Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 11.11.2009 - 5 U 214/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Wettbewerbsverstoß: Irreführende Werbung durch ein Telefon- und Onlinedienstleistungsunternehmen mit der Werbeaussage "Deutschlands beliebtester DSL-Anbieter"
- Kanzlei Prof. Schweizer
Werbung mit der "Beliebtheit" eines Produkts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 3 ; UWG § 5 ; UWG § 5a; UWG § 6 ; UWG § 8
Irreführung durch Werbung als "Deutschlands beliebtester DSL-Anbieter" - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§§ 3, 5, 5a, 6, 8 UWG
"Beliebtester Anbieter” bei Marktführer keine Irreführung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassungsanspruch einer konkreten Werbeaussage als " Deutschlands beliebtester DSL-Anbieter" aus einer konkret benannten Werbeanzeige; Vorliegen einer irreführenden Werbung bzw. irreführenden geschäftlichen Handlung in Gestalt einer unzulässigen ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.08.2008 - 315 O 354/08
- OLG Hamburg, 11.11.2009 - 5 U 214/08
Papierfundstellen
- MMR 2010, 333
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- LG Hamburg, 20.08.2008 - 315 O 354/08
Wettbewerbsrecht: Werbeaussage "Deutschlands beliebtester DSL-Anbieter"
Auszug aus OLG Hamburg, 11.11.2009 - 5 U 214/08
Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.8.2008, Az. 315 O 354/08, wird zurückgewiesen.das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.8.2008 (Az. 315 O 354/08) aufzuheben und die einstweilige Verfügung in Form des Beschlusses vom 21.7.2008 insoweit zu bestätigen, als der Antragsgegnerin in Ziffer I.b. bei Vermeidung der gesetzlichen Ordnungsmittel untersagt worden ist, im Wettbewerb handelnd die Behauptung aufzustellen, und / oder zu verbreiten, sie sei.
- OLG Stuttgart, 05.11.2020 - 2 U 31/20
Werbung mit der Alleinstellungsbehauptung 'Die beste Online-Apotheke …
Rn. 87 Dieses Textverständnis steht nicht im Widerspruch zum Urteil des OLG Hamburg vom 11.11.2009, 5 U 214/08. - OLG Köln, 07.09.2012 - 6 U 6/12
Wettbewerbswidrigkeit der Werbeaussage "Das schnellste Internet Deutschlands"
Rn. 19 Die von der Berufung angeführten Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg (MMR 2010, 333) betraf die Aussage "Denn wir sind der beliebteste Anbieter Deutschlands für Internet, Telefon und TV aus einer Hand".
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