Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 130 BGB, § 206 BGB, § 1944 Abs 1 BGB, § 1944 Abs 2 S 1 BGB, § 1944 Abs 2 S 2 BGB
Nachlassverfahren: Hemmung der Erbausschlagungsfrist durch "Höhere Gewalt" - Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 206, 1944, 2142; FamFG § 352e
Hemmung der sechswöchigen Ausschlagungsfrist wegen höherer Gewalt; versehentliches Unterlassen des Notars, die Ausschlagungserklärung beim Nachlassgericht einzureichen - erbrechtsiegen.de
Hemmung der 6wöchigen Ausschlagungsfrist durch Höhere Gewalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1922 Abs. 1 ; BGB § 2142 Abs. 2
Anspruch der Tochter auf Erteilung eines Erbscheins mit ihr als volle Alleinerbin; Hilfsweise Erteilung eines Erbscheines, der ihre nachverstorbene Mutter als dessen alleinige Erbin des Erblasseers ausweist
Kurzfassungen/Presse
- arber-seminare.de (Kurzinformation)
Hemmung der Ausschlagungsfrist wegen höherer Gewalt bei Verschulden des Notars
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 04.05.2023 - 18 VI 1905/21
- OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Papierfundstellen
- NJW-RR 2024, 1396
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- OLG Jena, 31.07.2018 - 6 W 14/16
Testamentsauslegung bei Verwendung rechtlicher Fachbegriffe
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Rn. 9 Die vom Erblasser angeordnete Beschränkung durch Einsetzung von Nacherben und Ersatznacherben ist aber aufgrund wirksamer Ausschlagung gemäß notarieller Urkunde vom 19. März 2021 (UR 597/21 W = Bl. 2 ff. d.A. 18 VI 686/21) gegenstandslos geworden; infolgedessen ist die Erbschaft rückwirkend an die - zwischenzeitlich von der Beteiligten zu 1) beerbte - Vorerbin zurückgefallen (§§ 2139, 2142 Abs. 2 BGB;… vgl. Schlinker, in: jurisPK-BGB, a.a.O., § 2142 Rn. 11;… Gierl, in: NK-BGB 6. Aufl., § 2142 Rn. 11;… Lieder, in: MünchKomm-BGB 9. Aufl., § 2142 Rn. 6;… Weidlich, in: Grüneberg, BGB 83. Aufl., § 2142 Rn. 3; s. auch OLG Jena, FGPrax 2018, 227):.Ein - auch insoweit stets vorrangiger, durch Auslegung der letztwilligen Verfügung zu ermittelnder - abweichender Erblasserwille (§§ 133, 2084 BGB; vgl. OLG Jena, FGPrax 2018, 227, 229 f.;… Lieder, in: MünchKomm-BGB a.a.O., § 2142 Rn. 6 ff.) kann nicht festgestellt werden.
- OLG München, 02.12.2010 - 31 Wx 67/10
Beginn der Erbausschlagungsfrist: Kenntniserlangung des Nacherben vom …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Bei Anordnung von Vor- und Nacherbfolge beginnt die Ausschlagungsfrist für den Nacherbfall, nach deren Ablauf eine Ausschlagung nicht mehr möglich ist, allerdings frühestens mit Kenntnis des Nacherbfalls (§ 2139 i.V.m. § 1944 Abs. 2 BGB; allg.M., vgl. OLG München, FamRZ 2011, 678; OLG Zweibrücken, FamRZ 2023, 322;… Weidlich, in: Grüneberg, a.a.O., § 2142 Rn. 2); § 2142 Abs. 1 BGB, der dem Nacherben die Möglichkeit eröffnet, diese Erklärung bereits mit Eintritt des Erbfalls abzugeben und damit für die Ausschlagung der Erbschaft nicht bis zum Eintritt des Nacherbfalls abwarten zu müssen, führt nicht zu einer Vorverlegung des Beginns der Frist im Sinne des § 1944 Abs. 2 BGB (BayObLGZ 66, 271, 274;… Weidlich, in: Grüneberg, a.a.O., § 2142 Rn. 2;… Johannsen, in: RGRK 12. Aufl., § 2142 Rn. 4).Dass die Kenntnis vom Berufungsgrund bereits tatsächlich - aufgrund der Eröffnung der letztwilligen Verfügungen nach dem Erbfall im Jahre 2011 (Bl. 54 f. d.A. 18 IV 375/11) - vor dem Nacherbfall erlangt wurde, ist dagegen nicht maßgeblich (vgl. OLG München, FamRZ 2011, 678, m.w.N.).
