Rechtsprechung
| BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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§ 244 Abs. 3 StPO; Art. 103 Abs. 1 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG
Erschöpfende Würdigung eines Beweisantrages (Ablehnung wegen völliger Ungeeignetheit; Gebot der erschöpfenden Würdigung eines Beweisantrages; rechtliches Gehör; nachvollziehbares Missverständnis des Gerichts: Rügepräklusion); Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 244 Abs. 3 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 4. Variante; ; StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 349 Abs. 4
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen an die Ablehnung eines Beweismittels wegen Ungeeignetheit; Blutspuren in einem Slip als Beweismittel für einen erzwungenen Analverkehr
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 3
Völlige Ungeeignetheit beim Sachverständigenbeweis - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2008, 351
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.05.1994 - 5 StR 154/94
Augenscheinsbeweis - Beweisantrag - Zeugenbeweis - Revision - Mißverständnis des …
Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07
Rn. 10 Aufgrund der Formulierung des Beweisantrags ist die Annahme eines nachvollziehbaren Missverständnisses des Gerichts über tatsächliche Umstände in dem den Antrag ablehnenden Beschluss nicht gerechtfertigt, wonach vor Erhebung einer Revisionsrüge die Beseitigung eines gerichtlichen Missverständnisses im Wege der Gegenvorstellung im Sinne von BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 gefordert gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 549/07;… Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. Vor § 137 Rdn. 1 f.). - BGH, 04.03.1993 - 2 StR 503/92
Völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels - Einholung eines genomanalytischen …
Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07
Denn dieser Ablehnungsgrund setzt voraus, dass das Gericht ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis feststellen kann, dass sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 13 und 15). - BGH, 09.01.2008 - 5 StR 549/07
Begriff des Beweisantrages und fehlerhafte Ablehnung wegen Wahrunterstellung …
Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07
Rn. 10 Aufgrund der Formulierung des Beweisantrags ist die Annahme eines nachvollziehbaren Missverständnisses des Gerichts über tatsächliche Umstände in dem den Antrag ablehnenden Beschluss nicht gerechtfertigt, wonach vor Erhebung einer Revisionsrüge die Beseitigung eines gerichtlichen Missverständnisses im Wege der Gegenvorstellung im Sinne von BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30 gefordert gewesen wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 549/07;… Meyer-Goßner, StPO 50. Aufl. Vor § 137 Rdn. 1 f.). - BGH, 15.09.1994 - 1 StR 424/94
Begriff der "Ungeeignetheit" eines Zeugen bei der Ablehnung eines Beweisantrages
Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07
Denn dieser Ablehnungsgrund setzt voraus, dass das Gericht ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis feststellen kann, dass sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht erzielen lässt (BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 13 und 15). - BGH, 29.08.1989 - 5 StR 278/89
Beweisaufnahme - Vernehmung - Sachverständigengutachten - Vernehmungsfähigkeit - …
Auszug aus BGH, 06.03.2008 - 5 StR 617/07
Deshalb durfte das Landgericht den Beweisantrag nicht wegen völliger Ungeeignetheit des Beweismittels zurückweisen (vgl. hierzu BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 6).
- BGH, 28.02.2019 - 1 StR 604/17
Urteil gegen die Rapperin "Schwesta Ewa" rechtskräftig
Die absolute Ungeeignetheit des Beweismittels muss sich dabei aus dem Beweismittel im Zusammenhang mit der Beweisbehauptung selbst ergeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2009 - 1 StR 218/09, NStZ 2010, 52 und vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352, jeweils mwN). - OLG Naumburg, 10.11.2011 - 2 Ss 156/11
Straftaten gegen die Ehre: Erforderliche Feststellungen hinsichtlich des …
Dieser war bei verständiger Würdigung zu der das Landgericht verpflichtet war, (vgl. BGH NStZ 2000, 267, 268; 2008, 351, 352), nicht (nur) auf die im Beweisantrag genannten Tätigkeiten gerichtet, sondern sollte dazu dienen, die Geschäftsführung aufzuklären und dem nach dem Vorbringen dazu allein befugten Zeugen B. zuzuschreiben. - BGH, 14.08.2013 - 4 StR 308/13
Rücktritt vom Versuch (Vorliegen eines beendeten Versuchs: subjektive …
Denn die völlige Ungeeignetheit eines Beweismittels liegt nur dann vor, wenn der Tatrichter ohne Rücksicht auf das bisher gewonnene Beweisergebnis feststellen kann, dass sich mit dem angebotenen Beweismittel das in dem Beweisantrag in Aussicht gestellte Ergebnis nach sicherer Lebenserfahrung nicht wird erzielen lassen; ein geminderter, geringer oder nur zweifelhafter Beweiswert reicht nicht aus (BGH, Beschluss vom 24. August 2007 - 2 StR 322/07, NStZ 2008, 116; Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352).
