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Weitere Entscheidungen unten: OLG Bamberg, 16.11.1999 | OLG Schleswig, 30.03.2000

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,18170
OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/2000,18170)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.06.2000 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/2000,18170)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. Juni 2000 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/2000,18170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Formenzwangs hinsichtlich eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Wirksamkeit von in Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag stehenden Vereinbarungen bei Nichtigkeit des Grundstückskaufvertrages; Vermutung der rechtlichen Trennung verschiedener ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 12/87

    Formbedürftigkeit mit einem Grundstückskaufvertrag verbundener Verträge; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98
    Dies unterscheide den vorliegenden Fall auch von den vom Landgericht herangezogenen Urteilen BGH NJW 1988, 1781 und KG NJW-RR 1991, 688, wo jeweils ein übereinstimmender Verknüpfungswille vorgelegen habe.

    Der Formzwang des § 313 S. 1 BGB besteht für alle mit einem Grundstückskauf verknüpften Absprachen dann, wenn diese nach dem Willen der Vertragsparteien eine rechtliche Einheit mit dem Grundstücksgeschäft bilden sollen (BGHZ 104, 18 ff. = NJW 1988, 1781 f.).

    Das Landgericht hat sich hierzu zutreffend auf die Entscheidung des BGH NJW 1988, 1781 und auf die des Kammergerichts NJW-RR 1991, 688 gestützt, wobei es in der Sache keinen Unterschied macht, ob an den zu einer rechtlichen Einheit verbundenen Vereinbarungen jeweils dieselben Parteien beteiligt sind oder (wie hier) verschiedene (BGH NJW 1989, 898/899).

    Da es in sämtlichen Verträgen an einem entsprechenden Querverweis fehlt, kann die Frage auf sich beruhen, ob der rechtliche Zusammenhang in sämtlichen Urkunden verlautbart sein muß (so OLG Hamm Urteil v. 04.07.1996 zu 22 U 116/95/Bl. 450), was naheliegt, oder ob die Klarstellung in nur einer der Urkunden genügt (so für einen Sonderfall BGH NJW 1988, 1781).

  • KG, 15.12.1989 - 7 U 6443/88
    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98
    Dies unterscheide den vorliegenden Fall auch von den vom Landgericht herangezogenen Urteilen BGH NJW 1988, 1781 und KG NJW-RR 1991, 688, wo jeweils ein übereinstimmender Verknüpfungswille vorgelegen habe.

    Das Landgericht hat sich hierzu zutreffend auf die Entscheidung des BGH NJW 1988, 1781 und auf die des Kammergerichts NJW-RR 1991, 688 gestützt, wobei es in der Sache keinen Unterschied macht, ob an den zu einer rechtlichen Einheit verbundenen Vereinbarungen jeweils dieselben Parteien beteiligt sind oder (wie hier) verschiedene (BGH NJW 1989, 898/899).

  • BGH, 24.04.1998 - V ZR 197/97

    Form einer freiwilligen Grundstücksversteigerung mit Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98
    Hiervon ist nach ständiger Rechtsprechung gem. § 242 BGB eine Ausnahme nur dann zu machen, wenn die Folge der Vertragsnichtigkeit für die am Vertrag festhaltende Partei "nicht bloß hart, sondern schlechthin untragbar" ist (vgl. etwa BGHZ 138, 339/348).
  • BGH, 06.11.1980 - VII ZR 12/80

    Rechtliche Einheit von Bauvertrag und Grundstückserwerb; Voranforderungen an die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98
    Nur durch solche Querverweise ist sichergestellt, daß die bei getrennten Beurkundungen bestehende Vermutung der rechtlichen Trennung der Geschäfte (vgl. etwa BGHZ 78, 346) zerstört wird und der wahre Wille der Parteien zum Ausdruck kommt.
  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 288/81

    gescheiterte Anteilsübertragung - Gesellschaftsanteile, § 313 BGB <Fassung bis …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98
    Die Formvorschriften, an deren Nichtbeachtung das Gesetz die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts knüpft, sind im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs grundsätzlich streng tatbestandsmäßig anzuwenden (BGHZ 86, 367).
  • BGH, 30.11.1979 - V ZR 214/77

    Entgangener Gewinn bei verbotswidrigen Verträgen; Nutzungsausfall als …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98
    Eine solche rechtliche (und nicht bloß wirtschaftliche) Einheit ist dann zu bejahen, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Vertragsschließenden derart voneinander abhängig sind, daß sie miteinander "stehen und fallen" sollen (vgl. etwa BGHZ 75, 366).
  • BGH, 14.10.1988 - V ZR 73/87

    Wirksamkeit einer nicht beurkundeten Nebenabrede; Vermutung der Richtigkeit und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98
    Das Landgericht hat sich hierzu zutreffend auf die Entscheidung des BGH NJW 1988, 1781 und auf die des Kammergerichts NJW-RR 1991, 688 gestützt, wobei es in der Sache keinen Unterschied macht, ob an den zu einer rechtlichen Einheit verbundenen Vereinbarungen jeweils dieselben Parteien beteiligt sind oder (wie hier) verschiedene (BGH NJW 1989, 898/899).
  • OLG Hamm, 04.04.1996 - 22 U 116/95