- BayObLG, 08.09.2004 - 1Z BR 59/04
Erbschaftsannahme durch schlüssiges Verhalten - Alleinerbschaft und …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Sein Verhalten muss objektiv eindeutig zum Ausdruck bringen, Erbe zu sein und die Erbschaft behalten zu wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 5 W 45/15; OLG Köln, NJW-RR 2015, 73; OLG Hamm, FamRZ 2005, 306; BayObLG, NJW-RR 2005, 232;… Leipold in MünchKommBGB 8. Aufl., § 1943 Rn. 4).
- OLG Köln, 19.08.2014 - 2 Wx 213/14
Wirksamkeit der Ausschlagung der Erbschaft nach Abschluss eines …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Sein Verhalten muss objektiv eindeutig zum Ausdruck bringen, Erbe zu sein und die Erbschaft behalten zu wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 5 W 45/15; OLG Köln, NJW-RR 2015, 73; OLG Hamm, FamRZ 2005, 306; BayObLG, NJW-RR 2005, 232;… Leipold in MünchKommBGB 8. Aufl., § 1943 Rn. 4). - OLG Hamm, 18.03.2004 - 15 W 38/04
Anfechtung der Annahme der Erbschaft wegen Beschränkung durch eine angeordnete …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Sein Verhalten muss objektiv eindeutig zum Ausdruck bringen, Erbe zu sein und die Erbschaft behalten zu wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2015 - 5 W 45/15; OLG Köln, NJW-RR 2015, 73; OLG Hamm, FamRZ 2005, 306; BayObLG, NJW-RR 2005, 232;… Leipold in MünchKommBGB 8. Aufl., § 1943 Rn. 4). - RG, 09.11.1912 - IV 187/12
Nacherbschaft
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Denn anerkanntermaßen kann die bloße Wahrnehmung von Rechten und Pflichten des Nacherben während der Dauer der Vorerbschaft, wozu die Beantwortung gerichtlicher Anfragen zweifellos zählt, für sich allein eine durch schlüssiges Verhalten betätigte Erbschaftsannahme nicht darstellen (RG, Urteil vom 9. November 1912 - IV 187/12, RGZ 80, 377, 383;… Weidlich, in: Grüneberg, a.a.O., § 2142 Rn. 6). - BGH, 20.02.1968 - V BLw 34/67
Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Nacherben des Erblassers - Wahrung …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Sie braucht nicht ausdrücklich erklärt zu werden, sondern kann auch durch schlüssiges Verhalten erfolgen (BGH, Beschluss vom 20. Februar 1968 - V BLw 34/67, MDR 1968, 484). - BGH, 24.07.2019 - XII ZB 560/18
Zur Frage der Ausgestaltung eines Behindertentestaments und eines daraus …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
Aufgrund dieser letztwilligen Verfügung, gegen deren Wirksamkeit Bedenken nicht geltend gemacht wurden und auch nicht ersichtlich sind, hat die Mutter der Beteiligten zu 1) mit dem (ersten) Erbfall die volle und wahre Rechtsstellung eines Erben erhalten und ist für die Zeit der Vorerbschaft Inhaber aller zum Nachlass gehörenden Rechte geworden (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Juli 2019 - XII ZB 560/18, NJW 2020, 58; RG, Urteil vom 3. Juli 1912 - I 262/11, RGZ 80, 30, 31;… Schneider in: jurisPK-BGB 10. Aufl., § 2100 Rn. 17), freilich zunächst noch mit der Einschränkung, dass der Erblasser sie nur bis zum Eintritt eines bestimmten Zeitpunktes oder Ereignisses ("Erbe auf Zeit") bedenken und nach ihr noch einen anderen - hier: die Beteiligten zu 2) bis 5), ersatzweise deren Abkömmlinge - zu seinem Erben einsetzten wollte (vgl. Senat, Beschluss vom 9. Januar 2024 - 5 W 71/23, FamRZ 2024, 1057). - BGH, 07.05.1997 - VIII ZR 253/96
