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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,25280
OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23 (https://dejure.org/2024,25280)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.09.2024 - 5 U 51/23 (https://dejure.org/2024,25280)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. September 2024 - 5 U 51/23 (https://dejure.org/2024,25280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Hamburg

    § 22 KunstUrhG, § 2 Abs 1 Nr 1 UrhG, § 2 Abs 2 UrhG, § 28 Abs 1 UrhG, § 97 Abs 1 S 1 UrhG
    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung von Text-Passagen aus Briefwechseln und Tagebucheintragungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassung der Verwendung der Zitate aus den Original-Briefwechseln und Tagebucheinträgen in einem Buch hinsichtlich Urheberrechtsverletzung; Schutzfähigkeit von Briefen und Tagebüchern; Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk als eine urheberrechtswidrige ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Schutz von Schriftwerken

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zum urheberrechtlichen Schutz von Briefen und Tagebucheinträgen als Sprachwerke

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein urheberrechtlicher Schutz bei privaten Briefen und Tagebüchern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unterlassung der Verwendung der Zitate aus den Original-Briefwechseln und Tagebucheinträgen in einem Buch hinsichtlich Urheberrechtsverletzung; Schutzfähigkeit von Briefen und Tagebüchern; Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk als eine urheberrechtswidrige ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (20)

  • BGH, 22.12.1959 - VI ZR 175/58

    Burschenschaft - § 823 Abs. 1 BGB, Allgemeines Persönlichkeitsrecht, …

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Für gewöhnliche Briefe, die sich nach Inhalt und Form von den Briefen der Gesellschaftsschicht des Verfassers nicht abheben, besteht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu § 1 LUG kein Urheberrechtsschutz (BGH GRUR 1960, 449 - Alte Herren).

    Jedenfalls fehlt ihnen die Eigentümlichkeit dann, wenn sie sich nach Inhalt und Form von den Briefen der Gesellschaftsschicht des Verfassers nicht abheben (vgl. BGH GRUR 1960, 449 - Alte Herren).

    Die Briefe und Tagebucheintragungen sind jeweils verfasst in der seinerzeitigen Sprache der (gehobenen) Gesellschaftsschicht des Verfassers (vgl. hierzu BGH GRUR 1960, 449 - Alte Herren) bzw. - betreffend O. T. - z.T. unter Verwendung von Militärsprache, was nicht eigenschöpferisch ist, da O. T. beim Militär war.

    Das Sich-Abheben muss in Bezug auf Briefe der Gesellschaftsschicht des Verfassers festgestellt werden (vgl. BGH GRUR 1960, 449 - Alte Herren).

  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 173/21

    Urheberrechtsverletzung: Umfang des Urheberrechtsschutzes eines Werks der …

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Rn. 90 Aus dem Bestehen von Gestaltungsalternativen allein lässt sich wiederum noch keine schöpferische Gestaltungshöhe ableiten (vgl. BGH GRUR 2023, 571 Rn. 24 - Vitrinenleuchte).

    Sie hat daher nicht nur das betreffende Werk vorzulegen, sondern grundsätzlich auch die konkreten Gestaltungselemente darzulegen, aus denen sich der urheberrechtliche Schutz ergeben soll (BGH GRUR 2023, 571 Rn. 21 - Vitrinenleuchte).

    Denn aus dem Bestehen von Gestaltungsalternativen allein lässt sich noch keine schöpferische Gestaltungshöhe ableiten (vgl. BGH GRUR 2023, 571 Rn. 24 - Vitrinenleuchte).

