Rechtsprechung
| BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 206a StPO; Vor § 1 StPO; Art. 103 Abs. 3 GG
Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs; ne bis in idem - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Gewerbsmäßige Bandenhehlerei - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Beihilfe - Sperrfrist - Strafklageverbrauch
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 264 Abs. 1
Strafklageverbrauch als von Amts wegen zu beachtenden Verfahrenshindernis - datenbank.nwb.de
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.11.1965 - 2 StR 387/65
Einbeziehung einer bereits zur Bildung einer noch nicht rechtskräftigen …
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01
Rn. 4 "Die Revision hat teilweise Erfolg, weil der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem Fall das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs (vgl. BGHSt 20, 292, 293) entgegensteht bzw. ein solches jedenfalls nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 16. Mai 1995 - 5 StR 181/95). - BGH, 16.05.1995 - 5 StR 181/95
In dubio pro reo - Strafklage - Strafklageverbrauch
Auszug aus BGH, 20.03.2002 - 5 StR 574/01
Rn. 4 "Die Revision hat teilweise Erfolg, weil der Verurteilung wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in einem Fall das von Amts wegen zu beachtende Verfahrenshindernis des Strafklageverbrauchs (vgl. BGHSt 20, 292, 293) entgegensteht bzw. ein solches jedenfalls nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden kann (vgl. Senat, Beschl. vom 16. Mai 1995 - 5 StR 181/95).
- OLG Köln, 21.02.2017 - 1 RBs 361/16
Voraussetzungen eines Verfolgungsverbots bei gleichzeitigem Führen eines …
Hierüber kann indessen erst nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten entschieden werden (vgl. für das Strafverfahren: BGH NStZ 2010, 160; BGH BeckRS 2002 30248031; BayObLG … - BGH, 26.08.2020 - 6 StR 115/20
Begriff der prozessualen Tat (Bedeutung des materiellrechtlichen …
Erst auf dieser Grundlage kann - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauchs zu beachtenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17;… Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, aaO, 260, und vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01;… LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - entschieden werden, ob dem Fortgang des Verfahrens das Verbot der Doppelbestrafung entgegensteht.Sofern das Tatgericht hierzu allerdings keine näheren Feststellungen treffen kann, ist unter Heranziehung des Zweifelssatzes von einer prozessualen Tat und damit von Strafklageverbrauch auszugehen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2019 - 5 StR 96/19, NStZ-RR 2019, 259, 260; vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01; Urteil vom 1. August 2018 - 3 StR 651/17;… LR-StPO/Sander, aaO).
- BGH, 04.06.2019 - 5 StR 96/19
Europarechtliches Verbot der Doppelbestrafung (autonomer unionsrechtlicher …
Es kommt mithin darauf an, ob das Tatgericht dieser Einlassung - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauches zu beachtenden Zweifelssatzes (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2002 - 5 StR 574/01;… LR-StPO/Sander, 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - folgt. - OLG Köln, 14.02.2017 - 1 RVs 294/16
Prozessualer Tatbegriff bei Zusammentreffen von Fahren ohne Fahrerlaubnis und …
Hierüber kann freilich erst nach Ausschöpfung aller Erkenntnismöglichkeiten entschieden werden (BGH NStZ 2010, 160; BGH BeckRS 2002 30248031; BayObLG … - OLG Brandenburg, 18.03.2026 - 1 ORs 38/25
Erfolgreiche Revision der Staatsanwaltschaft aufgrund unzulässiger Einstellung …
Erst auf dieser Grundlage kann - unter Berücksichtigung des für die Frage des Strafklageverbrauchs zu beachtenden Zweifelssatzes (…vgl. BGH Urt. v. 1.8.2018 - 3 StR 651/17;… Beschl. v. 4.6.2019 - 5 StR 96/19, a.a.O, 260; und v. 20.3.2002 - 5 StR 574/01;… LR-StPO/Sander 26. Aufl., § 261 Rn. 123) - entschieden werden, ob dem Fortgang des Verfahrens das Verbot der Doppelbestrafung entgegensteht.
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