Rechtsprechung
| BGH, 13.02.2024 - 5 StR 580/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 242 StGB
Beendigung des Diebstahls (hier: von Kraftfahrzeugen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Strafrechtliche Wertung des Tatbeitrags eines Bandenmitglieds nach Tatbeendigung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 242 StGB
Strafrechtliche Wertung des Tatbeitrags eines Bandenmitglieds nach Tatbeendigung - IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 25 Abs. 2 StGB, § 259 StGB, § 257 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 260a Abs. 1 StGB, § 52 StGB
- Wolters Kluwer
Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Leistung eines Tatbeitrags erst nach Beendigung des Diebstahls
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 25 Abs. 2
Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Leistung eines Tatbeitrags erst nach Beendigung des Diebstahls - datenbank.nwb.de
Strafrechtliche Wertung des Tatbeitrags eines Bandenmitglieds nach Tatbeendigung
Kurzfassungen/Presse
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Gestohlenes Auto umgeparkt: Keine sukzessive Mittäterschaft mehr möglich
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
§ 25 StGB
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2024, 359
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.05.2000 - 4 StR 131/00
Konkurrenzen; Tateinheit; Diebstahl (Beendigung; Beobachtung; …
Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 5 StR 580/23
Bei Kraftfahrzeugen wird dies in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter sich noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; siehe auch Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, NStZ-RR 1999, 208).Dass eines der beiden Fahrzeuge zufällig entdeckt und die Polizei eingeschaltet wurde, ändert daran nichts (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000, aaO).
- BGH, 24.06.1998 - 3 StR 128/98
Beihilfe zum Diebstahl; Rechtliche Voraussetzungen der Bande
Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 5 StR 580/23
Bei Kraftfahrzeugen wird dies in der Regel nicht der Fall sein, solange der Täter sich noch im unmittelbaren Herrschaftsbereich des Bestohlenen befindet oder aus anderen Gründen einem erhöhten Risiko ausgesetzt ist, die Beute durch Nacheile zu verlieren (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Mai 2000 - 4 StR 131/00, NStZ 2001, 88, 89 mwN; siehe auch Urteil vom 24. Juni 1998 - 3 StR 128/98, NStZ-RR 1999, 208).Nach Tatbeendigung können Beteiligungshandlungen Dritter - wie hier die des Angeklagten - lediglich noch den Tatbestand der Hehlerei gemäß § 259 StGB oder der Begünstigung gemäß § 257 StGB erfüllen (vgl. BGH, Urteil vom 24. Juni 1998, aaO).
- BGH, 01.10.2007 - 3 StR 384/07
Diebstahl (Beendigung; gefestigter Gewahrsam); Beihilfe
Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 5 StR 580/23
Denn der Angeklagte leistete seinen Tatbeitrag erst nach Beendigung des Diebstahls; eine sukzessive Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) kommt nach Tatbeendigung aber nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2007 - 3 StR 384/07, NStZ 2008, 152; vom 26. April 2023 - 4 StR 96/23, NStZ 2023, 681). - BGH, 26.04.2023 - 4 StR 96/23
Betrug (sukzessive Mittäterschaft; Beendigung: endgültiges Eintreten des …
Auszug aus BGH, 13.02.2024 - 5 StR 580/23
Denn der Angeklagte leistete seinen Tatbeitrag erst nach Beendigung des Diebstahls; eine sukzessive Mittäterschaft (§ 25 Abs. 2 StGB) kommt nach Tatbeendigung aber nicht mehr in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2007 - 3 StR 384/07, NStZ 2008, 152; vom 26. April 2023 - 4 StR 96/23, NStZ 2023, 681).
- BGH, 16.07.2024 - 5 StR 247/24
Beendigungszeitpunkt beim Kfz-Diebstahl (ausreichende Sicherung der Beute; …
Nach Tatbeendigung können Beteiligungshandlungen Dritter - wie hier die der Angeklagten Z. und R. - lediglich noch den Tatbestand der Hehlerei gemäß § 259 StGB oder der Begünstigung gemäß § 257 StGB erfüllen (vgl. BGH…, Urteil vom 24. Juni 1998, aaO; Beschluss vom 13. Februar 2024 - 5 StR 580/23, NStZ 2024, 359). - LG Detmold, 23.02.2024 - 23 KLs 1/24 Hierfür darf das tatbestandliche Geschehen noch nicht abgeschlossen sein (BGH…, Beschluss vom 04. Juni 2019 - 2 StR 364/18 - juris Rn. 14; Beschluss vom 13. Februar 2024 - 5 StR 580/23 - juris Rn. 3;… Beschluss vom 15. November 2023 - 1 StrR 369/23 - juris Rn. 7).
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