BGH, 18.12.2024 - 1 StR 405/24

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Cannabis (milderes Gesetz nach Inkrafttreten des …

    Durch den in dieser Erklärung liegenden wirksamen Verzicht ist der staatliche Zahlungsanspruch erloschen, so dass sich der Betrag der zu erstattenden Taterträge entsprechend vermindert (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. Juli 2024 - 4 StR 93/24 Rn. 13;… vom 27. Februar 2024 - 5 StR 569/23 Rn. 4;… vom 20. September 2022 - 1 StR 279/22 Rn. 3;… vom 24. November 2021 - 4 StR 358/21 Rn. 4; vom 26. September 2019 - 5 StR 456/19 Rn. 3 f. …und vom 11. Dezember 2018 - 5 StR 198/18 Rn. 33; jeweils mwN).
  • BGH, 01.04.2025 - 3 StR 510/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Handeltreiben mit Cannabis; zeitliche Geltung von …

    Rn. 19 b) Wie vom Generalbundesanwalt in seiner Antragsschrift zudem ebenfalls zutreffend ausgeführt, ist der Betrag der gemäß § 73c StGB angeordneten Einziehung um 285 EUR zu reduzieren, da das in dieser Höhe bei dem Angeklagten sichergestellte Bargeld, auf welches dieser wirksam verzichtet hat, rechtsfehlerhaft nicht in Abzug gebracht worden ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. September 2019 - 5 StR 456/19, BGHR StGB § 73c Anrechnung 1 Rn. 2 ff. mwN).
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