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Weitere Entscheidungen unten: KG, 01.02.2023 | OLG Saarbrücken, 27.02.2023

Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9416
OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,9416)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.04.2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,9416)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. April 2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,9416)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    ZPO § 3
    Streitwert; Verweigerung Auflassung; geringfügige Gegenforderung; Bauträgervertrag; Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag

  • baurechtsiegen.de

    Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 3
    Streitwert einer Klage auf Auflassung und Bewilligung der Eigentumsumschreibung bei nur noch geringer Restforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für Auflassungsklage im Bauträgervertrag? (IBR 2023, 386)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 770
  • MDR 2023, 977
  • NZBau 2023, 526
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OLG Karlsruhe, 17.01.2022 - 8 W 38/21

    Beschwerde gegen eine Streitwertfestsetzung Höhe des Streitwerts im Falle einer …

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23
    Vorzugswürdig ist allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017, Az: 6 W 56/17, Rn. 9; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2022, Az: 8 W 38/21, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12;… OLG Hamm BauR 2013, 995, Rn. 4, jeweils zit. nach juris).

    Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Zugang zu den Gerichten nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden darf und es mit der Bedeutung des Justizgewährungsanspruchs nicht vereinbar ist, wenn einer Partei dabei Kosten entstehen, die außer Verhältnis zu dem wirtschaftlichen Wert des Verfahrensgegenstandes stehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Januar 2022, Az: 8 W 38/21, Rn. 5, zit. nach juris).

  • OLG Köln, 20.09.2004 - 19 U 214/02

    Streitwert einer Auflassungsklage

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23
    Für diese Auffassung spricht, dass Einwendungen und Gegenrechte der Beklagtenseite bei der Wertberechnung ohne Einfluss zu bleiben haben (OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004, Az: 19 U 214/02, Rn. 2, zit. nach juris).
  • BGH, 14.06.2016 - IX ZR 72/14

    Streitwertbemessung: Berücksichtigung der den Sachwert deutlich unterschreitenden …

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23
    Doch ist in Fällen, in denen aufgrund der konkreten Umstände eindeutig zu erkennen ist, dass der wirtschaftliche Wert des Verfahrens für den Kläger weit unter dem sich aus § 6 ZPO ergebenden Streitwert liegt, schon von Verfassungs wegen die tatsächliche wirtschaftliche Bedeutung des Rechtsstreits für den Kläger bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Juni 2016, Az: IX ZR 72/14, Rn. 1, zit. nach juris).
  • OLG Hamm, 30.01.2013 - 12 W 37/12

    Streitwert einer Klage auf Auflassung eines Grundstücks

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23
    Vorzugswürdig ist allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017, Az: 6 W 56/17, Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022, Az: 8 W 38/21, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm BauR 2013, 995, Rn. 4, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Zweibrücken, 11.07.2017 - 6 W 56/17

    Streitwert einer Auflassungsklage: Verweigerung der Auflassung wegen einer …

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23
    Vorzugswürdig ist allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 11. Juli 2017, Az: 6 W 56/17, Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022, Az: 8 W 38/21, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12;… OLG Hamm BauR 2013, 995, Rn. 4, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 30.05.2014 - 22 U 139/13

    Verlangen nach Zustimmung zur Grundbucheintragung: Gegenstandswert?

    Auszug aus OLG Celle, 20.04.2023 - 5 W 15/23
    Vorzugswürdig ist allerdings die Auffassung, wonach zumindest in den Fällen, in welchen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen ist (OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017, Az: 6 W 56/17, Rn. 9; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022, Az: 8 W 38/21, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12;… OLG Hamm BauR 2013, 995, Rn. 4, jeweils zit. nach juris).
  • OLG Koblenz, 17.02.2025 - 3 W 53/25

    Streitwert für Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung

    Für die Bemessung des Streitwerts einer Klage auf Auflassung einer Eigentumswohnung ist in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis geringe Restforderung streitig ist nicht gemäß § 6 ZPO auf den Wert der Wohnung oder deren Kaufpreis abzustellen, sondern gemäß § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung (ebenso OLG Celle, Beschluss vom 20. April 2023 - 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17. Januar 2022 - 8 W 38/21, juris, Rn. 4; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 25. Januar 2019 - 3 W 5/19, ZMR 2019, 465, Rn. 4; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 30. Mai 2014 - I-22 U 139/13, BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30. Januar 2013 - 12 W 37/12, juris, Rn. 4;… andere Auffassung Münchener Kommentar/Wöstmann, ZPO, 7. Auflage 2025, § 3, Rn. 37 mwN; OLG Köln, Beschluss vom 20. September 2004 - 19 U 214/02, juris; OLG Hamm, Beschluss vom 2. September 2004 - 22 W 49/04, juris; OLG München vom 10. März 1997 - 28 W 2542/96, in NJW-RR 1998, 142;… vgl. zum Meinungsstand insgesamt Zöller-Herget, ZPO, 35. Auflage, § 3, Rn. 16.22 "Auflassung").