Verjährung der Gewährleistungsansprüche bei Beschlagnahme des verkauften PKW
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
"Höhere Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden konnten; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - VIII ZR 253/96, NJW 1997, 3164; Senat, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 W 245/10-91, RPfleger 2011, 607; KG, NJW 1959, 295). - OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 5 W 245/10
Erbausschlagung: Hemmung der Ausschlagungsfrist bei einer gerichtlich …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 21.08.2024 - 5 W 46/24
"Höhere Gewalt" im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn die Verhinderung auf Ereignissen beruht, die durch äußerste, billigerweise zu erwartende Sorgfalt nicht verhütet werden konnten; schon das geringste Verschulden schließt höhere Gewalt aus (BGH, Urteil vom 7. Mai 1997 - VIII ZR 253/96, NJW 1997, 3164; Senat, Beschluss vom 17. Februar 2011 - 5 W 245/10-91, RPfleger 2011, 607; KG, NJW 1959, 295). - OLG Saarbrücken, 09.01.2024 - 5 W 71/23
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments
- BGH, 19.01.1955 - IV ZR 160/54
Rechtsmittel
- RG, 03.07.1912 - I 262/11
Aufrechnung gegen die Forderung einer Vorerbschaft
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GKG § 68 Abs. 1; RVG § 32 Abs. 2 Satz 1; DSGVO Art. 82 Abs. 1
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in erster Instanz aus Anlass eines sog. Datenscraping-Vorfalls; Verbot der "reformatio in peius" - rechtsportal.de
RVG § 32 Abs. 2 S. 1; DSGVO Art. 82 Abs. 1
Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung in erster Instanz aus Anlass eines sog. Datenscraping-Vorfalls; Verbot der "reformatio in peius"
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Massenverfahren gegen Musikstreamingdienst wegen DSGVO-Verstößen - Jeweils Streitwert von 300 EURO für Unterlassungsanspruch, Feststellungsanspruch und Auskunftsanspruch
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Ermittlung des Streitwerts für Masseverfahren wegen Ansprüchen aus der DSGVO gegen einen international tätigen Musik-Streaming-Dienst
Verfahrensgang
- LG Lüneburg, 21.03.2024 - 6 O 167/23
- LG Lüneburg, 11.04.2024 - 6 O 167/23
- OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 31/23
Anspruch auf Schadensersatz, Unterlassung, Feststellung und Auskunft gegen die …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
a) Der Senat hat unter dem 4. April 2024 in den Verfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 (jeweils bei juris) Urteile in Verfahren erlassen, die beide zum Gegenstand hatten, dass die jeweiligen Klageparteien Ansprüche aus der DSGVO auf Schadensersatz, Unterlassung, Feststellung und Auskunft aus Anlass eines sogenannten "Datenscraping-Vorfalls" bei der dortigen Beklagten, die Betreiberin eines weltweit agierenden sozialen Netzwerks ist, geltend machten.Zu dem Streitwert in diesen Verfahren hat der Senat beispielsweise in dem Verfahren 5 U 31/23 folgende Ausführungen gemacht (…a.a.O., juris Rn. 113 ff.):.
