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   ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11   

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https://dejure.org/2012,443
ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11 (https://dejure.org/2012,443)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11 (https://dejure.org/2012,443)
ArbG Wuppertal, Entscheidung vom 01. März 2012 - 6 Ca 3382/11 (https://dejure.org/2012,443)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Entschädigung, Schmerzensgeld, materieller Schadensersatz, Mobbing, Diskriminierung, Verletzung Persönlichkeitsrecht, Weltanschauung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 15 Abs. 1, 2 AGG; § 12 Abs. 1 AGG; § 7 AGG; § 823 Abs. 1, 2 BGB; § 280 BGB; § 12a ArbGG
    Entschädigung, Schmerzensgeld, materieller Schadensersatz, Mobbing, Diskriminierung, Verletzung Persönlichkeitsrecht, Weltanschauung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Diskriminierung eines Betriebsratsmitglieds bei Androhung bestimmter Maßnahmen, der Erteilung von Abmahnungen und dem Ausspruch fristloser Kündigungen und bei Fehlen einer völligen Abwegigkeit dieser Maßnahmen; Notwendigkeit der hinreichenden Substantiierung der ...

  • hensche.de

    Betriebsrat, Diskriminierung: Weltanschauung, Persönlichkeitsrecht, Schadensersatz

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Mobbing - Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Engagement für den Betriebsrat ist keine Weltanschauung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsrätin-Mobbing

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Segelnde Betriebsrätin fordert hohes Schmerzensgeld - Klage abgewiesen

  • poko.de (Kurzinformation)

    AGG - Engagement für den Betriebsrat als Weltanschauung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Nicht jeder Konflikt am Arbeitsplatz begründet Schmerzensgeldansprüche wegen Mobbing

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein Mobbing bei normalem Konflikt

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen AGG - Weltanschauung - Betriebsratstätigkeit und Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsratsvorsitzende hat keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Mobbings - Klage auf Entschädigung und Schmerzensgeld in Höhe von 420.000 Euro erfolglos

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Begriff der Weltanschauung ist umfassend zu verstehen und kann nicht auf einen Teilaspekt wie das Arbeitsrecht oder die Betriebsratstätigkeit verengt werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 347/07

    Schadensersatzanspruch - Selbstmord des Arbeitnehmers

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11
    Da der Begriff des "Mobbing" als solcher nicht trennscharf ist, kommt es bei der Prüfung eines Anspruchs aus § 280 Abs. 1 BGB nach allgemeinen rechtlichen Gesichtspunkten darauf an, ob durch tatsächliches Verhalten vertragliche Pflichten verletzt worden sind (vgl. BAG, Urteil vom 24.04.2008 - 8 AZR 347/07, juris; LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.09.2010 - 11 Sa 346/10).

    Der Arbeitnehmer hat daher Anspruch darauf, dass auf sein Wohl und seine berechtigten Interessen Rücksicht genommen und er vor Gesundheitsgefahren, auch psychischer Art, geschützt wird (BAG, Urteil vom 24.04.2008, a.a.O.).

    Entscheidend für die Beurteilung einer Verletzung der Fürsorge- und Schutzpflichten ist, ob der Arbeitnehmer einem Verhalten ausgesetzt ist, das bezweckt oder bewirkt, dass seine Würde verletzt und ein von Einschüchterungen, Anfeindungen, Erniedrigungen, Entwürdigungen und Beleidigungen gekennzeichnetes Umfeld geschaffen wird (BAG, Urteil vom 24.04.2008, a.a.O.).

    Er hat konkret die Tatsachen anzugeben, aus denen er das Vorliegen von Mobbing ableitet (BAG, Urteil vom 24.04.2008, a.a.O.).

  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 906/07

    Altersdiskriminierung - Entschädigung - Versetzung

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11
    Anders als Abs. 1 setzt der Entschädigungsanspruch nach Abs. 2 keinen schuldhaften Verstoß des Arbeitgebers gegen das Benachteiligungsverbot voraus; auch ein dem Arbeitgeber bloß zurechenbares Verhalten wird sanktioniert (BAG, Urteil vom 22.01.2009 - 8 AZR 906/07, NZA 09, 945).

    Bei der Festsetzung der angemessenen Entschädigung sind alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, z.B. Art und Schwere, Dauer und Folgen, Anlass und Beweggrund der Benachteiligung, der Grad der Verantwortlichkeit des Arbeitgebers, etwa geleistete Wiedergutmachung, das Vorliegen eines Wiederholungsfalls und das Erzielen einer abschreckenden Wirkung unter Berücksichtigung des Sanktionszweck der Norm (BAG, Urteil vom 22.01.2009, a.a.O.).

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11
    Nicht alles, was als Mobbing bezeichnet wird, ist von rechtlicher, insbesondere arbeitsrechtlicher und schadensrechtlicher Relevanz (vgl. BAG, Urteil vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, juris).
  • BVerwG, 19.02.1992 - 6 C 5.91

    Bestimmung des Streitwertes in Verfahren vor den Gerichten der

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11
    Überzeugungen zu einzelnen Teilaspekten des Lebens genügen nicht (BVerwG, Urteil vom 19.02.1992 - 6 C 5/91, NVwZ 92, 1192).
  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZN 1311/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - § 12a Abs 1 S 1 ArbGG - Ausschluss eines

    Auszug aus ArbG Wuppertal, 01.03.2012 - 6 Ca 3382/11
    Der Ausschluss der Kostenerstattung erfasst nach ständiger Rechtsprechung des BAG auch materiell-rechtliche Kostenerstattungsansprüche im Rahmen des Schadensersatzes, gleichgültig, worauf der Anspruch gestützt wird (BAG, Beschluss vom 11.03.2008 - 3 AZN 1311/07).
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