Rechtsprechung
| LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Schleswig-Holstein
Streitwert, Streitwertfestsetzung, Beschwerde, Bestandsstreitigkeit, Sozialplan, Abfindung, Streitwerterhöhung
- Judicialis
ZPO §§ 3 ff.; ; ZPO § 278 Abs. 6; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1 Halbs. 1; ; GKG § 42 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2; ; KSchG § 9; ; KSchG § 10
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Streitwertaddition bei Klage auf einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages und Sozialplanabfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertaddition bei Klage auf einvernehmliche Aufhebung des Arbeitsvertrages und Sozialplanabfindung
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 17.08.2009 - 1 Ca 953a/09
- LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2007 - 1 Ta 219/07
Gegenstandswert bei Sozialplanabfindung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09
Das Additionsverbot des § 42 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 GKG greift allerdings nicht ein, wenn eine vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits bzw. einer Bestandsschutzstreitigkeit unabhängige Abfindung eingeklagt wird, etwa aufgrund eines Sozialplans, eines Tarifvertrages oder einer besonderen arbeitsvertraglichen Zusage (…HWK/Kalb, 3. Aufl., Rn. 23 zu § 12 ArbGG; LAG Köln Beschl. v. 22.12.2007 - 8 Ta 26/07 -, zit. n. Juris; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 09.10.2009 - 1 Ta 219/07 -, zit. n. Juris; LAG München Beschl. v. 12.12.2006 - 7 Ta 378/06 -). - LAG München, 12.12.2006 - 7 Ta 378/06
Streitwertbeschwerde
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09
Das Additionsverbot des § 42 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 GKG greift allerdings nicht ein, wenn eine vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits bzw. einer Bestandsschutzstreitigkeit unabhängige Abfindung eingeklagt wird, etwa aufgrund eines Sozialplans, eines Tarifvertrages oder einer besonderen arbeitsvertraglichen Zusage (…HWK/Kalb, 3. Aufl., Rn. 23 zu § 12 ArbGG; LAG Köln Beschl. v. 22.12.2007 - 8 Ta 26/07 -, zit. n. Juris; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 09.10.2009 - 1 Ta 219/07 -, zit. n. Juris; LAG München Beschl. v. 12.12.2006 - 7 Ta 378/06 -). - LAG Köln, 22.12.2007 - 8 Ta 26/07
Streitwert; Vergleichsmehrwert; Sozialplanabfindung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.10.2009 - 5 Ta 176/09
Das Additionsverbot des § 42 Abs. 4 S. 1 Halbs. 2 GKG greift allerdings nicht ein, wenn eine vom Ausgang eines Kündigungsrechtsstreits bzw. einer Bestandsschutzstreitigkeit unabhängige Abfindung eingeklagt wird, etwa aufgrund eines Sozialplans, eines Tarifvertrages oder einer besonderen arbeitsvertraglichen Zusage (…HWK/Kalb, 3. Aufl., Rn. 23 zu § 12 ArbGG; LAG Köln Beschl. v. 22.12.2007 - 8 Ta 26/07 -, zit. n. Juris; LAG Rheinland-Pfalz Beschl. v. 09.10.2009 - 1 Ta 219/07 -, zit. n. Juris; LAG München Beschl. v. 12.12.2006 - 7 Ta 378/06 -).
