Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
UWG n.F. § 3; ; UWG n.F. § 4 Nr. 11; ; UWG n.F. § 8 Abs. 1; ; UWG n.F. § 8 Abs. 3 Nr. 1; ; StGB § 284 Abs. 1; ; StGB § 284 Abs. 4; ; ZPO § 922
- aufrecht.de
Vertrauensschutz für DDR Glücksspiellizenz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kein unlauterer Wettbewerb bei Ableitung der Rechtsposition von der einem Dritten zu DDR-Zeiten erteilten Erlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Reichweite von DDR-Sportwetten-Lizenzen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anbieten und Bewerben von Glücksspielen ohne inländische Erlaubnis; Ableitung der Rechtsposition von der einem Dritten noch zu DDR-Zeiten erteilten; Gerichtliche Feststellung der Fortdauer der bundesweiten Geltung der DDR-Genehmigung; Vertrauensschutz im Hinblick auf ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 28.11.2003 - 416 O 116/03
- OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 23/04
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.03.2002 - I ZR 279/99
Sportwettenveranstaltung ohne behördliche Erlaubnis
Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 23/04
Nach bisheriger ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung verstieß die Veranstaltung von Glückspielen ohne Erlaubnis grundsätzlich zugleich gegen § 1 UWG a.F. ( BGH NJW 02, 2175, 2176 - Sportwetten).In der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, des Bundesfinanzhofs und des I. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist entgegen den Entscheidungen einiger Amtsgerichte und eines Urteils des Landgericht Bochum (Anlagen K14, K15, K38) anerkannt, dass Sportwetten als Glückspiele im Sinne des § 284 StGB anzusehen sind, weil das Zufallselement überwiegt (Nachweise z.B. bei BGH NJW 02, 2175 - Sportwetten).
- BGH, 11.10.2001 - I ZR 172/99
Fortbestand einer Sportwetten-Genehmigung
Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 23/04
Auch bei einem Verstoß gegen wertbezogene Normen wie § 284 StGB kann das Verhalten des Gewerbetreibenden nach den Umständen des Einzelfalls als nicht wettbewerbswidrig zu werten sein (BGH WRP 02, 323, 325 - Sportwetten-Genehmigung, Anlage K7).(2) Bei dieser Beurteilung stützt sich der Senat in erster Linie auf die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung "Sportwetten-Genehmigung" vom 11.10.2001 aufgestellt hat (BGH WRP 02, 323 - Sportwetten-Genehmigung).
- BGH, 01.04.2004 - I ZR 317/01
Internet-Glücksspielveranstaltung eines ausländischen Unternehmens
Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 23/04
Dies hat der BGH jüngst wieder in seiner Entscheidung "Schöner Wetten" vom 01.04.04 bestätigt (BGH WRP 04, 899 - Schöner Wetten).
- BGH, 28.11.2002 - 4 StR 260/02
Annahmen von Sportwetten als unerlaubte Glücksspielveranstaltung
Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 23/04
Das Urteil hebt zwar den Freispruch des LG Bochum auf und verweist zurück, enthält jedoch deutliche Aussagen dazu, dass auch Sportwetten Glückspiele seien (BGH NStZ 03, 372; Anlage K40). - BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97
Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 23/04
Die Klägerin wird zwar auch nach Auffassung der Beklagten den rechtlichen Anforderungen des "Lottospielgemeinschaft"-Beschlusses des BGH (NJW-RR 99, 1266; Anlage K3) gerecht, indem sie dem Spieler einen eigenen unmittelbaren Gewinnanspruch gegen den Erstveranstalter einräumt. - LG Köln, 23.12.2003 - 33 O 375/03
Voraussetzungen der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit eines in einem Ladenlokal …
Auszug aus OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 23/04
Nach der Rechtsprechung des Hanseatischen Oberlandesgerichts und anderer Instanzgerichte ist in ähnlicher Weise ein wettbewerbsrechtlicher Vertrauensschutz schon dann anerkannt, mithin ein unlauteres Verhalten verneint worden, wenn ein Wettbewerber bei zweifelhafter Gesetzeslage seinem Verhalten eine Auslegung zugrunde legt, die auch von der zuständigen Behörde gebilligt wird (HansOLG MD 03, 314 - Aurorix; LG Köln GRUR-RR 04, 187 - Pfandcoupon).
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Rechtsprechung
| KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wissenschaftliche Kritik macht nicht (automatisch) befangen!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- burchert-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Erweckter Anschein der Parteilichkeit als ausreichende Voraussetzung für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit; Wertung von publizierten Untersuchungsergebnissen als wahrscheinlich "einfache toxische Wirkungen im künstlichen ...
