Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 19.12.2003 - 5 U 227/02 |
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
§ 89 b HGB analog, § ... 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 HGB analog, § 89 b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 HGB analog, § 89 b Abs. 2 HGB analog, § 252 HGB, § 352 Abs. 1 Satz 1 HGB, § 353 HGB, § 353 Satz 1 HGB, § 139 ZPO, § 139 Abs. 1 ZPO, § 531 Abs. 2 ZPO, § 520 Abs. 3 Nr. 4 ZPO
AA des VH, häusliche Gemeinschaft, Stammkunde, Mehrfachkunde, Vorkaufintervall, Vorführwagen, Tageszulassung, Großabnehmergeschäft, Doppelkäufe, Geschäftsführer, Billigkeit, Sogwirkung der Marke, Abzinsung, Gillardon, Fälligkeitszinsen
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Frankfurt, 31.07.2007 - 5 U 255/03
Kfz-Vertragshändlervertrag: Ausgleichsanspruch bei nach der ordentlichen …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02; 5 U 26/06, 5 U 63/06), die der Entscheidung des BGH vom 26.2.1997 (Renault II, BB 1997, 852) folgt.Das ist unerheblich, nach der Senatsrechtsprechung (5 U 173/99 (S. 12, 24); 5 U 227/02 (S. 7)) sind Großkunden zu berücksichtigen (so auch ausdrücklich BGH…, Urteil vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 7/95, NJW 1996, 2302, Juris Rdz. 42 für durch Vertriebsvereinbarungen gebundene Kunden, die Abrufscheine des Herstellers erhalten).
Nach der Rechtsprechung des Senates (5 U 227/02, S. 5) und des Bundesgerichtshofs (NJW 1996, 2298, 2301) kann der Vorkauf mangels Neuwagengeschäfts die Mehrfachkundeneigenschaft nicht begründen.
Rn. 88 Die Fälle 244, 245 (O), die zwei Käufe am selben Tag durch denselben Kunden betreffen, sind entgegen der Ansicht der Beklagten zu berücksichtigen, weil Doppelkaufkunden nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 5. Juni 1996 - VIII ZR 141/95 - Volvo, NJW 1996, 2298, 2301) wie Stammkunden zu berücksichtigen sind, weil auch der Doppelkaufkunde dem Händler ein gesteigertes Vertrauen entgegen bringt, was auch der Senatsrechtsprechung entspricht (5 U 227/02, S. 12).
Nach der Senatsrechtsprechung kann ein personenverschiedener Vorkauf die Stammkundeneigenschaft des Nacherwerbers begründen, wenn die erste Tätigkeit des Vertragshändlers nicht nur den Kaufentschluss des Vorkunden beeinflusst hat, sondern auch bereits des Nacherwerbers, was regelmäßig bei in häuslicher Gemeinschaft lebenden nahen Angehörigen der Fall sein wird (5 U 227/02, S. 4/5).
- OLG Frankfurt, 17.07.2007 - 11 U 53/06
Ausgleichsanspruch des Kfz-Vertragshändlers: Berücksichtigung von …
Insoweit ignoriere das Landgericht die Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main(OLG Frankfurt 5 U 227/02, 5 U 173/99).Dabei ist es zu der nicht zu beanstandenden Feststellung gelangt, dass lediglich das letzte Geschäftsjahr einen atypischen Verlauf genommen hat, weil dieses einen deutlich niedrigeren Stammkundenumsatz aufweist, so dass an sich eine Hochrechnung des Durchschnitts der letzten fünf Vertragsjahre auf fünf Prognosejahre in Betracht gekommen wäre ( BGH NJW 1997, 1503; OLG Frankfurt, Urteil v. 19.12.2003 - 5 U 227/02).
Für eine Einbeziehung sonstiger naher Angehöriger in den Kreis der stammkundenrelevanten Käufer besteht keine sachlich gebotene Veranlassung (OLG Frankfurt, Urteil v. 19.12.2003, 5 U 227/02).
