Rechtsprechung
| BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Rentenversicherung
- lexetius.com
Anfrage - Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - Rentenabschlag - Verfassungsmäßigkeit
- Judicialis
SGB VI § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; SGB VI § 77 Abs. 2 Satz 2; ; SGB VI § 77 Abs. 2 Satz 3
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente - Zulässigkeit der Herabsetzung des Zugangsfaktors vor Vollendung des 60. Lebensjahres
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Zulässigkeit der Herabsetzung des Zugangsfaktors vor Vollendung des 60. Lebensjahres
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Bundessozialgericht (Pressemitteilung)
Bundessozialgericht über Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten uneins
- rentenberater.de (Kurzinformation)
Rentenabschlag bei Erwerbsminderungsrenten uneins
- 123recht.net (Pressemeldung, 29.1.2008)
Streit um Erwerbsminderungsrenten intern klären // Weiter Hoffnung für 1,2 Millionen Rentner
Verfahrensgang
- SG Aachen, 09.02.2007 - S 8 R 96/06
- BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
- BSG, 14.08.2008 - B 5 R 32/07 R
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (30)
- BSG, 16.05.2006 - B 4 RA 22/05 R
Erwerbsminderungsrente - Rentenabschlag - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. …
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Der Kläger hielt seinen Widerspruch aufrecht und begehrte nun zum einen eine Dauerrente und zum anderen - unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R = BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) - die Berechnung seiner Rente auf Grund eines ungeminderten Zugangsfaktors von 1, 0. Beides lehnte die Beklagte mit Widerspruchsbescheid vom 14.9.2006 ab.Er sieht sich jedoch durch das Urteil des 4. Senats vom 16.5.2006 (B 4 RA 22/05 R - BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) gehindert; würde er die Rechtsauffassung, auf der dieses Urteil beruht, auch im vorliegenden Fall zu Grunde legen, wären auf die Revision des Klägers das angegriffene Urteil aufzuheben und die angefochtenen Bescheide abzuändern und der Klage damit stattzugeben.
Das vom 4. Senat entwickelte Konzept der "Vorzeitigkeit" einer Rente wegen Erwerbsminderung (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 22 f) findet im Gesetz keine Stütze.
Ungeachtet möglicher verfassungsrechtlicher Bedenken verstieße die Minderung einer laufenden Erwerbsminderungsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres (vgl BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 37) bereits gegen den Grundsatz des § 88 Abs. 1 Satz 2 SGB VI, wonach die in einer zuvor festgestellten Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit ermittelten EP auch für eine Folgerente zu übernehmen sind, wenn diese innerhalb von 24 Kalendermonaten nach der Erwerbsminderungsrente beginnt (so auch von Koch/Kolakowski, SGb 2007, 73;… Plagemann in jurisPR-SozR 20/2006 Anm 4).
Wollte man der Auffassung des 4. Senats folgen (vgl nochmals BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3, jeweils RdNr 37), wonach der "Rentenabschlag" erst ab Vollendung des 60. Lebensjahres greifen soll, so würde die Vertrauensschutzregelung des § 77 Abs. 4 SGB VI nF in ihr Gegenteil verkehrt: Versicherte mit mindestens 40 Pflichtbeitragsjahren würden durch die Herabsetzung des 62. auf das 60. Lebensjahr nicht begünstigt, sondern benachteiligt, obwohl es für diesen Personenkreis beim bisherigen Recht bleiben soll.
Eine Entscheidung in diesem Sinne ist dem Senat jedoch nicht ohne Abweichung von dem Urteil des 4. Senats vom 16.5.2006 (BSGE 96, 209 = SozR 4-2600 § 77 Nr. 3) möglich.
- BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvL 10/00
Beschäftigungsförderungsgesetz
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
aa) Rentenansprüche und -anwartschaften werden vom verfassungsrechtlichen Eigentumsschutz nach Art. 14 Abs. 1 GG erfasst (vgl zuletzt BVerfGE 117, 272, 292 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 50 mwN; stRspr).Dabei verengt sich die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers in dem Maße, in dem Rentenanwartschaften durch den personalen Anteil eigener Leistungen der Versicherten geprägt sind (vgl zuletzt BVerfGE 117, 272, 294 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 54 mwN; stRspr).
Knüpft der Gesetzgeber an ein bereits bestehendes Versicherungsverhältnis an und verändert er die in dessen Rahmen begründete Anwartschaft zum Nachteil des Versicherten, so ist darüber hinaus ein solcher Eingriff am rechtsstaatlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes zu messen, der für die vermögenswerten Güter und damit auch für die rentenrechtliche Anwartschaft in Art. 14 GG eine eigene Ausprägung erfahren hat (vgl zuletzt BVerfGE 117, 272, 294 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 55 mwN).
