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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,21946
OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23 (https://dejure.org/2023,21946)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.07.2023 - 54 Verg 3/23 (https://dejure.org/2023,21946)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Juli 2023 - 54 Verg 3/23 (https://dejure.org/2023,21946)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 128 ; VgV § 60 Abs. 4
    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren hinsichtlich der Vergabe eines Auftrags zur Beförderung von Schülern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preis ungewöhnlich niedrig: Bieter muss "Seriosität" des Angebots nachweisen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieter muss Seriosität seiner Kalkulation beweisen! (VPR 2023, 134)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Preis ungewöhnlich niedrig: Bieter muss "Seriosität" des Angebots beweisen! (IBR 2023, 593)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2023, 778
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 31.01.2017 - X ZB 10/16

    Notärztliche Dienstleistungen - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23
    Die Regelungen über die Aufklärungspflicht nach § 60 Abs. 1 VgV, die Vorgaben über die Vornahme der Prüfung nach Maßgabe von § 60 Abs. 2 VgV und auch die Beachtung der Vorschriften gemäß § 60 Abs. 3 VgV sind drittschützend (vgl. BGH, Urteil vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 23 ff.), so dass die Antragstellerin insoweit nach den §§ 160 Abs. 2, 97 Abs. 6 GWB antragsbefugt ist.

    Bei der Beurteilung der Anforderungen an eine zufriedenstellende Aufklärung berücksichtigt der Auftraggeber Art und Umfang der im konkreten Fall drohenden Gefahren für eine wettbewerbskonforme Auftragserledigung (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 29 ff.).

    Über den Akteneinsichtsantrag der Antragstellerin auch in solche Unterlagen ist von der Vergabekammer nach Maßgabe von § 165 Abs. 2 GWB zunächst in einem Zwischenverfahren, regelmäßig in einem sogenannten In-camera-Verfahren über deren Offenlegung oder Geheimhaltung zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 43 ff.).

    Zugunsten des Akteneinsicht begehrenden Beteiligten ist zu berücksichtigen, dass es ihm regelmäßig erst die Kenntnis dieser Informationen ermöglicht, durch detailliertes und von der eigenen Sachkunde getragenes Vorbringen zu der Preisbildung beim ungewöhnlich günstigen Angebot vorzutragen (vgl. BGH, Beschluss vom 31. Januar 2017 - X ZB 10/16, Rn. 48 ff.).

  • OLG Celle, 17.06.2021 - 13 Verg 2/21

    Umfang der Tatbestands- und Bindungswirkung bestandskräftiger Entscheidungen der …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23
    2) Für das weitere Verfahren vor der Vergabekammer weist der Senat ferner darauf hin, dass die Antragstellerin wegen der Bestandskraft des Vergabekammerbeschlusses vom 23. Mai 2023 mit Rügen im Ergebnis ausgeschlossen sein dürfte, die dort entscheidungstragend abschlägig beschieden worden sind (vgl. hierzu allg.: OLG Celle, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 Verg/21 = NZBau 2022, 189, Rn. 24 f., 27 ff.; VK Niedersachsen, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - VgK-35/2019, juris; Vergabekammer Münster, Beschluss vom 13. März 2012 - VK 2/12, BeckRS 2012, 20905;… Fett in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 168 Rn. 81).
  • VK Niedersachsen, 01.10.2019 - VgK-35/19

    Ausschreibung der thermischen Verwertung anfallenden Klärschlamms in einer …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23
    2) Für das weitere Verfahren vor der Vergabekammer weist der Senat ferner darauf hin, dass die Antragstellerin wegen der Bestandskraft des Vergabekammerbeschlusses vom 23. Mai 2023 mit Rügen im Ergebnis ausgeschlossen sein dürfte, die dort entscheidungstragend abschlägig beschieden worden sind (vgl. hierzu allg.: OLG Celle…, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 Verg/21 = NZBau 2022, 189, Rn. 24 f., 27 ff.; VK Niedersachsen, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - VgK-35/2019, juris; Vergabekammer Münster, Beschluss vom 13. März 2012 - VK 2/12, BeckRS 2012, 20905;… Fett in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 168 Rn. 81).
  • VK Münster, 13.03.2012 - VK 2/12

    Was umfasst Bestandskraft von Vergabekammerbeschluss?

