Rechtsprechung
| BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23. |
Volltextveröffentlichungen (13)
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§ 263 StGB
Betrug durch unzutreffende Abrechnung von Corona-Tests (konkludente Täuschung; Empfängerhorizont; normativer Gesamtzusammenhang; Geltendmachung eines Anspruchs; Vermögensschaden; formal-normative Betrachtung; Marktwert; Kompensation) - HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 27 StGB
Betrug durch falsche Abrechnung von Corona-Tests (konkludente Täuschung; Erklärungswert; Verkehrsanschauung; rechtlicher Rahmen; Irrtum; Massenverfahren; sachgedankliches Mitbewusstsein; Vermögensschaden; formal-normative Betrachtung; Marktwert; Kompensation); Beihilfe ...
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Folgen einer Abrechnung fehlerbehafteter oder gar nicht erbrachter Corona-Tests
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 27 Abs 1 StGB, § 257 Abs 1 StGB, § 261 Abs 1 S 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 6 Nr 3 TestV
Betrug bei Identitätstäuschungen im Rahmen von Corona-Testungen - rechtsprechung-im-internet.de
§ 73 Abs 1 StGB, § 73c Abs 1 S 1 StGB, § 73d Abs 1 S 1 StGB, § 263 Abs 1 StGB, § 6 Abs 1 Nr 2 TestV
Folgen einer Abrechnung fehlerbehafteter oder gar nicht erbrachter Corona-Tests - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksamkeit der horizontalen Beschränkung des Rechtsmittels auf die Einziehungsaussprüche; Revisiongerichtlichen Überprüfung der Einziehungsentscheidung
- rechtsportal.de
Unwirksamkeit der horizontalen Beschränkung des Rechtsmittels auf die Einziehungsaussprüche; Revisiongerichtlichen Überprüfung der Einziehungsentscheidung
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse (6)
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Revision der Staatsanwaltschaft führt zur teilweisen Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Revisionen der Angeklagten gegen Urteil des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Betrugsstrafbarkeit im Zusammenhang mit Coronatests
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Corona: Abrechnungsbetrug bei Corona-Tests, unter falschem Namen betriebene Teststellen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Corona-Tests - und der Abrechnungsbetrug
- tp-presseagentur.de (Kurzinformation)
Revision der Staatsanwaltschaft führt zur teilweisen Aufhebung eines Urteils des Landgerichts Berlin wegen Abrechnungsbetruges beim Betrieb von Corona-Teststellen
Verfahrensgang
- LG Berlin, 27.03.2023 - 548 KLs 6/22
- BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23.
Corona: Rechtsprechungsübersichten 
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (14)
- BGH, 19.08.2020 - 5 StR 558/19
Verurteilung wegen Abrechnungsbetrugs im Zusammenhang mit dem Betrieb eines …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Liegen keine Besonderheiten vor, kann das Tatgericht regelmäßig von allgemein verbreiteten, durch die Verkehrsanschauung und den rechtlichen Rahmen bestimmten Erwartungen auf den tatsächlichen Inhalt konkludenter Kommunikation schließen (vgl. BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 22, BGHSt 65, 110;… Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44, NStZ-RR 2017, 313; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, NStZ 2015, 591, 593).Folglich stand für die KV B. bei Entscheidung über die Erstattungsansprüche - ähnlich wie bei ihrer Tätigkeit im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 27, BGHSt 65, 110) - die Möglichkeit offen, eine Zahlung von der Prüfung der materiellen Voraussetzungen der Beauftragung abhängig zu machen.
Es genügt daher die stillschweigende Annahme, eine vorliegende Abrechnung sei insgesamt "in Ordnung" (vgl. nur BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 16 mwN, NJW 2021, 90).
