Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 210/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erfüllung eines Vermächtnisses, in Form der Auszahlung des Festgeldes des Erblassers, wenn dieses schon auf ein Sparbuch gutgeschrieben wurde
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbrecht; Vermächtnis einer Bankforderung
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 04.01.1996 - 8 O 224/95
- OLG Koblenz, 27.06.1996 - 5 U 210/96
Papierfundstellen
- WM 1997, 870
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Düsseldorf, 16.11.2020 - 12 U 29/20
Zuständigkeitsstreitwert einer Auskunftsklage; Reichweite eines …
Außerhalb einer vertraglichen Vereinbarung oder einer gesetzlichen Vorgabe besteht daher grundsätzlich keine Pflicht, mit der Auskunft auch Belege vorzulegen (…BeckOGK/Röver, 15.8.2020, BGB § 260 Rn. 71;… BeckOK BGB/Lorenz, 55. Ed. 1.8.2020, § 260 Rn. 29;… Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 260 Rn. 15; OLG Koblenz, Urt. v. 27.06.1996 - 5 U 210/96, WM 1997, 870 Rn. 13, zum Auskunftsverlangen über Einlagen bei einer Sparkasse nebst Belegen wegen eines Vermächtnisses).Der bloße Wunsch der Klägerin, durch Einsichtnahme in die Kontounterlagen die Angaben der Beklagten zu den Kontobuchungen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen, kann es nicht rechtfertigen, ihr über die Regelung des § 810 BGB hinaus unter dem Gesichtspunkt von Treu und Glauben (§ 242 BGB) einen Anspruch gegenüber den Beklagten auf Vorlage dieser Unterlagen zuzubilligen, bevor sie eine Auskunft erteilt haben und überhaupt Zweifel an deren Richtigkeit aufkommen konnte (…BGH, Urt. v. 31.03.1971, a.a.O. Rn. 12; OLG Koblenz, Urt. v. 27.06.1996 - 5 U 201/96, WM 1997, 870 Rn.15).
- OLG Karlsruhe, 24.03.2005 - 9 U 152/04
Vermächtnisweise Zuwendung von Sparguthaben, Bundesschatzbriefen und …
Rn. 18 Wenn der Erblasser über das Guthaben in der Weise verfügt, dass es bei einer anderen Bank angelegt wird, ist anerkanntermaßen nunmehr dieses Bankguthaben vermacht (OLG Oldenburg ZEV 2001, 276; OLG Koblenz WM 1997, 870).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Schadensersatz bei Transporten im internationalen Luftverkehr nach dem Warschauer Abkommen
- unalex.eu
- reise-recht-wiki.de
Verantwortlichkeit des Luftfrachtführers für eingeschaltetes Bodenverkehrsunternehmen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- OLG Köln, 27.06.1995 - 22 U 265/94
DARLEGUNGSLAST DES LUFTFRACHTFÜHRERS
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Es kann hier dahinstehen, ob diese Pflicht aus dem Prozeßrecht folgt (…so etwa Gran in Festschrift für Piper, 1996, S. 847, 853; OLG Köln TranspR 1996, 26) oder aus materiellem Frachtrecht (so AG Frankfurt TranspR 97, 348) bzw. aus Geschäftsbesorgung (…§§ 675, 666 BGB - vgl. BGH NJW 1995, 606 für ADSp oder Ruhwedel, wie vor, Rn. 525).Diese Grundsätze verstoßen nicht gegen die Regelungen des WA (so im Ergebnis auch OLG Köln TranspR 1996, 26; LG Frankfurt am Main TranspR 97, 237; AG Frankfurt am Main TranspR 1997, 346 mit Anm. Gran;… Koller, wie oben, Rn. 9 zu Art. 25;… Ruhwedel, wie oben, Rn. 528;… zur Vorsicht mahnend: Kronke MüKoHGB, 1997, Rn. 38 zu Art. 25 WA 1955;… Giemulla/Schmid, Art. 25 Rn. 51).