  • BGH, 18.10.2012 - I ZA 2/12

    Miturheberschaft: Anerkennung der Miturheberschaft auf Grund der Beisteuerung von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Der Unterlassungsanspruch gem. Tenor Ziff. 1.a) - Unterlassung der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung von 37 Passagen aus Briefen und Tagebucheinträgen von O. T. und drei Passagen aus Briefen von G. T. - aus §§ 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 17, 19a, 12 UrhG scheitert daran, dass nicht festzustellen ist, dass die übernommenen Werkteile für sich genommen persönliche geistige Schöpfungen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG sind (vgl. hierzu BGH BeckRS 2013, 3973 Rn. 8;… BGH GRUR 2011, 134 Rn. 54 - Perlentaucher).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann auch (kleinen) Teilen eines Sprachwerkes urheberrechtlicher Schutz zukommen, wenn diese für sich genommen persönliche geistige Schöpfungen sind (BGH BeckRS 2013, 3973 Rn. 8).

    Es ist Sache des Tatrichters, zu beurteilen, ob die vom Kläger beanspruchten Sätze hinreichend individuell sind, um urheberrechtlich geschützt zu sein (BGH BeckRS 2013, 3973 Rn. 8).

  • OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12

    Urheberrechtsverletzung: Zeitablauf eines befristeten Unterlassungstitels; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Denn die Realität als solche ist gemeinfrei (vgl. Senat ZUM-RD 2016, 576, 588).

    Dennoch können auch Briefe und Tagebücher urheberrechtlich schutzfähig sein, wenn die erforderliche individuelle Prägung vorliegt (Senat ZUM-RD 2016, 576, 588).

    Auch der Inhalt ist vorliegend nicht schutzfähig, soweit er auf der Wiedergabe von tatsächlichen Geschehnissen beruht und diese beschreibt, da die Realität als solche gemeinfrei ist (vgl. Senat ZUM-RD 2016, 576, 588).

  • BGH, 01.12.2010 - I ZR 12/08

    Perlentaucher

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Der Unterlassungsanspruch gem. Tenor Ziff. 1.a) - Unterlassung der Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung von 37 Passagen aus Briefen und Tagebucheinträgen von O. T. und drei Passagen aus Briefen von G. T. - aus §§ 97 Abs. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, 16, 17, 19a, 12 UrhG scheitert daran, dass nicht festzustellen ist, dass die übernommenen Werkteile für sich genommen persönliche geistige Schöpfungen i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG sind (…vgl. hierzu BGH BeckRS 2013, 3973 Rn. 8; BGH GRUR 2011, 134 Rn. 54 - Perlentaucher).

    Bei übernommenen Werkteilen kann der Urheberrechtsschutz daran scheitern, dass die übernommenen Teile für sich genommen nicht hinreichend individuell sind (vgl. BGH GRUR 2011, 134 Rn. 54 - Perlentaucher).

  • EuGH, 16.07.2009 - C-5/08

    Infopaq International - Urheberrechte - Informationsgesellschaft - Richtlinie …

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgt Urheberrechtsschutz bei Sprachwerken regelmäßig aus der Art und Weise, in der das Thema dargestellt wird, sowie aus dem sprachlichen Ausdruck (vgl. EuGH GRUR 2009, 1041 Rn. 44 - Infopaq/DDF).

    Rn. 92 Der Ausdruck eines Auszugs aus einem geschützten Werk kann eine urheberrechtswidrige Vervielfältigung darstellen, wenn der Auszug einen Bestandteil des Werkes enthält, der als solcher die eigene geistige Schöpfung des Urhebers zum Ausdruck bringt (EuGH GRUR 2009, 1041 Rn. 48 - Infopaq/DDF).

  • KG, 10.06.2015 - 24 U 101/14

    Strittmatter-Brief - Urheberrechtsverletzung durch Abdruck eines Briefes zum 100. …

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Der urheberrechtliche Schutz setzt bei Briefen ein, wenn diese nicht nur Allerweltsmitteilungen enthalten, sondern eine geistige Leistung darstellen, die sich in Form und Inhalt des Briefs offenbart, wenn sich der Brief von gewöhnlichen Briefen durch die Art der Sprachgestaltung oder der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen abhebt (KG GRUR-RR 2016, 106 Rn. 15 - Strittmatter-Brief).

