Rechtsprechung
| OLG Köln, 26.11.2003 - 5 U 72/03 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InsO § 41 § 45 § 46; ZPO § 287
Abzinsung einer Pensionszusage gegenüber Insolvenzschuldner - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit einer Verpfändung von Ansprüchen aus einer Lebensversicherung aufgrund Verpfändungsvertrag; Voraussetzungen der Unverfallbarkeit nach dem BetrAVG (Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung); Berechtigung zur Einziehung nach § 1282 Abs. 1 Satz 2 ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 12.03.2003 - 23 O 282/02
- OLG Köln, 26.11.2003 - 5 U 72/03
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BAG, 11.10.1988 - 3 AZR 295/87
Ermittlung der Höhe einer Konkursforderung - Gewährung von Leistungen der …
Auszug aus OLG Köln, 26.11.2003 - 5 U 72/03
Nach der Rechtsprechung des BAG ist eine Abzinsung von 5, 5% grundsätzlich nicht zu beanstanden (BAG, ZIP 1989, 319, 320). - OLG Hamm, 12.05.1995 - 20 U 37/95
Einziehung verpfändeter Ansprüche aus Lebensversicherung zur Konkursmasse
Auszug aus OLG Köln, 26.11.2003 - 5 U 72/03
Das gilt auch für Forderungen, die durch ein zur Absonderung berechtigendes Pfandrecht gesichert sind (BGHZ 31, 337, 340 f.; OLG Hamm, WM 1996, 1928). - BGH, 10.12.1959 - VII ZR 210/58
Fälligkeit absonderungsberechtigter Forderungen
Auszug aus OLG Köln, 26.11.2003 - 5 U 72/03
Das gilt auch für Forderungen, die durch ein zur Absonderung berechtigendes Pfandrecht gesichert sind (BGHZ 31, 337, 340 f.; OLG Hamm, WM 1996, 1928).
- BAG, 18.05.2021 - 3 AZR 317/20
Betriebsrentenansprüche - Kapitalisierung - Abzinsungsfaktor
Rn. 30 (b) Das OLG Köln ist den zuletzt genannten Erwägungen unter Geltung der Insolvenzordnung entgegengetreten und hat sich ausdrücklich gegen eine Anwendung des gesetzlichen Zinssatzes nach § 41 InsO ausgesprochen (OLG Köln 26. November 2003 - 5 U 72/03 - Rn. 16;… in diesem Sinne am Rande auch OLG Stuttgart 27. September 2012 - 2 U 160/11 - Rn. 64).Es hat - in Anlehnung an die tragenden Gründe des Senats - einen "wahrscheinlich erzielbaren durchschnittlichen Anlagezins" zugrunde gelegt, den es trotz des bereits zum Entscheidungszeitpunkt niedrigen Zinsniveaus unter Zugrundelegung einer über mehr als zehn Jahre angenommenen Zinsentwicklung mit 5 vH beziffert hat (vgl. OLG Köln 26. November 2003 - 5 U 72/03 - aaO).
Zudem könnten im Rahmen einer Schätzung statt der Regelungen in § 253 Abs. 2 Satz 1 oder Satz 2 HGB auch andere Zinssätze zur Anwendung gelangen (so zB OLG Köln 26. November 2003 - 5 U 72/03 - zu II der Gründe, das ausführt, den Abzinsungssatz "nach dem für die voraussichtliche Dauer der Rentenzahlung wahrscheinlich erzielbaren durchschnittlichen Anlagezins zu bestimmen. Hierbei ist zwar zu berücksichtigen, dass derzeit bei mittelfristigen Geldanlagen nur ein geringes Zinsniveau herrscht. Es kann aber nicht davon ausgegangen werden, dass die Zinsen bei mittel- oder längerfristigen Anlagen auch noch in über 10 Jahren deutlich unter 5% liegen werden. Dem Senat erscheint daher eine Abzinsung von 5% angemessen.";… vgl. auch Karsten Schmidt/Thonfeld InsO 19. Aufl. § 45 Rn. 12, der auf den "voraussichtlich erzielbaren Anlagezinssatz für mittel- bis langfristige Anlagen" verweist;… Braun/Bäuerle InsO 8. Aufl. § 45 Rn. 10 f., der weiter die Ansicht der Anwendung eines Abzinsungszinssatzes iHv. 5,5 vH vertritt).
- OLG Stuttgart, 27.09.2012 - 2 U 160/11
Insolvenzanfechtung: Grundschuldbestellung zur Sicherung einer künftig fällig …
Rn. 63 Hingegen wird die Anmeldung nicht dadurch unwirksam oder unbeachtlich, dass die Forderung nicht richtig berechnet ist (so ersichtlich auch OLG Köln, OLGR 2004, 200).Damit hat er der Vorgabe genügt, seinen anzumeldenden Versorgungsanspruch zu kapitalisieren (vgl. OLG Köln, OLGR 2004, 200, bei juris Rz. 15).
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