Zwar sind bei dem Senat bislang von Seiten der Beschwerdeführerin - bei der es sich um dieselbe Rechtsanwaltskanzlei handelt, die auch die jeweiligen Klageparteien in den vorstehend genannten Senatsverfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 vertreten hat - als Prozessbevollmächtigte von Klageparteien noch keine Verfahren in größerer Anzahl gegen die hiesige Beklagte anhängig gemacht worden.
Nach dieser Maßgabe gilt aber die Argumentation, die der Senat in seinen beiden vorgenannten Entscheidungen vom 4. April 2024 in den Verfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 (sowie - bezogen auf die hiesige Beklagte - auch schon in seinem Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24, juris) gemacht hat, entsprechend auch in dem vorliegenden Verfahren.
In Bezug auf den Unterlassungsantrag besteht der Unterschied zu der diesbezüglichen Wertfestsetzung in den Verfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 darin, dass in jenen Verfahren - anders als vorliegend - mit dem jeweiligen Unterlassungsantrag gleich zwei verschiedene Unterlassungsbegehren verfolgt worden sind.
- OLG Celle, 04.04.2024 - 5 U 77/23
Anspruch auf Schadensersatz, Unterlassung, Feststellung und Auskunft gegen die …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
a) Der Senat hat unter dem 4. April 2024 in den Verfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 (jeweils bei juris) Urteile in Verfahren erlassen, die beide zum Gegenstand hatten, dass die jeweiligen Klageparteien Ansprüche aus der DSGVO auf Schadensersatz, Unterlassung, Feststellung und Auskunft aus Anlass eines sogenannten "Datenscraping-Vorfalls" bei der dortigen Beklagten, die Betreiberin eines weltweit agierenden sozialen Netzwerks ist, geltend machten.Zwar sind bei dem Senat bislang von Seiten der Beschwerdeführerin - bei der es sich um dieselbe Rechtsanwaltskanzlei handelt, die auch die jeweiligen Klageparteien in den vorstehend genannten Senatsverfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 vertreten hat - als Prozessbevollmächtigte von Klageparteien noch keine Verfahren in größerer Anzahl gegen die hiesige Beklagte anhängig gemacht worden.
Nach dieser Maßgabe gilt aber die Argumentation, die der Senat in seinen beiden vorgenannten Entscheidungen vom 4. April 2024 in den Verfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 (sowie - bezogen auf die hiesige Beklagte - auch schon in seinem Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24, juris) gemacht hat, entsprechend auch in dem vorliegenden Verfahren.
In Bezug auf den Unterlassungsantrag besteht der Unterschied zu der diesbezüglichen Wertfestsetzung in den Verfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 darin, dass in jenen Verfahren - anders als vorliegend - mit dem jeweiligen Unterlassungsantrag gleich zwei verschiedene Unterlassungsbegehren verfolgt worden sind.
- OLG Celle, 29.04.2024 - 5 W 19/24
Streitwert einer Klage auf Ansprüche aus der DSGVO; Angebliche …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (einhellige Auffassung, vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24, juris Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 12 W 37/17, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. August 2010 - 24 W 9/10, juris Rn. 10).Nach dieser Maßgabe gilt aber die Argumentation, die der Senat in seinen beiden vorgenannten Entscheidungen vom 4. April 2024 in den Verfahren 5 U 31/23 und 5 U 77/23 (sowie - bezogen auf die hiesige Beklagte - auch schon in seinem Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24, juris) gemacht hat, entsprechend auch in dem vorliegenden Verfahren.
