Rechtsprechung
| LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hamburg
§ 23 Abs 3 RVG, § 9 BetrVG, § 50 Abs 1 BetrVG, § 87 Abs 1 Nr 6 BetrVG, § 76 BetrVG
Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs - Gesamtbetriebsvereinbarung - IWW
§ 33 Abs. 1 RVG, § 2 Abs. 2 GKG, § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG, § 9 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 5 Abs. 1 BetrVG, § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG
- arbeitsrechtsiegen.de
Gegenstandswert - Anfechtung Einigungsstellenspruch - Gesamtbetriebsvereinbarung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Streitwertbemessung eines Streits über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs; Streitwertbemessung eines Streits über die Wirksamkeit einer Gesamtbetriebsvereinbarung; Keine bindende Wirkung des Streitwertkatalogs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- LAG Hamburg
(Leitsatz)
Gegenstandswert - Mitbestimmung
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 11.09.2019 - 16 BV 4/19
- LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (3)
- LAG Hamburg, 20.05.2016 - 5 Ta 7/16
Streitwertkatalog - Zustimmungsersetzung bei Parallelfällen
Auszug aus LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19
An ihrer früheren Rechtsprechung, im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Wertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen sich am sogenannten "Streitwertkatalog" (…zuletzt: NZA 2018, S. 498) zu orientieren (LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 5 Ta 7/16 -, Rn. 10, juris), hält die Kammer nicht weiter fest.Rn. 9 (3) Soweit die erkennende Kammer in einer früheren Entscheidung ausgeführt hat, im Interesse einer möglichst einheitlichen Gestaltung der Streitwertbemessung für bestimmte, typische Fallkonstellationen ihre Rechtsprechung am sogenannten "Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit" (…vgl. zuletzt: NZA 2018, S. 498) zu orientieren (LAG Hamburg, Beschluss vom 20. Mai 2016 - 5 Ta 7/16 -, Rn. 10, juris), hält sie daran nach einem Wechsel im Kammervorsitz nicht weiter fest.
- LAG Hamburg, 30.11.2009 - 4 Ta 12/09
Gegenstandswert - Mitbestimmungsrecht - Einhaltung einer Betriebsvereinbarung
Auszug aus LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19
Dabei ist regelmäßig der Grundfall von bis zu 20 Beschäftigten mit dem einfachen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich 5.000 EUR zu berücksichtigen (LAG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, juris).Dabei ist regelmäßig der Grundfall von bis zu 20 Beschäftigten mit dem einfachen Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG in Höhe von 5.000 EUR in Ansatz zu bringen; für die weiteren in § 9 BetrVG vorgesehenen Staffeln sind jeweils zusätzlich 5.000 EUR zu berücksichtigen (LAG Hamburg, Beschluss vom 30. November 2009 - 4 Ta 12/09 -, juris).
- LAG Hamburg, 10.02.2012 - H 6 Ta 1/12
Gegenstandswert - Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs
Auszug aus LAG Hamburg, 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19
Der Streit über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich der Bemessung des Gegenstandswerts nach den Grundsätzen über den Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts oder die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu behandeln (LAG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2012 - H 6 Ta 1/12 -, juris).Rn. 6 aa) Der Streit über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich der Bemessung des Gegenstandswerts nach den Grundsätzen über den Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts oder die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu behandeln (LAG Hamburg, Beschluss vom 10. Februar 2012 - H 6 Ta 1/12 -, juris).