- BayObLG, 29.09.1994 - 5St RR 60/94
Rechtsanwalt; Parteiverrat; Verkehrsunfall; Schadensersatzprozeß; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Es kann hier dahinstehen, ob diese Pflicht aus dem Prozeßrecht folgt (…so etwa Gran in Festschrift für Piper, 1996, S. 847, 853; OLG Köln TranspR 1996, 26) oder aus materiellem Frachtrecht (so AG Frankfurt TranspR 97, 348) bzw. aus Geschäftsbesorgung (§§ 675, 666 BGB - vgl. BGH NJW 1995, 606 für ADSp oder Ruhwedel, wie vor, Rn. 525). - BGH, 03.11.1994 - I ZR 100/92
Darlegungs- und Beweislast im Rahmen eines Speditionsvertrages
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Für das Transportrecht außerhalb des Warschauer Abkommens hat sich dieser allgemeine Gedanke zu einer Argumentationsfigur verfestigt, die in höchstrichterlichen Entscheidungen vielfach zu finden ist (vgl. zur ADSp BGH VersR 1995, 604, 606; zur CMR OLG München NJW-RR 1991, 230 und TranspR 1991, 138; zu GüKUMT BGH VersR 1995, 320, 322).
- BGH, 06.10.1994 - I ZR 179/92
Umzugstransportvertrag: Zwischenlagerung - Hinweispflichten - Beweislast
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Für das Transportrecht außerhalb des Warschauer Abkommens hat sich dieser allgemeine Gedanke zu einer Argumentationsfigur verfestigt, die in höchstrichterlichen Entscheidungen vielfach zu finden ist (vgl. zur ADSp BGH VersR 1995, 604, 606; zur CMR OLG München NJW-RR 1991, 230 und TranspR 1991, 138; zu GüKUMT BGH VersR 1995, 320, 322). - BGH, 16.02.1979 - I ZR 97/77
Warschauer Abkommen
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Dies oblag ihr grundsätzlich, weil sie für das Vorliegen des Ausnahmetatbestands die Beweislast trägt (vgl. BGH NJW 1979, 2474, 2476;… Koller, wie oben, Rn. 9 zu Art. 25 WA;… Ruhwedel, Der Luftbeförderungsvertrag, 3. Aufl., 6.1 Rn. 411 mit zahlreichen Nachweisen in Fn. 23). - BGH, 27.10.1978 - I ZR 114/76
Frachtgut - Luftfrachtführer - Obhut - Beginn der Obhut - Übernahmedes Frachtguts …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Sinn des Art. 18 Abs. 2 WA ist es nämlich, die Haftung auf Schadensfälle außerhalb des Fluges auszudehnen, bei denen sich das Frachtgut - vor Ablieferung - so im Einflußbereich des Luftfrachtunternehmers befindet, daß dieser es dem Wesen der Obhutspflicht entsprechend vor Verlust oder Beschädigung schützen kann (BGH MDR 1979, 288). - OLG München, 12.04.1990 - 23 U 3161/88
Beanspruchung von Schadensersatz wegen verspäteter Ablieferung eines Produktes; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Für das Transportrecht außerhalb des Warschauer Abkommens hat sich dieser allgemeine Gedanke zu einer Argumentationsfigur verfestigt, die in höchstrichterlichen Entscheidungen vielfach zu finden ist (vgl. zur ADSp BGH VersR 1995, 604, 606; zur CMR OLG München NJW-RR 1991, 230 und TranspR 1991, 138; zu GüKUMT BGH VersR 1995, 320, 322). - OLG München, 03.11.1988 - 24 U 814/87
Speditionskosten und Frachtkosten für einen Seetransport; Abtretung einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Allerdings trat gegenüber der Beklagten die... auf, die als Spediteur von der Klägerin beauftragt war, und es entspricht der in der Rechtsprechung vorherrschenden Ansicht, daß der beauftragte Frachtführer auch dann nicht auf ein Handeln in fremden Namen schließen darf, wenn der ihn beauftragende Spediteur den Namen des Versenders offenlegt oder diesen gar als Absender bezeichnet (vgl. OLG Köln TranspR 1986, 195; OLG München NJW-RR 1989, 803;… Koller, wie vor, § 407 Rn. 4). - OLG München, 10.10.1990 - 7 U 3528/89
Zur Darlegungslast bei Geltendmachung eines Transportschadens L
