Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Hamburg
Kryptowährungs-Portal
§ 3 UWG, § 4 Nr 2 UWG, § 8 Abs 1 UWG, § 8 Abs 3 Nr 1 UWG, § 32 KredWG
Wettbewerbsverstoß: Wettbewerbsverhältnis zum Betreiber einer Kryptowährungs-Plattform; Erlaubnispflicht für im Ausland betriebene Krypto-Börse - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassen von Äußerungen im Internet über das Betreiben von unerlaubten Bankgeschäften einer ausländischen Gesellschaft im Inland; Schuldhafte Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und eine Kreditgefährdung durch die Verbreitung unwahrer ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Unterlassen von Äußerungen im Internet über das Betreiben von unerlaubten Bankgeschäften einer ausländischen Gesellschaft im Inland; Schuldhafte Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb und eine Kreditgefährdung durch die Verbreitung unwahrer ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 20.04.2023 - 312 O 58/22
- OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23
- OLG Hamburg - 312 O 58/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- LG Hamburg, 20.04.2023 - 312 O 58/22
Unterlassungsanspruch bei herabsetzenden, kreditschädigenden und behindernden …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 20.04.2023, Az. 312 O 58/22, teilweise abgeändert.Rn. 31 unter Abänderung des am 20.04.2023 verkündeten Urteils des Landgerichts Hamburg (Az.: 312 O 58/22), die Beklagte zu verurteilen,.
- BGH, 31.03.2016 - I ZR 160/14
Im Immobiliensumpf - Wettbewerbsverstoß: Geschäftliches Handeln eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23
Die Einstufung einer Äußerung bestimmt sich danach, wie der angesprochene Verkehr sie nach Form und Inhalt in ihrem Gesamtzusammenhang versteht (BGH GRUR 2016, 710 Rn. 23 - Im Immobiliensumpf). - BGH, 14.07.2022 - I ZR 97/21
Zu den wettbewerbsrechtlichen Grenzen des Betriebs eines kommunalen …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23
Eine hinreichende Bestimmtheit ist für gewöhnlich gegeben, wenn auf eine konkrete Verletzungshandlung Bezug genommen wird und der Klageantrag zumindest unter Heranziehung des Klagevortrags unzweideutig erkennen lässt, in welchen Merkmalen des angegriffenen Verhaltens die Grundlage und der Anknüpfungspunkt für den geltend gemachten Verstoß und damit das Unterlassungsgebot liegen soll (BGH GRUR 2022, 1336 Rn. 12 - dortmund.de).
- BGH, 15.12.2016 - I ZR 197/15
Bodendübel - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Wettbewerbliche Eigenart …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23
Schuldhaft handelt, wer sich erkennbar in einem Grenzbereich des rechtlich Zulässigen bewegt und deshalb mit einer von seiner Einschätzung abweichenden Beurteilung der Zulässigkeit seines Verhaltens rechnen muss (vgl. BGH GRUR 2017, 734 Rn. 73 - Bodendübel). - BGH, 26.01.2017 - I ZR 217/15
Wettbewerbsrecht: Mitbewerbereigenschaft einer auf Kapitalmarktrecht …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23
Die Verbreitung unwahrer Tatsachen unterfällt § 824 BGB (vgl. BGH GRUR 2017, 918 Rn. 25 - Wettbewerbsbezug). - BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19
Zweitmarkt für Lebensversicherungen - Wettbewerbsverstoß: Auslegung des …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23
Rn. 55 Für die Annahme eines konkreten Wettbewerbsverhältnisses unter dem Gesichtspunkt der Förderung fremden Wettbewerbs muss das unmittelbare Wettbewerbsverhältnis zwischen dem geförderten Unternehmen und dem Anspruchsteller bestehen (BGH GRUR 2021, 497 Rn. 16 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen). - BGH, 28.07.2022 - I ZR 205/20
Flugbuchung im Internet: Erhebung eines zusätzlichen Entgelts für die Nutzung …
Auszug aus OLG Hamburg, 06.06.2024 - 5 U 64/23
Nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO darf ein Unterlassungsantrag - und nach § 313 Abs. 1 Nr. 4 ZPO eine darauf beruhende Verurteilung - nicht derart undeutlich gefasst sein, dass der Streitgegenstand und der Umfang der Prüfungs- und Entscheidungsbefugnis des Gerichts nicht klar umrissen sind, der Beklagte sich deshalb nicht erschöpfend verteidigen kann und im Ergebnis dem Vollstreckungsgericht die Entscheidung darüber überlassen bleibt, was dem Beklagten verboten ist (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2022, 1447 Rn. 12 - Servicepauschale).
- OLG Saarbrücken, 12.06.2025 - 4 U 59/24
Erlaubnispflicht eines Direktinvestments in Dubai als Einlagengeschäft; …
Außerdem wurden ihre Geschäftsabschlüsse durch in der Bundesrepublik Deutschland "physisch präsente" Unternehmen (G. GmbH, G. I. GmbH, damals firmierend unter E. & V. R. GmbH, S. + C. Treuhandgesellschaft mbH), befördert (vgl. zur Geltung des § 32 KWG bei grenzüberschreitendem Geschäftsverkehr OLG Hamburg, Urteil vom 06.06.2024 - 5 U 64/23 -, juris Rn. 61, m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".