    Rn. 11 b) Nach anderer Auffassung ist zumindest in den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2023, 5 W 15/23, juris, Rn. 6; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 11.07.2017, 6 W 56/17 , juris, Rn. 9 ; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.01.2022, 8 W 38/21, juris, Rn. 4;… OLG Stuttgart ZMR 2019, 465, Rn. 4;… OLG Düsseldorf BauR 2015, 869, Rn. 12; OLG Hamm;… Beschluss vom 30.01.2013, 12 W 37/12, juris, Rn. 4).

  • OLG München, 03.07.2026 - 9 W 923/26

    Streitwert einer Klage auf Besitzeinräumung an einer Eigentumswohnung bei …

    Rn. 9 b. Der Senat folgt nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Justizgewährungsanspruchs letzterer Auffassung und schließt sich der zuletzt vom OLG Koblenz (…aaO) und dem OLG Celle (Beschluss vom 20.04.2023 - 5 W 15/23, NJW-RR 2023, 770) vertretenen Rechtsauffassung an.
  • OLG Karlsruhe, 06.12.2023 - 19 W 8/23

    Bemessung des Vergleichsmehrwerts bei einem Prozessvergleich im Zusammenhang mit …

    Rn. 13 Soweit zwischen den Parteien vor diesem Hintergrund auch die Folgefrage im Streit stand, unter welchen Voraussetzungen den Klägern der Besitz an der Wohnung einzuräumen war, hat das Landgericht zutreffend die wirtschaftliche Bedeutung der zwischen den Parteien vorrangig streitigen Punkte in Gestalt des anteiligen Kaufpreises von 40.330 EUR der Bemessung des Vergleichsmehrwerts zugrunde gelegt und nicht den vollständigen Kaufpreis (vgl. zum entsprechend niedrigeren Streitwert einer Auflassungsklage bei lediglich anteilig offener Restkaufpreiszahlung OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2023 - 5 W 15/23, juris Rn. 6; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 17.01.2022 - 8 W 38/21, juris Rn. 5, jew. mwN).
  • LG Schwerin, 10.07.2026 - 7 O 174/24

    Restwerklohn im Verhältnis zum Kaufpreis geringfügig: Streitwert?

    In den Fällen, in denen nur noch eine im Verhältnis zum Kaufpreis, bzw. zum Grundstückswert geringe Restforderung streitig ist und allein das Bestehen oder Nichtbestehen dieser Restforderung über die Erfolgsaussichten der Klage entscheidet, ist der Streitwert nach § 3 ZPO auf den Wert der streitigen Forderung zu begrenzen (OLG Koblenz, Beschluss vom 17.02.2025 - 3 W 53/25; OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2023 - 5 W 15/23; OLG Stuttgart, Beschluss vom 25.01.2019 - 3 W 5/19).
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Rechtsprechung
   KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2845
KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,2845)
KG, Entscheidung vom 01.02.2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,2845)
KG, Entscheidung vom 01. Februar 2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,2845)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Drittauskunft

    § 19 Abs 2 MarkenG, § 39 Abs 1 PostG, § 39 Abs 3 S 3 PostG, EGRL 48/2004, § 383 Abs 1 Nr 6 ZPO
    Auskunftsanspruch eines Markeninhabers gegen einen Postdienstleister auf Mitteilung von Name und Anschrift des Einlieferers einer Warensendung - Drittauskunft

  • rechtsportal.de

    Auskunftsansprüche des Inhabers eines Kennzeichens gegen einen Postdienstleister über Name und Anschrift des Einlieferers einer Warensendung

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Markenrecht: Keine Drittauskunft gegen Postdienstleister

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 616
  • GRUR-RR 2023, 260
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 18.01.2022 - C-261/20

    HOAI-Mindestsätze: Schlägt EU-Rechtswidrigkeit auf die Verträge durch?

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege findet ihre Grenzen an dem nach der innerstaatlichen Rechtstradition methodisch Erlaubten (vgl. EuGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - C-261/20 -, Rn. 28 - Thelen Technopark Berlin; BGH…, Urteil vom 3. November 2022 - VII ZR 724/21 -, Rn. 38, juris).

