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   OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20   

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https://dejure.org/2021,39699
OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20 (https://dejure.org/2021,39699)
OLG München, Entscheidung vom 30.09.2021 - 6 U 6754/20 (https://dejure.org/2021,39699)
OLG München, Entscheidung vom 30. September 2021 - 6 U 6754/20 (https://dejure.org/2021,39699)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    GG Art. 5 Abs. 1 Satz 2; UStG § 14 Abs. 4; UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 1, § 3a, § 8 Abs. 1 und 4, § 12 Abs. 2 Satz 2; ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 540 Abs. 1 Nr. 1, § 712
    Zulässiger Inhalt des als "offizielles Stadtportal" deklarierten Internet-Angebots einer bekannten deutschen Großstadt

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Gemeinde, Berufung, Werbung, Untersagung, Unterlassungsanspruch, Abmahnung, Schadensersatzanspruch, Berichterstattung, Dienstleistungen, Eintragung, Verletzung, Internet, Kostenerstattungsanspruch, Presse, Zug um Zug, Art und Weise, Interesse der ...

  • kanzlei.biz

    Münchens Stadtportal missachtet Gebot der Staatsferne

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Wettbewerbswidriges Internetangebot durch Verstoß gegen das Gebot der Staatsferne der Presse; Begriff der geschäftlichen Handlung; Grundsätze für die Bewertung gemeindlicher Publikationen; Beurteilung des Gesamtcharakters einer gemeindlichen Publikation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Offizielles Stadtportal der Stadt München muenchen.de verstößt gegen Grundsatz der Staatsferne der Presse - kommerzielle Gestaltung unzulässig

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Stadtportal "muenchen.de" rechtswidrig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Münchens Stadtportal ist zu presseähnlich

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Stadtportal darf nicht kommerziell sein

  • juve.de (Kurzinformation)

    Münchner Stadtportal ist zu presseähnlich

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2021, 979
  • K&R 2022, 57
  • afp 2021, 540
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 20.12.2018 - I ZR 112/17

    Zum Anspruch auf Unterlassung der kostenlosen Verteilung eines kommunalen

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    Nach der Entscheidung des BGH GRUR 2019, 189 - C. Stadtblatt II lasse das Gebot der Staatsferne der Presse eine pressemäßige Betätigung von Hoheitsträgern nur im Rahmen der ihnen zugewiesenen Aufgaben und nur insoweit zu, als die Garantie des Instituts der freien Presse aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG nicht gefährdet werde.

    Bei dem aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG abzuleitenden Gebot der Staatsferne der Presse handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne von § 3a UWG (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2019, 189 Rn. 17 ff. - C. Stadtblatt II, mwN).

    Denn die Beklagte handelt hierbei nicht aufgrund einer gesetzlichen Ermächtigung, sondern verstößt - wie unten näher ausgeführt wird - gegen das Gebot der Staatsferne der Presse, so dass eine rein hoheitliche Tätigkeit ausscheidet und sich die Beklagte an den Regeln des Wettbewerbsrechts messen lassen muss (vgl. BGH GRUR 2019, 189 Rn. 55 f. - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Zumindest aber besteht aus diesem Grund zwischen den jeweiligen Vorteilen und Nachteilen auf beiden Seiten eine Wechselwirkung, durch die der eigene Wettbewerb gefördert und der fremde Wettbewerb beeinträchtigt werden kann und die von den Parteien angebotenen Waren bzw. Dienstleistungen weisen einen wettbewerblichen Bezug zueinander auf (vgl. BGH GRUR 2019, 189 Rn. 58 f. - C. Stadtblatt II; OLG Hamm GRUR-RS 2021, 14024 Rn. 60 f. - Stadtportal.de).

    a) Die vom BGH in der Entscheidung GRUR 2019, 189 Rn. 35 ff. - C. Stadtblatt II aufgestellten Grundsätze (dazu A II 4 b) sind nach Auffassung des Senats auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Es sind Art und Inhalt der veröffentlichten Beiträge der kommunalen Publikation auf ihre Neutralität sowie Zugehörigkeit zum Aufgabenbereich der Gemeinde zu untersuchen und ist unter Einbeziehung des äußeren Erscheinungsbilds eine wertende Gesamtbetrachtung vorzunehmen (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 35 - Crailsheimer Stadtblatt II).

