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Weitere Entscheidungen unten: OLG Frankfurt, 09.02.2010 | OLG Köln, 09.11.2011

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - I-5 U 89/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,6596
OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - I-5 U 89/09 (https://dejure.org/2010,6596)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.03.2010 - I-5 U 89/09 (https://dejure.org/2010,6596)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. März 2010 - I-5 U 89/09 (https://dejure.org/2010,6596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 171
    Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der gerichtlichen Zustellung von Schriftstücken im Rahmen der Abwicklung öffentlicher Aufträge

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Zustellungsempfangsvollmacht des BLB NRW nach § 171 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der gerichtlichen Zustellung von Schriftstücken im Rahmen der Abwicklungöffentlicher Aufträge

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Klage gegen öffentlichen Auftraggeber: Wer ist der richtige Zustellungsadressat? (IBR 2010, 727)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3729
  • BauR 2011, 294
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 10.01.2005 - 6 W 117/04

    Vertretungsauftrag im Abmahnverfahren ohne Vollmacht für Zustellungen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 5 U 89/09
    Dabei reicht es nach wohl herrschender Meinung aus, wenn sich die Vollmacht auch auf die Entgegennahme von Postsendungen erstreckt (…Zöller-Stöber, a.a.O., Rz. 3;… MünchKomm-Häublein, ZPO, 3. Auflage 2008, § 171 RZ. 2;… Roth in: Stein-Jonas, a.a.O., § 171 Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 10.01.2005, 6 W 117/04, juris Rz. 6 = GRUR-RR 2005, 143 f. - a.A. wohl OLG Nürnberg zu § 173 ZPO a.F., NJW-RR 1998, 495, 496;… fraglich: Saenger-Eichele, ZPO, 3. Auflage 2009, § 171 Rz. 2).
  • OLG Nürnberg, 07.05.1997 - 9 W 897/97

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 25.03.2010 - 5 U 89/09
    Dabei reicht es nach wohl herrschender Meinung aus, wenn sich die Vollmacht auch auf die Entgegennahme von Postsendungen erstreckt (…Zöller-Stöber, a.a.O., Rz. 3;… MünchKomm-Häublein, ZPO, 3. Auflage 2008, § 171 RZ. 2;… Roth in: Stein-Jonas, a.a.O., § 171 Rz. 2; OLG Köln, Beschl. v. 10.01.2005, 6 W 117/04, juris Rz. 6 = GRUR-RR 2005, 143 f. - a.A. wohl OLG Nürnberg zu § 173 ZPO a.F., NJW-RR 1998, 495, 496;… fraglich: Saenger-Eichele, ZPO, 3. Auflage 2009, § 171 Rz. 2).
  • BGH, 13.09.2016 - VI ZB 21/15

    Aussetzung des Verfahrens nach EuGVVO durch das später angerufene Gericht: …

    Die Vorschrift regelt sowohl den Fall, in dem die Vertretung dem Zusteller erstmals bei Ausführung der Zustellung zur Kenntnis gebracht wird (vgl. § 171 Satz 2 ZPO), als auch denjenigen, in dem der gewillkürte Vertreter bereits im Zustellungsauftrag als Adressat der Zustellung bezeichnet ist (vgl. BGH…, Beschluss vom 20. Oktober 2011 - V ZB 131/11, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, NJW 2010, 3729; OLG Köln, GRUR-RR 2005, 143, 144;… MünchKommZPO/Häublein, 5. Aufl., § 171 Rn. 2;… Rohe in Wieczorek/Schütze, ZPO, 4. Aufl., § 171 Rn. 2; vgl. zu § 173 ZPO aF: BGH, Beschluss vom 10. Juli 1972 - AnwZ(Brfg) 26/71, MDR 1972, 946).
  • OLG Köln, 24.06.2013 - 2 Ws 264/13

    Unverwertbarkeit eines Geständnisses bei vorausgegangenem Versprechen eines …

    Dem Tatgericht steht bei der Prognoseentscheidung über den hinreichenden Tatverdacht gemäß § 203 StPO ein nicht unerheblicher Beurteilungsspielraum zu (OLG Düsseldorf, Beschluss v. 29.03.2012 - III-3- Ws 28-32/12, zitiert nach juris; OLG Nürnberg NJW 2010, 3729; vgl. auch BGH NJW 2000, 2672, 2673; BVerfG NJW 2002, 2859, 2860).
  • OLG Dresden, 26.06.2013 - 1 U 1080/11

    Auftragnehmer unterschreibt Protokoll nicht: Abnahme trotzdem wirksam!