Sind allein die finanziellen Erwägungen ein legitimer Grund für den Eingriff, so kann offen bleiben, ob auch andere mit der Regelung vom Gesetzgeber verfolgte Ziele für sich oder zusätzlich die in Frage stehende Regelung rechtfertigen könnten (vgl BVerfGE 117, 272, 297 = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 63).
Ihm steht - wie dies das BVerfG erneut in seinem Beschluss vom 27.2.2007 (BVerfGE 117, 272, 295 f = SozR 4-2600 § 58 Nr. 7 RdNr 58 f) zum Ausdruck gebracht hat - im Sozialversicherungsrecht wie in allen komplexen, auf künftige Entwicklungen ausgelegten Rechtsbereichen ein weiter Einschätzungsspielraum zu.
- BSG, 25.02.2004 - B 5 RJ 44/02 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit - Anhebung der …
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Dabei ging es dem Gesetzgeber des RRErwerbG nur um eine "Anpassung" und nicht um eine "Gleichbehandlung"; denn bei einer vorzeitigen Inanspruchnahme einer Altersrente kann der "Abschlag" bis zu 18 % betragen (vgl zur Anhebung der Altersgrenzen bei der Altersrente BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 1 mwN).Anwartschaften sind aber wegen des großen Zeitraums zwischen ihrem Erwerb und der Aktivierung des Rentenanspruchs naturgemäß stärker einer Veränderung der für die Rentenberechnung maßgeblichen Verhältnisse unterworfen (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1, jeweils RdNr 43) und genießen nicht denselben eigentumsrechtlichen Schutz wie die Rente.
Dabei kann offen bleiben, ob sich dieser Grundsatz bei Rentenanwartschaften aus Art. 14 Abs. 1 GG ergibt oder aus Art. 2 Abs. 1 iVm dem Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG hergeleitet wird (vgl BSGE 92, 206 = SozR 4-2600 § 237 Nr. 1 jeweils RdNr 44 mwN).
- BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvL 9/00
Fremdrentengesetz
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Sie rechtfertigt es, dass der durch sie begründeten rentenrechtlichen Rechtsposition ein höherer Schutz gegen staatliche Eingriffe zuerkannt wird als einer Anwartschaft, soweit sie nicht auf Beitragsleistungen beruht (vgl hierzu BVerfGE 116, 96, 122 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 81;… BVerfGE 100, 1, 33 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3;… kritisch zur Zuordnung der Zurechnungszeit zum Eigentumsschutzbereich im Hinblick auf das Erfordernis der "Eigenleistung" Plagemann in jurisPR-SozR 20/2006 Anm 4). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Sie rechtfertigt es, dass der durch sie begründeten rentenrechtlichen Rechtsposition ein höherer Schutz gegen staatliche Eingriffe zuerkannt wird als einer Anwartschaft, soweit sie nicht auf Beitragsleistungen beruht (…vgl hierzu BVerfGE 116, 96, 122 = SozR 4-5050 § 22 Nr. 5 RdNr 81; BVerfGE 100, 1, 33 = SozR 3-8570 § 10 Nr. 3;… kritisch zur Zuordnung der Zurechnungszeit zum Eigentumsschutzbereich im Hinblick auf das Erfordernis der "Eigenleistung" Plagemann in jurisPR-SozR 20/2006 Anm 4). - BVerfG, 20.05.1987 - 1 BvR 762/85
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses des infolge einer Brufskrankheit …
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Demgemäß ist dieses Grundrecht vor allem dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen könnten (BVerfGE 75, 348, 357 = SozR 2200 § 555a Nr. 3, stRspr); entsprechendes gilt für eine Gleichbehandlung trotz Bestehens gewichtiger Unterschiede. - BSG, 01.12.1999 - B 5 RJ 26/98 R
Entgeltpunktekürzung durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz …
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Dass der Gesetzgeber die EP als solche nicht gekürzt hat, ändert am Ergebnis einer Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition nichts (…vgl zur Kürzung von EP zuletzt BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 11; BSGE 85, 161, 164 ff mwN = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7). - BSG, 12.12.2006 - B 13 RJ 19/05 R
