Rechtsprechung
| BGH, 26.11.2012 - 5 StR 541/12 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe a StGB; § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB; § 52 StGB
Konkurrenzverhältnis zwischen gefährlicher Körperverletzung und besonders schwerem Raub - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Konkurrenzen bei tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sowie besonders schweren Raubes nach § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrenzen bei tateinheitlich begangener gefährlicher Körperverletzung nach § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB sowie besonders schweren Raubes nach § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a StGB
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 268
- NStZ-RR 2013, 368
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.07.2004 - 2 StR 170/04
Konkurrenzen beim schwerem Raub und gefährlicher Körperverletzung; nachträgliche …
Auszug aus BGH, 26.11.2012 - 5 StR 541/12
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB tritt lediglich gegenüber § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB zurück, da die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu Grunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB verdrängt wird (BGH…, Beschluss vom 12. August 2005 - 2 StR 317/05, BGHR StPO § 224 Abs. 1 Nr. 5 Gesetzeskonkurrenz 1; insoweit missverständlich BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04, StraFo 2004, 396;… vgl. auch Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 16, § 250 Rn. 30). - BGH, 12.08.2005 - 2 StR 317/05
Strafzumessung (Doppelverwertungsverbot); schwerer Raub; gefährliche …
Auszug aus BGH, 26.11.2012 - 5 StR 541/12
§ 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB tritt lediglich gegenüber § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB zurück, da die der Qualifikation des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB zu Grunde liegende abstrakte Lebensgefährdung durch die Qualifikation der vorsätzlichen konkreten Lebensgefährdung in § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchstabe b StGB verdrängt wird (BGH, Beschluss vom 12. August 2005 - 2 StR 317/05, BGHR StPO § 224 Abs. 1 Nr. 5 Gesetzeskonkurrenz 1; insoweit missverständlich BGH, Beschluss vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04, StraFo 2004, 396;… vgl. auch Fischer, StGB, 59. Aufl., § 224 Rn. 16, § 250 Rn. 30).
- BGH, 26.09.2024 - 4 StR 115/24
Mittäter (Exzess: Verwendung eines gefährlichen Werkzeugs, lebensgefährdende …
Auch würde der Tatbestand des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB hinter den besonders schweren Raub gemäß § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b) StGB im Wege der Gesetzeskonkurrenz zurücktreten (vgl. BGH, Beschluss vom 26. November 2012 - 5 StR 541/12;… Beschluss vom 12. August 2005 - 2 StR 317/05, BGHR StPO § 224 Abs. 1 Nr. 5 Gesetzeskonkurrenz 1). - BGH, 26.07.2017 - 5 StR 212/17
Finalzusammenhang beim Raub (Einsatz des Nötigungsmittels ohne Wegnahmevorsatz; …
- BGH, 23.01.2025 - 6 StR 569/24
Besonders schwerer Raub (finale Verknüpfung von Nötigungsmittel und …
Rn. 10 4. Sollte das neue Tatgericht zur Annahme der Voraussetzungen der §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 3 StGB gelangen, wird es zu bedenken haben, dass die Vorschrift des § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB gegenüber § 250 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b StGB zurücktritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2004 - 2 StR 170/04; vom 26. November 2012 - 5 StR 541/12).
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