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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 06.09.2002

Rechtsprechung
   OLG Celle, 13.06.2002 - 5 W 25/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9157
OLG Celle, 13.06.2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9157)
OLG Celle, Entscheidung vom 13.06.2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9157)
OLG Celle, Entscheidung vom 13. Juni 2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9157)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verfahrensunterbrechung: Vorläufige Insolvenzverwaltung ohne allgemeines Verwaltungs- und Verfügungsverbot

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 240 ZPO ; § 21 InsO ; § 22 InsO
    Verfahrensrecht; Unterbrechung und Aussetzung; Insolvenzvervahren; Vermögensverwaltung; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalter

  • Judicialis

    ZPO § 240; ; InsO § 21; ; InsO § 22

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 240; InsO § 21 § 22
    Keine Unterbrechung eines Rechtsstreits nach § 240 Satz 2 ZPO durch Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensrecht; Unterbrechung und Aussetzung; Insolvenzvervahren; Vermögensverwaltung; Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalter

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.06.1999 - II ZR 70/98

    Unterbrechung des Rechtsstreits durch Bestellung eines vorläufigen …

    Auszug aus OLG Celle, 13.06.2002 - 5 W 25/02
    Denn das Insolvenzgericht hat der Beklagten kein allgemeines Verfügungsverbot (§§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1, 22 Abs. 1 Satz 1 InsO) sondern nur einen Zustimmungsvorbehalt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 Fall 1 InsO) auferlegt, weshalb die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Beklagten nicht, wie für eine Unterbrechung gemäß § 240 Satz 2 ZPO vorausgesetzt, gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 InsO auf den vorläufigen Insolvenzverwalter übergegangen ist (vgl. BGH NJW 1999, 2822 m. w. N.; OLG Celle, OLGR 2000, 107).
  • LAG Schleswig-Holstein, 19.12.2005 - 2 Ta 249/05

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht, Insolvenz, Unterbrechung

    Dementsprechend ist in diesem Zeitpunkt auch noch nicht eine Unterbrechung des Rechtsstreits gem. § 240 ZPO eingetreten (OLG Karlsruhe Urteil vom 14.3.2003 - 14 U 207/01 - zitiert nach juris; OLG Celle Beschluss vom 13.6.2003 - 5 W 25/02 - zitiert nach juris; OLG Celle Beschluss vom 11.2.2000 - 11 U 12/00 - zitiert nach juris; KG Beschluss vom 9.10.2000 - 26 W 7002/00 - zitiert nach juris; BGH Urteil vom 21.6.1999 - II ZR 70/98 - DB 1999, 1650).
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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,9440
OLG Stuttgart, 06.09.2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9440)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06.09.2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9440)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 06. September 2002 - 5 W 25/02 (https://dejure.org/2002,9440)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Judicialis

    ZPO § 91; ; ZPO § 93; ; ZPO § 308; ; ZPO § 384; ; ZPO § 568 n.F.; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 722; ; ZPO § 723; ; ZPO § 731; ; AVAG § 11; ; AVAG § 12; ; AVAG § 13; ; AVAG § 13 Abs. 4; ; AVAG § 14

  • rechtsportal.de

    Über Beschwerden nach § 11 des Anerkennungs- und Vollstrekkungsausführungsgesetzes - AVAG - entscheidet der zuständige Senat des Oberlandesgerichts als Senat - keine Einzelrichterzuständigkeit

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung einer deutschen Sicht bzgl. der Mindestlänge einer Einlassungsfrist vor dem Erlass eines Versäumnisurteils; Beschwerde gegen eine Ablehnung der Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Stuttgart, 31.03.2010 - 5 W 62/09

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Zahlungsbefehls: Zustellung des …

    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std.
  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 3 W 165/04

    Anerkennung eines belgischen Urteils: Nichtzustellung des verfahrenseinleitenden …

    Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil der Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - und 15. Dezember 2004 - 3 W 207/04 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354).
  • OLG Stuttgart, 05.11.2013 - 5 W 13/13

    Vollstreckbarerklärung eines österreichischen Versäumnisurteils: Beweislast bei …

