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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,38264
OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25 (https://dejure.org/2025,38264)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.10.2025 - 5 W 21/25 (https://dejure.org/2025,38264)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 (https://dejure.org/2025,38264)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 2247 BGB, § 2250 Abs 2 BGB, § 43a Abs 4 BRAO, § 78 Abs 2 FamFG, § 121 ZPO
    Voraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments; Versagung der VKH-Anwaltsbeiordnung aufgrund einer Interessenkollision

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2247, 2250 Abs. 2
    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines Drei-Zeugen-Testaments; Zeitpunkt der Feststellung der nahen Todesgefahr

  • erbrechtsiegen.de

    Wirksamkeit von einem Drei-Zeugen-Testament: Wann ist es ohne Notar gültig?

Besprechungen u.ä.

  • juris (Entscheidungsbesprechung)

    Wirksamkeitsvoraussetzungen bei Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen (jurisPR-FamR 8/2026 Anm. 1)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2026, 40
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.11.1951 - IV ZR 66/51

    Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Ist dies der Fall, bedarf es darüber hinaus keiner entsprechenden Überzeugung der bei der Testamentserrichtung als Zeugen mitwirkenden Personen (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 380; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; vgl. auch RG, Beschluss vom 6. März 1943 - VII (VIII) 125/42, RGZ 171, 27).

    Darüber hinaus genügt aber auch die bloße subjektive Besorgnis einer solchen Todesgefahr als Voraussetzung für die gültige Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 375 ff.; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; OLG Hamm, ErbR 2017, 348).

    Entscheidend ist lediglich, dass die Besorgnis bei allen Mitwirkenden - den drei Zeugen - tatsächlich vorhanden ist und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Umstände auch als gerechtfertigt angesehen werden kann (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 376; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 2250 Rn. 8).

    Auf die Einschätzung des Erblassers kommt es nicht an (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 378).

    Der nahen Todesgefahr steht die Gefahr des nahen Eintritts der dauernden Testierunfähigkeit gleich, wenn zu besorgen ist, dass sie voraussichtlich bis zum Ableben des Erblassers ununterbrochen oder allenfalls mit kurzer, die Möglichkeit der Testamentserrichtung nicht gewährleistender Unterbrechung fortdauern werde (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 375;… Kregel, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2250 Rn. 7;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 2250 Rn. 8).

    Zwar kann es im Einzelfall ein - in die Gesamtwürdigung einzustellendes - Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellen, wenn der Erblasser alsbald nach der Testamentserrichtung tatsächlich verstirbt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 375 f.; offenlassend OLG München, FamRZ 2009, 1945).

  • OLG Hamm, 10.02.2017 - 15 W 587/15

    Drei-Zeugen-Testament setzt Todesgefahr voraus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Darüber hinaus genügt aber auch die bloße subjektive Besorgnis einer solchen Todesgefahr als Voraussetzung für die gültige Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 375 ff.; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; OLG Hamm, ErbR 2017, 348).

    Rn. 10 Maßgeblicher Zeitpunkt für die Feststellung einer nahen Todesgefahr im Sinne des § 2250 Abs. 2 BGB ist derjenige, "in dem sich der Erblasser zur Errichtung eines Testaments entschließt" (so auch OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1. Leitsatz;… Kroiß, in: NK-BGB 6. Aufl., § 2250 Rn. 4;… Hoeren, in: HK-BGB 12. Aufl., § 2250 Rn. 3).

    Soweit verbreitet - etwas unscharf - formuliert wird, es sei auf die Sachlage zum Zeitpunkt der "Errichtung" des Nottestamentes abzustellen (OLG München, FamRZ 2016, 87; LG Freiburg (Breisgau), RPfleger 2003, 507; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782 unter Gründe II.;… aus der Lit. etwa Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2250, Rn. 26;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2250 Rn. 8;… Bauermeister in: jurisPK-BGB 10. Aufl., § 2250 Rn. 5, Stand: 01.07.2023), besagt auch dies nur, dass es nicht darauf ankommen kann, dass dem Erblasser bereits zuvor ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung stand, um einen Notar für eine Testamentserrichtung hinzuzuziehen (OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1. Leitsatz;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl., § 2250 Rn. 5;… Litzenburger, in: B.OK-BGB 73. Ed. 1.2.2025, § 2250 Rn. 3).