- OLG Hamm, 15.08.2023 - 7 U 19/23
Facebook-Scraping
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
Nachdem der Senat zwischenzeitlich einen "Gesamtüberblick" über die Verfahren der vorliegenden Art bekommen sowie Kenntnis von insbesondere den Entscheidungen des OLG Hamm (Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 271 ff.) sowie des OLG Köln (…Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23, juris Rn. 89) erlangt hat, hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung überdacht und neu bewertet. - BGH, 07.05.2020 - IX ZB 84/19
Fehlendes Rechtsschutzinteresse für Insolvenzeröffnungsantrag bei lediglicher …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
In diesen - unbestrittenen - Tatsachenvortrag der Beklagten fügt sich im Übrigen noch der - im Sinne von § 291 ZPO offenkundige (vgl. dazu, dass hierzu auch Informationen aus dem Internet gehören: BGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - IX ZB 84/19, juris Rn. 15) - Umstand ein, dass die Beschwerdeführerin auf der Startseite ihres Internet-Auftritts Kundenakquise in dem hier erörterten tatsächlichen Zusammenhang betreibt ("D.-Datenleck Steht Ihnen Schadensersatz zu? 14 Millionen betroffene Deutsche! Jetzt checken"). - OLG Köln, 07.12.2023 - 15 U 33/23
Keine Ansprüche gegen Meta (Facebook) nach Datenschutzvorfall
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
Nachdem der Senat zwischenzeitlich einen "Gesamtüberblick" über die Verfahren der vorliegenden Art bekommen sowie Kenntnis von insbesondere den Entscheidungen des OLG Hamm (…Urteil vom 15. August 2023 - 7 U 19/23, juris Rn. 271 ff.) sowie des OLG Köln (Urteil vom 7. Dezember 2023 - 15 U 33/23, juris Rn. 89) erlangt hat, hat der Senat seine bisherige Rechtsprechung überdacht und neu bewertet. - OLG Düsseldorf, 16.08.2010 - 24 W 9/10
Verfahrensrecht - Gebühren: Zusammenrechnung mehrerer Ansprüche
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (einhellige Auffassung, vgl. z. B. Senat…, Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24, juris Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 12 W 37/17, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2010 - 24 W 9/10, juris Rn. 10). - OLG Stuttgart, 09.10.2019 - 6 W 47/19
Streitwert einer Klage gegen Hersteller eines Kfz und Finanzierer nach Widerruf …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (einhellige Auffassung, vgl. z. B. Senat…, Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 12 W 37/17, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. August 2010 - 24 W 9/10, juris Rn. 10). - OLG Karlsruhe, 04.01.2018 - 12 W 37/17
Streitwert einer Vollstreckungsabwehrklage: Erhöhung bei verbundenem Antrag auf …
Auszug aus OLG Celle, 10.06.2024 - 5 W 46/24
Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (einhellige Auffassung, vgl. z. B. Senat…, Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24, juris Rn. 7; OLG Stuttgart…, Beschluss vom 9. Oktober 2019 - 6 W 47/19, juris Rn. 26; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 4. Januar 2018 - 12 W 37/17, juris Rn. 17; OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 16. August 2010 - 24 W 9/10, juris Rn. 10).
- OLG Naumburg, 15.10.2024 - 9 W 37/24 Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (…einhellige Auffassung, BeckOK/Laube, KostR, 45. Ed., 01.04.2024, GKG, § 68, Rn. 161;… Zöller-Herget, ZPO, 35. Aufl., § 3, Rn. 13; z. B. OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2024, 5 W 46/24, Rn. 4 m. w. N., juris).
