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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33299
OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23 (https://dejure.org/2024,33299)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21.11.2024 - 5 U 54/23 (https://dejure.org/2024,33299)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 21. November 2024 - 5 U 54/23 (https://dejure.org/2024,33299)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Youtube-dl

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Hoster Uberspace haftet als Teilnehmer für Urheberrechtsverletzungen durch Hosting des YouTube-Downloaders youtube-dl

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Haftung eines Host-Providers für die Umgehung von Kopierschutz mittels Stream-Ripping-Software

  • netzpolitik.org (Kurzinformation)

    Youtube-dl.org bleibt gesperrt

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23

    Youtube-dl

    LG Hamburg, 31.03.2023 - 310 O 316/21

    youtube.dl - Beteiligung an der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf der

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Youtube-dl

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.07.2008 - I ZR 145/05

    Kommunalversicherer

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    (1) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt gegen einen Teilnehmer auch ein vorbeugender Unterlassungsanspruch in Betracht, wenn es zwar noch nicht zu einer Haupttat gekommen ist, die Teilnahmehandlung aber die Gefahr einer rechtswidrigen Handlung begründet (vgl. BGH GRUR 2008, 810 Rn. 44 - Kommunalversicherer).

    Im Hinblick auf das erforderliche Bewusstsein der Rechtswidrigkeit genügt eine Billigung in dem Sinne, dass sich der Teilnehmer einer Kenntnisnahme von der Rechtswidrigkeit des von ihm veranlassten oder geförderten Verhaltens entzieht (BGH GRUR 2008, 810 Rn. 45 - Kommunalversicherer).

    Das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit kann auch durch eine - plausibel begründete - Abmahnung herbeigeführt werden (BGH GRUR 2008, 810 Rn. 47 - Kommunalversicherer).

    Dieses Bewusstsein der Rechtswidrigkeit kann auch durch eine - plausibel begründete - Abmahnung herbeigeführt werden (BGH GRUR 2008, 810 Rn. 47 - Kommunalversicherer).

    Zum anderen ist maßgeblich, ob beim Beklagten das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit erzeugt worden ist (vgl. BGH GRUR 2008, 810 Rn. 47 - Kommunalversicherer).

    Dieses Bewusstsein der Rechtswidrigkeit kann auch durch eine - plausibel begründete - Abmahnung herbeigeführt werden (BGH GRUR 2008, 810 Rn. 47 - Kommunalversicherer).

  • BGH, 27.11.2014 - I ZR 124/11

    Schutzmaßnahmen für Videospiele - Videospiel-Konsolen II

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    Ein Verstoß gegen § 95a UrhG verletzt daher weder das Urheberrecht noch ein anderes nach dem Urheberrechtsgesetz geschütztes Recht i.S.v. §§ 97 Abs. 1 Satz 1, 98 Abs. 1 Satz 1 UrhG (BGH GRUR 2015, 672 Rn. 68 - Videospiel-Konsolen II).

    Die Bestimmung zum Zweck des Schutzes im normalen Betrieb ist anhand einer objektiven Zweckbestimmung zu ermitteln (vgl. BGH GRUR 2015, 672 Rn. 52 - Videospiel-Konsolen II).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind wirksame technische Maßnahmen nur dann nach §§ 95a ff. UrhG geschützt, wenn "ihr Einsatz den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und legale Nutzungsmöglichkeiten nicht in übermäßiger Weise beschränkt" (vgl. BGH GRUR 2015, 672 Rn. 56 - Videospiel-Konsolen II).

    Es ist nicht maßgeblich, ob und inwieweit diese Vorrichtungen auch für andere Zwecke verwendet werden können, wenn sie tatsächlich vor allem zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen verwendet worden sind (BGH GRUR 2015, 672 Rn. 52 - Videospiel-Konsolen II).

    Auch § 95a Abs. 3 UrhG ist ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB (BGH GRUR 2015, 672 Rn. 68 - Videospiel-Konsolen II).

    Entscheidend ist, ob die Vorrichtung von Dritten tatsächlich vor allem zur Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen verwendet worden ist (BGH ZUM 2015, 558 Rn. 51 ff. - Videospiel-Konsolen II).

