Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
Abschn A Nr 2.1.1 AKB, § 929 Abs 1 BGB, § 1006 Abs 1 BGB, § 1006 Abs 2 BGB, § 286 Abs 1 ZPO
Kfz-Kaskoversicherung: Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers hinsichtlich des Eigentums an einem durch Brand zerstörten Wohnwagen und zur Schadenshöhe - versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - durch Brand zerstörten Wohnwagen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 07.09.2017 - 14 O 184/16
- OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
Papierfundstellen
- VersR 2018, 1183
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (4)
- OLG Hamm, 09.08.2017 - 20 U 184/15
Wirksamkeit der Klausel zur Leistungsfreiheit wegen Obliegenheitsverletzung in …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
Rn. 56 Anderes gälte nicht einmal dann, wenn man dem Kläger die grundsätzliche Vermutung der Redlichkeit des Versicherungsnehmers zugute halten wollte (vgl. dazu - betreffend den Fall einer behaupteten Entwendung - OLG Hamm, VersR 2017, 1332). - BGH, 08.10.2014 - IV ZR 16/13
Vollkaskoversicherung für ein Leasingfahrzeug: Voraussetzungen für die Berechnung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
Soweit Versicherungsnehmer und Eigentümer auseinanderfallen können, wenn Ersterer den Vertrag für fremde Rechnung abgeschlossen hat (§ 43 VVG) - wie etwa in dem in Nr. A.2.4 AKB erwähnten Fall eines Fahrzeugleasings (vgl. BGH, Urt. v. Urt. v. 8.10.2014 - IV ZR 16/13 - VersR 2014, 1367) -, behauptet der Kläger solches im Streitfall selbst nicht, sondern nimmt für sich die Position des ausschließlich sein eigenes Interesse versichernden Eigentümers in Anspruch. - BGH, 06.07.1988 - IVa ZR 241/87
Totalschaden eines geleasten PKW in der Fahrzeugkaskoversicherung
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
Rn. 37 Die Fahrzeugversicherung deckt als reine Schadensversicherung regelmäßig das Sacherhaltungsinteresse des Eigentümers (vgl. BGH, Urt. v. 6.7.1988 - IVa ZR 241/87 - VersR 1988, 949; OLG Karlsruhe, VersR 1982, 485;… Armbruster in: Prölss/Martin, VVG, 30. Aufl. 2018, § 88 Rdn. 2). - KG, 07.01.2014 - 6 U 142/13
Zum Nachweis des Einbruchdiebstahls aus dem Auto in der Hausratversicherung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 51/17
Anerkanntermaßen muss der Versicherungsnehmer in den Entwendungsfällen - ungeachtet gewisser anderweitiger Beweiserleichterungen - jedenfalls voll beweisen, dass die als gestohlen gemeldeten Sachen vor dem behaupteten Diebstahl an der angegebenen Stelle vorhanden und danach nicht mehr aufzufinden waren (KG, Beschl. v. 7.1.2014 - 6 U 142/13 - juris).
- OLG Hamm, 31.10.2018 - 20 U 19/18
VN kann als Leasingnehmer nach Reparatur verfügungsbefugt sein
Rn. 36 Soweit die Beklagte sich insoweit gegenteilig auf eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts Saarbrücken (vgl. OLG Saarbrücken Urt. v. 9.5.2018 - 5 U 51/17, r+s 2018, 473 amtl. Ls. 1 und unter II.1.a.(1) = juris Rn. 36 ff. m. w. N. mit zutreffender kritischer Anm. Maier, r+s 2018, 475 m. w. N.) beruft, kann daraus im Hinblick auf die ausdrückliche gesetzliche Regelung des § 43 Abs. 3 VVG nichts Anderes gefolgert werden. - BGH, 08.02.2023 - IV ZR 9/22
Kfz-Kaskoversicherung: Auslegung einer Höchstentschädigungs-Klausel bei …
Zwar trifft die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe eines Entschädigungsanspruchs in der Kfz-Kaskoversicherung grundsätzlich den Versicherungsnehmer (OLG Saarbrücken r+s 2018, 473, 475 [juris Rn. 57];… OLG Celle r+s 2007, 53, 54 [juris Rn. 10]). - OLG Saarbrücken, 11.09.2019 - 5 U 102/18
1. Den Parteien eines Fahrzeugversicherungsvertrages steht es frei, auch andere …
Gibt es hierfür indes keinerlei Anhalt und behauptet der Versicherungsnehmer einzig, er habe durch einen Versicherungsfall einen wirtschaftlichen Wert eingebüßt, der ihm zuvor infolge eines Erwerbsvorganges zugeflossen war, dann kann es einer erfolgreichen Geltendmachung einer Kaskoentschädigung entgegenstehen, wenn er die Umstände jenes Erwerbsvorganges, etwa das Erlangen der tatsächlichen Sachherrschaft, nicht einmal schlüssig vorträgt (Bestätigung von Senat, Urteil vom 9. Mai 2018 - 5 U 51/17, VersR 2018, 1183).Gibt es hierfür indes keinerlei Anhalt und behauptet der Versicherungsnehmer einzig, er habe durch einen Versicherungsfall einen wirtschaftlichen Wert eingebüßt, der ihm zuvor infolge eines Erwerbsvorgangs zugeflossen war, dann kann es einer erfolgreichen Geltendmachung einer Kaskoentschädigung entgegenstehen, wenn er die Umstände jenes Erwerbsvorgangs - etwa das Erlangen der tatsächlichen Sachherrschaft - nicht einmal schlüssig vorträgt (Senat, Urteil vom 09.05.2018 - 5 U 51/17 - juris, Rdn. 41).
- LG Bielefeld, 25.11.2024 - 18 O 254/21 Denn auf das Eigentum des Klägers als Versicherungsnehmer an dem versicherten Fahrzeug kommt es nicht an (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 31.10.2018 - 20 U 19/18, NJW-RR 2019, 351, ausdrücklich entgegen der Entscheidung des OLG Saarbrücken, Urteil vom 09.05.2018 - 5 U 51/17 (VersR 2018, 1183; r+s 2018, 473)).
Zum Vorstehenden siehe im Einzelnen Rixecker, Anmerkung zu OLG Saarbrücken vom 09.05.2018 - 5 U 51/17, ZfSch 2018, 637 (zudem siehe auch Maier, r+s 2018, 475 m.w.N.).
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