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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 17.03.2010

Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,6211
OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2011,6211)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.04.2011 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2011,6211)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. April 2011 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2011,6211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 921; BGB § 906 Abs. 2 S. 2; BGB § 922 S. 3
    Rechte des Nachbarn bei Abriss einer Grenzwand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausgleich für Abriss des Nachbarhauses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ausgleich für Abriss des Nachbarhauses: Grenzeinrichtung und Umfang Ausgleichsanspruch (IMR 2011, 283)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1382
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.11.1980 - V ZR 148/79

    Beeinträchtigung der Kommunmauer durch Abriß eines angebauten Hauses

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Reißt jemand sein an eine Nachbarwand angrenzendes Gebäude ab und wird diese dadurch in ihrer Funktionsfähigkeit für das Nachbargebäude beeinträchtigt, liegt darin eine gegen § 922 S. 3 BGB verstoßende Änderung dieser Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des abgerissenen Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (BGHZ 78, 397; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 2 ff.).

    Denn erst durch das Einbringen von Dämmstoffen wird die bisherige Nachbarwand wieder als Gebäudeabschlusswand brauchbar (vgl. BGHZ 78, 397 ff.).

  • BGH, 24.06.1964 - V ZR 162/61

    Gemeinrechtliche Servitut

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Weder wird vorgetragen, dass es unter Geltung des Gemeinen Rechts vertraglich bestellt (vgl. dazu BGHZ 42, 63ff) noch dass es ersessen worden sein soll (vgl. dazu RGZ 19, 266ff).
  • RG, 07.05.1887 - V 296/86

    Ersitzung von Servituten gegen ein zu einem Familienfideikommiss gehörigen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Weder wird vorgetragen, dass es unter Geltung des Gemeinen Rechts vertraglich bestellt (vgl. dazu BGHZ 42, 63ff) noch dass es ersessen worden sein soll (vgl. dazu RGZ 19, 266ff).
  • BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02

    Haftung des Versorgungsunternehmens für Schäden durch Bruch einer Wasserleitung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    32 aa) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes gegeben, wenn von einem Grundstück im Rahmen privatwirtschaftlicher Benutzung rechtswidrige Einwirkungen auf ein anderes Grundstück ausgehen, die der Eigentümer oder Besitzer des betroffenen Grundstücks nicht dulden muss, aus besonderen Gründen jedoch nicht gemäß §§ 1004 Abs. 1, 862 Abs. 1 BGB unterbinden kann, sofern er hierdurch Nachteile erleidet, die das zumutbare Maß einer entschädigungslos hinzunehmenden Beeinträchtigung übersteigen (BGHZ 155, 99 ff.).
  • BGH, 16.04.2010 - V ZR 171/09

    Abriss eines Gebäudes entlang der Grenze benachbarter Grundstücke: Anspruch des …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Der einseitige Abriss begründet jedoch einen Anspruch auf Schutz der in dem gemeinschaftlichen oder nach dem Abriss ehemals gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Wand (BGH NJW 2010, 1808).
  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Er kann je nach Art und Weise der Einwirkung auf vollen Schadensersatz gehen (BGH NJW-RR 1997, 1374f).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 53/00

    Haftung bei Änderung einer Grenzeinrichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.04.2011 - 5 U 51/09
    Reißt jemand sein an eine Nachbarwand angrenzendes Gebäude ab und wird diese dadurch in ihrer Funktionsfähigkeit für das Nachbargebäude beeinträchtigt, liegt darin eine gegen § 922 S. 3 BGB verstoßende Änderung dieser Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des abgerissenen Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (BGHZ 78, 397; OLG Karlsruhe, OLGR 2004, 2 ff.).
  • OLG Hamm, 03.07.2017 - 5 U 104/16

    Gemeinsame Grenzwand vor Nässe schützen - Eigentümer haftet für Versäumnisse …

    Hierin liegt eine gegen § 922 S. 3 BGB verstoßende Änderung der Grenzeinrichtung, wenn nicht der Eigentümer des abgerissenen Hauses von vornherein diejenigen Maßnahmen trifft, die zur Verhinderung oder Beseitigung solcher Auswirkungen im Nutzungsinteresse des Nachbarn geboten sind (BGH, Urteil vom 28.11.1980 - V ZR 148/79, NJW 1981, 866; BGH, Urteil vom 21.04.1989 - V ZR 248/87, NJW 1989, 2541; OLG Dresden, Urteil vom 03.08.2007 - 11 U 19/07, NJW-RR 2008, 613; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2011 - 5 U 51/09, BeckRS 2011, 13118).

