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Rechtsprechung
   BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,1178
BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23 (https://dejure.org/2024,1178)
BGH, Entscheidung vom 16.01.2024 - 5 StR 506/23 (https://dejure.org/2024,1178)
BGH, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 5 StR 506/23 (https://dejure.org/2024,1178)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 73 StGB; § 73d Abs. 2 StGB
    Einziehung von Taterträgen (erlangtes Etwas; mehrere Beteiligte; Mitverfügungsgewalt; Haftung als Gesamtschuldner; Schätzung)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Schätzung der Wirkstoffmenge bei Cannabis; Einziehung; Feststellung einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Verkaufserlös

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 StGB, § 73c S 1 StGB, § 73d Abs 2 StGB, § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 261 StPO
    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Schätzung der Wirkstoffmenge bei Cannabis; Einziehung; Feststellung einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Verkaufserlös

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 265 Abs. 1 StPO, § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB, § 29a Abs. 2 BtMG, § 27 Abs. 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1, § 73c Satz 1 StGB, § 73 StGB, § 73d Abs. 2 StGB, §§ 73 bis 73d StGB, § 357 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zu einer einheitlichen Haupttat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29a Abs. 1 Nr. 2 ; StGB § 27 Abs. 2
    Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Beihilfe zu einer einheitlichen Haupttat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Schätzung der Wirkstoffmenge bei Cannabis; Einziehung; Feststellung einer tatsächlichen Verfügungsgewalt über den Verkaufserlös

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2024, 383
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse; …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Die in den Fällen III.3 bis 7 und IV.8 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen sowie der Gesamtstrafenausspruch können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 22.01.2019 - 2 StR 212/18

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Werden Marihuanapflanzen zum Zweck des späteren gewinnbringenden Absatzes der geernteten Pflanzen aufgezogen, geht der Anbau als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, NStZ 2019, 414; vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, NStZ 2019, 82, jeweils mwN).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 318/18

    Einziehung von Tatprodukten, Tatmitteln und Tatobjekten bei Tätern und …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Werden Marihuanapflanzen zum Zweck des späteren gewinnbringenden Absatzes der geernteten Pflanzen aufgezogen, geht der Anbau als unselbständiger Teilakt in der Bewertungseinheit des Handeltreibens auf (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 2 StR 212/18, NStZ 2019, 414; vom 9. Oktober 2018 - 4 StR 318/18, NStZ 2019, 82, jeweils mwN).
  • BGH, 27.01.2016 - 5 StR 387/15

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung beim schweren Raub (erhöhte Vorwerfbarkeit …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Die in den Fällen III.3 bis 7 und IV.8 der Urteilsgründe verhängten Einzelstrafen sowie der Gesamtstrafenausspruch können keinen Bestand haben, da sie auch unter Berücksichtigung des eingeschränkten revisionsgerichtlichen Überprüfungsmaßstabs (…BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 54; vom 27. Januar 2016 - 5 StR 387/15, NStZ-RR 2016, 105, 106) Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten aufweisen.
  • BGH, 06.07.2021 - 2 StR 3/20

    Beweiswürdigung des Tatrichters (eingeschränkte revisionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Allein die mittäterschaftliche Tatbeteiligung des Angeklagten belegt dagegen für sich betrachtet noch keine tatsächliche Verfügungsgewalt im Sinne von § 73 StGB (vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juli 2021 - 2 StR 3/20, StV 2022, 12 mwN).
  • BGH, 23.01.2019 - 3 StR 501/18

    Schätzung des Wertes von Taterträgen bei der Einziehungsentscheidung (Vorrang der …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Die Grundlagen, auf welche sich die Schätzung stützt, müssen festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (zum Ganzen BGH, Beschluss vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142 mwN).
  • BGH, 18.01.2023 - 5 StR 343/22

    Fehlende Feststellungen zum Wirkstoffgehalt bei Verurteilung wegen Handeltreibens …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Eine Umschreibung in allgemeiner Form, etwa als "durchschnittliche Qualität", reicht nicht aus (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 53/21

    Strafzumessung bei unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Erforderliche …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Eine Umschreibung in allgemeiner Form, etwa als "durchschnittliche Qualität", reicht nicht aus (st. Rspr.; siehe nur BGH, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22 mwN; Beschluss vom 23. März 2021 - 3 StR 53/21, NStZ 2023, 46 f.).
  • BGH, 08.11.2022 - 5 StR 287/22