    Daher gestattet eine Bestimmung einer Richtlinie - selbst wenn sie klar, genau und unbedingt ist - es dem nationalen Gericht nicht, eine dieser Bestimmung entgegenstehende Bestimmung seines innerstaatlichen Rechts auszuschließen, wenn aufgrund dessen einer Privatperson - wie hier der Antragsgegnerin - eine zusätzliche Verpflichtung auferlegt würde (vgl. etwa aus neuerer Zeit EuGH, Urteil vom 18. Januar 2022 - C-261/20 -, Rn. 32 - Thelen Techno Park Berlin).

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

    Bankgeheimnis und Bundesdatenschutzgesetz hindern nicht die wirksame Abtretung …

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Rn. 21 Im Gegensatz zum "Bankgeheimnis", das lediglich einer vertraglichen Vereinbarung inter partes entspringt (vgl. BGH, Urteil vom 27. Februar 2007 - XI ZR 195/05 -, Rn. 17 f., juris), existiert im vorliegenden Fall eine eindeutige - gesetzliche, die verfassungsrechtliche Schutzpflicht des Art. 10 GG umsetzende - Regelung, unter welchen Voraussetzung eine Auskunft erteilt werden darf.
  • BGH, 21.10.2015 - I ZR 51/12

    EU-Grundrechtecharta Art. 8 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1, Art. 17, Art. 47 Satz 1, Art. …

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Rn. 17 Auch der Verweis der Antragstellerin auf die Entscheidungen des EuGH und des BGH in der Sache Coty Germany / Stadtsparkasse (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-580/13; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Davidoff Hot Water II) verhilft ihrem Antrag nicht zum Erfolg.
  • EuGH, 15.01.2014 - C-176/12

    Art. 27 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Recht auf …

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Rn. 19 Zwar muss ein nationales Gericht, bei dem ein Rechtsstreit ausschließlich zwischen Privatpersonen anhängig ist, bei der Anwendung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts, die zur Umsetzung der in einer Richtlinie vorgesehenen Verpflichtungen erlassen worden sind, das gesamte nationale Recht berücksichtigen und es so weit wie möglich anhand von Wortlaut und Zweck der Richtlinie auslegen, um zu einem Ergebnis zu gelangen, das mit dem von der Richtlinie verfolgten Ziel vereinbar ist (vgl. etwa EuGH Urteil vom 15. Januar 2014 - C-176/12 -, Rn. 38 - Association de médiation sociale).
  • EuGH, 16.07.2015 - C-580/13

    Coty Germany - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geistiges und gewerbliches …

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Rn. 17 Auch der Verweis der Antragstellerin auf die Entscheidungen des EuGH und des BGH in der Sache Coty Germany / Stadtsparkasse (EuGH, Urteil vom 16. Juli 2015 - C-580/13; BGH, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I ZR 51/12 - Davidoff Hot Water II) verhilft ihrem Antrag nicht zum Erfolg.
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88

    Fangschaltungen

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Das Postgeheimnis schützt auch den, der es für Straftaten oder andere rechtswidrige Handlungen missbraucht (BVerfG, Beschluss vom 25. März 1992 - 1 BvR 1430/88 -, Rn. 54, juris;… Hilgendorf, aaO., Rn. 83).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Popławski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in …

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Rn. 23 Zwar ist nach dem Grundsatz des Vorrangs des Unionsrechts das nationale Gericht, das im Rahmen seiner Zuständigkeit die Bestimmungen des Unionsrechts anzuwenden hat, verpflichtet, dann, wenn es eine nationale Regelung nicht den Anforderungen des Unionsrechts entsprechend auslegen kann, für die volle Wirksamkeit dieser Bestimmungen Sorge zu tragen, indem es erforderlichenfalls jede - auch spätere - entgegenstehende Bestimmung des nationalen Rechts aus eigener Entscheidungsbefugnis unangewandt lässt, ohne dass es die vorherige Beseitigung dieser Bestimmung auf gesetzgeberischem Weg oder durch irgendein anderes verfassungsrechtliches Verfahren beantragen oder abwarten müsste (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 24. Juni 2019 - C-573/17 -, Rn. 58, - Popławski).
  • BGH, 03.11.2022 - VII ZR 724/21

    Anwendbarkeit der Mindestsätze der HOAI im Verhältnis zwischen Privatpersonen

    Auszug aus KG, 01.02.2023 - 5 W 15/23
    Die Pflicht zur Verwirklichung des Richtlinienziels im Auslegungswege findet ihre Grenzen an dem nach der innerstaatlichen Rechtstradition methodisch Erlaubten (vgl. EuGH…, Urteil vom 18. Januar 2022 - C-261/20 -, Rn. 28 - Thelen Technopark Berlin; BGH, Urteil vom 3. November 2022 - VII ZR 724/21 -, Rn. 38, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,5473
OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,5473)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27.02.2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,5473)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 27. Februar 2023 - 5 W 15/23 (https://dejure.org/2023,5473)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,5473) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung des abgelehnten Richters …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 72; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55; Beschluss vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl. § 42 Rn. 6;… Stackmann, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 45 Rn. 2).
  • BVerfG, 05.04.1990 - 2 BvR 413/88

