Rechtsprechung
| FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06 A (U) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Judicialis
UStG § 4 Nr. 9 Buchst. b; ; RL 77/388/EWG Art. 13 Teil B Buchst. f; ; FGO § 69 Abs. 2; ; FGO § 69 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Umsatzsteuer; Geldspielautomat; Richtlinienkonformität; Aussetzung der Vollziehung - Vereinbarkeit der Umsatzsteuer auf sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz [Geldautomaten] mit Gemeinschaftsrecht zweifelhaft
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umsatzsteuerpflicht der Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; Gemeinschaftsrechtkonformität von § 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG); Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes im finanzgerichtlichen Verfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Vereinbarkeit der Umsatzsteuer auf sonstige Glücksspiele mit Geldeinsatz (Geldautomaten) mit Gemeinschaftsrecht zweifelhaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ebnerstolz.de (Kurzinformation)
Umsatzsteuerpflicht von Umsätzen aus Betrieb von Geldspielautomaten gemeinschaftswidrig?
Verfahrensgang
- FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06 A (U)
- BFH, 09.08.2007 - V B 96/07
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 12.05.2005 - C-452/03
RAL (Channel Islands) u.a. - Mehrwertsteuer - Sechste Richtlinie - Artikel 9 …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Das vom Antragsgegner angeführte Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 12.05.2005, Rs. C-452/03, (RAL (Channel Islands) u.a.), Umsatzsteuer-Rundschau (UR) 2005, 443 sei hier nicht einschlägig, da der EuGH zum einen nur über den Ort der Leistung zu befinden gehabt habe und zum anderen Vermietungs- und nicht Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielgeräten durch Endverbraucher Gegenstand des Rechtsstreits gewesen seien.Auch der EuGH habe im Urteil vom 12.05.2005, Rs. C-452/03 (RAL), a.a.O., die Steuerpflicht von Spielhallenumsätzen mit Geldspielgeräten nicht in Frage gestellt.
Zu beachten ist auch, dass nach der bisherigen Rechtsprechung des EuGH eine Befugnis der Mitgliedsstaaten zur Besteuerung jedenfalls der Umsätze aus Geldspielautomaten abgeleitet werden kann (vgl. zuletzt EuGH, Urteil vom 12.05.2005, Rs. C-452/03, (RAL (Channel Islands) u.a.), UR 2005, 443).
- EuGH, 17.02.2005 - C-453/02
DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Für den Fall, dass § 4 Nr. 9 Buchst.b UStG n.F. mit Art. 13 Teil B Buchst.f der 6. EG-RL unvereinbar ist, könnte sich die Antragstellerin unmittelbar auf die Richtlinienbestimmung in dem Sinne berufen, dass § 4 Nr. 9 Buchst.b UStG keine Anwendung findet (BFH, Urteil vom 12.05.2005, V R 7/02, BStBl. II 2005, 617 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 17.02.2005, Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 (Linneweber, Akritidis), Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2005, 194).Gegen die vom deutschen Gesetzgeber angenommene weitestgehende Befugnis, - in den Grenzen des Neutralitätsgrundsatzes - Art und Umfang der Steuerbefreiung für die erfassten Glücksspiele eigenständig zu bestimmen und danach sämtliche sonstigen Glücksspiele mit Geldeinsatz mit Ausnahme der Wetten und Lotterien, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen, als festgelegte Formen des Glücksspiels mit Umsatzsteuer belegen zu können (vgl. Begründung der Bundesregierung zur Änderung des § 4 Nr. 9 Buchst.b UStG, Bundestagsdrucksache 16/634), könnten auch die Ausführungen des Generalanwalts Jacobs beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in seinen Schlussanträgen vom 03.03.1994 in der Rechtssache Glawe, Rs. C-38/93, (Sammlung der Rechtsprechung 1994, Seite I-01679), dort Randnummer 10, und der Generalanwältin Stix-Hackl in ihren Schlussanträgen vom 08.07.2004 in den Rechtssachen Linneweber und Akritidis, Rs. C-453/02, Rs. C-462/02, (Sammlung der Rechtsprechung 2005, Seite I-01131), dort Randnummer 42 ff. sprechen.