    Beurkundung des "Verknüpfungswillens

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.06.2000 - 5 U 181/98
    Da es in sämtlichen Verträgen an einem entsprechenden Querverweis fehlt, kann die Frage auf sich beruhen, ob der rechtliche Zusammenhang in sämtlichen Urkunden verlautbart sein muß (so OLG Hamm Urteil v. 04.07.1996 zu 22 U 116/95/Bl. 450), was naheliegt, oder ob die Klarstellung in nur einer der Urkunden genügt (so für einen Sonderfall BGH NJW 1988, 1781).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 16.11.1999 - 5 U 181/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,9664
OLG Bamberg, 16.11.1999 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/1999,9664)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16.11.1999 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/1999,9664)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 16. November 1999 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/1999,9664)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823 Abs. 1 § 830 § 832
    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn

  • ibr-online

    Verkehrssicherungspflicht des Bauherrn bei Lagerung von Pflastersteinen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2001, 661
 
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 30.03.2000 - 5 U 181/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,12930
OLG Schleswig, 30.03.2000 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/2000,12930)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30.03.2000 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/2000,12930)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 30. März 2000 - 5 U 181/98 (https://dejure.org/2000,12930)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 124, 166, 278, 826, 831; VerbrKrG §§ 3, 4, 6, 9
    Aufklärungspflichten einer Bank bei Finanzierung von steuersparendem Immobilienerwerb

Papierfundstellen

  • WM 2000, 1381
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Schleswig, 22.04.2004 - 5 U 62/03

    Voraussetzungen eines der Arglisthaftung gleichzusetzenden Haftung wegen …

    Es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, aber auch des Senats, dass eine kreditgebende Bank grundsätzlich keine Veranlassung hat, den Kreditnehmer über die Zweckmäßigkeit der Verwendung des Darlehens für den vorgesehenen Zweck und insbesondere Rentabilitätserwartungen - nicht zuletzt auch in steuerlicher Hinsicht - zu beraten, sofern nicht ein schwerwiegender Interessenkonflikt zu Lasten des Anlegers besteht, die Bank einen speziellen Gefährdungstatbestand schafft, die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet, indem sie sich z. B. aktiv in die Planung, Durchführung oder Vermarktung des Projekts einschaltet oder sofern nicht die Bank für sie selbst erkennbar einen konkreten Wissensvorsprung über spezielle Risiken des Projektes hat (vgl. nur BGH WM 2003, 1710, 1713; BGH WM 1999, 678, 679; BGH WM 1992, 901, 905; vgl. auch Senatsurteile vom 30. März 2000 - 5 U 181/98 -, WM 2000, 1381, 1385 f., vom 23. März 2000 - 5 U 80/98 -, vom 6. Juni 2002 - 5 193/00 -, vom 11. Juli 2002 - 5 U 154/01 -, OLGR 2002, 475 f., vom 8. Mai 2003 - 5 U 142/03 -).

    Vergleichbar verhält es sich, soweit - wie zum Teil vereinbart - die Tilgung der Darlehen nicht ratierlich, sondern erst bei Laufzeitende der Kapitallebensversicherungen erfolgen sollte und über die spezifischen Risiken dieser besonderen Finanzierungsform grundsätzlich aufzuklären ist (Senatsurteil vom 30. März 2000 - 5 U 181/98 -, WM 2000, 1381, 1387); auch hier wäre allenfalls ein - von den Beklagten nicht dargetaner - Differenzschaden ersatzfähig (…Senatsurteil a. a. O.; ebenso für eine vergleichbare Fallkonstellation jetzt auch BGH ZIP 2003, 1240, 1243).

  • BGH, 05.02.2002 - XI ZR 327/01

    Sicherung eines Kredits mit Grundpfandrechten

    Gegen diese Ansicht, die der Senat in seinem Urteil vom 7. November 2000 (XI ZR 27/00, WM 2001, 20, 21 f.) bekräftigt hat und die in der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Braunschweig WM 1998, 1223, 1226 f.; OLG Hamm WM 1999, 1230, 1233; OLG München WM 2000, 130, 132 f.; OLG Stuttgart OLG-Report 1999, 300, 303; OLG Stuttgart WM 2000, 133, 136; OLG Schleswig WM 2000, 1381, 1387; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137) einhellig und in der Literatur (Staudinger/Kessal-Wulf, BGB 13. Bearb. 2001 § 3 VerbrKrG Rdn.33;… Soergel/Häuser, BGB 12. Aufl. § 3 VerbrKrG Rdn. 29;… MünchKomm/Ulmer, BGB 3. Aufl. § 3 VerbrKrG Rdn. 27;… Palandt/Putzo, BGB 61. Aufl. § 3 VerbrKrG Rdn. 8; Ott WuB I G 1.-10.97; a.A. Pfeiffer ZBB 1996, 304, 305; ders. EWiR 2000, 699, 700) ganz überwiegend vertreten wird, wendet sich die Revision nicht.
  • OLG Dresden, 06.06.2001 - 8 U 2694/00