  • BGH, 05.03.2020 - I ZR 32/19

    Internet-Radiorecorder - Urheberrechtsverletzung bei Herstellung einer …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    (a) Für den erforderlichen Gehilfenvorsatz ist ausreichend, dass der Gehilfe die Tatumstände wenigstens in groben Zügen, die wesentlichen Merkmale der Haupttat kennt; die Einzelheiten der Tat (wann, wo, wem ggü. und unter welchen Umständen) muss er ebenso wenig kennen wie die Person des Haupttäters (BGH GRUR 2020, 738 Rn. 47 - Internet-Radiorecorder).

    Wer sich erkennbar in einen Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss, hat das erforderliche Bewusstsein der Rechtswidrigkeit (BGH GRUR 2020, 738 Rn. 48 - Internet-Radiorecorder).

    Jedenfalls ist dem Beklagten durch die klägerische Abmahnung vom 22.09.2020 verdeutlicht worden, dass er sich im Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (vgl. BGH GRUR 2020, 738 Rn. 48 - Internet-Radiorecorder).

    Wer sich erkennbar in einen Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss, hat - wie ausgeführt - das erforderliche Bewusstsein der Rechtswidrigkeit (BGH GRUR 2020, 738 Rn. 48 - Internet-Radiorecorder).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat derjenige das erforderliche Bewusstsein der Rechtswidrigkeit, der sich erkennbar in einen Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt, in dem er eine von der eigenen Einschätzung abweichende Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit seines Verhaltens in Betracht ziehen muss (BGH GRUR 2020, 738 Rn. 48 - Internet-Radiorecorder).

  • BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05

    Clone-CD

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    Als Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 BGB eröffnet ein Verstoß gegen § 95a UrhG allgemeine zivilrechtliche Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche i.V.m. § 1004 BGB (BGH GRUR 2008, 996 Rn. 12 - Clone-CD).

    Der Verstoß gegen ein Schutzgesetz i.S.v. § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB begründet - soweit Begehungsgefahr besteht - einen Unterlassungsanspruch entsprechend § 1004 Abs. 1 BGB (vgl. BGH GRUR 2008, 996 Rn. 12 - Clone-CD).

    Soweit der Einsatz wirksamer technischer Schutzmaßnahmen i.S.v.§ 95a UrhG die Zulässigkeit der digitalen Privatkopie beschränkt, handelt es sich um eine wirksame Inhalts- und Schrankenbestimmung, da den Verbrauchern aus der Befugnis zur Privatkopie kein Recht erwachsen ist, das sich gegen das seinerseits durch Art. 14 GG geschützte geistige Eigentum ins Feld führen ließe (vgl. auch BGH GRUR 2008, 996 Rn. 29 - Clone-CD).

  • OLG München, 23.10.2008 - 29 U 5696/07

    Urheberrechtsschutz: Beteiligung eines IT-Nachrichtendienstes an der Verbreitung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    Zu Recht hat das Landgericht angenommen, dass aus der bloßen Existenz von Umgehungsmaßnahmen nicht auf die Unwirksamkeit der betroffenen Schutzmaßnahme geschlossen werden kann (vgl. OLG München MMR 2009, 118 - AnyDVD II).

    Dabei gehört zum Teilnehmervorsatz nicht nur die Kenntnis der objektiven Tatbestandsmerkmale, sondern auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit der Haupttat (OLG München MMR 2009, 118, 119 - AnyDVD II).

  • BGH, 02.06.2022 - I ZR 140/15

    Zur Haftung der Diensteanbieter "YouTube" und "uploaded" für …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    Im Streitfall verleiht die Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform den Klageanträgen zu I. und II. hinreichende Bestimmtheit i.S.v. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, weil durch sie deutlich wird, welche Handlung Gegenstand der Klageanträge sein soll (vgl. BGH GRUR 2022, 1308 Rn. 27 - YouTube II).

    (c) Auf die Haftungsprivilegierung, die in der der Umsetzung des Art. 14 Abs. 1 RL 2000/31/EG dienenden Vorschrift des § 10 TMG vorgesehen ist, kann sich der Beklagte - wenn er wie hier täterschaftlich haftet - nicht berufen (vgl. BGH GRUR 2022, 1308 Rn. 122 - YouTube II).