    Denn der Erblasser ist - mit dem Risiko, dass eine weitere Verzögerung eine letztwillige Verfügung vereitelt - befugt, mit der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung beliebig zuzuwarten; er ist nicht gehalten, sich zu einer rechtzeitigen Testierung zu entschließen, um die Errichtung eines Testamentes vor einem Notar oder eines Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu ermöglichen (OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1783; LG Freiburg (Breisgau), RPfleger 2003, 507;… S. Kappler/T. Kappler, in: Erman, a.a.O., § 2250 Rn. 3).

    Hingegen wird dadurch, dass der Erblasser nur körperlich zu schwach ist, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475 = ErbStB 2025, 371 m. Anm. Esskandari und Bick; OLG Hamm, ErbR 2017, 348; OLG München, FamRZ 2016, 87; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968).

    Insoweit genügt es, dass die Erreichbarkeit eines Notars zwar erschwert, aber nicht ausgeschlossen ist (vgl. KG, FamRZ 2023, 803, 806; FamRZ 2016, 1966, 1968; OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, jeweils für einen Sonnabend).

  • OLG Saarbrücken, 04.02.2025 - 5 W 4/25

    Wirksamkeitvoraussetzungen für Nottestament vor drei Zeugen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Ist dies der Fall, bedarf es darüber hinaus keiner entsprechenden Überzeugung der bei der Testamentserrichtung als Zeugen mitwirkenden Personen (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 380; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; vgl. auch RG, Beschluss vom 6. März 1943 - VII (VIII) 125/42, RGZ 171, 27).

    Darüber hinaus genügt aber auch die bloße subjektive Besorgnis einer solchen Todesgefahr als Voraussetzung für die gültige Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 375 ff.; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; OLG Hamm, ErbR 2017, 348).

    Entscheidend ist lediglich, dass die Besorgnis bei allen Mitwirkenden - den drei Zeugen - tatsächlich vorhanden ist und vom Standpunkt ihres pflichtgemäßen Ermessens aus angesichts der objektiven Umstände auch als gerechtfertigt angesehen werden kann (BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 376; Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 2250 Rn. 8).

    Maßgebend hierfür ist, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des Notars oder des Bürgermeisters zu befürchten ist (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 59/11-11, juris; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968; OLG München FamRZ 2009, 1945).

    Hingegen wird dadurch, dass der Erblasser nur körperlich zu schwach ist, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475 = ErbStB 2025, 371 m. Anm. Esskandari und Bick; OLG Hamm, ErbR 2017, 348; OLG München, FamRZ 2016, 87; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968).

  • BGH, 21.01.1954 - IV ZR 175/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Auch bei der Errichtung eines Nottestaments vor drei Zeugen muss ungeachtet der Voraussetzungen des § 2250 Abs. 2 BGB weiter feststehen, dass der Erblasser die Vorgänge bei Errichtung der Urkunde in sich aufgenommen und gebilligt hat (im Anschluss an BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO).

    Außerdem muss feststehen, dass der Erblasser die Vorgänge bei Errichtung der Urkunde in sich aufgenommen und gebilligt hat (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO).

    Im Rahmen der Beweisführung ist das - wie hier - vor drei Zeugen errichtete Nottestament lediglich eine Privaturkunde, deren Beweiskraft sich nicht auf die sachliche Richtigkeit der schriftlichen Erklärung erstreckt (§ 416 ZPO) und die einer freien Würdigung des Gerichts unterliegt (BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO; BayObLGZ 1979, 232, 238;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2250 Rn. 1).

    Verbleibende Zweifel daran, dass die Niederschrift eine zuverlässige Wiedergabe der Erklärung des Erblassers enthält, gehen im Rahmen der Beweis- oder Feststellungslast zu Lasten desjenigen, der aus dem Testament Rechte für sich herleiten will (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO;… Kregel, in: BGB-RGRK 12. Aufl., § 2250 Rn. 12;… Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2249, Rn. 66;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2250 Rn. 19).

  • OLG München, 14.07.2009 - 31 Wx 141/08

    Wirksamkeitsvoraussetzungen eines sog. Drei-Zeugen-Testaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Maßgebend hierfür ist, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des Notars oder des Bürgermeisters zu befürchten ist (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 59/11-11, juris; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968; OLG München FamRZ 2009, 1945).

