Rechtsprechung
| VGH Hessen, 18.05.1988 - 5 UE 2282/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 716 ZPO, § 718 Abs 1 ZPO, § 120 Abs 2 VwGO, § 167 Abs 1 S 1 VwGO, § 101 Abs 1 VwGO
Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit des erstinstanzlichen Urteils - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
ZPO § 718
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 24.06.1986 - IV/2 E 2206/83
- VGH Hessen, 18.05.1988 - 5 UE 2282/86
- VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2282/86
Papierfundstellen
- ESVGH 39, 228 (Ls.)
- NVwZ 1990, 275
Wird zitiert von ... (8)
- VG Mainz, 11.01.2018 - 1 K 577/17
Unterlassungsklage südkoreanischer Freikirche gescheitert
Bei klageabweisenden Urteilen, die nur hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar sind, findet § 708 Nr. 11 Alt. 2 ZPO zumindest entsprechende Anwendung, unabhängig von der Natur des in der Hauptsache geltend gemachten Klageanspruchs (vgl. HessVGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 5 UE 2282/86 -, NVwZ 1990, 275 [276];… eingehend Pietzner/Möller, in: Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, 33. EL Juni 2017, § 167, Rn. 140 f.). - OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 L 87/00
Abänderung; Berufungsverfahren; Rechtsmittelverfahren; schlicht-hoheitliches …
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass Aussprüche zur vorläufigen Vollstreckbarkeit von Urteilen auch im Verwaltungsprozess im Berufungsverfahren in Anwendung der genannten Vorschrift grundsätzlich einer Vorabentscheidung zugänglich sind (vgl. BVerwG, B. v. 28.8.1974 - VII B 60.74 - Buchholz 310 Nr. 5 zu § 167 VwGO; Hess. VGH, Urt. v. 18.5.1988 - 5 UE 2282/86 - NVwZ 1990, 275;… Pietzner, a.a.O., Rdnr. 147 zu § 167 m.w.N.). - VGH Baden-Württemberg, 07.11.2003 - 14 S 730/03
Festsetzung des Benutzungsentgelts für Rettungsdienste - gerichtliche Überprüfung …
Nach Rücknahme der Klage bezüglich des Antrags des Klägers, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 16.11.2001 - 4 K 844/01 - hinsichtlich der Kostenentscheidung für vorläufig vollstreckbar zu erklären (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.05.1993 - 9 S 2812/92 -, NVwZ-RR 1994, 472; Beschluss vom 19.07.1995 - 5 S 348/94 -, NVwZ-RR 1996, 542; Hess. VGH, Beschluss vom 18.05.1988, NVwZ 1990, 275), wird das Verfahren insoweit eingestellt (§ 92 Abs. 3 VwGO).
- VGH Baden-Württemberg, 13.05.1993 - 9 S 2812/92
Nachholung der vorläufigen Vollstreckbarkeit der Kostenentscheidung des …
Die Dispositionsbefugnis der Beteiligten hierüber nach § 101 Abs. 2 VwGO wird durch § 718 Abs. 1 ZPO nicht ausgeschlossen, auch wenn es darin heißt, daß in der Berufungsinstanz über die vorläufige Vollstreckbarkeit "vorab zu verhandeln und zu entscheiden" ist, denn der maßgebliche Regelungsgehalt liegt in der Weisung des Gesetzes an das Berufungsgericht, den Antrag "vorab" zu behandeln; auch wäre es nicht einsichtig, wenn über die Berufung als solche einverständlich im schriftlichen Verfahren entschieden werden könnte, nicht hingegen über die vorläufige Vollstreckbarkeit als bloßen Annex zur Sachentscheidung (vgl. OVG Münster, Urteil vom 12.3.1979, OVGE 34, 85; HessVGH, Urteil vom 18.5.1988, NVwZ 1990, 275;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., RdNr. 7; a.A. noch HessVGH, Urteil vom 5.11.1986, NVwZ 1987, 517).Dieser Rechtsauffassung schließt sich der erkennende Senat an (OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.4.1969, NJW 1969, 1910 m.z.w.N.; HessVGH, Urteil vom 18.5.1988, a.a.O.; OLG Frankfurt, Beschluß vom 4.1.1990, FamRZ 1990, 539, 540; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 716 RdNr. 1 und § 718 RdNrn.