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.12.2003 - 102 O 20/01
- KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04
- KG, 28.03.2012 - 5 U 23/04
- BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04
Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04
Ebenso wenig dürfen Äußerungen eines Sachverständigen als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (BGH, Beschluss vom 15.3.2005, VI ZB 74/04, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 21.5.2007, 4 L 17.05, juris Rn. 2). - BGH, 11.06.2008 - X ZR 124/06
Befangenheit eines Sachverständigen im Verfahren vor dem Bundespatentgericht
Auszug aus KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04
Dieser Anschein muss sich auf Tatsachen oder Umstände gründen, die vom Standpunkt des Ablehnenden aus bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit nicht unparteiisch gegenüber (BGH, GRUR-RR 2008, 365 , juris Rn. 2 m.w.N.). - OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2007 - 4 L 17.05
Ablehnung eines Sachverständigen wegen der Besorgnis der Befangenheit
Auszug aus KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04
Ebenso wenig dürfen Äußerungen eines Sachverständigen als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden können (BGH…, Beschluss vom 15.3.2005, VI ZB 74/04, juris Rn. 12; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 21.5.2007, 4 L 17.05, juris Rn. 2). - OLG Köln, 10.05.2002 - 5 W 47/02
Auszug aus KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04
Insbesondere dürfen Äußerungen eines Sachverständigen nicht den Eindruck erwecken, er sei in der Sache festgelegt und nicht mehr bereit, innerlich frei an die Beurteilung heranzugehen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 10.5.2002, 5 W 47/02, juris Rn. 2).
- KG, 14.08.2012 - 5 U 92/07
Annahme einer wettbewerbsrechtlichen "geschäftlichen Handlung" und "unwahren …
Mit weiterem Beschluss des Senats vom 26. Oktober 2009 (Bl. III 104) hat der Senat Professor Dr. ... zum Sachverständigen ernannt, der sein schriftliches Gutachten am 28. Januar 2011 (Bl. III 169 ff) erstattet hat, und zwar im Wesentlichen unter Hinweis auf den Inhalt seines in dem Parallelverfahren der Parteien (5 U 23/04) am 5. Januar 2011 erstatteten Gutachtens (Inhalt: Bl. VI 4ff der Sachakte 5 U 23/04, die vorgelegen haben und Gegenstand auch des vorliegenden Rechtsstreits waren).Rn. 73 Das Gutachten des Sachverständigen Prof. ... vom 28.1.2011 (Bl. III 169) nimmt Bezug auf das Gutachten vom 5.1.2011 im Parallelverfahren (Bl. VI 4 ff in 5 U 23/04) und kommt zu dem Ergebnis, der Beklagte bezeichne sich zu Unrecht als "international anerkannter Wissenschaftler".
Deshalb gehöre zum Adjektiv "renommiert" auch eine gewisse Nachhaltigkeit in der konsequenten Bearbeitung eines größeren Problemkreises (Bl. VI 10 in 5 U 23/04).
Rn. 77 Wissenschaftliche Forschung setzt nach Auffassung des Sachverständigen ein reproduzierbares methodisches Vorgehen notwendig voraus, und zwar ebenso für nicht der so genannten Schulmedizin zuzurechnende Behandlungsansätze, weil ein solches Vorgehen ein zentrales Element einer rationalen Wissenschaft sei (Bl. VI 9 in 5 U 23/04).
Darüber hinaus seien die Arbeiten methodisch eigenartig einfallslos, erschienen zum Teil ergebnisgerichtet geplant, weit gehend nur deskriptiv und trügen zur Aufklärung der mutmaßlichen Mechanismen der Wirkung der Mikronährstoffe wenig bei (Bl. VI 41 in 5 U 23/04).
Rn. 130 Dem vorliegenden Hauptsachenantrag Ziffer 1 steht die Rechtshängigkeit des Streitgegenstandes in dem älteren Verfahren 5 U 23/04 nicht entgegen, § 261 Abs. 3 Nr. 1 ZPO.
Im Übrigen mag der vorliegende Unterlassungsantrag zwar ein Verbot fordern, das noch vom Kernbereich des Antrages im Verfahren 5 U 23/04 umfasst ist.
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Rechtsprechung
| OLG Bamberg, 19.10.2004 - 5 U 23/04 |
Verfahrensgang
- LG Hof, 15.01.2004 - 32 O 353/03
- OLG Bamberg, 19.10.2004 - 5 U 23/04
- BGH, 15.12.2005 - III ZR 424/04
Wird zitiert von ...
- OLG Bamberg, 21.02.2006 - 5 U 196/05
Zur Prospekthaftung des Wirtschaftsprüfers als "Garant" wegen Unrichtigkeiten …
Im Hinblick auf das im Revisionsverfahren gegen das Senatsurteil vom 19.10.2004, Az. 5 U 23/04, zwischenzeitlich ergangene Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.12.2005, Az. III ZR 424/04, hat der Senat die Parteien mit Verfügung vom 08.02.2006 auf seine vorläufige Beurteilung der Sach- und Rechtslage hingewiesen.
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Rechtsprechung
| KG, 28.03.2012 - 5 U 23/04 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 02.12.2003 - 102 O 20/01
- KG, 16.08.2011 - 5 U 23/04
- KG, 28.03.2012 - 5 U 23/04
- BGH, 15.08.2013 - I ZR 91/12
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