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23
    2) Für das weitere Verfahren vor der Vergabekammer weist der Senat ferner darauf hin, dass die Antragstellerin wegen der Bestandskraft des Vergabekammerbeschlusses vom 23. Mai 2023 mit Rügen im Ergebnis ausgeschlossen sein dürfte, die dort entscheidungstragend abschlägig beschieden worden sind (vgl. hierzu allg.: OLG Celle…, Beschluss vom 17. Juni 2021 - 13 Verg/21 = NZBau 2022, 189, Rn. 24 f., 27 ff.; VK Niedersachsen, Beschluss vom 1. Oktober 2019 - VgK-35/2019, juris; Vergabekammer Münster, Beschluss vom 13. März 2012 - VK 2/12, BeckRS 2012, 20905;… Fett in: Münchener Kommentar zum Wettbewerbsrecht, 4. Aufl. 2022, § 168 Rn. 81).
  • EuGH, 18.09.2014 - C-549/13

    Ein bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vorgeschriebenes Mindestentgelt kann …

    Auszug aus OLG Schleswig, 19.07.2023 - 54 Verg 3/23
    Die Vergabekammer sind nach insoweit maßgeblichen nationalem Recht - anders als nach europäischem Recht im Hinblick auf die Vorlagepflicht des Art. 267 AEUV (vgl. EuGH, Urteil vom 18. September 2014 - C 549/13, Rn. 21 ff. - Bundesdruckerei) - kein Gericht im Sinne der Art. 92, 97 f.GG; ihren Mitgliedern fehlt die erforderliche organisatorische und persönliche Unabhängigkeit.
  • BayObLG, 29.05.2024 - Verg 16/23

    Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe …

    Auch wenn man auf der Grundlage obergerichtlicher Rechtsprechung annimmt, dass bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer Tatbestands- und Bindungswirkung entfalten in Bezug auf den Tenor, tragende Entscheidungsgründe, tatsächliche Feststellungen zum behaupteten Verstoß (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 17. Juni 2021, 13 Verg 2/21, NZBau 2022, 189, juris Rn. 35) und die rechtliche Würdigung zur Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 19. Juli 2023, 54 Verg 3/23, juris Rn. 101), reduziert dies vorliegend den notwendigen Prüfungsaufwand in der Beschwerde praktisch nicht.
  • BayObLG, 29.05.2024 - Verg 15/23

    Unbegründeter vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag bei Catering-Auftragsvergabe …

    Auch wenn man auf der Grundlage obergerichtlicher Rechtsprechung annimmt, dass bestandskräftige Entscheidungen der Vergabekammer Tatbestands- und Bindungswirkung entfalten in Bezug auf den Tenor, tragende Entscheidungsgründe, tatsächliche Feststellungen zum behaupteten Verstoß (vgl. OLG Celle…, Beschluss vom 17. Juni 2021, 13 Verg 2/21, NZBau 2022, 189, juris Rn. 35) und die rechtliche Würdigung zur Frage, ob ein Vergabeverstoß vorliegt (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 19. Juli 2023, 54 Verg 3/23, juris Rn. 101), reduziert dies vorliegend den notwendigen Prüfungsaufwand in der Beschwerde praktisch nicht.
  • OLG Schleswig, 27.11.2023 - 54 Verg 4/23

    Vergabe eines Auftrags zur Beförderung von Schülern an einen Konkurrenten; Antrag …

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer vom 7. Juli 2023 hat der Senat (Az. 54 Verg 3/23) mit Beschluss vom 11. Juli 2023 den Nachprüfungsantrag der Antragsgegnerin zugestellt, die Zuschlagsprätendentin beigeladen und mit weiterem Beschluss vom 19. Juli 2023 den Beschluss der Vergabekammer vom 7. Juli 2023 aufgehoben und die Vergabekammer Schleswig-Holstein verpflichtet, das Nachprüfungsverfahren unter Beachtung der sich aus dem Beschluss des Senats ergebenden Rechtsauffassung des Senats durchzuführen.
  • VK Sachsen, 14.10.2025 - 1/SVK/029-25

    Bieter muss gültiges Prüfzeugnis vorlegen!

    Formelhafte oder abstrakte Erklärungen, wie etwa Hinweise auf innerbetriebliche Strukturen oder wirtschaftliche Parameter, reichen nicht aus, um die Seriosität des Angebotes nachzuweisen (OLG Schleswig, Beschluss vom 19.07.2023 - 54 Verg 3/23).
  • VK Schleswig-Holstein, 29.09.2023 - VK-SH 11/23

    Wie ist die Preisaufklärung durchzuführen?

    In seinem Beschluss über die sofortige Beschwerde vom 19.07.2023 (Az. 54 Verg 3/23), welcher ohne Durchführung einer mündlichen Verhandlung erging, führt der Senat aus, dass die Beschlüsse der Vergabekammer aufzuheben waren und die Vergabekammer zu verpflichten war, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Senats über den von dem Senat der Antragsgegnerin übermittelten Nachprüfungsantrag vom 07.07.2023 erneut zu entscheiden.
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