Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - I-5 U 84/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 635 a.F.
Haftung eines Architekten für Mängel des Sonnenschutzes an einem Hochhaus mit voll verglaster Fassade - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verschiedene Planungsalternativen: Wie muss der Architekt den Bauherrn beraten?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Jurion (Kurzinformation)
Architektenhaftung kann bei Empfehlung von Stoffscreens als außenliegenden Sonnenschutz ausgeschlossen sein
- ra-dp.de (Kurzinformation)
Beratung zu Planungsalternativen
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zum Umfang der Beratungspflicht des Architekten bei verschiedenen Planungsalternativen
- kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)
Beratung bei Planungsalternativen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Haftung eines Architekten für Mängel des Sonnenschutzes an einem Hochhaus mit voll verglaster Fassade
Besprechungen u.ä. (2)
- mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)
Zum Umfang der Beratungspflicht des Architekten bei verschiedenen Planungsalternativen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Wie muss der Architekt den Bauherrn über verschiedene Planungsalternativen beraten? (IBR 2014, 355)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 37 O 108/00
- OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - I-5 U 84/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 908
- NZBau 2014, 506
- BauR 2014, 1190
- BauR 2014, 1509
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- LG Düsseldorf, 14.04.2011 - 37 O 108/00
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11
Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.04.2011 verkündete Schlussurteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az. 37 O 108/00, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.37 O 108/00.
Rn. 8 Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.04.2011 verkündete Schlussurteil der 7. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az. 37 O 108/00, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
Rn. 46 Die Beklagte beantragt, unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Düsseldorf vom 14.04.2011, Az. 37 O 108/00,.
- BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05
Begriff des Werkmangels; Haftung des Unternehmers bei unzureichender …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11
Denn trotz des Vorhandenseins von Mängeln haften die Drittwiderbeklagten vorliegend nicht, da die nicht vollständige Ausführung der mechanischen Kühlung auf einer bewussten Vorgabe der Beklagten beruht und die Drittwiderbeklagten insoweit ihren auf die Vertragserfüllung gerichteten Sorgfaltspflichten nachgekommen ist (vgl. BGH, NJW 2008, 511). - BGH, 19.12.1996 - VII ZR 233/95
Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch die Mitglieder einer …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11
Für ein fehlerhaftes Gutachten ist er (mit-) verantwortlich, wenn der Mangel auf seinen Vorgaben beruht, wenn er einen unzuverlässigen Sonderfachmann ausgewählt hat oder er Mängel nicht beanstandet, die für ihn nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar waren (vgl. BGH NJW 1997, 2173;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 2058 f und 2942).
- OLG Saarbrücken, 24.06.2003 - 7 U 930/01
Begriff und Vorliegen einer Vertragsübernahme und einer Abnahme - Umfang der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11
Er muss dabei sämtliche Umstände offenbaren, die nach der Verkehrsanschauung für die Willensbildung des Auftraggebers wesentlich sind (OLG Saarbrücken, Urteil v. 24.06.2003, 7 U 930/01, juris). - OLG Stuttgart, 18.08.2008 - 10 U 4/06
Architektenvertrag: Aufklärungspflichten des planenden Architekten über Blend- …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11
Falls er selbst die Berechnung nicht vornehmen kann, muss der Architekt die Beauftragung eines Fachplaners anregen (vgl. OLG Stuttgart, BauR 2009, 1926). - OLG Hamburg, 07.11.2008 - 11 U 88/06
Haftung eines objektüberwachenden Ingenieurbüros: Pflicht zur Bauüberwachung bei …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2014 - 5 U 84/11
Soweit der Architekt nicht über notwendige Spezialkenntnisse verfügt, hat er dies dem Auftraggeber zu offenbaren, damit dieser einen Sonderfachmann einschalten kann, der die fehlenden Fachkenntnisse vermittelt (vgl. OLG Saarbrücken, aaO, OLG Hamburg, Urteil v. 07.11.2008, 11 U 88/06, juris).
