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Rechtsprechung
   KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,4634
KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09 (https://dejure.org/2009,4634)
KG, Entscheidung vom 18.08.2009 - 5 W 95/09 (https://dejure.org/2009,4634)
KG, Entscheidung vom 18. August 2009 - 5 W 95/09 (https://dejure.org/2009,4634)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    §§ 4, 2 UWG; Art. 5 GG

  • Judicialis

    UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 4 Nr. 7; ; GG Art. 5 Abs. 1

  • kanzlei.biz

    Apotheker äußert sich in Apothekerzeitung abwertend über ein Pharma-Unternehmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbswidrigkeit abwertender Äußerungen eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung über ein Pharma-Unternehmen, das einen Rabattvertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse geschlossen hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Apotheker darf sich abwertend im Leserbrief äußern

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Leserbrief in Apotheker-Zeitung darf abwertend formuliert sein

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wettbewerbswidrigkeit abwertender Äußerungen eines Apothekers in einem Leserbrief einer Apotheker-Zeitung über ein Pharma-Unternehmen, das einen Rabattvertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse geschlossen hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2010, 480
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Dabei zu beachten, dass sich der Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG auch auf die Äußerung von Tatsachen erstreckt, soweit sie Dritten zur Meinungsbildung dienen können, sowie auf Äußerungen, in denen sich Tatsachen und Meinungen vermengen und die insgesamt durch die Elemente der Stellungnahme, des Dafürhaltens oder des Meinens geprägt werden (BGH, VersR 2009, 555, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Erst wenn bei einer Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person im Vordergrund steht, die jenseits polemischer oder überspitzter Kritik herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll, nimmt die Äußerung den Charakter einer unzulässigen Schmähung an (vgl. BGH, VersR 2009, 555, juris Rn. 18 m.w.N.).

    Um die Zulässigkeit der angegriffenen Äußerungen zu beurteilen, sind - schon im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Schutz der Meinungsfreiheit in Art. 5 Abs. 1 GG - die betroffenen Interessen gegeneinander abzuwägen, wobei alle wesentlichen Umstände und die betroffenen Grundrechte interpretationsleitend zu berücksichtigen sind (vgl. BGH, VersR 2009, 555, juris Rn. 17 zu einem Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. dem allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrecht), vorliegend also auch - als unterstellt - ein wettbewerbsrechtlicher Bezug der Äußerung.

    Vorliegend kommt dann auch kein Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. dem allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrecht (vgl. hierzu etwa BGH, VersR 2009, 555 und BVerfG, NJW 2008, 358), aus §§ 824, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog oder aus § 823 Abs. 2 i. V. m. § 186 StGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Betracht.

  • BVerfG, 08.05.2007 - 1 BvR 193/05

    Schmähkritik und Zitate

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Das Grundrecht ist nach Art. 19 Abs. 3 GG auch auf juristische Personen des Privatrechts anwendbar, soweit sie eine Erwerbszwecken dienende Tätigkeit ausüben, die ihrem Wesen und ihrer Art nach in gleicher Weise einer juristischen wie einer natürlichen Personen offen steht (BVerfG, NJW 2008, 358, juris Rn. 17 m.w.N. - Bauernfängerei).

    Vorliegend kommt dann auch kein Unterlassungsanspruch aus § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog i.V.m. dem allgemeinen Unternehmenspersönlichkeitsrecht (vgl. hierzu etwa BGH, VersR 2009, 555 und BVerfG, NJW 2008, 358), aus §§ 824, 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog oder aus § 823 Abs. 2 i. V. m. § 186 StGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog in Betracht.

  • BVerfG, 05.12.2008 - 1 BvR 1318/07

    Bezeichnung eines Stadtrats als "Dummschwätzer"

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    An die Bewertung einer Äußerung als Schmähkritik (Verunglimpfung) sind strenge Maßstäbe anzulegen, weil andernfalls eine umstrittene Äußerung regelmäßig (BVerfG, NJW 2009, 749, juris Rn. 12 m.w.N. - Dummschwätzer) ohne Abwägung dem Schutz der Meinungsfreiheit entzogen und diese damit in unzulässiger Weise verkürzt würde.