    Allein, dass der Erblasser wegen einer fortgeschrittenen und nicht heilbaren Erkrankung nur noch kurze Zeit zu leben hat, genügt nicht (OLG München, NJW 2010, 684, 686).

    An dieser Stelle ist die Situation nicht grundlegend anders, als in "größeren Städten mit mehreren Notaren" - bzw. Stadtstaaten -, für die allgemein angenommen werden kann, dass an einem Werktag zu den üblichen Bürozeiten ein Notar ohne Weiteres jedenfalls am nächsten, wenn nicht gar am Nachmittag des gleichen Werktages erreichbar sein dürfte und hätte beigezogen werden können (vgl. KG, FamRZ 2023, 803, 806; OLG München, FamRZ 2009, 1945, 1946;… Sticherling, in MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 2249 Rn. 5).

    Zwar kann es im Einzelfall ein - in die Gesamtwürdigung einzustellendes - Indiz für eine das Warten auf den Notar oder Bürgermeister nicht zulassende nahe Todesgefahr darstellen, wenn der Erblasser alsbald nach der Testamentserrichtung tatsächlich verstirbt (vgl. BGH, Urteil vom 15. November 1951 - IV ZR 66/51, BGHZ 3, 372, 375 f.; offenlassend OLG München, FamRZ 2009, 1945).

  • BayObLG, 20.07.1979 - BReg. 1 Z 119/78

    Voraussetzungen für die Aufhebung einer Sachentscheidung wegen Unterlassung der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Im Rahmen der Beweisführung ist das - wie hier - vor drei Zeugen errichtete Nottestament lediglich eine Privaturkunde, deren Beweiskraft sich nicht auf die sachliche Richtigkeit der schriftlichen Erklärung erstreckt (§ 416 ZPO) und die einer freien Würdigung des Gerichts unterliegt (BGH, Urteil vom 21. Januar 1954 - IV ZR 175/53, LM Nr. 1 zu § 416 ZPO; BayObLGZ 1979, 232, 238;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, a.a.O., § 2250 Rn. 1).

    Dass der Erblasser die Niederschrift nicht unterschrieben hat (§ 2250 Abs. 3 Satz 2 BGB, § 13 Abs. 1 Satz 1 BeurkG), hindert ihre Wirksamkeit zwar nicht grundsätzlich, obschon auch nach § 2250 Abs. 3 Satz 2, § 2249 Abs. 1 Satz 6 BGB erforderliche Feststellungen dazu fehlen, dass der Erblasser nach seinen Angaben oder nach der Überzeugung der Zeugen seinen Namen nicht zu schreiben vermochte; denn das Unterlassen dieser Feststellung zählt nach allgemeiner Ansicht zu den nach § 2249 Abs. 6 BGB unschädlichen Formfehlern (BayObLGZ 1979, 232, 238; KG, NJW 1960, 1208; OLG Hamm, …

  • OLG München, 12.05.2015 - 31 Wx 81/15

    Formwirksamkeit eines Nottestaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Soweit verbreitet - etwas unscharf - formuliert wird, es sei auf die Sachlage zum Zeitpunkt der "Errichtung" des Nottestamentes abzustellen (OLG München, FamRZ 2016, 87; LG Freiburg (Breisgau), RPfleger 2003, 507; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782 unter Gründe II.;… aus der Lit. etwa Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2250, Rn. 26;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2250 Rn. 8;… Bauermeister in: jurisPK-BGB 10. Aufl., § 2250 Rn. 5, Stand: 01.07.2023), besagt auch dies nur, dass es nicht darauf ankommen kann, dass dem Erblasser bereits zuvor ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung stand, um einen Notar für eine Testamentserrichtung hinzuzuziehen (OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1. Leitsatz;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl., § 2250 Rn. 5;… Litzenburger, in: B.OK-BGB 73. Ed. 1.2.2025, § 2250 Rn. 3).

    Hingegen wird dadurch, dass der Erblasser nur körperlich zu schwach ist, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475 = ErbStB 2025, 371 m. Anm. Esskandari und Bick; OLG Hamm, ErbR 2017, 348; OLG München, FamRZ 2016, 87; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968).

