Rechtsprechung
| BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 263 StGB; § 27 StGB; § 283 Abs. 1 Nr. 5 StGB; § 275 StPO; § 16 StGB; § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG; § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB;
Beihilfe zum Betrug; Erlaubtes Risiko; Bankrott; Konkursverschleppung; Faktischer Geschäftsführer (Liquidator); Beihilfevorsatz bei neutralen Handlungen; Hilfeleisten; Beweiswürdigung; - Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; GmbHG § ... 84 Abs. 1 Nr. 2; ; GmbHG § 64 Abs. 1; ; GmbHG § 65 Abs. 1; ; BRAO § 43a Abs. 5 Satz 2; ; StGB § 14 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5; ; StGB § 283 Abs. 1; ; StGB § 283b
- Wolters Kluwer
Betrug - Bankrott - Konkursverschleppung - Gesamtfreieheitsstrafe - Bewährung - Revision - Warentermingeschäfte (Optionen) - GmbH - Unkosten - Überschuldung - Broschüre - Förderung der Haupttat - Fachkunde des Angeklagten - Beihilfevorsatz - Vermögensschaden - ...
- opinioiuris.de
Beihilfe zum Betrug, Bankrott und Konkursverschleppung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beihilfe zum Betrug, Insolvenzvergehen und Bankrott durch Rechtsanwalt und "faktischen Liquidator"
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- archive.org (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Beratungsmandat und Beteiligungsverdacht (RA Dr. Dr. Alexander Ignor)
Papierfundstellen
- NStZ 2000, 34
- StV 2000, 479
Wird zitiert von ... (70) Zitiert selbst (20)
- BGH, 28.06.1983 - 1 StR 576/82
Verurteilung wegen Betrugs - Handeln mit Optionen auf Warentermingeschäfte - …
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Es leitet dies daraus ab, daß ein Gewinn des Anlegers erst dann möglich war, wenn der Marktwert der Ware, für die der Anleger eine Option erwarb, die vom Markt bei der Preisbildung für die Option zugrunde gelegte Gewinnerwartung noch um rund 67 % überschritt (UA S. 27 f.; dazu BGHSt 30, 177, 179 f.; 32, 22, 23 f.).Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).
Der Senat verweist indes auch auf in Fällen dieser Art früher gebilligte, einen Angeklagten jedenfalls nicht benachteiligende Schadensbestimmungen, wonach bei überhöht bemessenem Aufschlag der Schaden lediglich nach der Differenz zu einem seriös bemessenen Aufschlag bemessen wird (vgl. BGHSt 32, 22;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35 jeweils m.w.N.).
- BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82
Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art …
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Ihm kam damit gegenüber dem eingetragenen Geschäftsführer keine überragende Stellung zu (vgl. BGHSt 31, 118).Rn. 41 § 14 Abs. 2 Nr. 2 StGB ist auf das Sonderdelikt des § 84 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG nicht anwendbar (BGHSt 31, 118, 121 ff.;… Fuhrmann/Schaal in Fuhrmann u. a., GmbHG 3. Aufl. § 84 Rdn. 8;… Samson in SK 29. Lieferung § 14 Rdn. 7a; Hoyer, NStZ 1988, 369).
- BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97
Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt; …
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Die Tätigkeit des Angeklagten ging über eine nur "neutrale" anwaltliche Rechtsberatung hinaus (vgl. zur Tätigkeit eines Notars: BGHR StGB § 266 Abs. 1 Beihilfe 3).Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, daß sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, daß er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Beihilfe 3;… Roxin aaO).
- BGH, 08.07.1981 - 3 StR 457/80
Warenterminkontrakt - Handel mit Optionen
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Es leitet dies daraus ab, daß ein Gewinn des Anlegers erst dann möglich war, wenn der Marktwert der Ware, für die der Anleger eine Option erwarb, die vom Markt bei der Preisbildung für die Option zugrunde gelegte Gewinnerwartung noch um rund 67 % überschritt (UA S. 27 f.; dazu BGHSt 30, 177, 179 f.; 32, 22, 23 f.).Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).