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anhebung der Altersgrenze - Zugangsfaktor - …
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Dass der Gesetzgeber die EP als solche nicht gekürzt hat, ändert am Ergebnis einer Verschlechterung der bisherigen Rechtsposition nichts (vgl zur Kürzung von EP zuletzt BSG SozR 4-2600 § 237 Nr. 11;… BSGE 85, 161, 164 ff mwN = SozR 3-5050 § 22 Nr. 7). - BSG, 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach …
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Damit bringt das Gesetz zum Ausdruck, dass der Zugangsfaktor für die gesamte Dauer des ununterbrochenen Rentenbezugs und auch für eine sich daran anschließende Rente einheitlich zu bestimmen ist - die nach § 77 Abs. 2, 3 SGB VI zu ermittelnden "Abschläge" oder "Zuschläge" also für die gesamte ununterbrochene Rentenlaufzeit gelten (vgl BSG vom 28.10.2004 - B 4 RA 42/02 R - Juris RdNr 281 ff; Stahl in Hauck/Noftz, SGB VI, K § 77 RdNr 10, Stand 2/2002; Blüggel in Wannagat, SGB, § 77 SGB VI RdNr 18, Stand 7/2007; Ohsmann/Stolz/Thiede, DAngVers 2003, 171). - BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 45/99 R
Bewertung beitragsfreier Zeiten - Israelische Versicherungszeiten - …
Auszug aus BSG, 29.01.2008 - B 5a/5 R 32/07 R
Zum Zeitpunkt des Rentenbeginns wegen voller Erwerbsminderung hatte der Kläger das 52. Lebensjahr vollendet (zur Auslegung des Begriffs "Rentenbeginn" im Sinne des Rentenzahlbeginns s Senatsbeschluss vom 17.4.2007 - B 5 RJ 15/04 R, unveröffentlicht; BSG SozR 3-2600 § 71 Nr. 2). - BSG, 17.04.2007 - B 5 RJ 15/04 R
Rentenberechnung - belegungsfähiger Gesamtzeitraum - Beginn der Rente - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.09.2007 - L 2 R 415/07
Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung ohne Minderung des …
- LSG Hessen, 24.08.2007 - L 5 R 228/06
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - L 8 R 353/06
Rentenversicherung
- BSG, 03.11.1993 - 1 RK 39/92
Sprungrevision - Rechtsmittelgegner
- LSG Schleswig-Holstein, 04.09.2007 - L 7 R 97/07
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - …
- LSG Saarland, 09.02.2007 - L 7 R 40/06
Erwerbsminderungsrente - Bewertung der Zeiten der beruflichen Ausbildung durch …
- SG Freiburg, 14.06.2007 - S 6 R 886/07
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - …
- SG Lübeck, 26.04.2007 - S 14 R 191/07
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - …
- SG Augsburg, 23.04.2007 - S 3 R 26/07
Bemessung des Zugangsfaktors für die Berechnung einer Erwerbsminderungsrente; …
- SG Saarbrücken, 08.05.2007 - S 14 R 82/07
- SG Detmold, 14.08.2007 - S 20 R 83/07
Rentenversicherung
- SG Duisburg, 02.07.2007 - S 21 R 145/07
Streit um die Höhe des Zugangsfaktors bei der Berechnung einer Rente wegen …
- SG Köln, 13.08.2007 - S 3 R 85/07
- SG Mannheim, 09.11.2007 - S 9 R 2887/07
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - …
- SG Aachen, 29.05.2007 - S 13 KN 9/07
Rentenversicherung
- SG Nürnberg, 30.05.2007 - S 14 R 4013/07
- SG Leipzig, 03.07.2007 - S 3 R 1397/06
- SG Berlin, 11.10.2007 - S 9 R 5458/07
Erwerbsminderungsrente - Bezugszeiten vor Vollendung des 60. Lebensjahres - …
- SG Köln, 14.09.2007 - S 11 R 6/07
- SG München, 16.07.2008 - S 30 LW 21/08
Abschläge auf eine Erwerbsminderungsrente durch Anwendung eines verminderten …
Die Abweichung zu der zitierten Entscheidung des 4. Senats des BSG folgt dem in rechtssystematischer Hinsicht überzeugenden Urteil des SG Aachen vom 09.02.2007 (Az. S 8 R 96/06) und der dort zitierten und inzwischen angeschwollenen einhelligen Fachliteratur sowie den in dieselbe Richtung weisenden Anfragebeschlüssen des 5 b-Senates des BSG vom 29.01.2008 mit den Az. B 5 a/5 R 32/07, B 5 a 88/07 und B 5 a 88/07.