Soweit ersichtlich sind - nach zahlreichen erstinstanzlichen Verfahren vor Landgerichten - auch zahlreiche Berufungsverfahren bei anderen Oberlandesgerichten und Senaten anhängig, aber auch viele Streitwertbeschwerden, die in vergleichbaren Fällen von den jeweiligen - nicht notwendigerweise den hiesigen - Prozessbevollmächtigten der Kläger im eigenen Namen (§ 32 Abs. 2 RVG) erhoben wurden, jeweils mit dem Ziel, den Streitwert heraufzusetzen (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2024, 5 W 46/24: 1.900,00 EUR; OLG Celle, Beschluss vom 29. April 2024, 5 W 19/24: 5.900,00 EUR; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2024, 7 U 14/24, Rn. 41: 1.000,00 EUR für Klaganträge zu 1. und 2.; OLG Dresden, Beschluss vom 31. Juli 2023, 4 W 396/23, Rn. 11: 5.500,00 EUR; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juli 2023, 6 W 40/23, Rn. 10: 6.000,00 EUR; OLG Celle, Urteil vom 4. April 2024, 5 U 31/23, Rn. 119: 2.100,00 EUR; OLG Celle, Urteil vom 4. April 2024, 5 U 77/23, Rn. 70: 2.100 EUR; OLG Dresden, Urteil vom 20. Februar 2024, 4 U 1608/23, Rn. 92: 6.000,00 EUR; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023, I-15 U 67/23, Rn. 99 und OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023, I-15 U 108/23, Rn. 94: je 3.500,00 EUR; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2023, I-7 U 77/23, Rn. 20: 3.000,00 EUR; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023, I-15 U 99/23, Rn. 95: 5.500,00 EUR; OLG Hamm, Urteil vom 15. August 2023, I-7 U 19/23, Rn. 271: 3.000,00 EUR; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juli 2023, 10 W 5/23, Rn. 13: 6.000,00 EUR; OLG Dresden, Beschluss vom 28. September 2022, 17 AR 36/22, Rn. 8: mind.
- OLG Naumburg, 30.06.2025 - 9 W 23/25
Streitwertkontrolle bei datenschutzrechtlichen Klagezielen; Bewertungsmaßstäbe …
Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (…einhellige Auffassung, BeckOK/Laube, KostR, 45. Ed., 01.04.2024, GKG, § 68, Rn. 161;… Zöller-Herget, ZPO, 35. Aufl., § 3, Rn. 13; z.B. Senat, Beschluss vom 15. Oktober 2024, 9 W 37/24 ; OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2024, 5 W 46/24, Rn. 4 m. w. N., beide juris). - OLG Naumburg, 21.06.2024 - 9 W 17/24
Ansprüche nach der Datenschutzgrundverordnung: Herabsetzung des Streitwertes …
Der im Zivilprozessrecht sonst fast ausnahmslos geltende Grundsatz des Verbots der "reformatio in peius" gilt im Streitwertrecht grundsätzlich nicht (…einhellige Auffassung, BeckOK/Laube, KostR, 45. Ed. 1.4.2024, GKG, § 68, Rn. 161;… Zöller-Herget, ZPO, 35. Aufl., § 3, Rn. 13; z. B. OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 5 W 46/24 -, Rn. 4 mwN, juris).Soweit ersichtlich sind - nach zahlreichen erstinstanzlichen Verfahren vor Landgerichten - auch zahlreiche Berufungsverfahren bei anderen Oberlandesgerichten anhängig, aber auch viele auch Streitwertbeschwerden, die in vergleichbaren Fällen von den jeweiligen - nicht notwendigerweise den hiesigen - Prozessbevollmächtigten der Kläger im eigenen Namen (§ 32 Abs. 2 RVG) erhoben wurden, jeweils mit dem Ziel, den Streitwert heraufzusetzen (vgl. etwa OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 5 W 46/24: 1.900,00 EUR; OLG Celle, Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24: 5.900,00 EUR; OLG Hamm, Beschluss vom 14. Mai 2024 - 7 U 14/24 -, Rn. 41: 1.000 EUR für Klaganträge zu 1. und 2.; OLG Dresden, Beschluss vom 31. Juli 2023 - 4 W 396/23 -, Rn. 11: 5.500 EUR; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. Juli 2023, 6 W 40/23, Rn. 10: 6.000,00 EUR; OLG Celle, Urteil vom 4. April 2024 - 5 U 31/23 -, Rn. 119: 2.100,00 EUR; OLG Celle, Urteil vom 4. April 2024 - 5 U 77/23 -, Rn. 70: 2.100 EUR; OLG Dresden, Urteil vom 20. Februar 2024 - 4 U 1608/23 -, Rn. 92: 6.000,00 EUR; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 67/23 -, Rn. 99 und OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 108/23 -, Rn. 94: je 3.500 EUR; OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2023 - I-7 U 77/23 -, Rn. 20: 3.000,00 EUR; OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 99/23 -, Rn. 95: 5.500,00 EUR; OLG Hamm, Urteil vom 15. August 2023 - I-7 U 19/23 -, Rn. 271: 3.000,00; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 5. Juli 2023 - 10 W 5/23 -, Rn. 13: 6.000,00 EUR; OLG Dresden, Beschluss vom 28. September 2022: 17 AR 36/22 -, Rn. 8: mind.