- BFH, 12.05.2005 - V R 7/02
Umsatzsteuerbefreiung für Umsätze aus dem Betrieb von Geldspielautomaten
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Für den Fall, dass § 4 Nr. 9 Buchst.b UStG n.F. mit Art. 13 Teil B Buchst.f der 6. EG-RL unvereinbar ist, könnte sich die Antragstellerin unmittelbar auf die Richtlinienbestimmung in dem Sinne berufen, dass § 4 Nr. 9 Buchst.b UStG keine Anwendung findet (BFH, Urteil vom 12.05.2005, V R 7/02, BStBl. II 2005, 617 im Anschluss an EuGH, Urteil vom 17.02.2005, Rs. C-453/02 und Rs. C-462/02 (Linneweber, Akritidis), Umsatzsteuer-Rundschau -UR- 2005, 194).
- BFH, 13.07.1994 - I B 53/94
Vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung bei Nichterfassung von …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13.07.1994, I B 53/94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 65;… vom 22.09.1993, V B 113/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 281 …und vom 04.04.1996, V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795 m.w.N.). - BFH, 30.06.1967 - III B 21/66
Auslegung eines unterschiedlich bezeichneten Schriftstückes - Bezeichnung eines …
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Dabei ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH, Beschlüsse vom 30.06.1967, III B 21/66, BStBl. III 1967, 533;… vom 10.10.1988, VIII S 25/83, BFH/NV 1989, 314). - BFH, 22.09.1993 - V B 113/93
Objektive Beweislast für Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13.07.1994, I B 53/94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 65; vom 22.09.1993, V B 113/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 281 …und vom 04.04.1996, V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795 m.w.N.). - BFH, 04.04.1996 - V S 1/96
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Ernstliche Zweifel bestehen, wenn bei der im Aussetzungsverfahren gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage auf Grund präsenter Beweismittel und des unstreitigen Sachverhalts erkennbar wird, dass aus gewichtigen Gründen Unsicherheit oder Unentschiedenheit in der Beurteilung von Rechtsfragen oder Unklarheit in der Beurteilung von Tatfragen besteht und sich bei abschließender Klärung dieser Fragen der Verwaltungsakt als rechtswidrig erweisen könnte (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 13.07.1994, I B 53/94, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1996, 65;… vom 22.09.1993, V B 113/93, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -BFH/NV- 1994, 281 und vom 04.04.1996, V S 1/96, V B 6/96, BFH/NV 1996, 795 m.w.N.). - Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-498/99
Town & County Factors
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
In ihren Schlussanträgen vom 27.09.2001 in der Rechtssache Town & County, Rs. C-498/99, (Sammlung der Rechtsprechung 2002, Seite I-07173), dort Randnummer 69, grenzt die Generalanwältin insoweit ein , als sie ausführt, dass es den Mitgliedsstaaten möglich sei, bestimmte Formen des Glücksspiels, die sich dafür von ihrer Struktur her eignen, doch mit der Mehrwertsteuer zu belegen. - BFH, 10.10.1988 - VIII S 25/83
Anforderungen an die Aussetzung der Vollziehung des Gewinnfeststellungsbescheids
Auszug aus FG Düsseldorf, 27.03.2007 - 5 V 4521/06
Dabei ist es nicht erforderlich, dass die für die Rechtswidrigkeit sprechenden Gründe überwiegen (BFH, Beschlüsse vom 30.06.1967, III B 21/66, BStBl. III 1967, 533; vom 10.10.1988, VIII S 25/83, BFH/NV 1989, 314).