Die Frage, welche Auswirkung insbesondere eine lange Vertragsdauer auf die Sogwirkung hat ( ablehnend OLG Frankfurt, Urteil v. 19.12.2003, Az: 5 U 227/02, dagegen OLG Düsseldorf, Urteil v. 27.10.2006, Az: 16 U 77/05) spielt hier keine gewichtige Rolle, weil die Klägerin noch nicht allzu lange Vertragshändlerin war.
- OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 62/06
Vertragshändlervertrag: Berechnung des Ausgleichsanspruch eines …
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02), die der Entscheidung des BGH vom 26.2.1997 (Renault II, BB 1997, 852) folgt.Denn eine Weitergabe eines Teil der eingeräumten Grundprovision von 17, 5% der UPE an den Kunden beschränkt sich naheliegend nicht auf die handelsvertretertypischen Bestandteile (ständige Rechtsprechung des Senats: 5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02).
- OLG Frankfurt, 04.09.2007 - 5 U 87/06
Kfz-Vertragshändlervertrag: Berechnung des Ausgleichsanspruchs bei Vertragsende …
aa) Die Grundprovision ist nach der ständigen Rechtsprechung des BGH um die sich aus dem Z-Vertrag ergebenden händlertypischen Vergütungsanteile zu reduzieren, die sich auf 29% der gesamten Grundprovision belaufen (5% händlertypische Rabattanteile zu 17, 5 % Gesamtrabatt, vgl. ständige Rechtsprechung des Senats: 5 U 172/99; 5 U 173/99; 5 U 152/00; 5 U 227/02 in Anlehnung an BGH - Volvo - ZIP 1996, 1299).Dabei lässt er sich leiten von der Tatsache, dass in zahlreichen anderen Prozessen ( 5 U 172/99; 5 U 173/99, 5 U 152/00, 5 U 227/02, 5 U 62/06, 5 U 63/06) zwischen Z-Vertragshändlern und der Beklagten diese Größe von den Händlern nicht bestritten worden ist, wie dies aber der Fall gewesen wäre, wenn sie tatsächlich unangemessen hoch wäre.
- OLG Frankfurt, 10.07.2007 - 5 U 63/06
Handelsvertreter: Ausgleichsanspruch nach Vertragsbeendigung bei Insolvenz eines …
Entgegen der früheren Rechtsprechung des Senats (Senatsurteil vom 31.10.2003 - 5 U 227/02, S. 7) ist nicht maßgebend, ob ein vertraglicher Anspruch auf die Zahlung der Zuschüsse besteht. - OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 33/05
Kraftfahrzeugvertragshändlervertrag: Handelsvertreterausgleichsanspruch nach …
Die Beklagte weist aber mit Recht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2003, Az. 5 U 227/02 hin, wonach die lange Vertragsdauer für die Sogwirkung der Marke unbeachtlich sei, weil sich diese bereits zu einem erheblichen Teil in der Mehrfachkundenquote niederschlage. - OLG Frankfurt, 17.01.2006 - 11 U 34/05
Ausgleichsanspruch: Verlust bei Annahme eines neuen Vertragsangebots nach …
Die Beklagte weist aber mit Recht auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 19.12.2003, Az. 5 U 227/02 hin, wonach die lange Vertragsdauer (im Streitfall: 80 Jahre) für die Sogwirkung der Marke unbeachtlich sei, weil sich diese bereits zu einem erheblichen Teil in der Mehrfachkundenquote niederschlage (Bl. 377 d. A.). - OLG Düsseldorf, 27.10.2006 - 16 U 77/05
Rechtliche Ausgestaltung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs nach § 89b HGB; …
Soweit die Beklagte geltend macht, die lange Vertragsdauer habe neben dem Markeneinfluss kein besonderes Gewicht, weil die Vertragsdauer bereits zu einem erheblichen Teil Niederschlag in der Mehrfachkundenquote gefunden habe (so OLG Frankfurt, v. 19.12.2003 - 5 U 227/02, Anlage B 09, Bl. 399 ff.), vermag der Senat dem nicht zu folgen.
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