- BGH, 27.11.1991 - 3 StR 157/91
Urteilsinhalt bei Tatbestandserfüllung durch zahlreiche Taten
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).Der Senat verweist indes auch auf in Fällen dieser Art früher gebilligte, einen Angeklagten jedenfalls nicht benachteiligende Schadensbestimmungen, wonach bei überhöht bemessenem Aufschlag der Schaden lediglich nach der Differenz zu einem seriös bemessenen Aufschlag bemessen wird (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35 jeweils m.w.N.).
- BGH, 23.06.1988 - 4 StR 110/88
Dienstvorschriften und tatsächliche Verhältnisse als Kriterien für die Bestimmung …
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22;… BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).Daraus, daß der Prospekt neutral - einerseits ohne reißerische Werbung, andererseits ohne plakative Warnung - gefaßt war und keine konkrete Bezugnahme auf die WI GmbH enthielt, läßt sich - sofern deren Preisgestaltung nicht jenseits des Prospekts verschleiert wurde - nichts Negatives herleiten (vgl. auch BGH wistra 1989, 19, 20 f.).
- BGH, 11.07.1990 - 3 StR 84/90
Handel mit Optionen auf Warentermingeschäfte - Zurückweisung eines Rechtsanwalts …
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).Der Senat verweist indes auch auf in Fällen dieser Art früher gebilligte, einen Angeklagten jedenfalls nicht benachteiligende Schadensbestimmungen, wonach bei überhöht bemessenem Aufschlag der Schaden lediglich nach der Differenz zu einem seriös bemessenen Aufschlag bemessen wird (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35 jeweils m.w.N.).
- BGH, 19.08.1988 - 2 StR 389/88
Betrug durch einen Geschäftsführer einer Warenterminvermittlungsgesellschaft - …
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Insoweit weist die Revision zutreffend darauf hin, daß auch von der Rechtsprechung Fälle mit entsprechend riskanter Preisgestaltung nicht ohne weiteres allein deshalb als Betrug gewertet worden sind (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35; BGH wistra 89, 19; BGH, Beschluß vom 18. Januar 1985 - 2 StR 689/84 - Lackner/Imo, MDR 1983, 969; vgl. zur Chancenminderung aber auch BGHSt 30, 177, 181).Der Senat verweist indes auch auf in Fällen dieser Art früher gebilligte, einen Angeklagten jedenfalls nicht benachteiligende Schadensbestimmungen, wonach bei überhöht bemessenem Aufschlag der Schaden lediglich nach der Differenz zu einem seriös bemessenen Aufschlag bemessen wird (vgl. BGHSt 32, 22; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 13, 26, 35 jeweils m.w.N.).
- BGH, 05.11.1997 - 2 StR 462/97
Verstoß gegen die Konkursantragspflicht wegen des Nichterstellens von Bilanzen
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Rn. 48 Nach § 283 Abs. 1 StGB macht sich nur derjenige strafbar, der die Tathandlungen der Nr. 1 - 8 in einer wirtschaftlichen Krisensituation des Unternehmens (Überschuldung, drohende oder eingetretene Zahlungsunfähigkeit) begeht (BGH NStZ 1998, 192, 193) und dessen Vorsatz das Vorliegen der Krise mitumfaßt (…Tröndle/Fischer, StGB 49. Aufl. § 283 Rdn. 33). - BGH, 19.12.1997 - 2 StR 420/97
Verstoß gegen die Konkursantragspflicht - Vorenthalten und Veruntreuen von …
Auszug aus BGH, 20.09.1999 - 5 StR 729/98
Die Annahme strafbarer unsorgfältiger Buchführung erfordert somit konkrete Angaben dazu, daß es einem sachverständigen Dritten nicht gelungen ist, sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über den Vermögens- und Schuldenstand des Unternehmers zu verschaffen (BGHR StGB § 283 Abs. 1 Nr. 5 Buchführung 2). - BGH, 02.12.1987 - 3 StR 375/87