- BGH, 11.07.2008 - 5 StR 74/08
Konzentrationsmaxime und Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Schiebetermine; …
Rn. 13 Der Senat schließt sich den vom 3. Strafsenat nach Änderung der Unterbrechungsfristen durch das 1. JuMoG in BGHR StPO § 229 Abs. 1 Sachverhandlung 7 dargelegten, gegen eine Verschärfung der Anforderungen an die Annahme einer fristwahrenden Verhandlung zur Sache sprechenden Erwägungen an. Auch die Kammerrechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nötigt zu keiner anderen Bewertung, weil vorliegend das Landgericht auch zur Wahrung des Rechts der Angeklagten auf Wahrnehmung der Verteidigung durch Rechtsanwälte ihrer Wahl bei der Dauer des Hauptverhandlungstermins den zeitlichen Verfügbarkeiten dieser Verteidiger Rechnung tragen durfte, ohne hierdurch das Verfahren erheblich zu verzögern (vgl. BVerfG - Kammer - StraFo 2007, 152, 155; vgl. auch BVerfG - Kammer - StV 2006, 81, 85; BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 17. Juli 2006 - 2 BvR 1190/06 sub 3 b; BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, Rdn. 11). - BGH, 22.06.2021 - 5 StR 121/21
Unterbrechung der Hauptverhandlung; Verfahrensrüge aufgrund der Ablehnung eines …
Ein Fall, in dem eine solche Gegenvorstellung entbehrlich war, weil ein Missverständnis des Gerichts aufgrund der eindeutigen Formulierung des Antrags nicht nachvollzogen werden kann (vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352), liegt nicht vor; erst recht bestehen keine Anhaltspunkte dafür, dass das Landgericht - so aber das Revisionsvorbringen - die Beweisbehauptung nur deshalb sinnentstellend verkürzt habe, um den Ablehnungsgrund der Ungeeignetheit anwenden zu können: Entsprechend den Ausführungen des Generalbundesanwalts wäre es zumindest zweifelhaft gewesen, ob es sich - mangels einer bestimmten Beweisbehauptung - überhaupt um einen Beweisantrag im Sinne von § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO gehandelt hätte, wenn - wie in der Revisionsbegründung nunmehr behauptet - "eine Gewohnheit des Geschädigten, ein für ihn typisches Verhalten' in das Wissen des Zeugen gestellt worden wäre. - BGH, Ermittlungsrichter, 29.01.2021 - 1 BGs 42/21
Gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit eines Beweisantrags im …
Daraus folgt jedoch nicht die Ungeeignetheit des Beweismittels (…vgl. zur Anwendbarkeit dieses Ablehnungsgrundes und funktionsadäquaten Modifizierung des Prüfungsmaßstabs Gärditz in Waldhoff/Gärditz, PUAG-Kommentar, 1. Aufl. 2015, § 17 Rn. 18; vgl. zum strafprozessualen Maßstab etwa BGH, Beschluss vom 15. September 1994 - 1 StR 424/94, NStZ 1995, 45; BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351). - BGH, 23.11.2022 - 2 StR 268/22
Ablehnung von Beweisanträgen (Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache: fehlende …
a) Das Landgericht hat den hinsichtlich "Anklagepunkt 3" gestellten Antrag der Staatsanwaltschaft zu Recht als auf Fall II. 2 der Urteilsgründe bezogenen Beweisantrag angesehen, ihn aber nicht erschöpfend gewürdigt (vgl. dazu BGH NStZ 2008, 351, 352), indem es dessen Inhalt nur auf die Erweisbarkeit einer Bildanfertigung durch B. während des Chats abgestellt hat. - BGH, 29.01.2021 - 1 ARs 1/20 Daraus folgt jedoch nicht die Ungeeignetheit des Beweismittels (…vgl. zur Anwendbarkeit dieses Ablehnungsgrundes und funktionsadäquaten Modifizierung des Prüfungsmaßstabs Gärditz in Waldhoff/Gärditz, PUAG-Kommentar, 1. Aufl. 2015, § 17 Rn. 18; vgl. zum strafprozessualen Maßstab etwa BGH, Beschluss vom 15. September 1994 - 1 StR 424/94, NStZ 1995, 45; BGH, Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351).
- OLG Brandenburg, 28.07.2022 - 2 OLG 53 Ss 43/22
Anforderungen an Urteilsbegründung bei vollumfänglichem Einräumen der Tat …
Der Senat kann daher nicht prüfen, ob das Amtsgericht (Tatgericht) in rechtsfehlerfreier Weise zu seinen (nicht dargelegten) Feststellungen gelangt und in jeder Hinsicht von zutreffenden Voraussetzungen für seinen Schuldspruch ausgegangen ist (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 65. Aufl., § 267 Rn. 5 m. w. N.), sodass das Urteil insoweit aufzuheben war (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 352;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Rn. 42). - BGH, 15.10.2025 - 3 StR 421/25
Verwerfung der Revision
Da er dies unterlassen hat, kann er die fehlerhafte Ablehnung nicht mehr zum Gegenstand einer Verfahrensrüge machen (st. Rspr.;… s. etwa BGH, Urteile vom 17. Februar 1987 - 5 StR 552/86, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 3;… vom 31. Mai 1994 - 5 StR 154/94, BGHR StPO § 244 Abs. 6 Beweisantrag 30; vom 12. Mai 2005 - 5 StR 283/04, NJW 2005, 2242, 2243; Beschluss vom 6. März 2008 - 5 StR 617/07, NStZ 2008, 351, 352;… KK-StPO/Krehl, 9. Aufl., § 244 Rn. 78 und 224 mwN). - BGH, 31.07.2018 - 5 StR 273/18
Verwerfung der Revision als unbegründet; Rüge der fehlerhaften Ablehnung der …
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Rechtsprechung
| BGH, 10.02.2009 - 5 StR 592/08, alt: 5 StR 617/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO; § 46 StGB
Unbegründete Revision (überflüssige Erwähnung nicht vorliegender Milderungsgründe) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Benachteiligung eines Angeklagten durch eine im Kontext zahlreicher Strafzumessungserwägungen stehende "brutale ... Begehungsweise"
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StPO § 349 Abs. 2
Benachteiligung eines Angeklagten durch eine im Kontext zahlreicher Strafzumessungserwägungen stehende "brutale ... Begehungsweise"
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2009, 166
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