- OLG München, 25.09.2025 - 31 W 1130/25
Streitwertbeschwerde, Herabsetzung des Streitwertes, Festsetzung des Streitwerts, …
Rn. 35 Die (obergerichtliche) Rechtsprechung hat in der Vergangenheit in den Verfahren, in denen wegen des …-Datenlecks auf Grundlage der DSGVO Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzfeststellung geltend gemacht wurden, den Streitwert zwar nicht exakt einheitlich bewertet, allerdings wurde für den Streitwert des Unterlassungsantrags - soweit ersichtlich - einerseits kein höherer Betrag als 5.000,00 EUR angenommen, anderseits aber tendenziell eher vierstellige Beträge angesetzt (vgl. OLG Celle Beschluss vom 10.6.2024 - 5 W 46/24, GRUR-RS 2024, 13038: 500, 00 EUR; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 11.07.2024 - 6 W 36/24 - GRUR-RS 2024, 19253: 1.000,00 EUR;… OLG Hamm, Urteil v. 15.8.2023 - 7 U 19/23 - GRUR 2023, 1791 Rn. 264: 1.000,00 EUR; OLG München, Beschluss v. 03.06.2025 - 31 W 728/25, juris: 1.500,00 EUR;… OLG München, Beschluss v. 26.9.2024 - 31 W 1277/24 e -, Rn. 26, juris: 1.000,00 bis 2.000,00 EUR für zwei sich inhaltlich zum Teil überschneidende Anträge; OLG Dresden, Beschluss v. 31.7.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123: 3.500,00 EUR; OLG Stuttgart, Beschluss v. 3.1.2023 - 4 AR 4/22 - ZD 2024, 107: Bei mangelnden genügenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse 5.000,00 EUR). - OLG Celle, 20.08.2024 - 5 W 89/24
Streitwert einer Klage zur Geltendmachung von Ansprüchen aus der DSGVO gegen …
Allerdings hat der Senat in der jüngeren Vergangenheit mehrfach entschieden, dass in Verfahren, in denen eine Rechtsanwaltskanzlei massenhaft Verfahren anhängig gemacht hat, in denen sie für ihre jeweiligen Mandanten Ansprüche aus der DSGVO verfolgt, in der Regel davon ausgegangen werden kann, dass es den jeweiligen Klageparteien in erster Linie nur auf den mit der Klage verfolgten immateriellen Schadensersatzanspruch ankommt und die mit den Klagen ergänzend verfolgten Feststellungs-, Auskunfts- und/oder Unterlassungsklagen nur ein geringer Wert beizumessen ist, weil derartige Klageanträge in erster Linie "der Anreicherung des Prozessstoffs ohne ein wesentliches eigenes materielles Interesse der jeweiligen Klagepartei dienen" (vgl. Senat…, Urteil vom 4. April 2024 - 5 U 77/23, juris Rn. 70 f.; Senat…, Urteil vom 4. April 2024 - 5 U 31/23, juris Rn. 113 f.; Senat, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 5 W 46/24, juris Rn. 6 f.; Senat…, Beschluss vom 29. April 2024 - 5 W 19/24, juris Rn. 8 f.). - OLG München, 26.09.2024 - 31 W 1277/24
Nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten, Streitwertbeschwerde, Festsetzung des …
