Rechtsprechung
| EuGH, 11.07.1974 - 53/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- EU-Kommission
Guillot / Kommission
BEAMTENSTATUT, ARTIKEL 24
1 . BEAMTE - AUFGABENWAHRNEHMUNG - BERUFLICHE EHRENHAFTIGKEIT - SCHWERE ANSCHULDIGUNGEN DES DIENSTVORGESETZTEN - PFLICHTEN DER VERWALTUNG - EU-Kommission
Guillot / Kommission
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1. BEAMTE - AUFGABENWAHRNEHMUNG - BERUFLICHE EHRENHAFTIGKEIT - SCHWERE ANSCHULDIGUNGEN DES DIENSTVORGESETZTEN - PFLICHTEN DER VERWALTUNG
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 21.06.1974 - 53/72
- EuGH, 11.07.1974 - 53/72
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (1)
- EuGH - 91/71 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Guillot / Kommission
Auszug aus EuGH, 11.07.1974 - 53/72
2.31/91/71) behauptete er, bestimmte Messungen, die der Kläger im Rahmen seiner Versuche vorgenommen habe, seien nicht "unter korrekten Bedingungen erfolgt".Der Kläger erhob am 8. November 1971 Klage vor dem Gerichtshof (Rechtssache 91/71), da sein Antrag, ihm die Veröffentlichung seiner Versuchsergebnisse zu gestatten, abgelehnt wurde.
Die Kommission bestätigt Ihnen daher, daß gegen Sie nicht die Einleitung eines Disziplinarverfahrens beschlossen worden ist, und ordnet demgemäß an, daß die Memoranden 2.31/91/71 vom 4. Mai, 101/286/71 vom 17. Mai, 01.00/413/71 vom 26. Juni und 1.01/423/71 vom 7. Juli 1971 aus Ihrer Personalakte zu entfernen sind.
- Generalanwalt beim EuGH, 12.05.1977 - 43/74
Pierre Guillot gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
meine Herren Richter! 1. Die vorliegende Rechtssache hängt eng mit der Rechtssache 53/72 zusammen, in der derselbe Kläger gegen die Kommission klagte und die durch das Urteil vom 1. Juli 1974 (Slg. 1974, 791) abgeschlossen wurde.Nach dem Schluß der mündlichen Verhandlung in der Rechtssache 53/72 und wenige Wochen vor dem Erlaß des Urteils reichte Herr Guillot die Klageschrift zur Einleitung des vorliegenden Rechtsstreits beim Gerichtshof ein.
Anlaß für die zweite Klage ist ein von Herrn Malvicini unterzeichneter Vermerk vom 21. Oktober 1971, den der Kläger, ohne daß er vorher davon Kenntnis erhalten hätte, in seiner Personalakte entdeckt hatte, welche die Beklagte im Rahmen der Rechtssache 53/72 bei der Kanzlei des Gerichtshofes niedergelegt hatte.
Der Vortrag der Kommission hätte allenfalls dazu dienen können, solange der Ausgang der von ihr nunmehr in Erfüllung des erwähnten Urteils in der Rechtssache 53/72 betriebenen Untersuchung nicht vorlag, eine Aussetzung der Entscheidung des Gerichtshofes in der Hauptsache zu erreichen, aber er führt sicher nicht zur Verneinung der Zulässigkeit der Klage, denn diese ist nach der zur Zeit der Klageerhebung bestehenden Situation zu beurteilen.
Da dieses Urteil formal nicht den Charakter eines Zwischenurteils hatte, beendete es das Verfahren 53/72 endgültig.
Zu untersuchen bleibt die zentrale Frage dieser Rechtssache, nämlich die behauptete Verletzung des Artikels 24. Im Urteil vom 11. Juli 1974, das die vorangegangene Rechtssache 53/72 abschloß, hat sich der Gerichtshof auf Artikel 24 (und außerdem auf die Grundsätze der Gerechtigkeit und guter Verwaltungsführung) gestützt, um daraus die Verpflichtung der Verwaltung abzuleiten, wenn ein Dienstvorgesetzter gegen einen Beamten schwere, dessen berufliche Ehrenhaftigkeit bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben betreffende Anschuldigungen erhebt, festzustellen, ob die Anschuldigungen begründet sind.