  • OLG Bremen, 05.01.2016 - 5 W 25/15

    Begriff der nahen Todesgefahr im Sinne von § 2250 Abs. 2 BGB

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Maßgebend hierfür ist, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des Notars oder des Bürgermeisters zu befürchten ist (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 59/11-11, juris; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968; OLG München FamRZ 2009, 1945).

    Hingegen wird dadurch, dass der Erblasser nur körperlich zu schwach ist, um ein eigenhändiges Testament errichten zu können, bei Fehlen der übrigen Voraussetzungen der Tatbestand des § 2250 BGB nicht erfüllt (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475 = ErbStB 2025, 371 m. Anm. Esskandari und Bick; OLG Hamm, ErbR 2017, 348; OLG München, FamRZ 2016, 87; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968).

  • OLG Saarbrücken, 10.10.2012 - 5 U 59/11

    Voraussetzungen für eine wirksame Errichtung eines Drei-Zeugen-Nottestaments

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Maßgebend hierfür ist, ob aufgrund konkreter Umstände der Tod des Erblassers vor dem Eintreffen des Notars oder des Bürgermeisters zu befürchten ist (Senat, Beschluss vom 4. Februar 2025 - 5 W 4/25, ErbR 2025, 475; Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 59/11-11, juris; OLG Bremen, FamRZ 2016, 1968; OLG München FamRZ 2009, 1945).

    Hiervon ausgehend bleibt jedoch zweifelhaft, dass bei Vornahme aller gebotenen Handlungen nicht ein Notar (oder der Bürgermeister) binnen kürzester Zeit hätte erscheinen können, ohne dass zu besorgen war, dass sich der gesundheitliche Zustand des Erblassers binnen Minuten nachteilig verändern würde (vgl. Senat, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 59/11-11, juris).

  • LG Freiburg, 19.03.2003 - 4 T 187/02

    Nottestament: Wirksame Errichtung eines Nottestaments und Zeitpunkt der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.10.2025 - 5 W 21/25
    Soweit verbreitet - etwas unscharf - formuliert wird, es sei auf die Sachlage zum Zeitpunkt der "Errichtung" des Nottestamentes abzustellen (OLG München, FamRZ 2016, 87; LG Freiburg (Breisgau), RPfleger 2003, 507; vgl. auch OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782 unter Gründe II.;… aus der Lit. etwa Staudinger/Baumann (2022) BGB § 2250, Rn. 26;… Sticherling, in: MünchKomm-BGB, a.a.O., § 2250 Rn. 8;… Bauermeister in: jurisPK-BGB 10. Aufl., § 2250 Rn. 5, Stand: 01.07.2023), besagt auch dies nur, dass es nicht darauf ankommen kann, dass dem Erblasser bereits zuvor ein hinreichender Zeitraum zur Verfügung stand, um einen Notar für eine Testamentserrichtung hinzuzuziehen (OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1. Leitsatz;… Lauck, in: Burandt/Rojahn, Erbrecht 4. Aufl., § 2250 Rn. 5;… Litzenburger, in: B.OK-BGB 73. Ed. 1.2.2025, § 2250 Rn. 3).

    Denn der Erblasser ist - mit dem Risiko, dass eine weitere Verzögerung eine letztwillige Verfügung vereitelt - befugt, mit der Errichtung seiner letztwilligen Verfügung beliebig zuzuwarten; er ist nicht gehalten, sich zu einer rechtzeitigen Testierung zu entschließen, um die Errichtung eines Testamentes vor einem Notar oder eines Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu ermöglichen (OLG Hamm, FamRZ 2017, 1782, 1783; LG Freiburg (Breisgau), RPfleger 2003, 507;… S. Kappler/T. Kappler, in: Erman, a.a.O., § 2250 Rn. 3).