    Folgerichtig ist im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung auch eine Anzeigenschaltung zu berücksichtigen (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 41 - C. Stadtblatt II) und eine derartige Nutzung einer gemeindlichen Publikation für Anzeigenwerbung kann, wenn sie nicht nur eine untergeordnete Rolle spielt, sondern zum wesentlichen Zweck der kommunalen Publikation wird, geeignet sein, die Institutsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gefährden (vgl. BGH GRUR 1973, 530, 532 - C. Stadtblatt, OLG Nürnberg Rn 48 ff., 56 - fränkisches Gemeindeblatt).

    (a) Beim Herausgeben eines allgemeinen Veranstaltungsprogramms handelt es sich grundsätzlich nicht um eine kommunale Aufgabe (vgl. BGH GRUR 2019, 189 Rn. 47 a.E. - C. Stadtblatt II).

    Schließlich ist festzuhalten, dass es im Rahmen des § 3a UWG nicht auf eine konkrete Gefährdung der Presse, auch nicht auf der Ebene des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG, ankommt (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 51 - C. Stadtblatt II).

    Denn in der von den Klägerinnen insoweit zitierten Entscheidung des BGH (GRUR 2019, 189 Rn. 66 - C. Stadtblatt II) lag das drohende rechtsverletzende künftige Verhalten darin, dass das Stadtblatt - anders als bislang - ab 01.01.2016 kostenlos verteilt werden sollte.

  • BGH, 22.09.1972 - I ZR 73/71

    Crailsheimer Stadtblatt - Zulässigkeit des Zivilrechtsweges - Privatrechtliche

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    Sie ist nicht generell unzulässig, sondern kann zulässiger, fiskalisch motivierter Randnutzen sein (BGH aaO Rn. 41; BGH, GRUR 1973, 530, 531 - C. Stadtblatt; dazu noch näher A II 4 c cc).

    Folgerichtig ist im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtwürdigung auch eine Anzeigenschaltung zu berücksichtigen (BGH GRUR 2019, 189 Rn. 41 - C. Stadtblatt II) und eine derartige Nutzung einer gemeindlichen Publikation für Anzeigenwerbung kann, wenn sie nicht nur eine untergeordnete Rolle spielt, sondern zum wesentlichen Zweck der kommunalen Publikation wird, geeignet sein, die Institutsgarantie des Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG zu gefährden (vgl. BGH GRUR 1973, 530, 532 - C. Stadtblatt, OLG Nürnberg Rn 48 ff., 56 - fränkisches Gemeindeblatt).

  • BGH, 29.07.2021 - I ZR 139/20

    Markenschutz des Goldtons des "Lindt Goldhasen"

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    In derartigen Sonderfällen kann in der gerichtlichen Entscheidung auch auf Anlagen, die zu den Akten gegeben worden sind, verwiesen werden (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 228 - Musical Gala [juris Rn. 16]; BGH GRUR 2021, 1199 Rn. 13 - Goldhase III).

    Die Bestimmtheit der gerichtlichen Entscheidung ist in diesen Fällen aber nicht davon abhängig, dass die Anlage mit der Urschrift der Entscheidung körperlich verbunden wird, da bei der späteren Vollstreckung von Unterlassungstiteln auf in Bezug genommene, zu den Akten gereichte Anlagen in aller Regel ohne weiteres zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 228 - Musical Gala [juris Rn. 17]; BGH GRUR 2021, 1199 Rn. 13 - Goldhase III).

  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 117/97

    Musical-Gala; Unterlassung der bühnenmäßigen Aufführung eines Werkes

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    In derartigen Sonderfällen kann in der gerichtlichen Entscheidung auch auf Anlagen, die zu den Akten gegeben worden sind, verwiesen werden (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2000, 228 - Musical Gala [juris Rn. 16]; BGH GRUR 2021, 1199 Rn. 13 - Goldhase III).

    Die Bestimmtheit der gerichtlichen Entscheidung ist in diesen Fällen aber nicht davon abhängig, dass die Anlage mit der Urschrift der Entscheidung körperlich verbunden wird, da bei der späteren Vollstreckung von Unterlassungstiteln auf in Bezug genommene, zu den Akten gereichte Anlagen in aller Regel ohne weiteres zurückgegriffen werden kann (vgl. BGH GRUR 2000, 228 - Musical Gala [juris Rn. 17]; BGH GRUR 2021, 1199 Rn. 13 - Goldhase III).

