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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,40037
OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2014,40037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26.06.2014 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2014,40037)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 26. Juni 2014 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2014,40037)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    Art 29 CMR, § 435 HGB
    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Diebstahl von Fernsehern aus einem über Nacht auf einer Autobahnraststätte abgestellten Planen-Lkw; leichtfertige Nichtbeachtung von Sicherheitsmaßnahmen durch Nichtanbringung eines Vorhängeschlosses

  • rabüro.de

    Zur Frachtführerhaftung bei Diebstahl von Fernsehern aus einem über Nacht auf einer Autobahnraststätte abgestellten Planen-Lkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • transportrecht.org PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Verschulden des Frachtführers bei Verlust des Frachtguts

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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 01.07.2010 - I ZR 176/08

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Erfordernis besonderer

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12
    Eine solche Erkenntnis als innere Tatsache ist vielmehr erst dann anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. BGH TranspR 2011, 78, zitiert nach juris, Tz. 19).

    Durch die Möglichkeit, durch ein Aufschlitzen der Plane an die Ware heranzukommen (was eine durchaus verbreitete Vorgehensweise ist, wie sich aus den Fällen ergibt, die etwa der Entscheidung des BGH TranspR 2011, 78 oder der Entscheidung des Senats 6 U 232/10 oder auch der Entscheidung des OLG Hamm 18 U 236/10 zugrunde lagen), ist eine zwingende Notwendigkeit, eine Entladung über die Hecktür vorzunehmen, nicht gegeben, sondern stellt dies allenfalls eine gewisse Erleichterung für die Diebe dar.

  • OLG Hamm, 23.04.2012 - 18 U 236/10

    Hinweispflicht Absender

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12
    Durch die Möglichkeit, durch ein Aufschlitzen der Plane an die Ware heranzukommen (was eine durchaus verbreitete Vorgehensweise ist, wie sich aus den Fällen ergibt, die etwa der Entscheidung des BGH TranspR 2011, 78 oder der Entscheidung des Senats 6 U 232/10 oder auch der Entscheidung des OLG Hamm 18 U 236/10 zugrunde lagen), ist eine zwingende Notwendigkeit, eine Entladung über die Hecktür vorzunehmen, nicht gegeben, sondern stellt dies allenfalls eine gewisse Erleichterung für die Diebe dar.
  • BGH, 29.10.2009 - I ZR 191/07

    Hemmung der Verjährung durch Rechtsverfolgung durch Klage eines ursprünglichen

    Auszug aus OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12
    Das wäre nur der Fall, wenn der Schaden auch bei Anwendung der äußersten dem Frachtführer möglichen und zumutbaren Sorgfalt nicht hätte vermieden werden können (vgl. BGH TranspR 2010, 200, zitiert nach juris, Tz. 19).
  • OLG Hamburg, 05.03.2015 - 6 U 201/11

    Haftung des Frachtführers für den Verlust eines mit Solarmodulen beladenen

    (vgl. Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2014 - 6 U 172/12 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 23.12.2020 - 3 U 322/19

    Frachtvertrag: Ansprüche wegen Verlust und Beschädigung des Transportgutes

    Dabei wird nicht verkannt, dass das Übernachten des Fahrers in dem Führerhaus durchaus geeignet sein kann, einen Diebstahl zumindest zu erschweren, weil potentielle Diebe mit einem erhöhten Risiko rechnen müssen, entdeckt zu werden und der Diebstahl eine ungleich größere kriminelle Energie als bei einem verlassenen Fahrzeug erfordert und in subjektiver Hinsicht von einer "wahrgenommenen Verantwortlichkeit" des Fahrers für die Ladung und das Fahrzeug auszugehen ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2014 - 6 U 172/12 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2001 - 3 U 67/01), doch reichte diese Maßnahme offenkundig in Anbetracht der vorbenannten Umstände und dem weiteren Umstand, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Abstellort die A4 und A5, bzw. A55 befindet, die einen schnellen Abtransport des Diebesgutes ermöglichten, nicht aus.
  • OLG Stuttgart, 02.12.2021 - 3 U 322/19