- LG Mannheim, 31.07.2014 - 3 O 59/13
Abschluss arbeitsrechtlicher Aufhebungsvertrag - Streitwertberechnung
Insoweit ist anerkannt, dass das vorgenannte Additionsverbot dann nicht eingreift, wenn die Abfindung auf einer eigenen Anspruchsgrundlage, wie einem Sozialplan oder einer sonstigen Betriebsvereinbarung beruht (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.10.2009, 5 Ta 176/09 TZ 17 f.; LAG München, Beschluss vom 12.12.2006, 7 Ta 378/06; LAG Hamburg, Anwaltsblatt 84, 315; LAG Hamburg, Beschluss vom 15.02.2012, 1 Sa 31/11 TZ 4;… Germelmann, 8. Aufl., § 12 ArbGG, Rdnr. 124). - LAG Hamm, 18.07.2018 - 8 Ta 145/18
Streitwert; echter Hilfsantrag; unechter Hilfsantrag; Beschäftigungsantrag; …
Dieses umfasst nur solche Abfindungen, die auf der Grundlage der §§ 9, 10 KSchG festgesetzt oder vereinbart werden, nicht aber Abfindungs- oder Zahlungsansprüche, die auf einer sonstigen Rechtsgrundlage beruhen und vom Erfolg des Kündigungsschutzprozesses unabhängig sind (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.10.2009 - 5 Ta 176/09 - juris). - LAG Baden-Württemberg, 14.05.2012 - 5 Ta 52/12
Wertfestsetzung bei Bestandschutzantrag und Hilfsantrag auf Abfindungszahlung - …
Soweit andere Landesarbeitsgerichte (vergleiche LAG Schleswig Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09 - juris; LAG Rheinland-Pfalz 9. Oktober 2007 - 1 Ta 219/07 - juris; LAG München 12. Dezember 2006 - 7 Ta 378/06 - juris; LAG Berlin 9. März 2004 - 17 Ta (Kost) 6010/04 - juris; LAG Köln 16. Oktober 2007 - 9 Ta 298/07 - juris) dennoch eine Addition der Werte für den Bestandsschutzantrag und den Abfindungsanspruch vornehmen, differenzieren sie nicht hinreichend zwischen dem "Streitgegenstand" und dem "Gegenstand" im Sinne des § 45 Abs. 1 Satz 3 GKG.
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.02.2019 - 17 Ta 6117/18
Kündigungsschutzklage und Nachteilsausgleich - wirtschaftliche Identität
So wird angenommen, die Anträge beträfen nicht denselben Gegenstand, weil der Nachteilsausgleichsanspruch allein ein betriebsverfassungsrechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers sanktioniere und es sich nicht um einen Abfindungsanspruch i.S.d. § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG handele, dessen Wert nicht zu berücksichtigen sei (LAG Hamm, Beschluss vom 18.07.2018 - 8 Ta 145/18 - juris; LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 2610.2009 - 5 Ta 176/09 - juris). - LAG Berlin-Brandenburg, 08.02.2019 - 26 Ta 6118/18
Gegenstandswert - Zusammenrechnung - Kündigungsschutzantrags - (Hilfs-)Antrags - …
So wird angenommen, die Anträge beträfen nicht denselben Gegenstand, weil der Nachteilsausgleichsanspruch allein ein betriebsverfassungsrechtswidriges Verhalten des Arbeitgebers sanktioniere und es sich nicht um einen Abfindungsanspruch iSd § 42 Abs. 2 Satz 1 GKG handele, dessen Wert nicht zu berücksichtigen sei (vgl. LAG Hamm 18. Juli 2018 - 8 Ta 145/18; LAG Schleswig-Holstein 26. Oktober 2009 - 5 Ta 176/09). - LAG Schleswig-Holstein, 20.03.2019 - 5 Ta 26/19
Streitwert, Wertfestsetzung, Hilfsantrag, echter, Nachteilsausgleich, Abfindung, …
Ein solcher Zahlungsantrag wird grundsätzlich als eigener, gegenüber dem Kündigungsschutzbegehren gesondert zu verfolgender Streitgegenstand bewertet, denn er setzt - anders als der Abfindungsanspruch nach §§ 9, 10 KSchG - die Unwirksamkeit der Kündigung voraus (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 26.10.2009 - 5 Ta 176/09 -, Rn. 17, juris; TZA/Ziemann, Streitwert und Kosten im Arbeitsrecht,1 A 26 m. w. N.).
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