    Erforderlich ist - wie ausgeführt -, dass sich der Brief von gewöhnlichen Briefen durch die Art der Sprachgestaltung oder der Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen, kulturellen, politischen oder sonstigen Fragen abhebt (vgl. KG GRUR-RR 2016, 106 Rn. 15 - Strittmatter-Brief).

  • BGH, 07.04.2022 - I ZR 222/20

    Porsche 911 - Zu urheberrechtlichen Ansprüchen eines Konstrukteurs der Porsche AG …

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Hinsichtlich der Anforderungen an die Werkqualität bestehen jedoch - wie das Landgericht zu Recht angenommen hat - grundsätzlich zwischen dem geltenden und dem früheren Recht keine Unterschiede, so dass insoweit die Versagung eines unter dem Urheberrechtsgesetz an sich erreichbaren Schutzes wegen Fehlens des Schutzes nach früherem Recht regelmäßig ausscheidet (BGH GRUR 2022, 899 Rn. 30 - Porsche 911).
  • BGH, 16.05.2013 - I ZR 28/12

    Beuys-Aktion - Urheberrechtsschutz für Werke der bildenden Kunst: …

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Rn. 82 Werke, die beim Inkrafttreten des Urheberrechtsgesetzes urheberrechtlich nicht geschützt waren, genießen danach auch dann keinen Schutz, wenn sie den Anforderungen des Urheberrechtsgesetzes an ein urheberrechtlich geschütztes Werk entsprechen (BGH GRUR 2014, 65 Rn. 31 - Beuys-Aktion, mwN).
  • BGH, 15.09.1999 - I ZR 57/97

    Comic-Übersetzungen II, Urheberrechtsfähigkeit der Übersetzung eines Sprachwerkes

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.09.2024 - 5 U 51/23
    Rn. 84 Das Urheberrecht schützt bei Schriftwerken i.S.v. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG auch die sog. kleine Münze, bei der bereits ein geringer Grad individuellen Schaffens und eine geringe Gestaltungshöhe als ausreichend angesehen werden (vgl. BGH GRUR 2000, 144, 145 - Comic-Übersetzungen Il).
  • BGH, 30.04.2019 - II ZR 317/17

    Vertretung einer Sparkasse gegenüber einzelnen Vorstandsmitgliedern durch den …

  • OLG Köln, 08.04.2016 - 6 U 120/15

    Urheberrechtsverletzung durch Tweet?

  • BGH, 26.11.1954 - I ZR 266/52

    Rechtsfolgen der Übertragung des Urheberrechts - Cosima Wagner

  • OLG Köln, 27.10.2000 - 6 U 71/00

    Internet-Suchdienst für Zeitungsartikel - Urheberrecht des Pressehauses bei "deep …

  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 11/22

    Urheberrechtsverletzung: Nichtberücksichtigung des Werkcharakters einer …

  • BGH, 27.03.1963 - Ib ZR 129/61

    Kein Schriftwerkschutz für Rechenschieber

  • KG, 21.04.1995 - 5 U 1007/95

    Anspruch auf Unterlassung der Veröffentlichung oder sonstigen Verbreitung von …

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …

  • BGH, 05.04.2006 - IV ZR 139/05

    Prozessführungsbefugnis eines einzelnen Miterben bei Zwangsvollstreckung in ein …

  • OLG Brandenburg, 09.11.2011 - 4 U 16/11

    Wertersatz wegen investiver Veräußerung: Verkehrswertermittlung bei einem …

  • OLG Stuttgart, 05.03.2026 - 7 U 22/25

    Umstellen eines Versicherungsvertrags von Erblasser auf Erben

    Allerdings geht mit der Erbteilsübertragung auch das in § 2039 S. 1 BGB geregelte Einziehungs- und Prozessführungsrecht eines jeden einzelnen Miterben auf die Erwerber über (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 05.09.2024 - 5 U 51/23 -, Rn. 75, zitiert nach juris;… Fest in Münchener Kommentar zum BGB, 10. Aufl. 2026, Rn. 15 zu § 2039) und damit vorliegend auch auf den Kläger.
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