    Im freigelegten Zustand ist eine bisherige Innenwand aber nicht mehr uneingeschränkt als Hausabschlusswand brauchbar (BGH, Urteil vom 28.11.1980 - V ZR 148/79, NJW 1981, 866; OLG Brandenburg, Urteil vom 21.04.2011 - 5 U 51/09, BeckRS 2011, 13118).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 10 B 970/19

    Beseitigung eines Gebäudes auf dem Vorhabengrundstück und Nachbarschutz; Fehlende …

    Rn. 14 Vgl. hierzu BGH, Urteil vom 27. Juli 2012 - V ZR 2/12 -, juris, Rn. 7 ff.; Bbg. OLG, Urteil vom 21. April 2011 - 5 U 51/09 -, juris, Rn. 34 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 6. September 2004 - 16 U 211/03 -, juris, Rn. 14; OLG Köln, Urteil vom 19. Juni 1996 - 5 U 210/95 -, juris, Rn. 4 ff.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7170
OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2010,7170)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.03.2010 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2010,7170)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. März 2010 - 5 U 51/09 (https://dejure.org/2010,7170)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unnötige Brustamputation- Klägerin wird 60.000,00 Schmerzensgeld zugesprochen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unnötige Brustamputation - 60.000,00 EUR Schmerzensgeld

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht bei prophylaktischer Mastektomie

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2011, 81
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91

    Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    Der BGH hat bereits mehrfach zu vergleichbaren Operationen (insbesondere zu allenfalls relativ indizierten Mastektomien, die durch Krebsangst motiviert waren) entschieden, dass der Arzt das Sicherheitsbedürfnis der Patientin sorgfältig ermitteln und die durch den Eingriff erzielbare Verbesserung der Sicherheit mit ihr besonders besprechen müsse (BGH NJW 1992, 2354; NJW 1998, 1784; NJW 1997, 1637 - letztgenannte Entscheidung zu einer Totaloperation).

    Die Tragweite der Entschließung muss der Patientin deutlich vor Augen stehen (BGH NJW 1992, 2354 Rn. 22).

  • BGH, 30.03.1983 - VIII ZR 3/82

    Bestehendes Mietverhältnis als Voraussetzung eines mietrechtlichen …

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    Der Vorrang der Leistungsklage kommt bei nicht abgeschlossenen Schadensprozessen - wie hier - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1984, 1552, 1554; BGH VersR 1991, 788) steht, nicht zum Tragen.
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 204/89

    verzögerter Versorgungsbescheid - multiple Sklerose - § 256 Abs. 1 ZPO, offene …

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    Der Vorrang der Leistungsklage kommt bei nicht abgeschlossenen Schadensprozessen - wie hier - nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, die in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 1984, 1552, 1554; BGH VersR 1991, 788) steht, nicht zum Tragen.
  • BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97

    Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    Der BGH hat bereits mehrfach zu vergleichbaren Operationen (insbesondere zu allenfalls relativ indizierten Mastektomien, die durch Krebsangst motiviert waren) entschieden, dass der Arzt das Sicherheitsbedürfnis der Patientin sorgfältig ermitteln und die durch den Eingriff erzielbare Verbesserung der Sicherheit mit ihr besonders besprechen müsse (BGH NJW 1992, 2354; NJW 1998, 1784; NJW 1997, 1637 - letztgenannte Entscheidung zu einer Totaloperation).
  • OLG Köln, 03.09.2008 - 5 U 51/08

    Kölner "Zwitterprozess": Krankenpflegerin obsiegt auch in 2. Instanz

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    Zwar gilt im Bereich horizontaler Arbeitsteilung nach völlig herrschender Auffassung ein allgemeiner Vertrauensgrundsatz, wonach etwa ein nur für die Durchführung einer Operation hinzugezogener Chirurg sich auf die Indikation und auch auf die ausreichende und ordnungsgemäße Aufklärung seitens der überweisenden Ärzte, die die Operation erbeten haben, verlassen darf (so ausdrücklich auch der erkennende Senat, zuletzt Beschluss vom 3.9.2008 [5 U 51/08], VersR 2009, 1670, 1671;… vgl. ferner etwa Steffen/Pauge, Arzthaftungsrecht, 10. Aufl. 2006, Rn. 236;… Geiss/Greiner, Arzthaftungsrecht 6. Aufl. 2009, Rn. 128 ff.; jeweils mit zahlreichen weiteren Nachweisen, auch zu den Grenzen dieses Grundsatzes).
  • OLG Hamm, 12.12.2001 - 3 U 119/00

    Pflicht zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung von Befundträgern.