Dieser Ausschuß stützte sich bei seinen Arbeiten auf Unterlagen, zu denen neben dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 53/72 und den Schlußanträgen des Generalanwalts Trabucchi die Memoranden vom 3. Mai und 6. Juli 1971 von Herrn Malvicini an den Direktor Caprioglio, die Memoranden des Klägers vom 7. Mai und 9. Juli 1971 an den Direktor Herrn Caprioglio, die Tabellen der von Herrn Guillot am 28. und 30. April und am 6. Mai 1971 Herrn Malvicini vorgelegten Versuchsdaten und außerdem die Aufzeichnungsstreifen der Olivetti-Rechenmaschine und des Mehrkanalanalysators, auf denen die Versuchsergebnisse aufgedruckt sind, gehörten.
- EuGH, 12.11.1996 - C-294/95
Ojha / Kommission
14 Nach Ansicht des Rechtsmittelführers hätte nach Artikel 24 eine Untersuchung eingeleitet werden müssen, um sein durch falsche Beschuldigungen beschädigtes Ansehen wiederherzustellen (vgl. Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72, Guillot/Kommission, Slg. 1974, 791, Randnr. 3, und vom 18. Oktober 1976 in der Rechtssache 128/75, N./Kommission, Slg. 1976, 1567, Randnrn.So hat die Entscheidung der Kommission, kein Disziplinarverfahren gegen den betroffenen Beamten einzuleiten, den Gerichtshof im Urteil Guillot/Kommission (a. a. O.) nicht an der Feststellung gehindert, daß die Kommission gegen Artikel 24 des Statuts verstossen hatte, weil sie nicht alle erforderlichen Maßnahmen getroffen hatte, um die Begründetheit der Anschuldigungen des Vorgesetzten zu prüfen.
Unter solchen Umständen kann die mögliche Verletzung der Beistandspflicht nur die Aufhebung der Entscheidung nach sich ziehen, mit der der begehrte Beistand verweigert wurde (vgl. Urteil Guillot/Kommission, a. a. O., Randnr. 14), und gegebenenfalls einen Amtsfehler darstellen, der die Haftung der Gemeinschaft begründen kann.
- EuGH, 07.07.1977 - 43/74
Guillot / Kommission
Herr Guillot holte dann die Auflistung der Maschine herbei und rechtfertigte die Änderung der Daten mit der Erklärung, daß es sich um eine Berichtigung handele, die auf einer Veränderung der experimentellen Messungsdaten zurückzuführen sei; Herr Guillot war in der Lage, für diese Veränderung den ,genauen' Berichtigungssatz zu bestimmen, ohne irgendeinen Versuch vorgenommen zu haben." Die Vorgänge, zu denen dieses Schreiben Anlaß gab, waren Gegenstand eines Rechtsstreits zwischen Herrn Guillot und der Kommission, der durch das Urteil des Gerichtshofes (Zweite Kammer) vom 11. Juli 1974 (Slg. 1974, S. 791) abgeschlossen wurde.24. Aufgrund des Urteils des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72 (Slg. 1974, 791) beschloß die Kommission, das Forschungszentrum in Mol, ein belgisches Institut, mit der Durchführung einer Untersuchung über die Versuche von Herrn Guillot zu beauftragen.
Entscheidungsgründe 1/3 Die vorliegende Rechtsstreitigkeit geht ebenso wie die mit Urteil vom 11. Juli 1974 (Slg. 1974, 791) entschiedene und auf einer von demselben Kläger gegen die Kommission erhobenen Klage beruhende Rechtssache 53/72 auf eine Serie von Versuchen zurück, welche der Kläger, ein wissenschaftlicher Beamter der Forschungsanstalt Ispra der Gemeinsamen Forschungsstelle (nachstehend "GFS" genannt), vom 28. bis zum 30. April 1971 durchführte.