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Rechtsprechung
| BSG, 29.01.2008 - 5a/5 R 32/07 |
Verfahrensgang
- BSG, 29.01.2008 - 5a/5 R 32/07
- BSG, 26.06.2008 - B 13 R 9/08 S
Wird zitiert von ... (13)
- BVerfG, 11.01.2011 - 1 BvR 3588/08
Kürzung der Erwerbsminderungsrenten auch bei Rentenbeginn vor dem 60. Lebensjahr …
Der 5a. Senat fragte mit Beschlüssen vom 29. Januar 2008 beim 13. Senat an, ob dieser in Nachfolge des 4. Senats an dessen Entscheidung vom 16. Mai 2006 festhalte (vgl. Anfragebeschlüsse vom 29. Januar 2008 - B 5a/5 R 32/07 R und B 5a R 88/07 R -, juris), weil er beabsichtige, von dieser Rechtsprechung abzuweichen. - BSG, 19.10.2011 - B 13 R 9/11 R
Rentenberechnung - erneuter Rentenbezug - reduzierter Zugangsfaktor - …
Denn bei den Folgerenten handelt es sich um eigenständige (neue) Leistungsansprüche mit eigenen, ggf neu zu ermittelnden Berechnungsfaktoren, ua auch mit einem neuen Zugangsfaktor, abgestimmt auf den späteren Rentenbeginn (vgl BSG vom 29.1.2008 - B 5a/5 R 32/07 R - Juris RdNr 24).Damit die - vom Gesetzgeber gewollte - Dauerwirkung des über den Zugangsfaktor gesteuerten Abschlags aus der Vorrente wegen deren vorzeitigen Inanspruchnahme auch bei Folgerenten gewährleistet bleibt, ordnet § 77 Abs. 3 Satz 1 SGB VI die Übernahme des bisherigen Zugangsfaktors in die Folgerente an (BSG vom 29.1.2008 - aaO).
- BVerfG, 18.11.2009 - 1 BvR 2455/08
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Kürzung einer …
Die Klage habe keine Erfolgsaussichten, da die Rechtmäßigkeit der Kürzung des Zugangsfaktors durch den Anfragebeschluss des 5. Senats des Bundessozialgerichts vom 29. Januar 2008 (B 5a/5 R 32/07 R, juris) geklärt sei.
- BSG, 29.01.2008 - B 5a R 98/07 R
Anfrage - Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs - …
Die Absicht des Gesetzgebers, Erwerbsminderungsrenten abzusenken, um den Unterschied zu den bereits abgesenkten vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten nicht allzu groß werden zu lassen (vgl Senatsbeschlüsse vom 29.1.2008 - B 5a/5 R 32/07 R, B 5a R 88/07 R), rechtfertigt auch die Absenkung der Hinterbliebenenrenten.Die Notwendigkeit des Eingriffs ergibt sich aus den Erwägungen, die den Gesetzgeber dazu bewogen haben, Erwerbsminderungsrenten in ähnlicher (abgemilderter) Form zu kürzen wie vorzeitig in Anspruch genommene Altersrenten, und die in den weiteren Senatsbeschlüssen vom 29.1.2008 (B 5a/5 R 32/07 R, B 5a R 88/07 R) näher dargelegt sind, sowie aus dem bereits dargestellten Abhängigkeitsverhältnis von Hinterbliebenen- zu Versichertenrenten.
- BSG, 14.08.2008 - B 5 R 98/07 R
Witwenrente - Tod des Versicherten vor Vollendung des 60. Lebensjahrs - …
Die Absicht des Gesetzgebers, Erwerbsminderungsrenten abzusenken, um den Unterschied zu den bereits abgesenkten vorzeitig in Anspruch genommenen Altersrenten nicht allzu groß werden zu lassen (vgl Senatsbeschlüsse vom 29.1.2008 - B 5a/5 R 32/07 R, B 5a R 88/07 R), rechtfertigt auch die Absenkung der Hinterbliebenenrenten. - BSG, 26.06.2008 - B 13 R 9/08 S
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente; Herabsetzung des Zugangsfaktors bei …
B 5a/5 R 32/07 R (BSG). - BSG, 30.07.2008 - B 5a R 6/08 S Nachdem der 4. Senat für Rechtsstreitigkeiten aus der allgemeinen Rentenversicherung nicht mehr zuständig ist, wäre der 13. Senat nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats gehalten gewesen, die Anfrage nach § 41 Abs. 3 Satz 2 Sozialgerichtsgesetz an den 5a. Senat als Nachfolgesenat des 4. Senats zu richten (BSG vom 29.1.2008 - B 5a/5 R 32/07 R; BSG vom 22.4.2008 - B 5a/5 RJ 15/04 R; ebenso BSG vom 31.1.2008 - B 13 RJ 44/05 R).