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    So hat beispielsweise das OLG Hamm schon im Jahr 2001 einer 30-jährigen Patientin, der aufgrund fehlerhafter Krebsdiagnose beide Brüste (sowie Lymphknoten) entfernt wurden, im Hinblick auf die seelischen Belastungen und die lebenslangen Folgen der Entfernung ein Schmerzensgeld von sogar 125.000.- EUR zuerkannt (NJW-RR 2003, 807), dasselbe Gericht im selben Jahr einer schwer krebskranken jungen Frau, der beide Brüste entfernt wurden, die aber schon nach kurzer Zeit verstarb, ein Schmerzensgeld von 70.000.- EUR (VersR 2003, 1259), das OLG Düsseldorf einer ebenfalls erst 30-jährigen Patientin mit einem vorwerfbar zu spät erkannten Mammakarzinom, der deswegen eine Brust abgenommen werden musste, ein Schmerzensgeld von 30.000.- EUR.
  • BGH, 22.04.1980 - VI ZR 37/79

    Verletzung ärztlicher Aufklärungspflichten; Zahlung von Schmerzensgeld sowie …

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    Ob und inwieweit für die Frage der Indikationsstellung und der damit zusammenhängenden Aufklärung auch beim Beklagten zu 3) eine (Mit-)Verantwortung verblieb (vgl. dazu etwa BGH NJW 1980, 1905 f.; OLG Oldenburg VersR 1999, 1422), bedarf keiner Entscheidung, nachdem Ansprüche gegen diesen nicht mehr Gegenstand des Rechtsstreits sind.
  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 197/80

    Erstreckung der Verjährung auf Spätfolgen

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    Der Grundsatz der Einheit des Schmerzensgeldes bezieht sich nur auf die vorhersehbaren Schadensfolgen (grundlegend BGH VersR 1982, 703, 704).
  • BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96

    Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    Der BGH hat bereits mehrfach zu vergleichbaren Operationen (insbesondere zu allenfalls relativ indizierten Mastektomien, die durch Krebsangst motiviert waren) entschieden, dass der Arzt das Sicherheitsbedürfnis der Patientin sorgfältig ermitteln und die durch den Eingriff erzielbare Verbesserung der Sicherheit mit ihr besonders besprechen müsse (BGH NJW 1992, 2354; NJW 1998, 1784; NJW 1997, 1637 - letztgenannte Entscheidung zu einer Totaloperation).
  • OLG Hamm, 28.11.2001 - 3 U 59/01

    Beweislast im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus OLG Köln, 17.03.2010 - 5 U 51/09
    So hat beispielsweise das OLG Hamm schon im Jahr 2001 einer 30-jährigen Patientin, der aufgrund fehlerhafter Krebsdiagnose beide Brüste (sowie Lymphknoten) entfernt wurden, im Hinblick auf die seelischen Belastungen und die lebenslangen Folgen der Entfernung ein Schmerzensgeld von sogar 125.000.- EUR zuerkannt (NJW-RR 2003, 807), dasselbe Gericht im selben Jahr einer schwer krebskranken jungen Frau, der beide Brüste entfernt wurden, die aber schon nach kurzer Zeit verstarb, ein Schmerzensgeld von 70.000.- EUR (VersR 2003, 1259), das OLG Düsseldorf einer ebenfalls erst 30-jährigen Patientin mit einem vorwerfbar zu spät erkannten Mammakarzinom, der deswegen eine Brust abgenommen werden musste, ein Schmerzensgeld von 30.000.- EUR.
  • OLG Oldenburg, 04.08.1998 - 5 U 66/98

    Aufklärungsumfang bei Sympathicusblockade; Anforderungen an die …

  • BayObLG, 18.01.2022 - 1Z RR 40/20

    Vergütungspflicht auch für fachgebietsfremde Leistungen eines Facharztes

    Rn. 34 Auf der Grundlage des angefochtenen Urteils ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass die Durchführung einer MRT-Untersuchung im Rahmen der streitgegenständlichen Behandlungen - unabhängig von der Qualifikation des Beklagten - nicht medizinisch indiziert gewesen wäre (…vgl. zu diesem Begriff: BGHZ 184, 61 Rn. 20; Spickhoff in Spickhoff, Medizinrecht, GOÄ § 1 Rn. 10 unter Berufung auf OLG Köln, Urt. v. 13. Januar 2010, 5 U 51/09, VersR 2010, 1454 [juris Rn. 7]).
  • OLG Köln, 12.09.2012 - 5 U 152/11

    Anforderungen an die ärztliche Risikoaufklärung vor einer Wirbelsäulenoperation; …

    Beschränkte Erfolgsaussichten dürfen nicht verschwiegen oder verharmlost werden (BGH VersR 1980, 582, 583; VersR 1985, 60; VersR 1990, 1238; Senat, VersR 2000, 361; VersR 2011, 81 f.).
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