Die Regelungen der TestV formulieren insoweit eine normative Standardisierung der abrechnungsfähigen Leistungen mit der Konsequenz, dass ein Erstattungsanspruch unabhängig von einem etwaigen Marktwert von bestimmten rechtlichen Voraussetzungen abhängt und bei deren Fehlen entfällt (…vgl. zu ähnlichen Gestaltungen etwa MüKoStGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 844, 848; zu den Fällen einer "streng formalen Betrachtungsweise" im - hier nach BVerwG, Beschluss vom 21. März 2024 - 3 B 12/23, NVwZ 2024, 933; BSG, Beschluss vom 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R, NVwZ 2024, 274 allerdings nicht einschlägigen - Regelungsgefüge der gesetzlichen Krankenversicherung BGH, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 22, BGHSt 65, 110;… Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44, NStZ-RR 2017, 313).
- BGH, 25.07.2017 - 5 StR 46/17
Konkludente Täuschung gegenüber den Krankenkassen bei ärztlichen Verordnungen …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Liegen keine Besonderheiten vor, kann das Tatgericht regelmäßig von allgemein verbreiteten, durch die Verkehrsanschauung und den rechtlichen Rahmen bestimmten Erwartungen auf den tatsächlichen Inhalt konkludenter Kommunikation schließen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 22, BGHSt 65, 110; Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44, NStZ-RR 2017, 313; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, NStZ 2015, 591, 593).Die Regelungen der TestV formulieren insoweit eine normative Standardisierung der abrechnungsfähigen Leistungen mit der Konsequenz, dass ein Erstattungsanspruch unabhängig von einem etwaigen Marktwert von bestimmten rechtlichen Voraussetzungen abhängt und bei deren Fehlen entfällt (…vgl. zu ähnlichen Gestaltungen etwa MüKoStGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 844, 848; zu den Fällen einer "streng formalen Betrachtungsweise" im - hier nach BVerwG, Beschluss vom 21. März 2024 - 3 B 12/23, NVwZ 2024, 933; BSG, Beschluss vom 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R, NVwZ 2024, 274 allerdings nicht einschlägigen - Regelungsgefüge der gesetzlichen Krankenversicherung BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 22, BGHSt 65, 110; Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44, NStZ-RR 2017, 313).
- BGH, 02.11.2022 - 3 StR 12/22
Gewerbs- und bandenmäßiger Betrug (Täterschaft und Teilnahme: relevanter …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Die Betrugstaten waren folglich bereits beendet, da der jeweils angestrebte Vermögensvorteil beim Angeklagten C. schon endgültig eingetreten war (vgl. nur BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22 Rn. 24;… Fischer, StGB, 71. Aufl., § 263 Rn. 201).Im Übrigen verlagert sich der Zeitpunkt der Beendigung einer Betrugstat nicht dadurch nach hinten, dass ein Vermögensvorteil nach seiner endgültigen Erlangung noch tatplangemäß innerhalb einer Tätergruppierung verschoben werden soll (BGH, Beschluss vom 2. November 2022 - 3 StR 12/22 Rn. 24).