  • BFH, 21.12.2016 - XI R 27/14

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Abmahnungen durch einen Mitbewerber

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    Zahlungen, die an einen Unternehmer von dessen Wettbewerbern als Aufwendungsersatz aufgrund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen geleistet werden, sind umsatzsteuerrechtlich als Entgelt im Rahmen eines umsatzsteuerbaren Leistungsaustauschs zwischen dem Unternehmer und den von ihm abgemahnten Wettbewerbern - und nicht als nicht steuerbare Schadensersatzzahlungen - zu qualifizieren (BFH GRUR 2017, 826 - umsatzsteuerbare Leistung).
  • BGH, 15.01.2015 - I ZR 148/13

    Motorradteile - Schadensersatz bei Urheberrechtsverletzung: Beginn der Verjährung

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    Denn die reichsgerichtiche Entscheidung ist - ebenso wie die weitere von der Beklagten zitierte Entscheidung (BGH GRUR 2015, 780 Rn. 23 - Motorradteile) - vorliegend eben gerade nicht einschlägig.
  • BGH, 15.08.2013 - I ZR 188/11

    Hard Rock Cafe

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    Denn die vom Landgericht insoweit zitierten Entscheidungen (BGH GRUR 2012, 928 Rn. 26 - Honda Grauimport; BGH GRUR 2013, 1161 Rn. 21 - Hard Rock Cafe) betreffen nur den Fall wiederholter gleichartiger Verletzungen, bei welchen jeweils ein neuer Unterlassungsanspruch entsteht, während bei einer Dauerhandlung - wie hier in Frage stehend - auf den Beginn der erstmaligen Benutzung abzustellen ist und somit eine Verwirkung grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 11 Rn. 2.14 und 2.19 a.E.).
  • BGH, 22.01.2019 - VI ZR 402/17

    Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    Hierfür genügt ein einfaches Bestreiten jedoch nicht, sondern der Beklagte muss gegebenenfalls konkrete Anhaltspunkte dafür vortragen, dass und weshalb der Anspruch - abweichend vom Regelfall - im konkreten Fall nicht in Höhe der gesetzlichen Gebühren entstanden sein könnte, beispielsweise weil die Parteien eine abweichende (niedrigere) Gebührenvereinbarung getroffen haben oder - wie in dem in der Berufungsbegründung zitierten Fall des BGH (GRUR 2019, 763 - Ermittlungen gegen Schauspielerin) - im Raum steht, dass die (vollen) Anwaltsgebühren deswegen nicht entstanden sind, weil die betreffende Abmahnung mit dem parallelen Vorgehen gegen weitere Schädiger eine einheitliche Angelegenheit im Sinne von § 15 Abs. 2 RVG bildet.
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10

    Barmen Live

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    Bis zum Erhalt der Rechnung steht dem Abgemahnten, der - wie hier die Beklagte - gemäß § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, ein Zurückbehaltungsrecht nach § 273 Abs. 1 BGB zu (Voss aaO; vgl. BGH GRUR 2012, 711 Rn. 44 - Barmen Live).
  • BGH, 18.01.2012 - I ZR 17/11

    Honda-Grauimport

    Auszug aus OLG München, 30.09.2021 - 6 U 6754/20
    Denn die vom Landgericht insoweit zitierten Entscheidungen (BGH GRUR 2012, 928 Rn. 26 - Honda Grauimport; BGH GRUR 2013, 1161 Rn. 21 - Hard Rock Cafe) betreffen nur den Fall wiederholter gleichartiger Verletzungen, bei welchen jeweils ein neuer Unterlassungsanspruch entsteht, während bei einer Dauerhandlung - wie hier in Frage stehend - auf den Beginn der erstmaligen Benutzung abzustellen ist und somit eine Verwirkung grundsätzlich in Betracht kommt (vgl. Köhler in Köhler/Bornkamm/Feddersen aaO § 11 Rn. 2.14 und 2.19 a.E.).
  • BGH, 18.10.2001 - I ZR 193/99