- BFH, 30.10.2007 - V B 170/07
Ernstliche Zweifel an Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz
Dagegen habe das FG Düsseldorf in seinem Beschluss vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U) (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2007, 455) jedoch als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob die Vorschrift europarechtskonform sei.Das Für und Wider hat das FG insbesondere auch unter Verweis auf den Beschluss des FG Düsseldorf in UR 2007, 455 dargelegt (die Richtlinienkonformität bejahen: Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, BTDrucks 15/5558; Gegenäußerung der Bundesregierung, BTDrucks 15/5812; Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung, BTDrucks 16/634, 11, Begründung II. Besonderer Teil, zu Art. 2; Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung, BTDrucks 16/634; Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, BTDrucks 16/749, zu den Nummern 5 bis 7; Klenk in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 9 Rz 133.2 a.E.; Huschens in Vogel/Schwarz, UStG, § 4 Nr. 9 Rz 14 und 15 j; Dziadkowski, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2006, 685, 688; derselbe, der Umsatz-Steuer-Berater --UStB-- 2007, 16; Jahndorf/Oellerich, UR 2007, 457.
Dies genügt für die Annahme ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (vgl. Birkenfeld in HHSp, § 69 FGO Rz 311, sowie Korf, IStR 2007, 519 - Anm. zum Beschluss des FG Düsseldorf vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U)).
- BFH, 09.08.2007 - V B 96/07
Umsatzbesteuerung sonstiger Glücksspiele mit Geldeinsatz
Der Antrag hatte Erfolg (Beschluss vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U), Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2007, 455).den Beschluss des FG Düsseldorf vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U) aufzuheben und den Antrag abzulehnen.
- BFH, 21.09.2007 - V B 169/07
Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit …
Dagegen habe das FG Düsseldorf es in seinem Beschluss vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U) (Umsatzsteuer-Rundschau --UR-- 2007, 455) jedoch als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob die Vorschrift europarechtskonform sei.Das Für und Wider hat das FG insbesondere auch unter Verweis auf den Beschluss des FG Düsseldorf in UR 2007, 455 dargelegt (die Richtlinienkonformität bejahen: Entwurf eines Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, BTDrucks 15/5558, Gegenäußerung der Bundesregierung, BTDrucks 15/5812; Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung, BTDrucks 16/634, 11, Begründung II. Besonderer Teil, zu Art. 2; Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltung, BTDrucks 16/634, Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates, BTDrucks 16/749, zu den Nummern 5 bis 7; Klenk in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 4 Nr. 9 Rz 133.2, a.E.; Huschens in Vogel/Schwarz, UStG, § 4 Nr. 9 Rz 14 und 15j; Dziadkowski, Internationales Steuerrecht --IStR-- 2006, 685, 688; derselbe, Der Umsatz-Steuer-Berater --UStB-- 2007, 16; Jahndorf/Oellerich, UR 2007, 457.
Dies genügt für die Annahme ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (vgl. Birkenfeld in HHSp, § 69 FGO Rz 311, sowie Korf, IStR 2007, 519 - Anm. zum Beschluss des FG Düsseldorf vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U)).
- FG Niedersachsen, 17.07.2007 - 5 V 230/07
Vereinbarkeit der Neufassung des § 4 Nr. 9 Buchst. b Umsatzsteuergesetz (UStG) …
Dagegen hat die Antragstellerin den vorliegenden Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) an das Gericht gestellt, den sie im wesentlichen mit dem AdV-Beschluss des FG Düsseldorf vom 27.03.2007 (5 V 4521/06 A (U), UR 2007, 455) begründete.Während der 16. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts im AdV-Verfahren keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Neuregelung geäußert hat (Beschluss vom 22.05.2007 16 V 137/07 n.v.), hat es das Finanzgericht Düsseldorf als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob § 4 Nr. 9 Buchst. 9 UStG n.F. europarechtskonform ist (Beschluss vom 27.03.2007 5 V 4521/06 A (U), UR 2007, 455 m. Anm. Jahndorf/Oellerich).
