Rechtsprechung
| BGH, 05.04.2006 - 5 StR 589/05 (1) |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 1 Abs. 3 IFG
Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes vom 5. September 2005 (mangelnde Anwendbarkeit im Kontext der Akteneinsicht nach der StPO) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 243 Abs. 4; ; StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 356a; ; GVG § 132
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zur Begründung eines Beschlusses nach § 349 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO)
- ra.de
- lda.brandenburg.de
Konkurrierende Rechtsvorschriften
- fragdenstaat.de
Konkurrierende Rechtsvorschriften
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 147 Abs. 1 § 349 Abs. 2
Keine Einsicht in das Senatsheft des Revisionsgerichts - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Konkurrierende Rechtsvorschriften
Verfahrensgang
- BGH, 24.01.2006 - 5 StR 589/05
- BGH, 05.04.2006 - 5 StR 589/05 (1)
Papierfundstellen
- NStZ 2007, 538
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05
Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats …
Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 5 StR 589/05
Weder vor jener noch vor dieser Beschlussfassung bestand Anlass zu einer Mitteilung der Senatsbesetzung (Senatsbeschluss vom 24. Oktober 2005 - 5 StR 269/05). - BGH, 27.04.2001 - 3 StR 112/01
Nicht geringe Menge bei Marihuana
Auszug aus BGH, 05.04.2006 - 5 StR 589/05
Mit Recht hat die Vorsitzende auch den Antrag des Verteidigers, ihm vor dieser Entscheidung Einsicht in das Senatsheft zu gewähren, abgelehnt (BGH NStZ 2001, 551).
- VG Berlin, 30.05.2013 - 2 K 57.12
Informationszugang durch Akteneinsicht beim Bundeskanzleramt in Akten über die …
Damit ist zugleich der Umfang des Vorrangs der hierauf bezogenen strafprozessualen Bestimmungen umschrieben (zu einem solchen Fall der Einsicht in die bei dem Revisionsgericht vorhandenen Senatshefte vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589.05 -, NStZ 2007, S. 538). - VG Koblenz, 08.01.2020 - 2 K 490/19
Kein Akteneinsichtsrecht nach dem Landestransparenzgesetz in Ermittlungsakten der …
Rn. 19 Überdies ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz sowie der zu diesem Gesetz ergangenen Rechtsprechung, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung das Informationsfreiheitsgesetz - IFG - verdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05 -, juris, Rn. 2 sowie BT-Drs.Rn. 19 Überdies ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz sowie der zu diesem Gesetz ergangenen Rechtsprechung, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung das Informationsfreiheitsgesetz - IFG - verdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05 -, juris, Rn. 2 sowie BT-Drs.
- VG Karlsruhe, 16.06.2016 - 3 K 4229/15
Akteneinsicht in "Verwaltungsakten" (Berichtshefte) des Generalbundesanwalts im …
Dies ist vorliegend jedoch nicht der Fall, so dass es auf die zwischen den Beteiligten streitige Frage nicht ankommt, ob § 475 StPO dem IFG auch im Hinblick auf Akten vorgeht bzw. materielle Sperrwirkung entfaltet, hinsichtlich derer er strukturell keinen Zugang eröffnet (so wohl BGH, Beschl. v. 05.04.2006 - 5 StR 589/05 -, juris, Rn. 2 unter Verweis auf § 1 Abs. 3 IFG; vgl. aber Rixecker, FS Tolksdorf, 2014, 365, 371).
- BGH, 15.11.2012 - 3 StR 239/12
Mitwirkung eines Richters im Präsidium bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der …
Zu einer Mitteilung der Senatsbesetzung vor der Revisionsentscheidung bestand ebenfalls kein Anlass (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05, NStZ 2007, 538, 539 und vom 17. Juli 2012 - 5 StR 33/12). - VG Halle, 07.06.2023 - 7 A 73/23
IZG LSA - AE in BeStra-Akten - Behördenbegriff i. S. d. § 1 Abs. 1 IZG LSA, …
Diese Regelungen sind abschließend (…OVG Mecklenburg-Vorpommern a. a. O. mit Verweis auf BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05- juris).Rn. 31 Überdies ergibt sich aus dem Gesetzesentwurf zum Informationsfreiheitsgesetz sowie der zu diesem Gesetz ergangenen Rechtsprechung, dass die Vorschriften der Strafprozessordnung das Informationsfreiheitsgesetz - IFG - verdrängen (vgl. BGH, Beschluss vom 5. April 2006 - 5 StR 589/05 -, juris, Rn. 2 sowie BT-Drs.
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.04.2013 - 1 L 140/10
Verfahren nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Diese Regelungen sind abschließend (BGH, Beschl. v. 05.04.2006 - 5 StR 589/05 -, juris). - BGH, 25.10.2006 - 5 StR 382/06
Anrechnung in Curacao erlittener Untersuchungshaft im Verhältnis 1:3
Für die vom Verteidiger Rechtsanwalt M. beantragten Mitteilungen vor der Sachentscheidung besteht kein Anlass (…vgl. BGHR StPO § 24 Abs. 3 Satz 2 Besetzungsmitteilung 1; bestätigt durch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 2 BvR 2018/05; BGH, Beschlüsse vom 24. Januar und 5. April 2006 - 5 StR 589/05; bestätigt durch BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 5. Juli 2006 - 2 BvR 1099/06).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| BGH, 24.01.2006 - 5 StR 589/05 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision; Verzicht auf Mitteilung einer Sachentscheidung
- ra.de
- datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- BGH, 24.01.2006 - 5 StR 589/05
- BGH, 05.04.2006 - 5 StR 589/05
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".