Fehlende Feststellung einer "Krise" bei der Verurteilung wegen Bankrotts - …
- RG, 16.09.1913 - II 412/13
1. Unordentliche Führung von Handelsbüchern in § 240 Nr. 3 KO. 2. Genügt es zur …
- BGH, 24.06.1952 - 1 StR 153/52
- BGH, 13.04.1988 - 3 StR 33/88
Gemeinschaftliche Steuerhinterziehung - Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung - …
- BGH, 21.08.1992 - 2 ARs 346/92
Ausschluss eines Strafverteidigers wegen Beihilfe zum Parteiverrat
- BGH, 08.09.1982 - 3 StR 147/82
Betrügerischer Verkauf von Optionen auf Warenterminkontrakte - Höhe des …
- BGH, 14.07.1999 - 3 StR 66/99
Betrug; Warenterminoptionen; Verleitung zu Börsenspekulationen; Strafzumessung; …
- BGH, 03.07.1989 - StbSt (R) 14/88
Berufskammer; Erlöschen der Berufshaftpflichtversicherung; Bestellung zum …
- RG, 17.11.1904 - 1178/04
Kann ein Rechtsanwalt, indem er in Ausübung seines Berufes Rat in einer …
- BGH, 18.01.1985 - 2 StR 689/84
Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung so genannter börsenregistrierter …
- BGH, 21.12.2005 - 3 StR 470/04
Freisprüche im Mannesmann-Verfahren aufgehoben
Rn. 49 Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Grundsätze (vgl. BGHSt 46, 107, 109 ff., 112 f.; BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20, § 266 Abs. 1 Beihilfe 3) tragen dem Umstand Rechnung, dass äußerlich neutrale berufsübliche Verhaltensweisen von Dritten zur Begehung einer Straftat ausgenutzt werden können. - BGH, 01.08.2000 - 5 StR 624/99
Anonymer Kapitaltransfer ins Ausland durch Bankmitarbeiter als Beihilfe zur …
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, daß sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, daß er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (vgl. HRR-Strafrecht.de, 5 StR 729/98).Er hat jedoch im Rahmen einer Entscheidung zur Beihilfe zum Betrug folgende allgemein für berufstypische "neutrale" Handlungen geltenden Grundsätze aufgestellt (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Hilfeleisten 20): Zielt das Handeln des Haupttäters ausschließlich darauf ab, eine strafbare Handlung zu begehen, und weiß dies der Hilfeleistende, so ist sein Tatbeitrag als Beihilfehandlung zu werten (vgl. BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Hilfeleisten 3, 20).
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, daß sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, daß er sich mit seiner Hilfeleistung "die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein" ließ (…BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Beihilfe 3; BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Hilfeleisten 20;… Roxin in LK aaO).
Rn. 17 a) Seine Tätigkeit ging über eine "neutrale" Tätigkeit eines Bankangestellten bei der Übertragung von Vermögenswerten deutlich hinaus (vgl. zu der Tätigkeit eines Notars BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Beihilfe 3 und der eines Rechtsanwalts BGHR StGB § 27 Abs. 1 - Hilfeleisten 20).
- LG Trier, 13.12.2021 - 2a KLs 5 Js 30/15
Haftstrafen im Cyberbunker-Prozess
Eine neutrale Handlung kann zwar objektiv eine Hilfeleistung darstellen und als strafbare Beihilfe zu werten sein, aber nur dann, wenn das Verhalten des Haupttäters - hier also das Anmieten eines Servers zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln oder dem Verkauf illegaler Güter - ausschließlich auf die Verwirklichung einer Straftat abzielt und dies dem Unterstützer - hier also den Angeklagten - bekannt ist (…BGHR, StGB § 27 I Hilfeleisten 3; BGH, Beschl. 5 StR 729/08 v. 20.09.1999, NStZ 2000, 34).