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
Für das Transportrecht außerhalb des Warschauer Abkommens hat sich dieser allgemeine Gedanke zu einer Argumentationsfigur verfestigt, die in höchstrichterlichen Entscheidungen vielfach zu finden ist (vgl. zur ADSp BGH VersR 1995, 604, 606; zur CMR OLG München NJW-RR 1991, 230 und TranspR 1991, 138; zu GüKUMT BGH VersR 1995, 320, 322). - OLG Karlsruhe, 29.06.1993 - U 2/93
Ausländischer Schiffsführer; Sprechfunkverkehr in deutscher Sprache; Neckar
Auszug aus OLG Frankfurt, 21.04.1998 - 5 U 210/96
So ist etwa in der zuerst genannten Entscheidung ausgeführt, aus einer mangelnden Mitwirkung des Obhutspflichtigen könne "je nach den Einzelumständen" der Schluß auf ein qualifiziertes Verschulden gerechtfertigt sein (BGH VersR 1995, 606, reSp. oben). - OLG Frankfurt, 21.05.1975 - 17 U 191/74
- LG Stuttgart, 21.02.1992 - 11 KfH O 172/90
- OLG Köln, 26.03.2002 - 3 U 214/01
Darlegungslast bei Transportschaden
Nach allgemeiner obergerichtlicher Rechtsprechung gilt jedoch, dass dann, wenn wie hier der Schaden in der Sphäre des Schädigers entstanden ist, der Geschädigte in diese Sphäre des Schädigers keinen Einblick besitzt und dem Schädiger die Offenbarung seiner Vorsichtsmaßnahmen zugemutet werden kann, es Sache des Schädigers ist, sein Verhalten in Zusammenhang mit der Durchführung des Transportes, der Entstehung des Schadens und seiner Verhinderung substantiiert darzulegen (…vgl. OLG Köln Urt. v. 27.06.1995 - 22 U 265/94 - in : VersR 1996, 1567, 1567 f.;… OLG München Urt. v. 01.04.1998 - 7 U 6182/97 - in: TranspR 1998, 473;… Urt. v. 07.05.1999 - 23 U 6113/98 - in : TranspR 1999, 301, 303; OLG Frankfurt/M., Urt. v. 21.04.1998 - 5 U 210/96 - in : TranspR 1999, 24, 26;… Urt. v. 14.09.1999 - 5 U 30/97 - in : TranspR 2000, 260, 261). - OLG Frankfurt, 14.09.1999 - 5 U 30/97
Haftung des Luftfrachtführers im Luftverkehr zwischen den USA und der …
Rn. 27 Der Senat hat sich bereits in der Entscheidung 5 U 210/96 (nicht veröffentlicht, nicht rechtskräftig) der Auffassung angeschlossen, daß die im nationalen Transportrecht anerkannten Darlegungsgrundsätze zum Vortrag groben Verschuldens des Haftpflichtigen auf den Bereich des Warschauer Abkommens in der Fassung des Haager Protokolles anzuwenden sind (so auch aus jüngerer Zeit OLG München NJW-RR 1998, 898).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.04.1997 - 5 U 210/96 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 25.09.1996 - 25 O 85/94
- OLG Köln, 28.04.1997 - 5 U 210/96
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.05.1978 - VI ZR 81/77
Behandlungsfehler; Beweislastumkehr; Arzthaftungsprozeß; Folgeschäden; …
Auszug aus OLG Köln, 28.04.1997 - 5 U 210/96
Geht es wie hier indessen nur um weitere Schäden aus der durch den Fehler des Arztes gesetzten Primärschädigung, ist für die Anwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Beweislastgrundsätze kein Raum - es sei denn, es handele sich um eine typische Folge der Primärschädigung (vgl. dazu BGH NJW 1978, 1683 sowie NJW 1988, 2948). - BGH, 28.06.1988 - VI ZR 210/87
Beweislastumkehr für Sekundärschäden bei grobem Behandlungsfehler
Auszug aus OLG Köln, 28.04.1997 - 5 U 210/96
Geht es wie hier indessen nur um weitere Schäden aus der durch den Fehler des Arztes gesetzten Primärschädigung, ist für die Anwendung der vom Bundesgerichtshof entwickelten Beweislastgrundsätze kein Raum - es sei denn, es handele sich um eine typische Folge der Primärschädigung (vgl. dazu BGH NJW 1978, 1683 sowie NJW 1988, 2948).
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