  • LG München I, 26.07.2012 - 7 O 10502/12

    Download von Video-Streams - TubeBox

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    Jedoch sind Rechteinhaber und Plattformbetreiber im Hinblick auf die Umgehung von Schutzmaßnahmen i.S.v. § 95a UrhG grundsätzlich als Einheit zu betrachten (LG München I BeckRS 2012, 20660).

    Denn werden geschützte Werke über eine Online-Plattform vertrieben, sind Rechteinhaber und Plattformbetreiber - wie ausgeführt - als Einheit anzusehen, es sei denn, der Beklagte trägt substantiiert vor, dass dies im konkreten Einzelfall ausnahmsweise anders ist (LG München I BeckRS 2012, 20660;… Specht-Riemenschneider in Dreier/Schulze, UrhG, 7. Aufl., § 95a Rn. 5).

  • BGH, 13.10.2022 - I ZR 111/21

    DNS-Sperre - BGH konkretisiert Maßnahmen, die Rechtsinhaber vor Geltendmachung …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    Die zu § 7 Abs. 4 Satz 1 TMG ergangene Rechtsprechung (BGH GRUR 2022, 1812 - DNS-Sperre) findet bei § 95a UrhG keine Anwendung.
  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 273/14

    Revisionsverfahren: Berücksichtigung von vor Schluss der letzten mündlichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    (1) Es ist zu prüfen, ob der Einsatz der technischen Maßnahme zum Schutz der urheberrechtlich geschützten Werke den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und legale Nutzungsmöglichkeiten nicht in übermäßiger Weise beschränkt (BGH GRUR 2017, 541 Rn. 23 - Videospiel-Konsolen III).
  • BGH, 24.09.2020 - IX ZB 71/19

    Erklärung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom …

    Auszug aus OLG Hamburg, 21.11.2024 - 5 U 54/23
    Die mindestens überwiegende Wahrscheinlichkeit des Unterliegens in der Hauptsache reicht gem. § 91a ZPO aus, einer Partei die Kosten aufzuerlegen (BGH NJW-RR 2020, 1440 Rn. 13).
  • BGH, 10.01.2019 - I ZR 267/15

    Cordoba II - Urheberrechtsverletzung: Vorliegen einer öffentlichen Wiedergabe bei …

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 39/08

    Session-ID

  • EuGH, 23.01.2014 - C-355/12

    Die Umgehung des Schutzsystems für eine Videospielkonsole kann unter bestimmten …

  • LG Hamburg, 31.03.2023 - 310 O 316/21

    youtube.dl - Beteiligung an der Umgehung technischer Schutzmaßnahmen auf der …

  • OLG Hamburg, 10.12.2025 - 5 U 104/24

    KI und Urheberrecht: Berufung zurückgewiesen

    Rechteinhaber und Plattformbetreiber seien im Hinblick auf die Umgehung von Schutzmaßnahmen i.S.v. § 95a UrhG grundsätzlich als Einheit zu betrachten (Senat Urt. v. 21.11.2024 - 5 U 54/23, GRUR-RS 2024, 33119 Rn. 70;… nach Specht-Riemenschneider/Raue in Dreier/Schulze, UrhG, 8. Aufl., § 95a Rn. 5, gilt dies, soweit die Gegenseite nicht darlegt, dass dies im konkreten Einzelfall ausnahmsweise anders ist).

    Im zugrunde liegenden Fall war der Plattformbetreiber dem Rechteinhaber gegenüber zur Ergreifung von technischen Schutzmaßnahmen vertraglich verpflichtet (vgl. Senat Urt. v. 21.11.2024 - 5 U 54/23, GRUR-RS 2024, 33119 Rn. 41;… Paul in BeckOK IT-Recht, 19. Ed., § 95a UrhG Rn. 8).

  • LG München I, 31.07.2026 - 42 O 763/25

    Urheberrechtsverletzung durch KI-Musikgenerator SUNO durch Memorisierung und …

    Damit stellt die Rolling Cipher-Technologie eine wirksame technische Maßnahme gemäß § 95a Abs. 2 Satz 1 UrhG dar, mit der der Zugang zu einem urheberrechtlich geschützten Werk unterbunden werden kann (vgl. OLG Hamburg 21.11.2024, 5 U 54/23 Rn. 94, 98).
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