- BGH, 27.02.2025 - 5 StR 287/24
Insolvenzverschleppung und Bankrott (Firmenbestattung; Strohmann; …
Die für werbende Unternehmen entwickelten Kriterien können nur eingeschränkt Anwendung finden, wenn der Unternehmenszweck nur noch in der Abwicklung der Geschäftstätigkeit besteht (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, NStZ 2000, 34, 35). - BGH, 15.05.2018 - 1 StR 159/17
Urteil gegen vier Mitarbeiter der Deutschen Bank AG Frankfurt am Main wegen …
Die Strafkammer hat das Vorstellungsbild dieser Angeklagten auch darauf geprüft, ob das von ihnen erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des Angeklagten H. derart hoch war, dass sie sich mit ihrer Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließen (vgl. zur Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen "neutralen' Handlungen: BGH, Beschlüsse vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20 und vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461, 462; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (…BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16 Rn. 7, NStZ 2017, 461;… vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16 Rn. 30 mwN, NStZ 2017, 337 und vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; Urteile vom 22. Januar 2014 - 5 StR 468/12, wistra 2014, 176 und vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.).
- LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
97-Jährige wegen 10.505-facher Mordbeihilfe zu Jugendstrafe auf Bewährung …
Berufstypische, an sich neutrale Handlungen, verlieren stets ihren Alltagscharakter, wenn das Handeln des Haupttäters auf die Begehung einer strafbaren Handlung abzielt und der Hilfeleistende dies positiv weiß (BGH, Beschluss vom 20.09.1999 - 5 StR 729/98 -, juris; BGH, Urteil vom 18.06.2003 - 5 StR 489/02 -, juris). - LG Wiesbaden, 01.11.2022 - 6 KLs 1111 Js 27125/12
Cum-Ex: Bewährungsstrafen wegen Steuerhinterziehung
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20.09.1999 - 5 StR 729/98, BGH, Urteil vom 01.08.2000 - 5 StR 624/99). - BGH, 10.05.2000 - 3 StR 101/00
Faktischer Geschäftsführer; Täterschaft; Gründungs- und Kapitalerhöhungstäuschung …
Rn. 11 b) Nach gefestigter Rechtsprechung, die vor allem zur Verletzung der Insolvenzantragspflicht gemäß §§ 64 Abs. 1, 84 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG sowie zu anderen Strafvorschriften ergangen ist, die mit der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung einer GmbH im Zusammenhang stehen, ist als Geschäftsführer nicht nur der formell zum Geschäftsführer Berufene anzusehen, sondern auch derjenige, der die Geschäftsführung mit Einverständnis der Gesellschafter ohne förmliche Bestellung faktisch übernommen und ausgeübt hat (BGHSt 3, 32, 37; 21, 101, 103; 31, 118, 122; BGHR GmbHG § 64 I Antragspflicht 2 und 3; BGH NStZ 2000, 34, 35; StV 1984, 461 f. mit Anmerkung Otto; wistra 1990, 60, 61;… vgl. auch Fuhrmann/Schaal, aaO § 82 Rdn. 11 m.w.Nachw.; Schaal in Erbs/Kohlhaas.Die Unternehmensführung darf nicht einseitig angemaßt, sondern muß mit dem Einverständnis der Gesellschafter, das als eine konkludente Bestellung zu werten ist, erfolgt sein (BGHSt 3, 33, 39; 31, 118, 122 m.w.Nachw.-, BGH NStZ 2000, 34 ff., 35).
Weitere Voraussetzung für einen faktischen Geschäftsführer ist, daß er gegenüber dem formellen Geschäftsführer die überragende Stellung in der Gesellschaft mit beschränkter Haftung einnimmt oder zumindest das deutliche Übergewicht hat (BGHSt 3, 32.37; 31, 118, 122; BGHR GmbHG § 64 I Antragspflicht 3; BGH wistra 1990, 97 f.; vgl. zusammenfassend Löffeler wistra 1989, 121, 125).