- BGH, 25.01.2012 - 1 StR 45/11
Abrechnungsbetrug eines privatliquidierenden Arztes für nicht persönlich …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Da dem Angeklagten für nicht durchgeführte Testleistungen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt ein Erstattungsanspruch gemäß der TestV zustand, trat für die insoweit getätigten Zahlungen der KV B. keine Kompensation durch Erfüllung einer Verbindlichkeit ein (vgl. nur BGH, Beschluss vom 25. Januar 2012 - 1 StR 45/11, BGHSt 57, 95), so dass ihr in dieser Höhe ein Schaden im Sinne des § 263 Abs. 1 StGB entstand. - BSG, 23.06.2010 - B 6 KA 7/09 R
Vertragsarzt - Gemeinschaftspraxis - keine Tätigkeit in freier Praxis bei Fehlen …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Dies erfordert das Vorhandensein entsprechender gesetzlicher Regelungen, in denen der Umfang der Bindung wiederum bereichsspezifisch und abhängig von ihrem erkennbaren Regelungszweck unterschiedlich ausgestaltet sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 23. Juni 2010 - B 6 KA 7/09 R mwN, BSGE 106, 222). - BGH, 10.12.2014 - 5 StR 405/13
Abrechnungsbetrug bei Zytostatika-Lösungen (Eignung zur Irreführung als …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Liegen keine Besonderheiten vor, kann das Tatgericht regelmäßig von allgemein verbreiteten, durch die Verkehrsanschauung und den rechtlichen Rahmen bestimmten Erwartungen auf den tatsächlichen Inhalt konkludenter Kommunikation schließen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 22, BGHSt 65, 110;… Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44, NStZ-RR 2017, 313; Urteil vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, NStZ 2015, 591, 593). - BSG, 19.06.2023 - B 6 SF 1/23 R
Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsweg - Streitigkeiten über Abrechnungen nach …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Die Regelungen der TestV formulieren insoweit eine normative Standardisierung der abrechnungsfähigen Leistungen mit der Konsequenz, dass ein Erstattungsanspruch unabhängig von einem etwaigen Marktwert von bestimmten rechtlichen Voraussetzungen abhängt und bei deren Fehlen entfällt (…vgl. zu ähnlichen Gestaltungen etwa MüKoStGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 844, 848; zu den Fällen einer "streng formalen Betrachtungsweise" im - hier nach BVerwG, Beschluss vom 21. März 2024 - 3 B 12/23, NVwZ 2024, 933; BSG, Beschluss vom 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R, NVwZ 2024, 274 allerdings nicht einschlägigen - Regelungsgefüge der gesetzlichen Krankenversicherung BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 22, BGHSt 65, 110;… Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44, NStZ-RR 2017, 313). - BGH, 16.04.2014 - 2 StR 435/13
Beendigung des Betruges
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Da eine Beihilfe nach Beendigung der Haupttat ausscheidet, wird für die Bargeldabhebungen der Angeklagten eine Strafbarkeit jedenfalls unter dem Blickwinkel einer Begünstigung gemäß § 257 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 16. April 2014 - 2 StR 435/13 Rn. 5) oder einer Geldwäsche (§ 261 StGB) zu prüfen sein. - VG Münster, 11.03.2024 - 5 K 1988/23
Verwaltungsrechtsweg für Rechtsstreitigkeiten in Bezug auf strittige Abrechnungen …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Entsprechend seien Vergütungsregelungen, die für eine routinemäßige Abwicklung von zahlreichen Behandlungs- oder Leistungsfällen vorgesehen sind, streng nach ihrem Wortlaut und den dazu vereinbarten Anwendungsregelungen auszulegen (vgl. VG Müns 19 - ter, Urteil vom 11. März 2024 - 5 K 1988/23; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 20. Januar 2023 - L 4 KR 549/22 B ER; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 3 M 80/23; VG Frankfurt, Beschluss vom 29. Mai 2024 - 5 L 2707/23.F). - BVerwG, 21.03.2024 - 3 B 12.23
Rechtsweg für Streitigkeiten über Abrechnungen nach der …
Auszug aus BGH, 04.12.2024 - 5 StR 498/23