    Diese Vollmacht kann sich aus einer Einzelvollmacht ergeben, aber auch in einer Vollmacht für einen weiter gehenden Geschäftskreis enthalten sein (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010, Az.: 5 U 89/09; OLG Köln, Beschluss 10.01.2005, Az.: 6 W 117/04;… Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 171 Rn. 3).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,19724
OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09 (https://dejure.org/2010,19724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.02.2010 - 5 U 89/09 (https://dejure.org/2010,19724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Februar 2010 - 5 U 89/09 (https://dejure.org/2010,19724)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Zur Frage der Nichtigkeit von Hauptversammlungsbeschlüssen einer AG

  • rechtsportal.de

    AktG § 241 Nr. 1; AktG § 121 Abs. 3 S. 2
    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage eines ausgeschiedenen Aktionärs mangels Begründetheit der geltend gemachten Einladungsmängel

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung der Nichtigkeitsklage eines ausgeschiedenen Aktionärs mangels Begründetheit der geltend gemachten Einladungsmängel

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aktienrecht, Hauptversammlung, Nichtigkeitsgründe, Schadensersatzklagen, Squeeze-out, Teilnahmerechte

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • OLG Frankfurt, 16.02.2009 - 5 W 38/08

    Aktienrecht: Freigabeverfahren für die Handelsregistereintragung angefochtener …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Rn. 18 Durch Beschluss vom 16.02.2009 (Az.: 5 W 38/08) - auf den Bezug genommen wird - hat der Senat die hiergegen eingelegten Beschwerden zurückgewiesen.

    Rn. 44 Die informatorisch beigezogene Akte 5 W 38/08 OLG Frankfurt am Main ist Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen.

    Ergänzend nimmt der Senat auf die Beschlussgründe vom 16.2.2009 (Az. 5 W 38/08) Bezug.

  • BGH, 09.10.2006 - II ZR 46/05

    Zur Befugnis des Klägers zur Fortsetzung einer aktienrechtlichen Anfechtungsklage …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Rn. 48 Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 300 = NZG 2007, 26 f; BGHZ 169, 122) ist ein Aktionär analog § 265 Abs. 2 ZPO zur Fortführung seiner Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage befugt, sofern er daran noch ein rechtliches Interesse hat.

    Rn. 68 Nachdem der Kläger zu 6) jedenfalls mit der Eintragung des hier streitgegenständlichen Übertragungsbeschlusses seine Aktionärsstellung bei der Beklagten verloren hat und ihm nach Ausscheiden aus der Gesellschaft ein rechtliches Interesse zur Vernichtung einer beschlossenen Satzungsänderung nicht mehr zur Seite stünde (BGH NJW 2007, 300 - Juris Rn 27;… Senat Urt. v. 17.11.2009 - 5 U 116/08 - dort: S. 8), weil die Unwirksamkeit einer Satzungsänderung keine Auswirkung auf die dem Kläger zu 6) zustehende Barabfindung oder sonstige Vermögensinteressen des Klägers hätte, ist erst recht ein solches rechtliches Interesse (nach Ausscheiden des Klägers zu 6)) im Rahmen einer - wie hier - allenfalls in Betracht kommenden allgemeinen Feststellungsklage im Sinne von § 256 ZPO (…vgl. Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 249 Rdnr. 6 m. N.) zu verneinen, jedenfalls nicht hinreichend dargetan.