    Elternbriefe

  • BGH, 28.09.1973 - I ZR 136/71

    Brünova

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 19 U 80/06

    Geltendmachung und prozessuale Kostenfolge eines Leistungsverweigerungsrechts

  • BGH, 07.07.1965 - Ib ZR 9/64

    Waren gleicher oder verwandter Art im Sinne des § 13 des Gesetzes gegen den

  • RG, 18.12.1931 - II 161/31

    Zur Frage der Verjährung wiederholter zum Schadensersatz verpflichtender

  • LG München I, 17.11.2020 - 33 O 16274/19

    Online-Stadtportal verstößt gegen das Gebot der Staatsferne der Presse

  • BGH, 18.09.1997 - I ZR 71/95

    "Modenschau im Salvatorkeller"; Unzulässige Rechtsausübung durch Geltendmachung

  • BGH, 04.02.2021 - I ZR 79/20

    Verletzung des Anspruchs auf die Gewährung rechtlichen Gehörs gem Art. 103 Abs. 1

  • LG Bonn, 28.06.2023 - 1 O 79/21

    Portal "gesund.bund.de": Landgericht untersagt nationales Gesundheitsportal

    Es ist höchstrichterlich anerkannt, dass es im konkreten Einzelfall zulässig sein kann, Klageanträge unter Bezugnahme auf ein digitales Speichermedium zu formulieren, das mit einem zukünftigen Urteil nicht zu einer einheitlichen Urkunde verbunden werden kann (BGH, Urteil vom 14.07.2022 - IZR 97/21 - Rn. 13 ff., juris, dortmund.de; OLG München, Urteil vom 30.09.2021 - 6 U 6754/20, Rn.67 ff., juris und OLG Hamm, Urteil vom 10.06.2021 - 4 U 1/20 - Rn. 93 ff, juris, Stadtportal.de).

    vom 30.09.2021 (6 U 6754/20, Rn.67 ff., juris) zur Entscheidung vorlagen.

    Die Erkennbarkeit als staatliche Publikation führt allerdings für sich genommen noch nicht dazu, dass das Portal in der streitgegenständlichen Form in jedem Fall zulässig wäre (vgl. auch OLG München, Urteil vom 30. September 2021 - 6 U 6754/20 -, Rn. 120, juris).

    Ein Umkehrschluss ist aber nicht zulässig: Die Erkennbarkeit als staatliche Publikation führt nicht zur automatischen Zulässigkeit des Informationshandelns (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 30. September 2021 - 6 U 6754/20 -, Rn. 121 f., juris).

    Diese wird einerseits durch den bereits erfolgten Wettbewerbsverstoß vermutet (vgl. OLG München, Urteil vom 30. September 2021 - 6 U 6754/20 -, Rn. 246, juris), liegt aber auch in dem fortgesetzten Betrieb des NGP durch die Beklagte begründet.

  • BGH, 13.07.2023 - I ZR 152/21

    muenchen.de

    Die Berufung der Beklagten ist weitgehend erfolglos geblieben (OLG München, AfP 2021, 540).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2021 - 3 U 2473/21

    Bereitstellung des Online-Portals eines Landkreises zur Bewerbung von Angeboten

    Der Kommune kann es dabei weder in Broschüren in Printform noch im Rahmen eines Internetauftritts verwehrt werden, diese Informationen textlich und optisch möglichst ansprechend zu gestalten, selbst wenn dadurch die Aufmachung unter Umständen einen presseähnlichen Eindruck erwecken sollte (vgl. OLG München, Endurteil vom 30.09.2021 - 6 U 6754/20, GRUR-RS 2021, 28670, Rn. 110 - münchen.de).
  • OLG Nürnberg, 22.12.2021 - 3 U 2473/21

    Hinreichende Bestimmtheit eines Verbotsantrags zur wettbewerbsrechtlichen

    Der Kommune kann es dabei weder in Broschüren in Printform noch im Rahmen eines Internetauftritts verwehrt werden, diese Informationen textlich und optisch möglichst ansprechend zu gestalten, selbst wenn dadurch die Aufmachung unter Umständen einen presseähnlichen Eindruck erwecken sollte (vgl. OLG München, Endurteil vom 30.09.2021 - 6 U 6754/20, GRUR-RS 2021, 28670 , Rn. 110 - münchen.de).
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