- OLG Naumburg, 12.11.2014 - 5 U 132/14
Architektenhaftung: Fehler in der Ausführungsplanung wegen fehlender Einplanung …
Für eine fehlerhafte Planung des Sonderfachmanns ist er u.a. dann mitverantwortlich, wenn er nach den von ihm als Architekten zu erwartenden Kenntnissen den Mangel erkennen konnte (BGH, Urteil vom 19.12.1996, VII ZR 233/95; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06. März 2014, 5 U 84/11, juris). - OLG Düsseldorf, 27.10.2020 - 21 U 57/17
Schadensersatz aus einem Architektenvertrag wegen mangelhafter Planungsleistung …
Denn es ist Aufgabe des Architekten, bei seiner Planung die Probleme, die sich aus der Bauaufgabe, den Planungsanforderungen und Zielvorstellungen ergeben, zu analysieren und zu klären (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014 - I 5 U 84/11, zitiert nach juris, dort Rn. 67; OLG Saarbrücken…, Urteil vom 24.06.2003 - 7 U 930/01, zitiert nach juris, dort Rn. 131). - OLG Dresden, 28.03.2019 - 10 U 1748/15
Gebäude mit Glasfassade: Architekt muss für geeigneten Sonnenschutz sorgen!
Ein Architekt muss auch nicht über das notwendige bauphysikalische Fachwissen verfügen, um selbst zu ermitteln, wie sich verschiedene Sonnenschutzalternativen jeweils konkret auf das thermische Verhalten eines Gebäudes auswirken (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014 - I-5 U 84/11, 5 U 84/11, Rn. 83 bei juris).Dies unterscheidet den vorliegenden Fall von dem, der dem Urteil des OLG Düsseldorf vom 06.03.2014 (I-5 U 84/11, 5 U 84/11) zugrunde lag.
- LG Frankfurt/Main, 17.01.2025 - 31 O 186/24
Architekt muss Einhaltung der Statik stichprobenhaft überprüfen!
Die von diesem Sonderfachmann erstellten Pläne / erbrachten Planungsleistungen hat der Architekt im Anschluss kritisch zu prüfen und ggf. in seine Pläne / Planungsleistungen aufzunehmen, sofern ihm dies im Rahmen seiner Fähigkeiten / Kenntnisse möglich ist (OLG Köln IBR 1994, 289; OLG Düsseldorf NZBau 2014, 506; OLG Köln NZBau 2021, 741: keine Haftung, wenn mit Fachwissen des Architekten nicht erkennbar war / ist, dass eine Anordnung vom Prüfingenieur zu Mängeln des Bauwerks führen).Sind Sonderfachleute vom Auftraggeber beauftragt, so kann bereits im Ansatz eine Verpflichtung zur Aufsicht oder Überwachung bzw. zur Begutachtung oder Überprüfung der Planung anderer fachlich Beteiligter allenfalls insoweit angenommen werden, als der betroffene Fachbereich dem allgemeinen Wissensstand des Architekten zugeordnet werden kann und es sich insoweit um offensichtliche Fehler handelt, die für ihn als Architekten / Ingenieur auch ohne Spezialkenntnisse erkennbar sind (OLG Hamm NZBau 2011, 84; OLG Düsseldorf NZBau 2014, 506, 507); OLG Jena IBRRS 2016, 3272, NZB zurückgenommen, BGH Beschl. v. 10.8.2016 - VII ZR 164/16).
- OLG Dresden, 28.07.2016 - 10 U 1106/14
Abdichtungs- und Isolierungsarbeiten müssen besonders intensiv überwacht werden!