- VGH Hessen, 19.09.1989 - 2 S 576/89
Vorläufige Vollstreckbarkeit eines Urteils auf Unterlassung schlicht-hoheitlicher …
Diese Bestimmung ist gemäß § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO im Verwaltungsprozeß entsprechend anzuwenden (BVerwG, Beschluß vom 28. August 1974, Buchholz 310, Nr. 5 zu § 167 VwGO; Hess. VGH, Teilurteile vom 5. November 1986, NVwZ 87, 517, und vom 18. Mai 1988 - 5 UE 2282/86 -, DÖV 89, 40 ). - OVG Sachsen, 04.11.2015 - 5 A 759/10
Vorläufige Vollstreckbarkeit; Berichtigung; Ergänzung des Urteils; Unterlassene …
Rn. 6 Liegt eine offenkundige Unrichtigkeit nicht vor, ist in Fällen, in denen über die vorläufige Vollstreckbarkeit nicht (vollständig) entschieden ist, ein Antrag auf Ergänzung des Urteils gem. § 167 Abs. 1 Satz 1 VwGO, § 716 ZPO i. V. m. § 120 VwGO (der § 321 ZPO im Verwaltungsprozess ersetzt) zu stellen (HessVGH, Urt. v. 18. Mai 1988, NVwZ 1990, 275, 276;… BGH, Beschl. v. 25. August 1977 - V ZR 141/77 -, juris Rn. 2). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2010 - 14 A 7/10
Rechtliche Erwägungen für die Gleichbehandlung eines fehlenden Ausspruchs über …
Rn. 6 Vgl. OVG NRW, Teilurteil vom 12. März 1979 VI A 2777/78 -, OVGE 34, 85, und Hessischer VGH, Urteil vom 18. Mai 1988 - 5 UE 2282/86 -, NVwZ 1990, 275. - OVG Thüringen, 06.03.2002 - 1 ZKO 743/01
Recht der vertraglich vereinbarten Beteiligung an den aus einer Bauleitplanung …
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2282/86 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 24.06.1986 - IV/2 E 2206/83
- VGH Hessen, 18.05.1988 - 5 UE 2282/86
- VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2282/86
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1990, 440 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 02.12.1988 - 4 C 14.88
Zur Bemessung der Sondernutzungsgebühren für die Straßennutzung
Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2282/86
Beide Einwirkungsweisen können nach Dichte und Intensität des Straßenverkehrs und der Attraktivität des Warenangebotes unterschiedlich sein und müssen in die Tarifgestaltung einfließen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 f; Urteil vom 15. Juli 1988 - NVwZ 1989, 456; dazu eingehend: Schmidt, JuS 1989, 896 ff).Jede weitere Differenzierung würde den Verwaltungsaufwand der Beklagten unverhältnismäßig erhöhen und den Erfordernissen der Verwaltungspraktikabilität, wie sie der Gesetzgeber im Abgabenrecht allgemein vor Augen hat, entgegenlaufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 ) .
In diesem Zusammenhang ist auch die vorgenommene Pauschalierung und Typisierung der Tarifgestaltung nicht zu beanstanden, zumal die Satzung der Beklagten für atypische Fälle in ihrem § 13 eine Härteregelung enthält (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988, a.a.O.).
Denn maßgebend für die Tarifgestaltung ist - wie erwähnt - eine typisierende, an den Regelfall anknüpfende und die Besonderheiten atypischer Einzelfälle außer acht lassende generalisierende Betrachtung seitens des Ortsgesetzgebers, d.h. entscheidend ist allein der objektivierte wirtschaftliche Nutzen an den aufgestellten Warenautomaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - NVwZ 1989, 456 und Urteil vom 2. Dezember 1988 a.a.O.).
Ein Verstoß gegen das Äquivalenzprinzip (vgl. dazu näher BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 ) ist nicht ersichtlich, denn zwischen den Gebührensätzen für Warenautomaten und der von der öffentlichen Hand erbrachten Leistung - Hinnahme der Verkehrsraumbeeinträchtigung - besteht kein erkennbares Mißverhältnis.
Es darf nämlich nicht übersehen werden, daß ein Automatenaufsteller wirtschaftliche Interessen verfolgt (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 a.a.O.).
Der Ortsgesetzgeber ist aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht verpflichtet, bei der Gebührenhöhe nach dem jeweiligen Warensortiment (z.B. Kaugummi, Zigaretten, Süßigkeiten) zu differenzieren (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 a.a.O.).