Die (obergerichtliche) Rechtsprechung bewertet deshalb in den Verfahren, in denen wegen des F…-D… auf Grundlage der DSGVO Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzfeststellung geltend gemacht werden, den Streitwert zwar nicht exakt einheitlich, allerdings wird - soweit ersichtlich - der Streitwert für den Unterlassungsantrag nicht über 5.000,00 EUR bewertet (vgl. OLG Celle Beschluss vom 10.6.2024 - 5 W 46/24, GRUR-RS 2024, 13038: 500, 00 EUR; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 11.07.2024 - 6 W 36/24 - GRUR-RS 2024, 19253: 1.000,00 EUR;… OLG Hamm, Urteil v. 15.8.2023 - 7 U 19/23 - GRUR 2023, 1791 Rn. 264: 1.000,00 EUR; OLG Dresden, Beschluss v. 31.7.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123: 3.500,00 EUR; OLG Stuttgart, Beschluss v. 3.1.2023 - 4 AR 4/22 - ZD 2024, 107: Bei mangelnden genügenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse 5.000,00 EUR; zitiert jeweils nach beck-online). - OLG München, 03.06.2025 - 31 W 728/25 Rn. 28 Die (obergerichtliche) Rechtsprechung hat in der Vergangenheit in den Verfahren, in denen wegen des Facebook-Datenlecks auf Grundlage der DSGVO Ansprüche auf Schadensersatz, Unterlassung, Auskunft und Schadensersatzfeststellung geltend gemacht wurden, den Streitwert zwar nicht exakt einheitlich bewertet, allerdings wurde für den Streitwert des Unterlassungsantrags - soweit ersichtlich - einerseits kein höherer Betrag als 5.000,00 EUR angenommen, anderseits aber tendenziell eher vierstellige Beträge angesetzt (vgl. OLG Celle Beschl. v. 10.6.2024 - 5 W 46/24, GRUR-RS 2024, 13038: 500,00 EUR; OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 11.07.2024 - 6 W 36/24 - GRUR-RS 2024, 19253: 1.000,00 EUR;… OLG Hamm, Urteil v. 15.8.2023 - 7 U 19/23 - GRUR 2023, 1791 Rn. 264: 1.000,00 EUR;… OLG München, Beschluss v. 26.9.2024 - 31 W 1277/24 e -, Rn. 26, juris: 1.000,00 bis 2.000,00 EUR für zwei sich inhaltlich zum Teil überschneidende Anträge; OLG Dresden, Beschluss v. 31.7.2023 - 4 W 396/23, BeckRS 2023, 21123: 3.500,00 EUR; OLG Stuttgart, Beschluss v. 3.1.2023 - 4 AR 4/22 - ZD 2024, 107: Bei mangelnden genügenden Anhaltspunkten für ein höheres oder geringeres Interesse 5.000,00 EUR).
- OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 4 W 48/24
Streitwertfestsetzung in einem Verfahren wegen Verletzung der Datensicherheit von …
Mittlerweile geht der Senat in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass der Wert eines solchen Feststellungsantrags regelmäßig 500, 00 EUR beträgt (ebenso etwa Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 13. November 2024 - 1 W 22/24 -, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3. September 2024 - 4 W 497/24 -, juris; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 16. August 2024 - 101 AR 103/24 e -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 12. Juli 2024 - 8 U 21/24 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 11. Juli 2024 - 6 W 36/24 -, juris; OLG Oldenburg, Urteil vom 21. Mai 2024 - 13 U 100/23 -, juris; Saarländisches Oberlandesgericht, Urteil vom 3. Mai 2024 - 5 U 72/23 -, juris; OLG Koblenz, Beschluss vom 8. März 2024 - 3 W 71/24 -, juris, OLG Köln, Urteil vom 7. Dezember 2023 - I-15 U 33/23 -, juris, OLG Hamm, Beschluss vom 22. September 2023 - I-7 U 77/23 -, juris; hingegen 300, 00 EUR annehmend OLG Celle, Beschluss vom 10. Juni 2024 - 5 W 46/24 -, juris und 800, 00 EUR OLG München, Beschluss vom 26. September 2024 - 31 W 1277/24 e -, juris).
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