    Der Einzelrichter ist nicht zuständig, weil der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer des Landgerichts nicht als Einzelrichter im Sinne von § 348 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung - hier auf der Grundlage des Art. 39 Abs. 1 EuGVVO i.V.m. Anhang II der VO, § 3 Abs. 3 AVAG - entscheidet (vgl. Senatsbeschluss vom 06.09.2002 - 5 W 25/02).
  • OLG Stuttgart, 13.10.2014 - 5 W 26/14

    Anerkennung einer in einem EU-Mitgliedstaat (hier: Tschechien) ergangenen …

    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std.
  • OLG Zweibrücken, 15.12.2004 - 3 W 207/04

    Vollstreckbarerklärung eines italienischen Urteils: Ergänzende Auslegung des …

    Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzlicher "Einzelrichter" im Sinne des § 568 ZPO erlassen hat, sondern kraft besonderer Zuständigkeitsverweisung auf der Grundlage innerstaatlich geltenden Abkommensrechts bzw. unmittelbar geltenden EG-Verordnungsrechts entscheidet (Senat in ständiger Rechtsprechung, vgl. Beschlüsse vom 3. November 2003 - 3 W 149/03 -, vom 8. Dezember 2003 - 3 W 217/03 -, vom 20. Februar 2004 - 3 W 157/03 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln, IPrax 2003, 354).
  • OLG Zweibrücken, 08.12.2003 - 3 W 217/03

    Vollstreckung ausländischer Urteile: Keine Vollstreckungsfähigkeit der …

    c) Die Entscheidung des Senats ergeht in voller Besetzung des Spruchkörpers, weil die Vorsitzende der Zivilkammer den angefochtenen Beschluss gemäß § 3 Abs. 3 AVAG nicht als erstinstanzliche "Einzelrichterin" im Sinne von § 568 ZPO erlassen hat (Senat, Beschluss vom 3. November 2003, - 3 W 149/03 - OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln IPrax 2003, 354).
  • OLG Zweibrücken, 04.08.2004 - 2 WF 48/04

    Vollstreckbarkeitserklärung einer polnischen Versäumnisentscheidung

    Über die Beschwerde gemäß § 11 AVAG hat nicht gemäß § 568 ZPO n. F. der Einzelrichter, sondern der Senat in seiner im Gerichtsverfassungsgesetz vorgesehenen Besetzung zu entscheiden (vgl. PfälzOLG Zweibrücken [3. Zivilsenat], OLGR 2004, 260, 261; OLG Stuttgart, OLGR 2003, 102; OLG Köln, OLGR 2002, 344).
  • OLG Stuttgart, 26.02.2010 - 5 W 68/09

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils: Anforderungen an eine …

    Eine Zuständigkeit des Einzelrichters besteht nicht, da der in erster Instanz entscheidende Vorsitzende der Zivilkammer nicht als Einzelrichter i. S. d. § 568 ZPO, sondern kraft besonderer Zuständigkeitszuweisung entscheidet (vgl. Beschl. d. Senats v. 6.9.2002 - 5 W 25/02 und std.
  • OLG Dresden, 22.10.2009 - 3 W 940/09

    Rechtswirkungen der Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels

    Über das Rechtsmittel hat der Senat in voller Besetzung zu entscheiden, weil der Vorsitzende der Zivilkammer, dem § 3 Abs. 3 AVAG die Entscheidung über den Antrag auf Erteilung der Vollstreckungsklausel zuweist, nicht als Einzelrichter i.S.v. § 568 Abs. 1 S. 1 ZPO anzusehen ist (grundlegend OLG Stuttgart OLGR 2003, 102 und seither ständige Praxis aller Oberlandesgerichte).
  • OLG Nürnberg, 20.11.2003 - 3 W 3411/03

    Besetzung des OLG bei einem Beschwerdeverfahren gegen die Erteilung einer …

    Der Senat teilt die vom Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 6.9.2002 - Az.: 5 W 25/02, OLGR 2003, Seite 102 f.) und vom OLG Köln (siehe Beschluss vom 17.5.2002, Az.: 16 W 13/02, OLGR 2002, 344 ff.) vertretene Auffassung, dass hier der Senat und nicht der Einzelrichter zu entscheiden hat.
  • OLG Stuttgart, 16.07.2018 - 5 W 33/18

    Zulässigkeit einer Gegenstandswertbeschwerde

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