- BGH, 22.01.2014 - 5 StR 468/12
Beihilfe durch berufstypisches Verhalten (deliktischer Sinnbezug; subjektive …
Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 20; BGH, Urteil vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112 ff.;… Schünemann in LK, 12. Aufl., § 27 Rn. 19). - BGH, 15.05.2012 - VI ZR 166/11
Gehilfenhaftung bei unerlaubter Kapitalanlagevermittlung
Sie sind jedoch nur als Beihilfe zu werten, wenn das Handeln des Haupttäters ausschließlich auf die Begehung einer strafbaren Handlung abzielt und der Hilfeleistende Kenntnis hiervon hat; weiß dieser nicht, wie sein Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, sondern hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 20. September 1999 - 5 StR 729/98, NStZ 2000, 34; Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 112;… vom 18. Juni 2003 - 5 StR 489/02, NStZ 2004, 41 Rn. 12;… vom 13. Juli 2010 - XI ZR 28/09, NJW-RR 2011, 197 Rn. 47;… vom 12. Oktober 2010 - XI ZR 394/08, NJW-RR 2011, 551 Rn. 48;… vom 8. Februar 2011 - XI ZR 168/08, NJW-RR 2011, 1188 Rn. 42;… vom 3. Mai 2011 - XI ZR 373/08, WM 2011, 1465 Rn. 53). - BGH, 18.06.2003 - 5 StR 489/02
Bochumer Urteil gegen Bauinvestor teilweise aufgehoben
- BGH, 07.07.2025 - 1 StR 484/24
Cum-Ex: Strafbare Beihilfe durch berufstypische Handlungen wie …
- BGH, 21.12.2016 - 1 StR 112/16
Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Voraussetzungen); erforderlicher Inhalt …
- BGH, 08.03.2001 - 4 StR 453/00
Beihilfe; Hilfeleisten; Neutrale Handlungen; Totschlag; Kausalität; Beihilfe zur …
- BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14
Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des …
- BGH, 26.01.2017 - 1 StR 636/16
Beihilfe durch berufstypische Handlungen (Rechtsanwalt) beim Betrug
- BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17
Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive …
- LG Düsseldorf, 22.07.2004 - XIV 5/03
Freispruch der Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Mannesmann AG vom …
- BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09
Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem …
- BGH, 15.11.2012 - 3 StR 199/12
Berücksichtigung berufsrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung (hier: Verlust …
- BGH, 12.10.2010 - XI ZR 394/08
Haftung bei Kapitalanlagegeschäften: Vorsätzliche Beteiligung eines ausländischen …
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 454/99
Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
- BGH, 03.05.2011 - XI ZR 373/08
Formularmäßiger Schiedsvertrag eines Terminoptionsvermittlers; Auslegung einer …
- FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2018 - 9 K 9306/12
Haftungsbescheid nach § 71 AO gegen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater wegen …
- BGH, 14.07.2000 - 3 StR 53/00
Notare wegen Beihilfe zum Betrug verurteilt
- OLG Karlsruhe, 08.12.2006 - 12 U 208/05
Nebenintervention: Rechtliches Interesse des als vermeintlicher Gesamtschuldner …
- OLG Hamm, 01.06.2010 - 3 RVs 310/09
Strafbarkeit der Unterstützung eines ausreisepflichtigen Ausländers; …
- LG Göttingen, 11.12.2007 - 8 KLs 1/07
Voraussetzungen einer Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens wegen …
- BGH, 21.08.2014 - 1 StR 13/14
Ablehnung eines Beweisantrages (wegen völliger Ungeeignetheit: Voraussetzungen, …
- BGH, 20.03.2002 - 5 StR 448/01
Verurteilung ehemaliger Präsidiumsmitglieder des Fußballvereins Eintracht …
- BGH, 08.02.2011 - XI ZR 168/08
Schiedsvereinbarung: Auslegung eines formularmäßigen Schiedsvertrages zwischen …
- OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17
Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht …
- OLG Karlsruhe, 04.09.2008 - 4 U 26/06
Schadensersatzhaftung eines Aufsichtsratsvorsitzenden bei systematischem Betrug …
- BGH, 19.03.2026 - 1 StR 618/25
Änderung des Schuldspruchs durch Schuldigspreichen des Angeklagten zur Beihilfe …
- BGH, 11.12.2008 - 3 StR 21/08
Beihilfe (neutrale, berufstypische Handlungen; objektive Zurechnung; deliktischer …