    Ausschluß eines Verfassungsrichters wegen wissenschaftlicher Befassung mit der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Maßgebend ist also nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493; Senat, Beschluss vom 24. April 2017 - 5 W 9/17 u. öfter; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30).
  • BGH, 17.12.2009 - III ZB 55/09

    Ablehnung eines Richters zur Erprobung wegen Besorgnis der Befangenheit bei einem …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Maßgebend ist also nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493; Senat, Beschluss vom 24. April 2017 - 5 W 9/17 u. öfter; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30).
  • BGH, 29.11.1995 - XII ZR 140/94

    Anforderungen an die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Soweit dies ausnahmsweise anders sein mag, wenn das Vorgehen des Richters rechtliche Vorgaben in einer Weise überschreitet, die den Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung vermittelt (vgl. BGH, Beschluss vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94, BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschluss vom 23. August 2005 - 5 W 237/05, OLGR Saarbrücken 2005, 881), kann davon hier weder in Bezug auf die einzelnen, vom Kläger gerügten Maßnahmen, noch aufgrund einer - stets gebotenen - Gesamtschau die Rede sein, wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung richtig ausführt und worauf der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweist.
  • BGH, 13.06.2018 - IV ZA 5/18

    Befangenheitsantrag zu verfahrensfremden Zwecken unzulässig

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 72; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55; Beschluss vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl. § 42 Rn. 6;… Stackmann, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 45 Rn. 2).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Rechtsmissbräuchlichkeit ist insbesondere anzunehmen, wenn durch die Ablehnung das Verfahren offensichtlich nur verschleppt oder mit ihm verfahrensfremde Zwecke verfolgt werden sollen (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 72; BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55; Beschluss vom 13. Juni 2018 - IV ZA 5/18, juris;… Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl. § 42 Rn. 6;… Stackmann, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 45 Rn. 2).
  • OLG Saarbrücken, 23.08.2005 - 5 W 237/05

    Zivilprozessrecht: Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Soweit dies ausnahmsweise anders sein mag, wenn das Vorgehen des Richters rechtliche Vorgaben in einer Weise überschreitet, die den Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung vermittelt (vgl. BGH…, Beschluss vom 29. November 1995 - XII ZR 140/94, BGHR ZPO § 42 Abs. 2 Rechtsauffassung 1; Senat, Beschluss vom 23. August 2005 - 5 W 237/05, OLGR Saarbrücken 2005, 881), kann davon hier weder in Bezug auf die einzelnen, vom Kläger gerügten Maßnahmen, noch aufgrund einer - stets gebotenen - Gesamtschau die Rede sein, wie das Landgericht in der angefochtenen Entscheidung richtig ausführt und worauf der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen vollumfänglich verweist.
  • OLG Köln, 31.07.2017 - 5 W 9/17

    Örtliche Zuständigkeit der Gerichte für die Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Maßgebend ist also nicht, ob der abgelehnte Richter wirklich befangen ist oder sich selbst für befangen hält, sondern allein, ob vom Standpunkt des Ablehnenden aus genügende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Betrachtung die Befürchtung wecken können, der betreffende Richter stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2009 - III ZB 55/09, NJW-RR 2010, 493; Senat, Beschluss vom 24. April 2017 - 5 W 9/17 u. öfter; vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. April 1990 - 2 BvR 413/88, BVerfGE 82, 30).
  • KG, 12.02.2019 - 5 W 1/19
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 27.02.2023 - 5 W 15/23
    Die beanstandeten Maßnahmen der abgelehnten Richterin - insbesondere: die Verweigerung der Verlegung des Verhandlungstermins, der Erlass eines klagabweisenden Versäumnisurteils und die Verlegung des Einspruchstermins auf Antrag des Gegners ohne vorherige Anhörung des Klägers - betreffen (vermeintliche) Verfahrensverstöße im Rahmen der Prozessleitung, die für sich genommen nicht befangenheitsrelevant sind, weil das Ablehnungsverfahren grundsätzlich kein Instrument der Fehler- und Verfahrenskontrolle ist (Senat, Beschluss vom 21. Mai 2012 - 5 W 64/12-34; Beschluss vom 5. März 2018 - 5 W 97/17; Beschluss vom 12. Februar 2019 - 5 W 1/19).
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