    Ansprüche auf Schadensersatz und Freistellung nach einem teilweisen Warenverlust

    Dabei wird nicht verkannt, dass das Übernachten des Fahrers in dem Führerhaus durchaus geeignet sein kann, einen Diebstahl zumindest zu erschweren, weil potentielle Diebe mit einem erhöhten Risiko rechnen müssen, entdeckt zu werden und der Diebstahl eine ungleich größere kriminelle Energie als bei einem verlassenen Fahrzeug erfordert und in subjektiver Hinsicht von einer "wahrgenommenen Verantwortlichkeit" des Fahrers für die Ladung und das Fahrzeug auszugehen ist (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 26. Juni 2014 - 6 U 172/12 -, juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.08.2001 - 3 U 67/01), doch reichte diese Maßnahme offenkundig in Anbetracht der vorbenannten Umstände und dem weiteren Umstand, dass sich in unmittelbarer Nähe zum Abstellort die A4 und A5, bzw. A55 befindet, die einen schnellen Abtransport des Diebesgutes ermöglichten, nicht aus.
  • OLG München, 22.01.2015 - 23 U 1589/14

    Internationaler Straßengüterverkehr, Haftung

    Nach einer für die EU-Kommission erstellten Studie aus dem Jahr 2007 ("Study on the feasibility of organising a network of secured parking areas for road transport operators on the Trans European Road Network") wird bereits ab einem Wert von mehr als 10 EUR/kg davon ausgegangen, dass das Gut in die gefährdetste Kategorie hinsichtlich zu befürchtender Transportdiebstähle fällt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26.06.2014, 6 U 172/12, Transportrecht 2014, 429, 431).
  • OLG München, 16.10.2014 - 23 U 1589/14

    Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Transportgut

    Nach einer für die EU-Kommission erstellten Studie aus dem Jahr 2007 ("Study on the feasibility of organising a network of secured parking areas for road transport operators on the Trans European Road Network") wird bereits ab einem Wert von mehr als 10 EUR/kg davon ausgegangen, dass das Gut in die gefährdetste Kategorie hinsichtlich zu befürchtender Transportdiebstähle fällt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26.06.2014, 6 U 172/12, Transportrecht 2014, 429, 431).
  • LG Karlsruhe, 30.04.2015 - 15 O 10/14

    Internationaler Straßengüterverkehr: Schadensersatzanspruch eines

    Dabei ist davon auszugehen, dass die von R. versendeten elektronischen Bauteile zwar wertvoll sind und insbesondere gewichtsbezogen einen hohen Wert aufweisen, was für eine nennenswerte Diebstahlsgefahr spricht (vgl. anschaulich OLG Hamburg, Urteil vom 26.06.2014 - 6 U 172/12, BeckRS 2014, 23008, zu mehreren Studien zur Diebstahlsgefahr bei verschiedenen Warengruppen).
  • LG Hamburg, 15.04.2016 - 412 HKO 73/15

    Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Diebstahl von Laptops

    Dass dies hier der Fall ist, ergibt sich aus der Heranziehung der im Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 26.6.2014 (6 U 172/12) bezeichneten Maßstäbe.
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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,49089
OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2012,49089)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10.12.2012 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2012,49089)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2012 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2012,49089)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbeugender Unterlassungsanspruch bei öffentlichen Bieterverfahren zur Beschaffung von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV; Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer öffentlichen Ausschreibung über eine Bauleistung und die ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein vorbeugender Unterlassungsanspruch im Unterschwellenbereich!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein zivilgerichtlicher Rechtsschutz im Unterschwellenbereich?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Kein zivilgerichtlicher Rechtsschutz im Unterschwellenbereich?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bieterrechtsschutz bei Unterschwellenvergabe: Kein Unterlassungsanspruch? (VPR 2013, 53)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2013, 1741
  • VergabeR 2013, 738
  • ZfBR 2013, 503
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 13.01.2010 - 27 U 1/09

    Zulässigkeit des Primärrechtsschutzes des unterlegenen Bieters bei Vergaben

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12
    Soweit die Ansicht vertreten wird, dass das erstinstanzliche Gericht bei einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung berechtigt sei, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes zunächst eine einstweilige Anordnung bis zur Entscheidung nach mündlicher Verhandlung zu treffen (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.2010, 27 U 1/09, NZBau 2010, 328, Juris Rn 49, zweifelnd allerdings für die Berufungsinstanz, vgl. Rn 50), kann dem nicht gefolgt werden.

    Die Verdingungsordnungen selbst begründen solche Schutzpflichten des öffentlichen Auftraggebers jedoch nicht (Scharen, VergabeR 2011, 653, 659; a. A. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.2010, 27 U 1/09, VergabeR 2010, 531, zitiert nach Juris Rn 35).