- BGH, 17.06.2021 - 1 StR 132/21
Beihilfe durch berufsneutrales Handeln (subjektive Voraussetzungen: keine …
- OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15
Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien
- BGH, 09.06.2022 - 5 StR 407/21
Bankrotthandlungen im Rahmen sog. Firmenbestattungen; Beihilfe durch gewerbliche …
- LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
- LG Hamburg, 05.03.2025 - 330 O 3/21
Gesamtschuldnerausgleich bei steuerlicher Gesamtschuld aus Cum/Ex-Transaktionen
- LG Düsseldorf, 18.03.2009 - 12 O 5/09
Buchhandel - Fotos - Urheberrechtsschutz
- LG Nürnberg-Fürth, 25.04.2024 - 18 KLs 502 Js 2487/21
Subjektiver Tatbestand bei Beihilfe durch Gewerbeanmeldung und Kontoeröffnung …
- LG Duisburg, 05.04.2017 - 33 KLs 8/16
Abwicklung der Betäubungsmittelgeschäfte und Falschgeldgeschäfte über sog. …
- OLG Köln, 03.12.2010 - 1 Ws 146/10
Vorliegen einer Beihilfe zur verübten Insolvenzverschleppung des Geschäftsführers …
- BGH, 03.05.2011 - XI ZR 374/08
Schadensersatzanspruch gegen ein US-amerikanisches Brokerunternehmen wegen …
- BGH, 16.07.2025 - 4 StR 482/24
Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- LG München I, 11.01.2006 - 21 O 2793/05
EBay haftet mittelbar für Urheberrechtsverletzung
- BGH, 07.02.2002 - 1 StR 412/01
Bankrott; faktischer Geschäftsführer; Beiseiteschaffen; unordentliche Buchführung …
- AG Düsseldorf, 22.05.2007 - 57 C 13831/06
Zur Haftung des Providers für fremde Urheberrechtsverletzungen
- BGH, 27.02.2003 - 5 StR 224/02
Beihilfe zur Untreue (neutrale, berufstypische Handlungen); Beweiswürdigung …
- FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 3180/98
- LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 8 O 253/11
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit Börsentermingeschäften; Zahlung von …
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.2003 - 5 K 1985/02
Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung
- FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3470/98
Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von …
- LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 8 O 200/11
- OLG Düsseldorf, 23.06.2008 - 9 U 14/08
Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern gegenüber Anlegern - hier: sittenwidriges …
- LG Düsseldorf, 22.08.2014 - 8 O 236/11
Schadensersatzanspruch im Zusammenhang mit Börsentermingeschäften; Aufklärung …
- LG Düsseldorf, 17.03.2017 - 8 O 58/16
Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung eines Zedenten durch eine …
- FG Münster, 11.11.2002 - 4 K 2864/98
Rechtmäßigkeit eines Haftungsbescheides wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; …
- FG Münster, 11.12.2001 - 1 K 3310/98
Haftung wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Ausstellung von …
- LG München I, 21.12.2023 - 7 O 17302/21
Erfolgloser Zwangslizenzeinwand bei fehlender Lizenzwilligkeit
- OVG Hamburg, 14.05.2004 - 1 Bs 122/04
Sicherstellung von Geräten zur Rückstellung eines Kfz-Kilometerzählers nach § 14 …
- LG Düsseldorf, 27.01.2011 - 14 KLs 8/10
Ausgeprägtes Gewinnstreben liegt bei der Verschleierung von Steuerhinterziehungen …
- AG Aachen, 02.08.2011 - 450 Cs 315/10
Zulässigkeit des Auslegens von Schweigen des Betroffenen in der Hauptverhandlung …
- OLG München, 06.02.2007 - 13 U 4645/06
- LG Düsseldorf, 13.11.2008 - 14 KLs 3/08
Betrug durch Verkauf überteuerter Immobilien als erhebliche Einnahmequelle; …
- LG Düsseldorf, 07.12.2012 - 8 O 746/10
Keine Ausdehnung einer Gerichtsstandsvereinbarung auf deliktische Ansprüche; Ort …
- LG Düsseldorf, 02.03.2012 - 2b O 263/08
Schadensersatzanspruch gegen ein Finanzdienstleistungsunternehmen bei Geschäften …
- LG Düsseldorf, 23.12.2010 - 8 O 9/10
Berufstypisch "neutrale" Handlungen können nicht als Beihilfehandlung zu einer …
- LG Flensburg, 24.08.2006 - I KLs 3/06
Beherrschender Einfluss des Hintermannes auf die Ausgestaltung des …
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