Rechtsprechung
| BGH, 27.04.2021 - 5 StR 64/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Unzulässige Strafrahmenkombination
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Tenor)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 24.07.2019 - 903 Js 51480/18
- BGH, 15.04.2020 - 5 StR 76/20
- LG Bremen, 27.11.2020 - 9 KLs 13/20
- BGH, 27.04.2021 - 5 StR 64/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.2003 - 1 StR 511/02
Unzulässige Kombination der Strafrahmen (Einbeziehung eines vertypten …
Auszug aus BGH, 27.04.2021 - 5 StR 64/21
Das Landgericht hat für das Höchstmaß den nach §§ 27, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG (im Hinblick auf die tateinheitlich verwirklichte Beihilfe zum Handeltreiben), für das Mindestmaß aber den Normalstrafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG (im Hinblick auf den täterschaftlichen Besitz einer nicht geringen Menge) zugrunde gelegt und damit neben dem Verstoß gegen § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB in unzulässiger Weise Strafrahmen kombiniert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2018 - 1 StR 10/18, und vom 15. Januar 2003 - 1 StR 511/02). - BGH, 25.04.2018 - 1 StR 10/18
Verwerfung einer Revision als unbegrüdet; Fehlerhaftigkeit einer Strafrahmenwahl …
Auszug aus BGH, 27.04.2021 - 5 StR 64/21
Das Landgericht hat für das Höchstmaß den nach §§ 27, 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG (im Hinblick auf die tateinheitlich verwirklichte Beihilfe zum Handeltreiben), für das Mindestmaß aber den Normalstrafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG (im Hinblick auf den täterschaftlichen Besitz einer nicht geringen Menge) zugrunde gelegt und damit neben dem Verstoß gegen § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB in unzulässiger Weise Strafrahmen kombiniert (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. April 2018 - 1 StR 10/18, und vom 15. Januar 2003 - 1 StR 511/02).
- BGH, 16.06.2026 - 5 StR 154/26
Erfolglose Revisionen der Angeklagten wegen rechtmäßiger Verurteilung wegen …
Rn. 7 bb) Da hier der täterschaftliche Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit den Beihilfehandlungen zum Bandenhandel steht, hätte danach gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 StGB der Strafrahmen des § 29a Abs. 1 BtMG mit einer Strafandrohung von einem bis 15 Jahren Freiheitsstrafe statt derjenige des § 30a Abs. 3 BtMG mit einer Höchststrafe von zehn Jahren angewandt werden müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. April 2021 - 5 StR 64/21;… vom 2. Juli 2020 - 4 StR 136/20 Rn. 6; dies verkennend: BGH, Beschlüsse vom 15. Juli 2025 - 5 StR 294/25; vom 5. Juli 2023 - 5 StR 235/23).
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