- EuG, 12.07.2011 - T-80/09
Kommission / Q - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beamte - …
Das betreffende Gemeinschaftsorgan ist angesichts derartiger Beweise verpflichtet, die gebotenen Maßnahmen zu ergreifen, insbesondere eine Verwaltungsuntersuchung durchzuführen, um die der Beschwerde zugrunde liegenden Tatsachen in Zusammenarbeit mit dem Beschwerdeführer zu ermitteln (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 26. Januar 1989, Koutchoumoff/Kommission, 224/87, Slg. 1989, 99, Randnrn. 15 f., und Urteil L/Kommission, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 84 und die dort angeführte Rechtsprechung), ohne die es nicht endgültig Stellung nehmen kann, insbesondere zu der Frage, ob die Beschwerde keine Maßnahmen nach sich zieht oder ob ein Disziplinarverfahren einzuleiten ist und gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen zu ergreifen sind (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1974, Guillot/Kommission, 53/72, Slg. 1974, 791, Randnrn. 3, 12 und 21, und vom 9. November 1989, Katsoufros/Gerichtshof, 55/88, Slg. 1989, 3579, Randnr. 16). - Generalanwalt beim EuGH, 04.07.1996 - C-294/95
Girish Ojha gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Rechtsmittel - …
( 53 ) Urteile vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72 (Guillot/ Kommission, Slg. 1974, 791, Randnrn. 3 und 4) und vom 18. Oktober 1976 in der Rechtssache 128/75 (N./Kommission, Slg. 1976, 1567, Randnr. 10). - Generalanwalt beim EuGH, 27.04.2017 - C-184/16
Petrea - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unionsbürgerschaft - Recht, sich im …
{FN:29} Zu diesem Grundsatz vgl. Urteile des Gerichtshofs vom 11. Juli 1974, Guillot/Kommission (53/72, EU:C:1974:80, Rn. 3), und vom 28. Mai 1980, Kuhner/Kommission (…33/79 und 75/79, EU:C:1980:139, Rn. 23). - EuG, 24.04.2017 - T-570/16
HF/ Parlament - Öffentlicher Dienst - Vertragsbediensteter für Hilfstätigkeiten - …
Rn. 57 In einer solchen Situation muss diese Untersuchung bis zur ihrem Abschluss durchgeführt werden, damit die Verwaltung nach Unterrichtung über die Schlussfolgerungen des Untersuchungsberichts hierzu eine endgültige Stellungnahme abgeben kann, die es ihr erlaubt, den Beistandsantrag als erledigt zu behandeln oder, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen sind und in den Anwendungsbereich von Art. 12a des Statuts fallen, insbesondere ein Disziplinarverfahren einzuleiten, um gegebenenfalls Disziplinarmaßnahmen gegen den mutmaßlichen Mobber zu ergreifen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Juli 1974, Guillot/Kommission, 53/72, EU:C:1974:80, Rn. 3, 12 und 21…, vom 9. November 1989, Katsoufros/Gerichtshof, 55/88, EU:C:1989:409, Rn. 16, …und vom 12. Juli 2011, Kommission/Q, T-80/09 P, EU:T:2011:347, Rn. 84). - EuGöD, 02.05.2007 - F-23/05
Giraudy / Kommission - Beamte - Klage - Schadensersatzklage - Untersuchung des …
Rn. 164 Bei schweren Anschuldigungen, die die Ehrenhaftigkeit eines Beamten betreffen, muss die Behörde nach der Rechtsprechung vermeiden, dass die Anschuldigungen weiter als unbedingt erforderlich verbreitet werden (Urteil des Gerichtshofs vom 11. Juli 1974, Guillot/Kommission, 53/72, Slg. 1974, 791, Randnrn. - EuG, 12.12.1995 - T-203/95
Bernard Connolly gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
Ausserdem hat das zuständige Organ gemäß seiner Fürsorgepflicht und dem Grundsatz der guten Verwaltungsführung zu vermeiden, daß ein Beamter Gegenstand von Erklärungen wird, die seine berufliche Ehre beeinträchtigen können (Urteil des Gerichtshofes vom 11. Juli 1974 in der Rechtssache 53/72, Guillot/Kommission, Slg. 1974, 791, Randnr. 5). - EuGH, 07.10.1987 - 108/86
D.M. / Rat und ESC
BEI DIESER WAHL WAR DIE VERWALTUNG GERADE AUFGRUND IHRER BEISTANDSPFLICHT NACH ARTIKEL 24 DES STATUTS GEHALTEN, JEDE NICHT UNBEDINGT ERFORDERLICHE VERÖFFENTLICHUNG DER IN REDE STEHENDEN ANSCHULDIGUNGEN ZU VERMEIDEN, UM DIE BELANGE DES VERLETZTEN BEAMTEN NICHT NOCH MEHR ZU BEEINTRÄCHTIGEN ( SIEHE URTEIL VOM 11. JULI 1974 IN DER RECHTSSACHE 53/72, GUILLOT, SLG. 1974, 791 ). - EuG, 26.10.1993 - T-59/92
Renato Caronna gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte - …
- EuG, 01.10.1991 - T-38/91
Dimitrios Coussios gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- Generalanwalt beim EuGH, 20.03.1980 - 33/79
Richard Kuhner gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Änderung der …
- Generalanwalt beim EuGH, 21.11.1989 - 137/88
Marijke Schneemann und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
- EuGH, 15.01.1985 - 168/83
Pasquali-Gherardi / Parlament
- EuGH, 18.10.1976 - 128/75
N. / Kommission
- EuGH, 07.07.1977 - 43/76
Entfernung von Schriftstücken aus der Personalakte und Rückgabe von …
- Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1976 - 128/75
M.N. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
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