Rechtsprechung
| OLG Celle, 13.06.2002 - 5 W 25/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Verfahrensunterbrechung: Vorläufige Insolvenzverwaltung ohne allgemeines Verwaltungs- und Verfügungsverbot
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 240 ZPO ; § 21 InsO ; § 22 InsO
Verfahrensrecht; Unterbrechung und Aussetzung; Insolvenzvervahren; Vermögensverwaltung; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalter - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 240; InsO § 21 § 22
Keine Unterbrechung eines Rechtsstreits nach § 240 Satz 2 ZPO durch Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfahrensrecht; Unterbrechung und Aussetzung; Insolvenzvervahren; Vermögensverwaltung; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalter
Verfahrensgang
- LG Hildesheim, 13.03.2002 - 11 O 71/00
- OLG Celle, 13.06.2002 - 5 W 25/02
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98
Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …
Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 5 W 25/02
Denn das Insolvenzgericht hat der Beklagten kein allgemeines Verfügungsverbot (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1, 22 Abs. 1 Satz 1 InsO) sondern nur einen Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 InsO) auferlegt, weshalb die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Beklagten nicht, wie für eine Unterbrechung gemäß § 240 Satz 2 ZPO vorausgesetzt, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2822 m. w. N.; OLG Celle, OLGR 2000, 107).
- LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 249/05
Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Insolvenz, Unterbrechung
Dementsprechend ist in diesem Zeitpunkt auch noch nicht eine Unterbrechung des Rechtsstreits gem. § 240 ZPO eingetreten (OLG Karlsruhe Urteil vom 14.3.2003 - 14 U 207/01 - zitiert nach juris; OLG Celle Beschluss vom 13.6.2003 - 5 W 25/02 - zitiert nach juris; OLG Celle Beschluss vom 11.2.2000 - 11 U 12/00 - zitiert nach juris; KG Beschluss vom 9.10.2000 - 26 W 7002/00 - zitiert nach juris; BGH Urteil vom 21.6.1999 - II ZR 70/98 - DB 1999, 1650).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
ZPO § 91; ; ZPO § 93; ; ZPO § 308; ; ZPO § 384; ; ZPO § 568 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 722; ; ZPO § 723; ; ZPO § 731; ; AVAG § 11; ; AVAG § 12; ; AVAG § 13; ; AVAG § 13 Abs. 4; ; AVAG § 14
- rechtsportal.de
Über Beschwerden nach § 11 des Anerkennungs- und Vollstrekkungsausführungsgesetzes - AVAG - entscheidet der zuständige Senat des Oberlandesgerichts als Senat - keine Einzelrichterzuständigkeit
- Wolters Kluwer
Heranziehung einer deutschen Sicht bzgl. der Mindestlänge einer Einlassungsfrist vor dem Erlass eines Versäumnisurteils; Beschwerde gegen eine Ablehnung der Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 22.05.2002 - 6 O 128/02
- OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02
Wird zitiert von ... (11)
- OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 5 W 62/09
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Zahlungsbefehls: Zustellung des …
Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std. - OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04
Anerkennung eines belgischen Urteils: Nichtzustellung des verfahrenseinleitenden …
Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - und 15. Dezember 2004 - 3 W 207/04 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354). - OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 5 W 13/13
Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils: Beweislast bei …
Der Einzelrichter ist nicht zuständig, weil der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts nicht als Einzelrichter im Sinne von § 348 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung - hier auf der Grundlage des Art. 39 Abs. 1 EuGVVO i.V.m. Anhang II der VO, § 3 Abs. 3 AVAG - entscheidet (vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2002 - 5 W 25/02).
- OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14
Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat (hier: Tschechien) ergangenen …
Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std. - OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04
Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Ergänzende Auslegung des …
Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 3. November 2003 - 3 W 149/03 -, vom 8. Dezember 2003 - 3 W 217/03 -, vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln, IPrax 2003, 354). - OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03
Vollstreckung ausländischer Urteile: Keine Vollstreckungsfähigkeit der …
c) Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzliche "Einzelrichterin" im Sinne von § 568 ZPO erlassen hat (Senat, Beschluss vom 3. November 2003, - 3 W 149/03 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354). - OLG Zweibrücken, 04.08.2004 - 2 WF 48/04
Vollstreckbarkeitserklärung einer polnischen Versäumnisentscheidung
Über die Beschwerde gemäß § 11 AVAG hat nicht gemäß § 568 ZPO n. F. der Einzelrichter, sondern der Senat in seiner im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung zu entscheiden (vgl. PfälzOLG Zweibrücken [3. Zivilsenat], OLGR 2004, 260, 261; OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln, OLGR 2002, 344). - OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09
Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Anforderungen an eine …
Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std. - OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09
Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels
Über das Rechtsmittel hat der Senat in voller Besetzung zu entscheiden, weil der Vorsitzende der Zivilkammer, dem § 3 Abs. 3 AVAG die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zuweist, nicht als Einzelrichter i.S.v. § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen ist (grundlegend OLG Stuttgart OLGR 2003, 102 und seither ständige Praxis aller Oberlandesgerichte). - OLG Nürnberg, 20.11.2003 - 3 W 3411/03
Besetzung des OLG bei einem Beschwerdeverfahren gegen die Erteilung einer …
Der Senat teilt die vom Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 6.9.2002 - Az.: 5 W 25/02, OLGR 2003, Seite 102 f.) und vom OLG Köln (siehe Beschluss vom 17.5.2002, Az.: 16 W 13/02, OLGR 2002, 344 ff.) vertretene Auffassung, dass hier der Senat und nicht der Einzelrichter zu entscheiden hat. - OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 5 W 33/18
Zulässigkeit einer Gegenstandswertbeschwerde
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