  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung …

  • OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17

    Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung

  • BGH, 16.01.2013 - IV ZB 32/12

    Rückwirkende Aufhebung der Beiordnung eines Prozesskostenhilfeanwalts: Vertretung …

  • BGH, 18.09.1991 - IV ZB 14/90

    Erfordernisse an die Wirksamkeit eines Nottestaments; Unterschrift durch den …

  • OLG Hamm, 01.02.2019 - 2 WF 223/18

    Ablehnung eines Beiordnungsantrages

  • BayObLG, 04.05.2005 - 1Z BR 114/04

    Formwirksamkeit des Testaments nach kroatischem Recht - inzidente Prüfung im …

  • BGH, 14.05.2009 - IX ZR 60/08

    Wirksamkeit der Prozessvollmacht und Rechtshandlungen eines Rechtsanwalts

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2017 - 3 Wx 269/16

    Wirksamkeit eines Nottestaments; Begriff der nahen Gefahr des Todes i.S. von § …

  • KG, 29.12.2015 - 6 W 93/15

    Nur "Zweizeugentestament" statt "Dreizeugentestament"

  • OLG Hamburg, 22.05.2025 - 5 W 10/25

    Wettbewerbsverstoß im Internet: Anwendungsbereich der Beschränkung des fliegenden …

  • BGH, 24.01.1978 - VI ZR 220/76

    Zur Beauftragung von Rechtsanwälten, vor allem einer Sozietät, durch …

  • RG, 06.03.1943 - VII (VIII) 125/42

    Liegt ein gültiges Nottestament vor, wenn der Bürgermeister in unrichtiger …

  • OLG Braunschweig, 21.01.2026 - 10 W 79/25

    Voraussetzungen der Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Nottestaments

    Hat der Erblasser schließlich die Entscheidung getroffen, ein Testament vor drei Zeugen errichten zu wollen, und stößt er das Beurkundungsverfahren an, so müssen die Voraussetzungen des § 2250 Abs. 2 BGB zu diesem, von ihm für die gewünschte Errichtung des Testaments gewählten Zeitpunkt gegeben sein (Anschluss an Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 10, juris).

    Maßgebender Zeitpunkt für die Beurteilung ist dabei derjenige der Errichtung des Testaments (OLG München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 35, juris;… Grüneberg/Weidlich, BGB, 84. Aufl. 2025, § 2249 Rn. 2), genauer gesagt derjenige Zeitpunkt, in welchem sich der Erblasser zur Errichtung eines Testaments entschließt (so auch OLG Hamm, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 15 W 587/15 -, Leitsatz 1, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 10, juris).

    Er ist von Rechts wegen nicht gehalten, sich zu einer rechtzeitigen Testierung zu entschließen, um die Errichtung eines Testamentes vor einem Notar oder eines Nottestamentes vor einem Bürgermeister zu ermöglichen (OLG Hamm…, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 15 W 587/15 -, Rn. 28, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 10, juris).

    Hat aber der Erblasser schließlich die Entscheidung getroffen, ein Testament vor drei Zeugen errichten zu wollen, und stößt er das Beurkundungsverfahren an, so müssen die Voraussetzungen des § 2250 Abs. 2 BGB zu diesem, von ihm für die gewünschte Errichtung des Testaments gewählten Zeitpunkt gegeben sein (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 10, juris).

    Eine Indizwirkung kann auch dem Umstand zukommen, dass der Erblasser tatsächlich wenige Tage später, am Vormittag des 27.01.2024, verstorben ist (vgl. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 25. Juni 2015 - I-3 Wx 224/14 -, Rn. 31, juris, wonach nahe Todesgefahr objektiv vorliege, wenn der Erblasser zwei Tage später stirbt; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 15, juris).

    Auch nach der eigenen Schilderung der zeitlichen Abläufe und unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die beiden Errichtungsansätze an Wochentagen (Montag und Dienstag) im Rahmen der üblichen Geschäftszeiten erfolgten, ist davon auszugehen, dass - unter Hinweis auf die Dringlichkeit - ein Notar oder Bürgermeister auch erreichbar gewesen wäre (vgl. auch OLG München…, Beschluss vom 12. Mai 2015 - 31 Wx 81/15 -, Rn. 35, juris; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 30. Oktober 2025 - 5 W 21/25 -, Rn. 14, juris) - zumal der Notar seine Dienstpflichten verletzte, wiese er einen Beteiligten in einer solchen Situation ab (KG Berlin…, Beschluss vom 22. Juni 2022 - 6 W 7/21 -, Rn. 22, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht…, Beschluss vom 4. Oktober 2022 - 3 W 109/22 -, Rn. 10, juris).

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