    Danach macht auch eine überzogene oder ausfällige Kritik eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung (BVerfG, NJW 2009, 749, juris Rn. 12 - Dummschwätzer).

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Tatsachen sind Vorgänge oder Zustände, deren Vorliegen oder Nichtvorliegen dem Wahrheitsbeweis zugänglich ist (vgl. BGH, GRUR 1997, 396, 398 - Polizeichef;… Köhler, a.a.O., § 4 UWG Rn. 8.13).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext …

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Den Gegensatz zu den Tatsachenbehauptungen bilden Werturteile (Meinungsäußerungen), die durch das Element des Wertens, insbesondere der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind (BVerfG, WRP 2003, 69, 70 - Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten; WRP 2009, 943, juris Rn. 27 - Schmähkritik, "durchgeknallt").
  • BGH, 01.03.2007 - I ZR 51/04

    Krankenhauswerbung

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Auch bleibt zu beachten, dass eine Wettbewerbshandlung schon in Betracht kommen kann, wenn das wettbewerbliche Motiv hinter anderen Beweggründen nicht völlig zurücktritt (…BGH, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog, juris Rn. 21 m.w.N.;… GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft, juris Rn. 21; beide Entscheidungen jeweils zum UWG a.F.) - der objektive Zusammenhang mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen also geringer ist als der objektive Zusammenhang etwa mit allgemeinpolitischen Inhalt - und wenn die Äußerung - obwohl selbst ohne konkreten Produktbezug - nur das Image des Unternehmens verbessern kann (i.S. einer allgemeinen Firmenwerbung, vgl. BGH, NJW 1995, 1617 - Pharma-Hörfunkwerbung m.w.N.; GRUR 2007, 809, TZ. 17).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 514/90

    TITANIC/'geb. Mörder'

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Ihr Aussagekern und ihre Einkleidung sind dann gesondert daraufhin zu überprüfen, ob sie eine Kundgabe der Missachtung der karikierten Person enthalten (BVerfG, NJW 1992, 2073, juris Rn. 43 m.w.N. - Satiremagazin Titanic, "geb. Mörder", Krüppel).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 1 BvR 580/02

    Werturteile in Ranglisten - Juve-Handbuch

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Den Gegensatz zu den Tatsachenbehauptungen bilden Werturteile (Meinungsäußerungen), die durch das Element des Wertens, insbesondere der Stellungnahme und des Dafürhaltens geprägt sind (BVerfG, WRP 2003, 69, 70 - Veröffentlichung von Anwalts-Ranglisten;… WRP 2009, 943, juris Rn. 27 - Schmähkritik, "durchgeknallt").
  • BGH, 13.02.2003 - I ZR 41/00

    Schachcomputerkatalog

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Auch bleibt zu beachten, dass eine Wettbewerbshandlung schon in Betracht kommen kann, wenn das wettbewerbliche Motiv hinter anderen Beweggründen nicht völlig zurücktritt (BGH, GRUR 2003, 800 - Schachcomputerkatalog, juris Rn. 21 m.w.N.;… GRUR 2002, 1093 - Kontostandsauskunft, juris Rn. 21; beide Entscheidungen jeweils zum UWG a.F.) - der objektive Zusammenhang mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen also geringer ist als der objektive Zusammenhang etwa mit allgemeinpolitischen Inhalt - und wenn die Äußerung - obwohl selbst ohne konkreten Produktbezug - nur das Image des Unternehmens verbessern kann (i.S. einer allgemeinen Firmenwerbung, vgl. BGH, NJW 1995, 1617 - Pharma-Hörfunkwerbung m.w.N.; GRUR 2007, 809, TZ. 17).
  • BGH, 09.11.2006 - I ZB 28/06

    Gesamtzufriedenheit

    Auszug aus KG, 18.08.2009 - 5 W 95/09
    Für die Eröffnung des Rechtswegs zu den Sozialgerichten ist deshalb entscheidend, ob es sich um eine Streitigkeit in einer Angelegenheit der gesetzlichen Krankenversicherung handelt (BGH, GRUR 2007, 535, juris Rn. 10 - Gesamtzufriedenheit).
  • BGH, 27.06.2002 - I ZR 86/00