- LAG Hamburg, 13.03.2023 - 7 Ta 5/23
Festsetzung des Gegenstandswertes - Mehrwert Freistellungsregelung im Vergleich
Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9 , juris; LAG Hamburg…, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 - Rn. 22 , juris) und mangels eigener Argumentation für die Rechtsanwendung ungeeignet (LAG Hamburg, Beschluss vom 21. Januar 2022 - 4 Ta. - LAG München, 24.09.2024 - 3 Ta 125/24
Gegenstandswert, Beschlussverfahren, Anfechtung Spruch einer Einigungsstelle, …
Auch ein Streit über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung sei hinsichtlich der Bemessung des Gegenstandswerts regelmäßig nach den Grundsätzen über den Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts oder die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu behandeln (im Anschluss an LAG Hamburg 31.3.2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 6).Auch wenn die streitwertmäßige Bedeutung einer Auseinandersetzung um ein Mitbestimmungsrechtes nach der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer zu bemessen ist, weil sich hieraus die Bedeutung der Angelegenheit für die Arbeitgeberin oder den Betriebsrat ableitet, erfordert dies nicht, sich an der Staffel des § 9 BetrVG zu orientieren (so aber LAG Hamm, Beschluss vom 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05 - vom 23.03.2009 - 10 Ta 83/09 - vom 23.03.2009 - 10 Ta 83/09 - ihm folgend LAG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2009 - 4 Ta 12/09 - unter II. 2. b) cc); vom 28.12.2015 - 6 Ta 24/15 - Rn.; und explizit für den Gegenstandswert bei Anfechtung eines Einigungsstellenspruchs: Beschluss vom 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 7 vom 12.04.2023 - 7 Ta 4/23 - Rn. 39).
- LAG Hamburg, 12.04.2023 - 7 Ta 4/23
Festsetzung des Gegenstandswertes - Anfechtung Einigungsstellenspruch
Auch ein Streit über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich der Bemessung des Gegenstandswerts regelmäßig nach den Grundsätzen über den Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts oder die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu behandeln(vgl. LAG Hamburg, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 -, Rn. 6 , juris).
- LAG Hamburg, 27.04.2021 - 4 Ta 5/21
Gegenstandswert - Festsetzung - Vergleichsmehrwert - Beilegung anderer …
Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung (vgl. nur LArbG Hamburg Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 9, Juris). - LAG Hamburg, 21.01.2022 - 4 Ta 14/21
Gegenstandswert - Aufhebung einer personellen Maßnahme - Abschläge bei der …
- LAG München, 11.09.2024 - 3 Ta 108/24
Gegenstandswert, Unterlassungsanspruch, Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
Auch wenn die streitwertmäßige Bedeutung einer Auseinandersetzung um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechtes nach der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer zu bemessen ist, erfordert dies nicht, sich an der Staffel des § 9 BetrVG zu orientieren (so aber LAG Hamm, Beschluss vom 02.08.2005 - 13 TaBV 10/05 - vom 23.03.2009 - 10 Ta 83/09 - vom 23.03.2009 - 10 Ta 83/09 - ihm folgend LAG Hamburg, Beschluss vom 30.11.2009 - 4 Ta 12/09 - unter II. 2. b) cc); Beschluss vom 28.12.2015 - 6 Ta 24/15 - Rn.; Beschluss vom 31.03.2021 - 5 TaBV 12/19 - Rn. 7; Beschluss vom 12.04.2023 - 7 Ta 4/23 - Rn. 39). - LAG Hamburg, 16.09.2022 - 7 Ta 19/22
Festsetzung des Gebührenwertes - Zeugnis ohne inhaltliche Regelung
- LAG Hamburg, 06.05.2025 - 7 Ta 7/25
Festsetzung des Gegenstandswertes - Einsetzung Einigungsstelle
Sie sind weder Rechtssätze noch Rechtsprechung ( LAG Hamburg, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 TaBV 12/19 -, Rn. 9 ; LAG Hamburg…, Beschluss vom 27. April 2021 - 4 Ta 5/21 -, Rn. 22 ; juris) und mangels eigener Argumentation für die Rechtsanwendung ungeeignet ( LAG Hamburg…, Beschluss vom 21. Januar 2022 - 4 Ta 14/21 -, Rn. 19 , juris). - ArbG Regensburg, 17.06.2024 - 5 BV 48/23
Betriebsvereinbarung, Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, Wertfestsetzung, …
Auch ein Streit über die Wirksamkeit eines Einigungsstellenspruchs und damit über die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung ist hinsichtlich der Bemessung des Gegenstandswerts regelmäßig nach den Grundsätzen über den Streit um das Bestehen eines Mitbestimmungsrechts oder die Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu behandeln (vgl. LAG Hamburg 31.3.2021 - 5 TaBV 12/19, BeckRS 2021, 6226 Rn. 6).
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