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Rn. 66 Die Voraussetzungen des § 533 ZPO für eine Zulassung der Klageänderung in der Berufungsinstanz - wie hier: einer nachträglichen Klagehäufung (…Zöller-Greger, ZPO, 27. Aufl., § 263 Rn 2 m. N.; BGH NJW 1985, 1841(1842]) - liegen indes nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 15.10.2008 - 20 U 19/07

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Berichtspflichten des Vorstands über …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Soweit nämlich der Kläger zu 6) geltend machen will, die Einberufung habe gegen die seinerzeit geltende Satzung der Beklagten verstoßen, weil die Einladung/Einberufung zur Hauptversammlung vom 28.06.2006 (Seite 5 der Berufungsbegründung) im Hinblick auf das Inkrafttreten des UMAG am 01.11.2005 - vermeintlich satzungswidrig - nebeneinander zwei Möglichkeiten für die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung bezeichnete, nämlich die Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung und die Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes (Depotbanknachweis), greift dies nicht durch; denn nach verbreiteter Rechtsansicht und der Rechtsprechung des Senats stehen seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung die Altsatzung mit einem etwaigen statuarischen Hinterlegungserfordernis und die Nachweismöglichkeit gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG n.F. nebeneinander (…z. B. Senat, Urt. v. 10.6.2008, 5 U 134/07, Juris Orientierungssatz und Rn 26;… Urt. v. 13.1.2009, 5 U 13/08 - Juris Orientierungssatz und Rn 17 f; OLG Stuttgart, Urt. v. 15.10.2008, 20 U 19/07 - Juris Rn 76; OLG München, AG 2008, 508 - Juris Rn 8; Kiefner/Zetsche, ZIP 2006, 551 - Bl. 1213).
  • OLG Frankfurt, 13.01.2009 - 5 U 13/08

    Nichtigkeitsklage: Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Soweit nämlich der Kläger zu 6) geltend machen will, die Einberufung habe gegen die seinerzeit geltende Satzung der Beklagten verstoßen, weil die Einladung/Einberufung zur Hauptversammlung vom 28.06.2006 (Seite 5 der Berufungsbegründung) im Hinblick auf das Inkrafttreten des UMAG am 01.11.2005 - vermeintlich satzungswidrig - nebeneinander zwei Möglichkeiten für die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung bezeichnete, nämlich die Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung und die Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes (Depotbanknachweis), greift dies nicht durch; denn nach verbreiteter Rechtsansicht und der Rechtsprechung des Senats stehen seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung die Altsatzung mit einem etwaigen statuarischen Hinterlegungserfordernis und die Nachweismöglichkeit gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG n.F. nebeneinander (…z. B. Senat, Urt. v. 10.6.2008, 5 U 134/07, Juris Orientierungssatz und Rn 26; Urt. v. 13.1.2009, 5 U 13/08 - Juris Orientierungssatz und Rn 17 f;… OLG Stuttgart, Urt. v. 15.10.2008, 20 U 19/07 - Juris Rn 76; OLG München, AG 2008, 508 - Juris Rn 8; Kiefner/Zetsche, ZIP 2006, 551 - Bl. 1213).
  • OLG Frankfurt, 17.11.2009 - 5 U 116/08

    Aktiengesellschaft: Rechtsschutzbedürfnis des außenstehenden Aktionärs bei …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Rn. 68 Nachdem der Kläger zu 6) jedenfalls mit der Eintragung des hier streitgegenständlichen Übertragungsbeschlusses seine Aktionärsstellung bei der Beklagten verloren hat und ihm nach Ausscheiden aus der Gesellschaft ein rechtliches Interesse zur Vernichtung einer beschlossenen Satzungsänderung nicht mehr zur Seite stünde (BGH NJW 2007, 300 - Juris Rn 27; Senat Urt. v. 17.11.2009 - 5 U 116/08 - dort: S. 8), weil die Unwirksamkeit einer Satzungsänderung keine Auswirkung auf die dem Kläger zu 6) zustehende Barabfindung oder sonstige Vermögensinteressen des Klägers hätte, ist erst recht ein solches rechtliches Interesse (nach Ausscheiden des Klägers zu 6)) im Rahmen einer - wie hier - allenfalls in Betracht kommenden allgemeinen Feststellungsklage im Sinne von § 256 ZPO (…vgl. Hüffer, AktG, 8. Aufl., § 249 Rdnr. 6 m. N.) zu verneinen, jedenfalls nicht hinreichend dargetan.
  • OLG München, 17.01.2008 - 7 U 2358/07

