Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 23.02.2015 - 5 W 106/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Zwangsvollstreckung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO §§ 887 Abs. 2, 891; BGB §§ 264, 257 Satz 2
Vollstreckung einer Freistellungsverpflichtung - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wie wird eine Freistellungsverpflichtung vollstreckt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Erfolgreiche Verteidigung gegen die Zwangsvollstreckung einer Freistellungsverpflichtung (IVR 2016, 16)
Verfahrensgang
- LG Bad Kreuznach, 17.11.2014 - 2 O 57/10
- OLG Koblenz, 23.02.2015 - 5 W 106/15
Papierfundstellen
- MDR 2015, 980
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.1995 - IX ZR 100/94
Rechte des Schuldners nach Anordnung der Ersatzvornahme durch den Gläubiger
Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2015 - 5 W 106/15
Daher war die Klägerin befugt, sich im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß § 887 ZPO (zur Anwendbarkeit der Vorschrift vgl. BGHZ 25, 1, 7;… Gruber in Münchner Kommentar, ZPO , 4. Aufl., § 887 Rn 4) zur Selbstvornahme dahin ermächtigen zu lassen, ihre Gläubigerin mit vom Beklagten vorzuschießenden Mitteln zu befriedigen (Gläubigerwahlbefugnis entsprechend § 264 Abs. 1 BGB , BGH NJW 1995, 3189, 3190). - BGH, 19.06.1957 - IV ZR 214/56
Nutznießung am Allodialvermögen
Auszug aus OLG Koblenz, 23.02.2015 - 5 W 106/15
Daher war die Klägerin befugt, sich im Wege der Zwangsvollstreckung gemäß § 887 ZPO (zur Anwendbarkeit der Vorschrift vgl. BGHZ 25, 1, 7;… Gruber in Münchner Kommentar, ZPO , 4. Aufl., § 887 Rn 4) zur Selbstvornahme dahin ermächtigen zu lassen, ihre Gläubigerin mit vom Beklagten vorzuschießenden Mitteln zu befriedigen (Gläubigerwahlbefugnis entsprechend § 264 Abs. 1 BGB , BGH NJW 1995, 3189, 3190).
- OLG Rostock, 03.08.2023 - 3 W 38/19
Vollstreckungsart bei Ziel der Lastenfreiheit eines Grundstücks
Rn. 29 Vielmehr kann der Anspruch auf Herstellung der Lastenfreiheit von eingetragenen Grundschulden gemäß § 887 ZPO durchgesetzt werden, jedenfalls wenn der zur Ablösung der Grundschuld erforderliche Betrag feststeht und der Grundschuldgläubiger zur Löschung der Grundschuld bereit ist oder hierzu gezwungen werden kann (…BGH, Urt. v. 21.02.1986, V ZR 226/84, BGHZ 97, 178; OLG Koblenz, Beschl. v. 23.02.2015 - 5 W 106/15, MDR 2015, 980; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 01.03.2005 - 5 W 18/05, MDR 2005, 1253; OLG Bremen, Beschl. v. 28.05.2014 - 4 UF 46/14, juris).
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