Die Regelungen der TestV formulieren insoweit eine normative Standardisierung der abrechnungsfähigen Leistungen mit der Konsequenz, dass ein Erstattungsanspruch unabhängig von einem etwaigen Marktwert von bestimmten rechtlichen Voraussetzungen abhängt und bei deren Fehlen entfällt (…vgl. zu ähnlichen Gestaltungen etwa MüKoStGB/Hefendehl, 4. Aufl., § 263 Rn. 844, 848; zu den Fällen einer "streng formalen Betrachtungsweise" im - hier nach BVerwG, Beschluss vom 21. März 2024 - 3 B 12/23, NVwZ 2024, 933; BSG, Beschluss vom 19. Juni 2023 - B 6 SF 1/23 R, NVwZ 2024, 274 allerdings nicht einschlägigen - Regelungsgefüge der gesetzlichen Krankenversicherung BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19 Rn. 22, BGHSt 65, 110;… Beschluss vom 25. Juli 2017 - 5 StR 46/17 Rn. 44, NStZ-RR 2017, 313). - LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22
Beanspruchung von Forderungen nach der Coronavirustestverordnung durch die …
- BGH, 14.01.2021 - 1 StR 467/20
Beihilfe (keine psychische Beihilfe durch Anwesenheit am Tatort; Beihilfevorsatz: …
- VG Frankfurt/Main, 29.05.2024 - 5 L 2707/23
Keine vorläufige Auszahlung der Kosten von Leistungen für erbrachte Tests zum …
- OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2023 - 3 M 80/23
Zu den Darlegungsanforderungen im Beschwerdeverfahren
- BGH, 27.05.2025 - 6 StR 294/24
Betrug (Abrechnung von erbrachten Pflegeleistungen gegenüber Pflege- und …
Dabei ist der Empfängerhorizont maßgeblich und auf die Erwartungen der Beteiligten abzustellen, die ihrerseits durch die normativen Bezüge geprägt werden, in denen die Erklärung steht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23, Rn. 35).Im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Forderung erwartet der Rechtsverkehr in erster Linie eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23, Rn. 35).
Rn. 18 Bei dieser Sachlage hatte der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch gegen die Kranken- und Pflegekassen auf Erstattung der geltend gemachten Pflegeleistungen, so dass ihnen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Schaden in voller Höhe entstanden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, aaO;… Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, aaO; zu Corona-Tests vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23, Rn. 43).
- BGH, 12.03.2025 - 2 StR 100/24
Vermögensschaden (Abrechnungsbetrug; unrichtige Dokumentation von …
Entsprechende Auszahlungen sind nicht durch andere Vermögenswerte ausgeglichen worden, da jene in der irrtumsbedingten Annahme geleistet wurden, von einer Verbindlichkeit frei zu werden, die in Wirklichkeit mangels einer hinreichenden Dokumentation der Testungen nicht bestand (vgl. im Einzelnen BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23, Rn. 36 f., 42 ff.).Auch bei streng formaler Betrachtungsweise folgt nicht, dass durch die Abrechnung fingierter oder formal mangelbehafteter Leistungen auch der Vergütungsanspruch für abgrenzbare vollkommen ordnungsgemäße Leistungen entfiele (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23, Rn. 27; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 10. April 2024 - 1 Ws 80/24, NZWiSt 2025, 23, 25; im Grundsatz anders LG Stuttgart…, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 6 Qs 4/22, Rn. 24).
- BGH, 07.08.2025 - 6 StR 239/24
Betrug (Abrechnung von erbrachten Pflegeleistungen gegenüber Pflege- und …
Dabei ist der Empfängerhorizont maßgeblich und auf die Erwartungen der Beteiligten abzustellen, die ihrerseits durch die normativen Bezüge geprägt werden, in denen die Erklärung steht (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23, Rn. 35).Im Zusammenhang mit der Geltendmachung einer Forderung erwartet der Rechtsverkehr in erster Linie eine wahrheitsgemäße Darstellung, soweit die Tatsache wesentlich für die Beurteilung des Anspruchs ist und der Adressat sie aus seiner Situation nicht ohne Weiteres überprüfen kann (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23, Rn. 35).
Rn. 23 Bei dieser Sachlage hatte die Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch gegen die Kranken- und Pflegekassen auf Erstattung der geltend gemachten Pflegeleistungen, so dass ihnen bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise ein Schaden in voller Höhe entstanden ist (vgl. BGH…, Urteil vom 19. August 2020 - 5 StR 558/19, aaO;… Beschluss vom 16. Juni 2014 - 4 StR 21/14, aaO; zu Corona-Tests vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23, Rn. 43).