Hierzu hätte er die Probleme, die sich aus der vorgesehenen (Sonder-)Konstruktion ergeben können, analysieren und klären müssen (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014 - 5 U 84/11 - BauR 2014, 1509, juris Rn. 67). - OLG Karlsruhe, 18.08.2017 - 9 U 3/15
Verantwortung des Statikers für einen Wärmeschutznachweis
Entsprechendes gilt für die Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 06.03.2014 - 5 U 84/11 -: Im Fall des Oberlandesgerichts Düsseldorf hatten die dortigen Streithelfer - ebenfalls anders als der Beklagte - den Auftrag, Gutachten zum Thema Wärmeschutz zu erstellen. - LG Bonn, 05.09.2019 - 13 O 1/17 Für ein fehlerhaftes Gutachten ist er (mit-) verantwortlich, wenn der Mangel auf seinen Vorgaben beruht, wenn er einen unzuverlässigen Sonderfachmann ausgewählt hat oder er Mängel nicht beanstandet, die für ihn nach den vom Architekten zu erwartenden Kenntnissen erkennbar waren (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014, I-5 U 84/11, beck-online; vgl. auch BGH, Urteil vom 14.02.2001, VII ZR 176/99, juris).
- LG Karlsruhe, 09.05.2018 - 6 O 225/17
Architektenvertrag: Planungs- und Bauüberwachungsfehler des Architekten bei …
Denn die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht ist ein Tatbestand, der den Unternehmer von der Sach- oder Rechtsmängelhaftung befreit (BGH, Urteil vom 08.11.2007 - VII ZR 183/05 -, BGHZ 174, 110-126; OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.03.2014 - 5 U 84/11 -, BauR 2014, 1509 ; vgl. zu den hohen Anforderungen an einen Verzicht der Bauherren auf Bauüberwachung bei schadensgeneigten Arbeiten auch OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2002 - 21 U 56/01 -, BauR 2003, 273; und für den ausführenden Unternehmer: OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.10 2015 - 22 U 57/15 -, NJW 2016, 1182).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 17.10.2011 - I-5 U 84/11 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Anerkenntnis
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 307 ZPO
Anerkenntnis - rechtsportal.de
ZPO § 307 Abs. 2
Zeitlicher Umfang der Bindung an ein Anerkenntnis - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zeitlicher Umfang der Bindung an ein Anerkenntnis
Verfahrensgang
- LG Bochum, 30.03.2011 - 2 O 448/09
- OLG Hamm, 17.10.2011 - I-5 U 84/11
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (10)
- BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Ein Anerkenntnis kann zwar widerrufen werden, wenn es durch ein Verhalten veranlasst worden ist, dass einen Restitutionsgrund im Sinne des § 580 ZPO abgäbe oder wenn ein Abänderungsgrund im Sinne von § 323 ZPO vorliegt (vgl. BGH NJW 1993, 1718; BGHZ 80, 394; BGH FamRZ 2002, 88 und Zöller a.a.O., vor §§ 306, 307, Rdn. 6). - BGH, 27.05.1981 - IVb ZR 589/80
Widerruf und Anfechtung eines prozessualen Anerkenntnisses
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Das in einem früheren Verfahrensabschnitt erklärte Anerkenntnis bleibt auch in einem späteren Verfahrensabschnitt wirksam, unabhängig davon, ob ein Anerkenntnis-Urteil erlassen oder weiter streitig verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 1717 ff.; BGH NJW 1989, 1935; BGH NJW 1981, 2143 ff. = BGHZ 80, 389 ff.;… Zöller, a.a.O., Rdn. 3 a). - OLG Karlsruhe, 23.02.2006 - 9 U 132/05
Wegerecht: Duldung einer Torschließanlage durch den Wegeberechtigten
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen die Absperrung nur zu einer als geringfügig anzusehenden Erschwerung der Rechtsausübung führt und andererseits die Ausgestaltung des Tores auf die berechtigten Interessen des Wegeberechtigten ausreichend Rücksicht nimmt, d.h. das Tor von dem berechtigten Personenkreis jederzeit geöffnet werden kann und auch die Benutzung durch Besucher gewährleistet ist (vgl. OLGR Düsseldorf 2003, 133 f. und OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1678 f.).
- BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 2.78
Einsturz - Gebäude - Instandsetzungsarbeiten - Außergewöhnliches Ereignis
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Das in einem früheren Verfahrensabschnitt erklärte Anerkenntnis bleibt auch in einem späteren Verfahrensabschnitt wirksam, unabhängig davon, ob ein Anerkenntnis-Urteil erlassen oder weiter streitig verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 1717 ff.; BGH NJW 1989, 1935; BGH NJW 1981, 2143 ff. = BGHZ 80, 389 ff.;… Zöller, a.a.O., Rdn. 3 a). - OLG Düsseldorf, 01.10.2002 - 4 U 20/02
Errichtung eines Zaunes mit abschliessbaren Toren ist mit Wegerecht vereinbar
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Dies gilt jedenfalls dann, wenn bei der gebotenen Abwägung der beiderseitigen Interessen die Absperrung nur zu einer als geringfügig anzusehenden Erschwerung der Rechtsausübung führt und andererseits die Ausgestaltung des Tores auf die berechtigten Interessen des Wegeberechtigten ausreichend Rücksicht nimmt, d.h. das Tor von dem berechtigten Personenkreis jederzeit geöffnet werden kann und auch die Benutzung durch Besucher gewährleistet ist (vgl. OLGR Düsseldorf 2003, 133 f. und OLG Karlsruhe NJW-RR 2006, 1678 f.). - BGH, 17.03.1993 - XII ZR 256/91
Fortwirkung eines im schriftlichen Vorverfahren abgegebenen Anerkenntnisses
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Das in einem früheren Verfahrensabschnitt erklärte Anerkenntnis bleibt auch in einem späteren Verfahrensabschnitt wirksam, unabhängig davon, ob ein Anerkenntnis-Urteil erlassen oder weiter streitig verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 1717 ff.; BGH NJW 1989, 1935; BGH NJW 1981, 2143 ff. = BGHZ 80, 389 ff.;… Zöller, a.a.O., Rdn. 3 a). - OLG Stuttgart, 29.09.2005 - 13 U 99/05
Urkundenprozess: Bindung an die schriftsätzliche Ankündigung eines …
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Dadurch hätten sich die Chancen des Beklagten, die Kostenlast auf die Klägerin abwälzen zu können, verschlechtert (vgl. OLGR Stuttgart 2005, 894). - BAG, 26.06.1990 - 1 AZR 454/89
Unzulässige Widerklage
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Daher liegt keine Widerklage, sondern eine - sachlich bedeutungslose - rein äußerliche Einkleidung eines Klageabweisungsantrages in Form einer Widerklage vor, wenn nur die bloße Abweisung des Klageantrags ohne eine weitergehende Entscheidung begehrt wird (vgl. BAG NZA 1990, 987 f. und Zöller-Vollkommer, a.a.O., § 33 ZPO, Rdn. 7). - OLG Karlsruhe, 09.05.1973 - 5 U 177/72
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
kann ein Anerkenntnis auch zurückgenommen werden, wenn und soweit es durch einen Schreibfehler oder ein klares offensichtliches Versehen entsprechend § 319 ZPO veranlasst worden ist (so OLG Karlsruhe MDR 1974, 588). - LG Frankfurt/Main, 29.01.1989 - 24 S 466/88
Auszug aus OLG Hamm, 17.10.2011 - 5 U 84/11
Das in einem früheren Verfahrensabschnitt erklärte Anerkenntnis bleibt auch in einem späteren Verfahrensabschnitt wirksam, unabhängig davon, ob ein Anerkenntnis-Urteil erlassen oder weiter streitig verhandelt worden ist (vgl. BGH NJW 1993, 1717 ff.; BGH NJW 1989, 1935; BGH NJW 1981, 2143 ff. = BGHZ 80, 389 ff.;… Zöller, a.a.O., Rdn. 3 a).
- OLG Brandenburg, 27.11.2023 - 13 UF 24/23
Verpflichtung eines Kindsvaters zur Zahlung von aufgelaufenem bereits fällig …
Darauf, dass das Amtsgericht keinen dem Teilanerkenntnis entsprechenden Teilanerkenntnisbeschluss gefasst hat, kommt es nicht an (vgl. BGH NJW 2002, 436 (438); 1993, 1717 (1718); RGZ 90, 186 (190); OLG Hamm BeckRS 2012, 2858;… BeckOK ZPO/Elzer, 50. Ed. 1.9.2023, ZPO § 307 Rn. 26).
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