    Änderung des Schuldspruchs

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Denn das Landgericht hat die Strafe dem nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG entnommen, ohne zuvor erkennbar geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 27 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22 jeweils mwN).
  • BGH, 15.03.2022 - 4 StR 18/22

    Strafrahmenwahl (besonderer Strafrahmen für minder schwere Fälle: Gesamtabwägung …

    Auszug aus BGH, 16.01.2024 - 5 StR 506/23
    Denn das Landgericht hat die Strafe dem nach § 27 Abs. 2, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG entnommen, ohne zuvor erkennbar geprüft zu haben, ob ein minder schwerer Fall nach § 29a Abs. 2 BtMG unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrundes des § 27 Abs. 2 StGB in Betracht kommt (vgl. zur Prüfungsreihenfolge bei minder schweren Fällen BGH, Beschlüsse vom 8. November 2022 - 5 StR 287/22, vom 15. März 2022 - 4 StR 18/22 jeweils mwN).
  • BGH, 24.07.2025 - 3 StR 382/24

    Strafgerichtsbarkeit des Bundes (besondere Bedeutung der Sache bei der …

    Insbesondere hat das Oberlandesgericht die Höhe des als Tatlohn Erlangten durch Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB auf in den Urteilsgründen mitgeteilter hinreichender Tatsachengrundlage beanstandungsfrei bestimmt (vgl. zu den diesbezüglichen rechtlichen Anforderungen BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 506/23, juris Rn. 14; vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142).
  • BGH, 11.03.2026 - 2 StR 235/24

    Teilaufhebung des Urteils auf Revision der Staatsnawaltschaft wegen …

    Im Übrigen bleibt, weil auch nicht klar ist, in welchen dieser Fälle zudem zusätzlich Kokain bzw. - in den Fällen II.B.4 bis II.B.10 der Urteilsgründe - Ecstasy geliefert wurde, die im jeweiligen Fall gehandelte Drogenart und mithin die Wirkstoffmenge offen, die jeweils ein wesentlicher Umstand zur Beurteilung der Schwere der Tat und zur Bestimmung des Schuldumfangs sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 506/23, Rn. 6, …und vom 22. Mai 2025 - 2 StR 484/24, Rn. 23 mwN).
  • BGH, 28.11.2024 - 3 StR 219/24

    Abgrenzung zwischen Arzneimittelgesetz (AMG) und dem …

    Im Hinblick auf die hohe Anzahl der Tabletten von 5.286 mit einem Gesamtgewicht von 999, 1 g besteht angesichts der schon bei einem Gramm Wirkstoffgehalt beginnenden nicht geringen Menge (vgl. BGH…, Beschluss vom 9. August 2022 - 3 StR 206/22, NJW 2022, 3372 Rn. 4) kein Zweifel, dass der Grenzwert vorliegend erreicht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 16. Januar 2024 - 5 StR 506/23, juris Rn. 8;… Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 StR 343/22, juris Rn. 17).
  • BGH, 11.06.2024 - 3 StR 158/24

    Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenhandel mit Cannabis in nicht geringer Menge; …

    Das neue Tatgericht wird - anders als bisher geschehen - zu prüfen haben, ob unter ergänzender Berücksichtigung des gesetzlich vertypten Milderungsgrunds der Beihilfe jeweils ein minder schwerer Fall des Bandenhandels (§ 34 Abs. 4 KCanG) in Betracht kommt (s. zur gebotenen Prüfungsreihenfolge etwa BGH, Beschlüsse vom 16. Januar 2024 - 5 StR 451/23, juris Rn. 5, und - 5 StR 506/23, juris Rn. 9, jeweils mwN).
  • BGH, 22.04.2025 - 5 StR 755/24

    Schuldspruchänderung bei Verurteilung wegen Waffendelikten

    Die Grundlagen, auf die sich eine Schätzung nach § 73d Abs. 2 StGB stützt, müssen jedoch festgestellt und erwiesen sein sowie im Urteil mitgeteilt werden (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2019 - 3 StR 501/18, NStZ-RR 2019, 142 mwN; vom 16. Januar 2024 - 5 StR 506/23).
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