In seinem Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 [558] - hat sich das Bundesverwaltungsgericht jedoch von dieser Entscheidung ausdrücklich distanziert, hat eine entsprechende Verallgemeinerung zurückgewiesen (vgl. auch Schmidt, JuS 1989, 899) und hat klargestellt, daß es in seinem früheren Urteil zu der Gleichbehandlung erst auf der Grundlage einer irrevisiblen Auslegung örtlichen Satzungsrechts durch das Berufungsgericht gekommen sei und auch der Beurteilungsmaßstab des § 8 Abs. 3 Satz 6 FStrG i.d.F. von 1974 noch nicht zur Verfügung gestanden habe.
- BVerwG, 15.07.1988 - 7 C 5.87
Zur Höhe der Sondernutzungsgebühren für mobile Verkaufswagen
Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2282/86
Das Bundesverwaltungsgericht hat aber in seinem Urteil vom 15. Juli 1988 - NVwZ 1989, 456 (457) zum Ausdruck gebracht, daß zwischen der nahezu gleichlautenden Regelung des § 8 Abs. 3 Satz 2 FStrG i.d.F. von 1953 und der Nachfolgevorschrift § 8 Abs. 3 Satz 6 FStrG i.d.F. von 1974 hinsichtlich der Berücksichtigung des wirtschaftlichen Interesses bei der Gebührengestaltung praktisch kein Unterschied besteht.Beide Einwirkungsweisen können nach Dichte und Intensität des Straßenverkehrs und der Attraktivität des Warenangebotes unterschiedlich sein und müssen in die Tarifgestaltung einfließen (BVerwG, Urteil vom 2. Dezember 1988 - NVwZ 1989, 557 f; Urteil vom 15. Juli 1988 - NVwZ 1989, 456; dazu eingehend: Schmidt, JuS 1989, 896 ff).
Denn maßgebend für die Tarifgestaltung ist - wie erwähnt - eine typisierende, an den Regelfall anknüpfende und die Besonderheiten atypischer Einzelfälle außer acht lassende generalisierende Betrachtung seitens des Ortsgesetzgebers, d.h. entscheidend ist allein der objektivierte wirtschaftliche Nutzen an den aufgestellten Warenautomaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Juli 1988 - NVwZ 1989, 456 …und Urteil vom 2. Dezember 1988 a.a.O.).
- BVerwG, 18.10.1974 - IV C 4.72
Anbringung eines Warenautomaten im Straßenraum vor dem eigenen Ladengeschäft …
Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2282/86
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung werden für erlaubnispflichtige Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - wie hier für die Anbringung von Warenautomaten im öffentlichen Straßenraum (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 1974 - NJW 1975, 357; HessVGH, Urteil vom 14. Dezember 1972 - ESVGH 23, 74 ) - Gebühren nach Maßgabe der Zweiten Verordnung zur Ausführung des Hessischen Straßengesetzes vom 1. Dezember 1964, GVBl. I S.204 - 2. AVHStrG - nebst dem dazugehörenden Gebührenverzeichnis erhoben, soweit die Satzung und ihr Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist, nichts anderes bestimmen. - BVerwG, 21.10.1970 - IV C 137.68
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Hessen, 07.02.1990 - 5 UE 2282/86
Zu dieser von der öffentlichen Hand gebotenen Leistung darf die Gebühr in keinem Mißverhältnis stehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. Oktober 1970 - DÖV 1971, 102 und 103).
- VGH Hessen, 24.02.1998 - 5 N 3469/94
Normenkontrolle einer Sondernutzungsgebührenregelung - Plakatanschlag an Bauzaun
Dies folgt aus dem Wesen dieser Gebühr und dem Äquivalenzprinzip, dessen Ausprägungen diese Kriterien sind (vgl. Urteil des Senats vom 7. Februar 1990 - 5 UE 2282/86 -, ZKF 1991, 38 = KStZ 1991, 75 = GemHH 1991, 155; Neumeyer, Das Hessische Straßengesetz, Stand: August 1994, § 18 Anm. 2.c).Das wirtschaftliche Interesse des Sondernutzers findet ebenfalls insofern Berücksichtigung, als davon auszugehen ist, daß es bei größeren Werbeflächen und länger andauernder Nutzung dieser Flächen höher zu bewerten ist (vgl. Urteil des Senats vom 7. Februar 1990, a.a.O.).
- VG Frankfurt/Main, 19.04.2007 - 6 E 1650/06
Sondernutzungsgebühr für einen Bauzaun anlässlich einer Baustelleneinrichtung
Als Benutzungsgebühr muss die Sondernutzungserlaubnis dem Äquivalenzprinzip entsprechen (HessVGH, Urteil vom 07.02.1990 - 5 UE 2282/86 VRS 81, 228), d.h. es muss ein Bezug zu der seitens der Verwaltung gewährten Leistung bestehen.
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