- BFH, 07.09.2007 - V B 97/07
Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit …
Dies genügt für die Annahme ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (vgl. Birkenfeld in HHSp, § 69 FGO Rz 311, sowie Korf, IStR 2007, 519 - Anm. zum Beschluss des FG Düsseldorf vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U)), ohne dass im Eilverfahren eine Vorabentscheidung des EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften einzuholen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1997 I B 108/97, BFHE 185, 30, BStBl II 1998, 558, m.w.N.). - FG Hamburg, 07.08.2007 - 7 V 78/07
Umsatzsteuer: Gemeinschaftsrechtliche Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen …
Nach diesen Grundsätzen ist Aussetzung der Vollziehung wegen ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides zu gewähren, da im Rahmen summarischer Prüfung die Rechtslage nicht eindeutig ist (vgl. auch FG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2007, 5 V 4521/06 A [U], UR 2007, 455).So könnte durch Einfügung des Wortes "sonstige" der Begriff "Glücksspiele mit Geldeinsatz" als ein Oberbegriff verstanden werden, der sämtliche "Formen" des Glücksspiels mit Geldeinsatz, beispielsweise Pferderennwetten, Hunderennwetten, Lotterien, Spiele an Geldspielautomaten, Karten-Glücksspiele oder Würfel-Glücksspiele, umfasst (vgl. Dziadkowski, UStB 2007, 16; Jahndorf/Oellerich, UR 2007, 457 [460];… so auch Weymüller in Hartmann/Metzenmacher, UStG, E § 4 Nr. 9 Rz. 214; FG Düsseldorf, Beschluss vom 27. März 2007, 5 V 4521/06 A [U], UR 2007, 455 [457]).
- BFH, 07.09.2007 - V B 95/07
Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit …
Dies genügt für die Annahme ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (vgl. Birkenfeld in HHSp, § 69 FGO Rz 311, sowie Korf, IStR 2007, 519 - Anm. zum Beschluss des FG Düsseldorf vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U)), ohne dass im Eilverfahren eine Vorabentscheidung des EuGH gemäß Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft einzuholen wäre (vgl. BFH-Beschluss vom 17. Dezember 1997 I B 108/97, BFHE 185, 30, BStBl II 1998, 558, m.w.N.). - BFH, 07.09.2007 - V B 119/07
Aussetzung der Vollziehung: Steuerbefreiung von sonstigen Glücksspielen mit …
Dies genügt für die Annahme ernstlicher Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes (vgl. Birkenfeld in HHSp, § 69 FGO Rz 311, sowie Korf, IStR 2007, 519 - Anm. zum Beschluss des FG Düsseldorf vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A(U)). - FG Niedersachsen, 13.07.2007 - 5 V 118/07
Umsatzsteuerfreiheit von Umsätzen aus dem Betrieb von Geldspielautomaten; …
Während der 16. Senat des Niedersächsischen Finanzgerichts im AdV-Verfahren keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Neuregelung geäußert hat (Beschluss vom 22.05.2007 16 V 137/07 n.v.), hat es das Finanzgericht Düsseldorf als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob § 4 Nr. 9 Buchst. 9 UStG n.F. europarechtskonform ist (Beschluss vom 27.03.2007 5 V 4521/06 A (U), UR 2007, 455 m. Anm. Jahndorf/Oellerich). - FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 77/08
Steuerbefreiung von unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätzen; …
Zwar haben das Finanzgericht Düsseldorf (Beschluss vom 27. März 2007 5 V 4521/06 A) und der BFH (Beschluss vom 9. August 2007 V B 96/07, BStBl. II 2007, 850) es als ernstlich zweifelhaft angesehen, ob § 4 Nr. 9 b) UStG in der derzeit gültigen Fassung gegen Art. 13 Teil B f) 6. EG-Richtlinie (bzw. Art. 135 Abs. 1 Buchstabe i) Mehrwertsteuersystemrichtlinie verstößt. - FG Niedersachsen, 14.04.2008 - 16 V 82/08
Gewährung der Aussetzung einer sofortigen Vollziehung gegen Sicherheitsleistung; …
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