    Er hat stattdessen sachgerechte Abhilfe zu schaffen, nämlich wie hier bei fortbestehender Beschaffungsabsicht von allen am ursprünglichen Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen ein geändertes Angebot anzufordern (so auch OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.1.2010, 27 U 1/09, NZBau 2010, 328, zitiert nach Juris Rn 56).

  • BGH, 26.01.2010 - X ZR 86/08

    Abfallentsorgung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12
    Ein Schadensersatzanspruch kann bei einem Vergabeverfahren nach höchstrichterlicher Rechtsprechung immer nur einem einzigen Interessenten zustehen, nämlich dem Bieter, der ohne den jeweiligen Vergabefehler und auch bei ansonsten ordnungsgemäßem Vergabeverfahren den Auftrag hätte erhalten müssen (BGH, Urteil vom 26.1.2010, X ZR 86/08, zitiert nach Juris).
  • OLG Brandenburg, 24.04.2012 - 6 W 149/11

    Verkauf eines städtischen Grundstücks im Wege öffentlicher Ausschreibung durch

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12
    Ob ein solcher vorbeugender Unterlassungsanspruch auch bei öffentlichen Bieterverfahren zur Beschaffung von Leistungen durch öffentliche Auftraggeber unterhalb der Schwellenwerte des § 2 VgV anerkannt werden kann, ist zweifelhaft (vgl. Senat, Urteil vom 24.4.2012, 6 W 149/11, ZfBR 2012, 508, zitiert nach Juris Rn 63).
  • OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12
    Hat ein Bieter ein Interesse daran, die ausgeschriebenen Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen, kann er ein zweites Vergabeverfahren nicht mit der Begründung verhindern, in einem ersten Verfahren sei entweder bereits ein Zuschlag an ihn selbst erteilt worden (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.10.2004, Verg W 12/04, VergabeR 2005, 138, zitiert nach Juris) oder aber wäre ihm zu erteilen gewesen.
  • LG Frankfurt/Oder, 24.10.2012 - 11 O 251/12

    Rechtmäßigkeit der Aufhebung der öffentlichen Ausschreibung, Begründetheit des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12
    Es wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Verfügungsklägerin gegen das am 24.10.2012 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 251/12 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • OLG Düsseldorf, 28.05.2001 - U (Kart) 25/01

    Wiederherstellung der Wirkungen einer Beschlussverfügung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 10.12.2012 - 6 U 172/12
    Den nur durch ein Berufungsurteil möglichen (Neu-)Erlass der vom Verfügungskläger begehrten einstweiligen Verfügung kann das Berufungsgericht nicht durch eine vorläufige Entscheidung vorwegnehmen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.5.2001, U (Kart) 25/01, NJW-RR 2002, 138).
  • KG, 28.06.2019 - 9 U 55/18

    Rechtsschutz in einem Vergabeverfahren im Unterschwellenbereich: Ausschluss von

    Durch eine Ausschreibung, in der der Auftraggeber die Einhaltung bestimmter Regeln bei der Auftragsvergabe - insbesondere der VOB/A und der VOL/A - verspricht, kommt ein schuldrechtliches (vorvertragliches) Verhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem interessierten Unternehmen mit diesen Regeln zustande (OLG Düsseldorf, Urteil vom 13. Januar 2010 - I-27 U 1/09 -, Rn. 33, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 10. Dezember 2012 - 6 U 172/12 -, Rn. 50, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 17. Dezember 2007 - 13 W 79/07 -, Rn. 7, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 6 U 172/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,35108
OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2013,35108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.01.2013 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2013,35108)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Januar 2013 - 6 U 172/12 (https://dejure.org/2013,35108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 4 HWG
    Pflichtangaben in Ad-Word-Werbung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Pflichtangaben nach § 4 HWG in einer Ad-Word-Werbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 3; UWG § 4 Nr. 11; HeilMWerbG § 4
    Anforderungen an die Pflichtangaben nach § 4 HWG in einer Ad-Word-Werbung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 526
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.01.2001 - I ZR 323/98

    Trainingsvertrag; Verwirkung von Vertragsstrafen bei mehrfachen Verstößen gegen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.01.2013 - 6 U 172/12
    Zunächst liegt kein Fall vor, wie der, den der BGH in "Trainingsvertrag" (BGHZ 146, 318) zu entscheiden hatte.
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