- BGH, 08.04.2025 - 1 StR 372/24
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Täterschaft bei eigenhändigem Erfüllen …
In den Fällen 1 bis 3 und 5 der Urteilsgründe täuschte er durch schlüssiges Verhalten, nämlich durch sein Auftreten (vgl. zur konkludenten Täuschung zuletzt BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23 Rn. 35 mit weiteren Nachweisen zur ständigen Rechtsprechung). - VG Düsseldorf, 11.05.2026 - 29 K 1788/24
Corona-Teststellenbetreiberin muss mehr als vier Millionen Euro zurückzahlen
Rn. 180 Siehe auch VG Augsburg, Urteil vom 2. Dezember 2024 - Au 9 K 24.1402 -, juris Rn. 46; VG Frankfurt, Beschluss vom 14. August 2024 - 5 L 3092/23.F -, BeckRS 2024, 39252 Rn. 34; VG Trier, Urteil vom 31. Januar 2024 - 8 K 3831/23.TR -, BeckRS 2024, 20929 Rn. 52. Die besondere Bedeutung der Dokumentation betonend auch BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23 -, juris Rn. 36. - VGH Hessen, 06.03.2026 - 8 B 1146/25
Rückforderung vergüteter Leistungen nach § 7a Abs. 5 Satz 2 Corona-Testverordnung …
Dies gelte selbst im streng reglementierten Bereich der kassenärztlichen Versorgung (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23 -, juris Rn. 27). - BGH, 07.05.2025 - 5 StR 116/25
Einziehungsentscheidung bei Verurteilung wegen Betrugs im Zusammenhang mit …
Es hat aber nicht bedacht, dass gemäß § 73 Abs. 1 StGB nur eingezogen werden kann, was durch und für eine rechtswidrige Tat vom Täter oder Teilnehmer erlangt worden ist (vgl. zum Abrechnungsbetrug bei Corona-Teststellen BGH, Urteil und Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23).In dieser Höhe ist der KV B. ein Schaden entstanden (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23 Rn. 14 ff. und 32 ff.).
- LG Nürnberg-Fürth, 20.01.2026 - 12 KLs 42 Js 10018/21
Abrechnungsbetrug, Arzneimittelabgabe, Orphan Drugs, Konsignationslager, …
Rn. 156 Bei standardisierten, auf Massenerledigung angelegten Abrechnungsverfahren genügt für die Bejahung des Irrtums die stillschweigende Annahme des Sachbearbeiters, die ihm vorliegende Abrechnung sei insgesamt "in Ordnung" (BGH, Urteil vom 04.12.2024 - 5 StR 498/23, juris Rn. 39;… Urteil vom 19.08.2020 - 5 StR 558/19, Rn. 22 f.). - VG Berlin, 26.02.2026 - 41 K 17.25
Corona-Test-Stelle: Rücknahme einer durch Bescheid festgesetzten Vergütung
Zwar war die Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter in Berlin im Zuge der Zertifizierung der Teststelle und damit nicht gegenüber der Beklagten, sondern gegenüber der für das Gesundheitswesen zuständigen Senatsverwaltung nachzuweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. Dezember 2024 - 5 StR 498/23 - juris Rn. 4 f.). - VG München, 17.12.2025 - M 26b K 23.5300
Rückforderung, Corona-Testzentrum
Rn. 20 Nicht zuletzt deckt sich dieses Ergebnis auch mit der höchstrichterlichen strafgerichtlichen Rechtsprechung (BGH, B.v. 4.12.2024 - 5 StR 498/23 und U.v. 4.12.2024 - 5 StR 498/23 - juris), wonach es in der TestV in der Fassung vom 8. März 2021 zwar an einer § 7a TestV (in der Fassung vom 24. Juni 2021) entsprechenden Regelung fehlt, sie jedoch vor allem geschaffen wurde, "um den Kassenärztlichen Vereinigungen angesichts der zwischenzeitlichen Erfahrungen zusätzliche Prüfmöglichkeiten zu verschaffen (vgl. TestV in der Fassung vom 24. Juni 2021, Begründung S. 1, 2, zu den wesentlichen Neuerungen dieser Fassung).
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