Rechtsprechung
| BGH, 17.07.2025 - 5 StR 62/25 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
§ 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 52 Abs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 265 StPO, §§ 73, 73c StGB, § 473 Abs. 4 StPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 354 Abs. 1
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Berlin I, 21.08.2024 - 505 KLs 7/24
- LG Berlin, 21.08.2024 - 274 Js 425/23
- BGH, 17.07.2025 - 5 StR 62/25
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 10.07.2017 - GSSt 4/17
Tateinheit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (natürliche Handlungseinheit; …
Auszug aus BGH, 17.07.2025 - 5 StR 62/25
Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23, StV 2024, 587, 588;… vom 30. Juni 2020 - 6 StR 162/20 Rn. 4). - BGH, 06.05.2024 - 2 StR 480/23
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen: wiederholtes Auffüllen eines …
Auszug aus BGH, 17.07.2025 - 5 StR 62/25
Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23, StV 2024, 587, 588;… vom 30. Juni 2020 - 6 StR 162/20 Rn. 4). - BGH, 30.06.2020 - 6 StR 162/20
Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (konkurrenzrechtliche …
Auszug aus BGH, 17.07.2025 - 5 StR 62/25
Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, vermag der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Vorräte jedenfalls dann Tateinheit in diesem Sinne zu begründen, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2017 - GSSt 4/17, BGHSt 63, 1, 8; vom 6. Mai 2024 - 2 StR 480/23, StV 2024, 587, 588; vom 30. Juni 2020 - 6 StR 162/20 Rn. 4).
- BGH, 01.08.2024 - 4 StR 2/24
Strafzumessung (Berücksichtigung des Fehlens eines möglichen …
Auszug aus BGH, 17.07.2025 - 5 StR 62/25
Wegen der Gleichartigkeit des Rechtsfehlers (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 1. August 2024 - 4 StR 2/24;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 357 Rn. 14) ist die Erstreckung nach § 357 Satz 1 StPO auf die teils gesamtschuldnerisch mit den Angeklagten A. M. und Y. haftenden Nichtrevidenten geboten (vgl. BGH…, Beschluss vom 5. November 2024 - 6 StR 377/24 Rn. 15). - BGH, 03.07.2024 - 4 StR 93/24
Handeltreiben mit Cannabis; Einziehung des Wertes von Taterträgen (wirksamer …
Auszug aus BGH, 17.07.2025 - 5 StR 62/25
Dies hat das Landgericht übersehen und daher die Verzichtserklärungen in der Hauptverhandlung bei der Einziehungsentscheidung rechtsfehlerhaft nicht berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juli 2024 - 4 StR 93/24 Rn. 13). - BGH, 05.11.2024 - 6 StR 377/24
Entscheidung bei Gesetzesänderung, Schuldspruchänderung; …
Auszug aus BGH, 17.07.2025 - 5 StR 62/25
Wegen der Gleichartigkeit des Rechtsfehlers (vgl. insofern BGH, Beschluss vom 1. August 2024 - 4 StR 2/24;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 357 Rn. 14) ist die Erstreckung nach § 357 Satz 1 StPO auf die teils gesamtschuldnerisch mit den Angeklagten A. M. und Y. haftenden Nichtrevidenten geboten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. November 2024 - 6 StR 377/24 Rn. 15).
- BGH, 10.02.2026 - 5 StR 560/25 Da das Vorhalten einer Handelsmenge zum Vertrieb als Teilakt des Handeltreibens anzusehen ist, begründet der gleichzeitige Besitz zweier für den Verkauf bestimmter Mengen jedenfalls dann Tateinheit, wenn die Art und Weise der Besitzausübung über eine bloße Gleichzeitigkeit hinausgeht und die Wertung rechtfertigt, dass - etwa wegen eines räumlichen und zeitlichen Zusammenhangs - die tatsächliche Ausübung des Besitzes über die eine Menge zugleich die Ausübung der tatsächlichen Verfügungsgewalt über die andere darstellt (vgl. nur BGH, Beschluss vom 17. Juli 2025 - 5 StR 62/25, Rn. 6;… Beschluss vom 10. September 2025 - 5 StR 263/25, Rn. 5).
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