    Kontostandsauskunft

  • BVerfG, 12.07.2007 - 1 BvR 2041/02

    Verfassungsmäßigkeit der Untersagung von Publikationen über die angebliche …

  • BGH, 15.12.1994 - I ZR 154/92

    Pharma-Hörfunkwerbung - HWG - Pflichtangaben

  • OLG Köln, 29.05.2013 - 6 U 220/12

    Wettbewerbswidrigkeit der Veröffentlichung

    Diese verfassungsrechtlichen Grundsätze sind durch die Neufassung des UWG nicht überholt, auch wenn es nun nicht mehr auf eine Wettbewerbsabsicht ankommt, sondern nur auf einen objektiven Zusammenhang mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen (KG, Beschluss vom 18.8. 2009 - 5 W 95/09 - NJOZ 2009, 4435, 4436 f.).
  • OLG München, 09.02.2012 - 6 U 2488/11

    Namensschutz im Internet: Einstellen eines natürlichen Namens als Metatag in den …

    Die - gegebenenfalls aus dem Kurztext in den Trefferlisten gemäß Anlagen K 2 und/oder K 5 erkennbare - bloße Kritik an einem Unternehmen stellt für sich allein grundsätzlich auch dann noch keine geschäftliche Handlung dar, wenn sie unsachlich und übertrieben ist (vgl. Kammergericht, Beschl. v. 18.08.2009 - 5 W 95/09, nachgewiesen in juris).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2010 - 2 U 8/09

    Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen Abmahnungen von Abnehmern

    Rn. 124 Auch aus §§ 3, 4 Nr. 7 UWG steht den Klägerinnen der geltend gemachte Unterlassungsanspruch nicht zu (vgl. ergänzend zu den nachfolgend wiedergegebenen Rechtsprechungsnachweisen zum Persönlichkeitsrecht BGH…, Urteil vom 23. Juni 2009 - VI ZR 196/08, MDR 2009, 1038 f., bei juris Rz. 29 ff.; mit wettbewerbsrechtlichem Bezug BGH…, Urteil vom 03. Februar 2009 - VI ZR 36/07, VersR 2009, 555 ff., bei juris Rz. 12; KG, Beschluss vom 18. August 2009 - 5 W 95/09, bei juris Rz. 33 ff.; je m.w.N.; vgl. auch zu den Grenzen der Meinungsfreiheit bei irreführender Werbung KG…, Urteil vom 11. November 2008 - 5 U 121/05, MD 2009, 136 ff., bei juris Rz. 57 ff.).
  • OLG Stuttgart, 30.08.2012 - 2 U 117/11

    Förderung des Wettbewerbs eines anderen Unternehmens mit Werbung auf der eigenen …

    Rn. 43 Aber auch unabhängig von der Förderung gerade fremden Wettbewerbs fehlt ein objektiver Zusammenhang im Sinne einer Förderung des Wettbewerbs, wenn sich die Handlung zwar auf die geschäftlichen Entscheidungen von Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern tatsächlich auswirken kann, sie aber vorrangig anderen Zielen als der Förderung des Absatzes oder Bezuges dient, was insbesondere bei der (wiederum insbesondere, aber nicht nur redaktionellen) Unterrichtung der Öffentlichkeit, vor allem der Verbraucher über verbraucherpolitische Ziele angenommen wird (…Köhler/Bornkamm, a.a.O., § 2 Rn. 51; OLG Hamburg GRUR-RR 2007, 206, 208; vgl. auch KG, Beschluss vom 18.08.2009, 5 W 95/09, Rn. 11 ff. - dort Äußerungen in einem Leserbrief - und Senat, GRUR-RR 2006, 20, 21 - Beeinflussung des Wettbewerbs nicht Ziel, sondern nur Nebeneffekt eines von einer Umweltorganisation aus umweltpolitischen Gründen veranlassten Boykotts).
  • OLG Köln, 20.05.2016 - 6 U 107/15
    Dass dies problematisch ist, hat etwa das Kammergericht Berlin in einem Beschluss vom 18.8.2009 (5 W 95/09 - Rn. 9 f., juris) ausgeführt:.
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