    Zur Prüfung- und Aufklärungspflicht einer Immobilien-Kapitalanlage finanzierenden …

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).
  • OLG Köln, 21.03.2001 - 13 U 124/00

    Bankenhaftung bei Immobilienfinanzierung im sog. Strukturvertrieb

    Indessen ist aufgrund einer Vielzahl in jüngerer Zeit ergangener ober-gerichtlicher und höchstrichterlicher Entscheidungen festzustellen, dass sich ein grundlegender Wandel in der Rechtsprechung hierzu nicht abzeichnet (z.B. OLG München, WM 2000, 130 - bestätigt durch Nichtannahmebeschluss des BGH v. 01.08.2000 - XI ZR 301/99 - OLG Köln, WM 2000, 127; OLG Stuttgart, WM 2000, 292 und - ebenfalls die Finanzierung eines Wohnungserwerbs aus dem hier in Rede stehenden Immobilienkomplex betreffend - OLG Stuttgart, WM 2000, 2146; OLG Schleswig, WM 2000, 1381; OLG Köln, WM 2000, 2139; OLG Frankfurt, WM 2000, 2135; OLG Zweibrücken, WM 2000, 2150; OLG Karlsruhe, WM 2001, 245; OLG München, WM 2001, 252; BGH NJW 2000, 2352 und - die Finanzierung von Immobilienfondsanteilen betreffend - BGH NJW 2000, 3558 = WM 2000, 1685 und NJW-RR 2000, 1576 = WM 2000, 1687).
  • OLG Schleswig, 02.12.2004 - 5 U 108/03

    Grundpfandrechtlich besicherter Bankkreditvertrag: Realkredit im Sinne des …

    Eine derartige Haftung der Klägerin nach den insoweit bisher anerkannten Fallgruppen des Wissensvorsprunges, der Interessenkonfliktes, der Schaffung eines speziellen Bewertungstatbestandes oder der Überschreitung ihrer Rolle als Kreditgeberin (vgl. nur BGH WM 2003, 1710, 7113; WM 1999, 678, 679; BGH WM 1992, 901, 905; vgl. ferner Senat WM 2000, 1381, 1385 f.; Senat OLGR 2002, 475 f.; Senat WM 2004, 1959, 1964) kommt nämlich nicht in Betracht.
  • OLG Schleswig, 11.07.2002 - 5 U 154/01

    Eigenhaftung einer Bank für Aufklärungsfehler eines Vermittlers; Voraussetzungen …

    Dass schließlich die finanzierende Bank von der Einholung spezifischer Information zur steuerlichen Rentierlichkeit durch den Anleger selbst ausgehen darf, ist ebenfalls gefestigter Stand der Rechtsprechung (BGH WM 1990, 920, 922; BGH WM 2000, 1245, 1246; OLG Frankfurt WM 2000, 2135, 2137; Senat WM 2000, 1381, 1385).

    Insoweit kann es in der Tat eine Rolle spielen, ob die Finanzierung mittels teilweise eines Disagios - mag über dessen Bedeutung selbst auch nicht unbedingt aufgeklärt werden müssen (OLG München WM 1999, 1416, 1418; OLG Köln WM 2000, 2139, 2142) - ebenso wie die Finanzierung mittels eines teilweise durch eine Kapitallebensversicherung zu tilgenden Kredits (zu spezifischen Nachteilen insoweit BGH WM 1989, 665 ff.; OLG Frankfurt WM 2002, 549, 543; Senat WM 2000, 1381, 1387) im Interesse des Klägers und seiner Ehefrau als Anleger wirklich die günstigste Finanzierungsform gewesen ist und welche Alternativen es gegeben hätte.

  • OLG Dresden, 28.05.2001 - 8 U 498/01

    Aufklärungspflicht der Bank; Immobilienfonds; außerordentliche Kündigung; …

    Etwaige Erkenntnisse hinsichtlich Werthaltigkeit, Wertsteigerungspotenzial und Ertragsfähigkeit muss sie nicht offenbaren, da sie voraussetzen darf, dass der Darlehensnehmer wie jeder Anleger die dafür wesentlichen Umstände eigenverantwortlich bedacht und - erforderlichenfalls mit Hilfe von Fachleuten - überprüft hat (vgl. BGHZ 116, 209 = ZIP 1992, 166 unter II.2; BGH, ZIP 2000, 1051 unter II.2.a; OLG Köln, WM 2000, 127, 129; OLG Schleswig, WM 2000, 1381, 1385; OLG Stuttgart, WM 2000, 292, 296).
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