- LSG Baden-Württemberg, 22.10.2013 - L 13 R 2821/12 Die nunmehr für Rentenverfahren zuständigen Senate des BSG hätten an der Rechtsprechung des 4. Senats des BSG (Urteil vom 16. Mai 2006, B 4 RA 22/05 R) nicht festgehalten (Anfragebeschlüsse vom 29. Januar 2008, B 5a/5 R 32/07 R, und B 5a R 88/07 R sowie Beschlüsse vom 26. Juni 2008, B 13 R 9/08 S und B 13 R 11/08 S).
Das SG hat hinsichtlich des hier streitigen Zugangsfaktors, der bei der Berechnung der Rente zugrundegelegt worden ist, zutreffend die rechtlichen Grundlagen - § 77 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3, Satz 2 Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI) und § 264 c SGB VI mit Anlage 23 zum SGB VI, jeweils in der ab 1. Januar 2001 geltenden Fassung - sowie die aktuelle Rechtsprechung des BSG, nach welcher an der früher anders lautenden Rechtsprechung des 4. Senats des BSG nicht mehr festgehalten wird (Anfragebeschlüsse vom 29. Januar 2008, B 5a/5 R 32/07 R und B 5a R 88/07 R sowie Beschlüsse vom 26. Juni 2008, B 13 R 9/08 S und B 13 R 11/08 S sowie Urteile vom 14. August 2008, B 5 R 32/07 R und vom 28. September 2011, B 5 R 18/11 R, alles in Juris) wie auch des BVerfG (Beschluss vom 11. Januar 2011, 1 BvR 3588/08 und 1 BvR 555/09, in Juris) dargelegt und ebenso zutreffend ausgeführt, dass die Absenkung des Zugangsfaktors unter Anwendung der maßgebenden Bestimmungen zurecht erfolgt ist und diese gesetzlichen Regelungen weder gegen Art. 14 GG noch gegen Art. 3 GG verstoßen.
- SG Detmold, 14.08.2007 - S 20 R 83/07
Rentenversicherung
Der Auffassung des Bundessozialgerichtes ist daher nicht zu folgen (so auch SG Bremen, Urteil vom 21.11.2006 - S 8 RA 180/03; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13.12.2006 - L 2 R 466/06 ER (obiter dictum); SG Aachen, Urteil vom 09.02.2007 - S 8 R 96/06 - anhängig B 5a/5 R 32/07 R; SG Aachen, Urteil vom 20.03.2007 - S 13 R 76/06; SG Altenburg, Urteil vom 22.03.2007 - S 14 KN 64/07 - anhängig B 5b/8 KN 4/07 R; SG Köln, Urteil vom 12.04.2007, S 29 (25) R 337/06 und SG Saarland, Gerichtsbescheid vom 08.05.2007 - S 14 R 82/07, SG Detmold, Urteil vom 06.07.2007- S 7 R 92/06; dem BSG folgen hingegen LSG Saarland, Urteil vom 09.02.2007 - L 7 R 40/06; LSG NRW, L 8 R 185/06 umd L 8 R 353/06; SG Lübbeck, Urteile vom 26.04.2007 - S 14 R 235/07, S 14 R 301/07 und S 14 R 191/07;SG Detmold, Urteil vom 30.04.07 - S 8 KN 76/06). - LSG Baden-Württemberg, 23.09.2014 - L 9 R 2850/12 Das SG hat in den Entscheidungsgründen des angefochtenen Gerichtsbescheids - worauf der Senat Bezug nimmt (§ 153 Abs. 2 SGG) - zutreffend dargelegt, auf Grund welcher Vorschriften die Verminderung des Zugangsfaktors auf 0, 892 erfolgt ist und auf die nunmehr einhellige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. nur Beschlüsse vom 29.01.2008, B 5a/5 R 32/07 R; B 5 AR 88/07 R; B 5 AR 98/07 R, Juris) sowie die zum streitentscheidenden §§ 77 Abs. 2 SGB VI ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.01.2011, 1 BvR 3588/08, 1 BvR 555/09, Juris) hingewiesen, wonach die Kürzung des Zugangsfaktors mit dem Grundgesetz vereinbar ist, auch wenn der Rentenbezug vor der Vollendung des 60. Lebensjahres beginnt.
- SG Berlin, 13.10.2008 - S 16 R 26/08
Abschlagsfreie Berechnung einer Erwerbsminderungsrente; Grundregel für die …
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - L 5 R 5053/11
- LSG Baden-Württemberg, 25.04.2012 - L 5 R 1485/11
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