    Aktiengesellschaft: Geltung der Record Date-Regelung neben der Satzungsregelung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Soweit nämlich der Kläger zu 6) geltend machen will, die Einberufung habe gegen die seinerzeit geltende Satzung der Beklagten verstoßen, weil die Einladung/Einberufung zur Hauptversammlung vom 28.06.2006 (Seite 5 der Berufungsbegründung) im Hinblick auf das Inkrafttreten des UMAG am 01.11.2005 - vermeintlich satzungswidrig - nebeneinander zwei Möglichkeiten für die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung bezeichnete, nämlich die Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung und die Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes (Depotbanknachweis), greift dies nicht durch; denn nach verbreiteter Rechtsansicht und der Rechtsprechung des Senats stehen seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung die Altsatzung mit einem etwaigen statuarischen Hinterlegungserfordernis und die Nachweismöglichkeit gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG n.F. nebeneinander (…z. B. Senat, Urt. v. 10.6.2008, 5 U 134/07, Juris Orientierungssatz und Rn 26;… Urt. v. 13.1.2009, 5 U 13/08 - Juris Orientierungssatz und Rn 17 f;… OLG Stuttgart, Urt. v. 15.10.2008, 20 U 19/07 - Juris Rn 76; OLG München, AG 2008, 508 - Juris Rn 8; Kiefner/Zetsche, ZIP 2006, 551 - Bl. 1213).
  • OLG Frankfurt, 10.06.2008 - 5 U 134/07

    Hauptversammlung der Aktiengesellschaft: Einberufungsmangel wegen falscher Angabe …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Soweit nämlich der Kläger zu 6) geltend machen will, die Einberufung habe gegen die seinerzeit geltende Satzung der Beklagten verstoßen, weil die Einladung/Einberufung zur Hauptversammlung vom 28.06.2006 (Seite 5 der Berufungsbegründung) im Hinblick auf das Inkrafttreten des UMAG am 01.11.2005 - vermeintlich satzungswidrig - nebeneinander zwei Möglichkeiten für die Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung bezeichnete, nämlich die Teilnahmeberechtigung durch Hinterlegung und die Teilnahmeberechtigung durch Nachweis des Anteilsbesitzes (Depotbanknachweis), greift dies nicht durch; denn nach verbreiteter Rechtsansicht und der Rechtsprechung des Senats stehen seit Inkrafttreten der gesetzlichen Neuregelung zur Teilnahmeberechtigung an der Hauptversammlung die Altsatzung mit einem etwaigen statuarischen Hinterlegungserfordernis und die Nachweismöglichkeit gemäß § 123 Abs. 3 Satz 2 AktG n.F. nebeneinander (z. B. Senat, Urt. v. 10.6.2008, 5 U 134/07, Juris Orientierungssatz und Rn 26;… Urt. v. 13.1.2009, 5 U 13/08 - Juris Orientierungssatz und Rn 17 f;… OLG Stuttgart, Urt. v. 15.10.2008, 20 U 19/07 - Juris Rn 76; OLG München, AG 2008, 508 - Juris Rn 8; Kiefner/Zetsche, ZIP 2006, 551 - Bl. 1213).
  • BGH, 20.09.2006 - IV ZR 304/04

    Verfassungswidrigkeit des Ruhens von Zusatzversorgungsansprüchen von …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.02.2010 - 5 U 89/09
    Rn. 48 Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 2007, 300 = NZG 2007, 26 f; BGHZ 169, 122) ist ein Aktionär analog § 265 Abs. 2 ZPO zur Fortführung seiner Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage befugt, sofern er daran noch ein rechtliches Interesse hat.
  • OLG Frankfurt, 20.04.2010 - 5 U 65/07

    Aktienrechtliche Anfechtungs-/Nichtigkeitsklage: Rechtsschutzbedürfnis nach dem …

    Denn nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 9.02.2010 - 5 U 89/09, dort S. 16) kann Schadensersatz grundsätzlich nicht in Form der Rückgängigmachung der inzwischen stattgefundenen Ausgliederung verlangt werden, weil Schuldnerin des Schadensersatzanspruches nicht der Hauptaktionär, sondern die Gesellschaft ist.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 09.11.2011 - 5 U 89/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22156
OLG Köln, 09.11.2011 - 5 U 89/09 (https://dejure.org/2011,22156)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.11.2011 - 5 U 89/09 (https://dejure.org/2011,22156)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. November 2011 - 5 U 89/09 (https://dejure.org/2011,22156)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anforderungen an die Überwachung eines intubierten Patienten

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